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In den letzten Monaten der aktuellen Legislaturperiode wollen die Bundestagsfraktionen der Regierungskoalition noch einige Änderungen im Bereich des Tierschutzes auf den Weg bringen. CDU/CSU und SPD haben einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Darin wird u.a. ein Verbot der Schlachtung trächtiger Tiere im letzten Drittel der Trächtigkeit gefordert, wie es auch von der Bundestierärztekammer gefordert wird. Allerdings sind einige Ausnahmen vorgesehen. So sollen Tötungen im Rahmen von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung sowie Notschlachtungen weiterhin möglich sein. Auch sollen Schafe und*Ziegen von der Regelung ausgenommen werden. Zudem wollen die Fraktionen, dass die Pelztierhaltung in Deutschland beendet wird. Diese soll zwar nicht komplett verboten werden, aber die Haltung soll mit so hohen Auflagen versehen werden, dass sie aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr sinnvoll ist. Im Zuge der BSE- Krise war die Verfütterung tierischer Fette verboten worden. Da u.a. das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) der Meinung ist, dass die Verfütterung tierischer Fette an Wiederkäuer kein erhöhtes BSE-Risiko für den Verbraucher nach sich zieht, wollen die Fraktionen die Verfütterung wieder zulassen.