Zitat von
Hehnabua
@ Warnehof, entweder ich Sitz jetzt auf der Leitung und Check das nicht, oder ihr , es heißt ja Zitat:
1. Definitionen:
Trennung des Begriffes Geflügel in Geflügel, das zum Zweck der Erzeugung von Konsumeiern und Fleisch wird und Tieren die zu anderen Zwecken (z.B. für Ausstellungen) gehalten werden.
*
Die Trennung der Gewerblichen Haltung und der des Hausgeflügelbestandes auf Punkt 3:
3. Aufstallung/ Restriktionszonen:
Aufstallung ausschließlich in absoluten Risikogebieten für 21 Tage, Restriktionszonen sollen bei Wildvogelfunden nur verhängt werden, wenn in der Nähe des positiven Wildvogels Ausbrüche von HPAI bei einem Hausgeflügelbestand festgestellt wird.*
Das sich ja NUR eine Aufstallung vorzunehmen ist wenn ein akuter Notfall ist bzw wenn bei unseren Huhns das HPAI festgestellt wird.
Jetzt haltet mich bitte nicht für doof, aber für mich ist das verständlich geschrieben, dass (ACHTUNG KURZFASSUNG)
die Bestände die eine Existenz erhalten wie bei der Hühner farm von nebenan Aufgestallt werden MÜSSEN und die Hausgeflügelbestände (also unsere paar Hühner deren Zweck ja nicht unbedingt Ausstellung, sondern die Katze ersetzten) nur auf Befund (HPAI was das auch immer heißen mag) aufgestalltwerden müssen. Ansonsten gilt die Aufstallpflicht für uns nicht.
Wenn ich falsch liegen sollte, korrigiert mich bitte. Ich aber versteh das zu meinem Teil wie oben beschrieben.
MIT DEN FREUNDLICHSTEN HOBBYHALTER, ANGEHENDER RASSEGEFLÜGELZÜCHTER GRÜßEN Hehnabua