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Thema: Hühnerhaltung im Außenbereich Ba-Wü

  1. #1

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    Hühnerhaltung im Außenbereich Ba-Wü

    Hallo liebe Eierdiebe!
    Seit etwas mehr als einem Jahr halte ich Hühner im Außenbereich in der Nähe von Gemüsegärten an einem Bach. Die Gemüsegärten sind überwiegend eingezäunt. Somit habe ich mir damals auch keine großen Gedanken gemacht über die Einzäunung und ein paar Holzpfosten in den Boden geschlagen und Maschendrahtzaun gespannt. Darüber dann ein Vogelschutznetz. Das Projekt hat jetzt soweit gut geklappt und ich hatte die Möglichkeit erhalten ein Flurstück dort zu kaufen. Gerade habe ich damit angefangen Stahlpfosten zu setzen, neuen Zaun habe ich auch schon gekauft, erreicht mich eine Information über den "Gewässerrandstreifen" an diesem Bach. Die beiden Flurstücke (neu und alt) grenzen an den Bach und werden zu 2/3 vom Gewässerrandstreifen abgedeckt.

    Nach etwas Recherche habe ich jetzt also folgende Informationen:
    1. im Außenbereich ist in Ba-Wü grundsätzlich keine Einzäunung erlaubt (wenn man kein Landwirt ist).
    2. Im Gewässerrandstreifen von 10 Metern ist grundsätzlich keine Einzäunung erlaubt.

    Das bedeutet, in doppelter Hinsicht ist mein Hühnerprojekt nicht rechtssicher. Ja, sogar rechtswidrig.

    Ich werde also das Projekt am Bach beenden und suche nun eine Alternative.
    Innerorts ist es problematisch. Unser Dorf ist irgendwie kein Dorf mehr.
    An meinem Haus habe ich nicht genügend Platz, Gärten innerorts zu finden ist schwer. Die werden zugebaut.

    Im Prinzip bleibt als nur der Außenbereich. Jetzt endlich zu meiner Frage:
    Kommt wer aus Ba-Wü und hat Erfahrung mit dem Errichten eines Geheges im Außenbereich in Sachen Genehmigung?
    Der eine sagt, machs einfach, es kontrolliert eh keiner.
    Der andere sagt, meld halt Landwirtschaft an.

    Ich stelle mir einfach die Frage, wie abwegig ist es eine Genehmigung als Privatperson vom zuständigen Landratsamt zu erhalten.

    Kleine Anekdote am Rande: Der betroffene Bach ist ausgetrocknet ;-)
    (Das ist grundsätzlich nicht schön, aber einfach nur lustig in der Situation)

  2. #2

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    Was ist mit der Alternative, nicht einzuzäunen?


  3. #3

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    hallo, randstreifen an flüssen, seien sie noch so klein, müssen freigehalten werden. wie weit erfährst du von demjenigen, dem der fluss gehört, bzw. wer die ränder pflegt, oder auch, wer die fischereirechte verwaltet. erkundige dich bei der stadt.
    und wegen der genehmigung würde ich bei der stadt nachfragen. da bist du sicher und keiner kann anschließend mäkeln.
    lg

  4. #4
    Avatar von elja
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    als Nicht-Landwirt darfst Du im Außenbereich nirgendwo einfach einen Zaun bauen, egal ob am Bach oder nicht. Die Genehmigung erhältst Du eventuell, wenn es sich um einen eingetragenen Obstgarten oder einen Weinberg handelt wegen Diebstahlgefahr. Ein normales landwirtschaftliches Flurstück einzuzäunen wirst du niemals genehmigt bekommen. Das Gleiche gilt für die Errichtung eines Stalls.
    Sei Wachsam von Reinhard Mey
    ... Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm:
    „Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!“ ...

  5. #5
    Avatar von Yokojo
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    Ich würde erstmal einen natürlichen Zaun wachsen lassen, also eine Hecke aus heimischen Gehölzen, dann kannst du dahinter einen Zaun setzen und keinen interessierts.....

  6. #6

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    Vielen Dank für eure schnellen Antworten!
    @frau merline: Ich habe die Sinn des Gewässerrandstreifens nicht in Frage gestellt. Ich werde den respektieren!
    @elja: Ja, das ist auch meine bisherige Erkenntis. Dehalb frage ich ja nach, ob hier jemand konkrete Erfahrungen hat.
    @Yokojo: Danke dir, das ist halt der nicht ganz korrekte Weg, den man einschlagen könnte ;-)

    @Nicolina: Deine Antwort interessiert mich am meisten, denn ich tue mich gerade schwer diese zu verstehen :-)
    Denkst du an freie Hühner? Oder an einen mobilen Weidezaun für Geflügel? Mit Strom.

    Mein Hühnerstall habe ich ja auf einem alten Anhänger gebaut. Der ist somit absolut nicht zu beanstanden, da mobil.
    Außerdem hat er einen elektrischen Pförtner mit Dämmerungssensor.
    Aber beim elektrischen Weidezaun habe ich so meine Bedenken. (Batterie, Bewuchs etc.)

  7. #7
    Avatar von Yokojo
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    Wieso nicht korrekt? Die Natur und hoffentlich auch die Naturschützer freuen sich über eine Hecke und die Gesetze sind auch nicht korrekt, weil Glyphosat vergiftet die Böden....
    Geändert von Yokojo (28.11.2017 um 09:34 Uhr)

  8. #8

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    Yokojo, ich stimme dir zu! Und ich kann mir das auch vorstellen zu machen.
    Ich brauche halt auch eine passende Wiese dazu....
    Geändert von Berry_SA (28.11.2017 um 10:12 Uhr)

  9. #9

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    Wie war das letztens in einem anderen Thread... das man auf eine ausgewiesene Wiese nicht einfach Büsche und 'ne Hecke pflanzen darf?....
    1.14 Gr. Wyandotten

  10. #10
    Avatar von Galla
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    Ich würde erst mal nach schauen, welche Nutzungsform der Außenbereich hat.

    Also landwirtschaftlich, Wasserschutzgebiet, Naturdenkmal, ect.....

    Je nachdem unterscheidet sich nämlich die Begrenzungsmöglichkeit.


    So darf in bestimmten Naturschutzgebieten weder eine Eingrenzung mit Naturhecke, noch mit Weidezaun vorgenommen werden.
    Und neuerdings werden mancherorts versehentlich gepflanzte Hecken oder verwahrloste Gärten sehr fleissig vom Ordnungsamt
    inspiziert......

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