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Thema: Hühnerhaltung im Außenbereich Ba-Wü

  1. #11
    Avatar von Susanne
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    Ich meine mich zu erinnern, dass auch ein Bauwagen in B-W als Gebäude gilt, wenn man ihn als Stall nutzt. Wir hatten vor Jahren mal überlegt, Außengelände zu kaufen wegen unserer Hühnerhaltung und wer fragt, bekommt Antworten. Deswegen haben wir damals den Plan verworfen.
    Letzte Woche habe ich mich mit einem Kollegen unterhalten, der im Nebenerwerb Demeter Hühner für Eiererzeugung hält. Der hat seine Hühner (als eingetragener Landwirt) im Außengelände, dazu den mobilen Stall. Er hatte riesige Schwierigkeiten, dies genehmigt zu bekommen, denn er musste sich alle Flurgrundstücke, auf dem der Wagen stehen könnte, eintragen lassen etc. Letztendlich war er ein halbes Jahr mit den Behörden beschäftigt.

  2. #12
    Avatar von Hühnermamma
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    Kennt Ihr schon?


  3. #13
    Moderator Avatar von Lisa R.
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    In Rheinland-Pfalz darf man im Außenbereich nichts bauen was größer ist als 3 m3 umbauter Raum. Ausnahmen für Otto-Normal gibt es keine. Da braucht man garnicht diskutieren. Als Landwirt kann man einen Antrag stellen, da gibt es aber auch ganz strenge Richtlinien bzg. Größe etc. - muss alles zur Betriebsgröße und zum Tierbestand passen und es muss sich betriebswirtschaftlich rechnen. Stimmt da was nicht, gibt es keine Genehmigung.

    Umbauter Raum ist z.B. auch ein Dach auf 4 Stützen ohne Wände. Anhänger, Bauwagen, Wohnwagen fallen da auch drunter.
    Wenn der Aufbau auf dem Anhänger größer als 3 m3 ist, kann man das bei uns vergessen.

  4. #14
    Putenflüsterer Avatar von Stallknecht
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    Zitat Zitat von elja Beitrag anzeigen
    als Nicht-Landwirt darfst Du im Außenbereich nirgendwo einfach einen Zaun bauen, egal ob am Bach oder nicht. Die Genehmigung erhältst Du eventuell, wenn es sich um einen eingetragenen Obstgarten oder einen Weinberg handelt wegen Diebstahlgefahr. Ein normales landwirtschaftliches Flurstück einzuzäunen wirst du niemals genehmigt bekommen. Das Gleiche gilt für die Errichtung eines Stalls.
    Also ich habe meine Wiese + Acker komplett 2 Meter hoch eingezäunt ! Hatte da vorher auf dem Amt auch nachgefragt, klar kann ich machen ! Es scheint da also doch gewaltige Unterschiede bei der Auslegung der Gesetze zu geben. Dann habe ich mir vorsichtshalber noch das Ok vom Nachbarbauern geholt, der hatte auch nichts dagegen, verwies aber auf das Schwengelrecht. Dem entgegnete ich aber sofort, dass ich das nicht machen werde, da ich selbst mich ja auch darauf berufen könnte, denn auch ich muss ja mit dem Schlepper mal mähen oder pflügen können usw. Damit war die Sache vom Tisch. Ja und ein Landwirt bin ich auch nicht, höchstens ein Hobbygärtner mit Tierbestand.
    "Das Niveau eines Landes und dessen moralische Werte
    können an der Weise, wie ihre Tiere behandelt werden,
    gemessen werden.“
    ( Mahatma Gandhi )

  5. #15
    Avatar von elja
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    Stallknecht, hast du das schriftlich vom Amt? Wenn nein, kannst du bei einem Regierungswechsel im Bundesland, im Kreis oder beim neuen Amtschef richtig Probleme kriegen. Die lassen Dich eventuell alles abreißen. Da laufen in BW gerade ganz üble Geschichten.
    Sei Wachsam von Reinhard Mey
    ... Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm:
    „Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!“ ...

  6. #16
    Moderator Avatar von Lisa R.
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    Nicht nur in BW. Bei uns im Landkreis gab es einen Riesenaufstand mit allem pipapo wegen eines Zauns der schon über 30 Jahre stand.

    Und auf das Gewohnheitsrecht würde ich mich nicht verlassen, das gibt es zwar, es wird aber im Streitfall vor Gericht überprüft und entschieden. Ein Zaun oder Gebäude ohne Baugenehmigung im Außenbereich haben da ganz schlechte Karten - die sind nach meinem Kenntnisstand immer weg.

  7. #17

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    Vielen Dank für eure weiteren vielen Antworten!
    Aktueller Stand nach den Erkenntnissen hier:
    Feste Umzäunung im Außenbereich (ohne Bebauungsplan) - utopisch als Privatperson, ggfs. als Landwirt
    Mobile Umzäunung mit mobilem Stall, müsste man mal konkret beim zuständigen Landratsamt nachfragen

  8. #18
    Putenflüsterer Avatar von Stallknecht
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    Zitat Zitat von elja Beitrag anzeigen
    Stallknecht, hast du das schriftlich vom Amt? Wenn nein, kannst du bei einem Regierungswechsel im Bundesland, im Kreis oder beim neuen Amtschef richtig Probleme kriegen. Die lassen Dich eventuell alles abreißen. Da laufen in BW gerade ganz üble Geschichten.
    Wenn die mir auf dem Ordnungsamt sagen, ich darf und es ist kein Problem, nur eben kein Beton setzen, dann mache ich das so wie gesagt. Wenn die mir Stuss erzählt haben, dann war das ja eine Amtsperson, die man im Notfall auch belangen kann. Aber vielleicht ist das hier bei uns auf dem Lande wirklich alles nicht so bissig, wer weiss.

    Ausserdem darf ich zB. ja auch Wald einzäunen um junge Bäume zu schützen, anders könnte man ja gar nichts erst neu anpflanzen ! Ich habe in meinem Areal auch einiges an neuen Bäumen gepflanzt, da ist wegen dem Rehverbiss ein Schutzzaun obligatorisch gewesen.
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