Hallo liebe Eierdiebe!
Seit etwas mehr als einem Jahr halte ich Hühner im Außenbereich in der Nähe von Gemüsegärten an einem Bach. Die Gemüsegärten sind überwiegend eingezäunt. Somit habe ich mir damals auch keine großen Gedanken gemacht über die Einzäunung und ein paar Holzpfosten in den Boden geschlagen und Maschendrahtzaun gespannt. Darüber dann ein Vogelschutznetz. Das Projekt hat jetzt soweit gut geklappt und ich hatte die Möglichkeit erhalten ein Flurstück dort zu kaufen. Gerade habe ich damit angefangen Stahlpfosten zu setzen, neuen Zaun habe ich auch schon gekauft, erreicht mich eine Information über den "Gewässerrandstreifen" an diesem Bach. Die beiden Flurstücke (neu und alt) grenzen an den Bach und werden zu 2/3 vom Gewässerrandstreifen abgedeckt.
Nach etwas Recherche habe ich jetzt also folgende Informationen:
1. im Außenbereich ist in Ba-Wü grundsätzlich keine Einzäunung erlaubt (wenn man kein Landwirt ist).
2. Im Gewässerrandstreifen von 10 Metern ist grundsätzlich keine Einzäunung erlaubt.
Das bedeutet, in doppelter Hinsicht ist mein Hühnerprojekt nicht rechtssicher. Ja, sogar rechtswidrig.
Ich werde also das Projekt am Bach beenden und suche nun eine Alternative.
Innerorts ist es problematisch. Unser Dorf ist irgendwie kein Dorf mehr.
An meinem Haus habe ich nicht genügend Platz, Gärten innerorts zu finden ist schwer. Die werden zugebaut.
Im Prinzip bleibt als nur der Außenbereich. Jetzt endlich zu meiner Frage:
Kommt wer aus Ba-Wü und hat Erfahrung mit dem Errichten eines Geheges im Außenbereich in Sachen Genehmigung?
Der eine sagt, machs einfach, es kontrolliert eh keiner.
Der andere sagt, meld halt Landwirtschaft an.
Ich stelle mir einfach die Frage, wie abwegig ist es eine Genehmigung als Privatperson vom zuständigen Landratsamt zu erhalten.
Kleine Anekdote am Rande: Der betroffene Bach ist ausgetrocknet ;-)
(Das ist grundsätzlich nicht schön, aber einfach nur lustig in der Situation)
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