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Thema: Landwirtschaftliche Fläche als Garten nutzen

  1. #11
    Bummelux Avatar von Vinny
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    Du müsstest mal gucken, wie es in eurem Bundesland geregelt ist.
    Das ist oftmals unterschiedlich.. Unser Wald ist als "ackerland" im Grundbuch als Flurstück aufgeführt (guck unbedingt ins Grundbuch, ob das Feld tatsächlich Landwirtschaftliche Fläche heißt oder wie genau es dort steht)
    jedenfalls dürften wir, obwohl aks ackerland deklariert, nicht ohne weiteres die Bäume fällen.
    Dann kommt das baurecht dazu. Das entfällt teilweise gänzlich auf ackerland oder nur eingeschränkt möglich.
    Meine Ställe im Wald dürfen nicht über 20 kubikkmeter Raum haben. RAUMINHALT.

    am einfachsten ist es, beim Bauamt nachzufragen. Häufig wird einem da nett geholfen
    1,8,5 Blumenhühner; 1,6,7 Mechelner gesperbert, 1,6,13 Orloff rotbunt, 1,1,15 dt. Legegänse

  2. #12

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    Hallo
    1. Zuerst mal abklären ob Landschaftsschutzgebiet. Da darf gar nichts gemacht werden.
    2. Wiesen dürfen im Ländle allgemein nicht ohne Genehmigung umgepflügt oder zu Garten gemacht werden.
    3. Das mit dem "der Landwirt hat Vorrang" ist nur, wenn ein Landwirt das Grundstück auch haben möchte "es wichtig für seinen Betrieb ist" und er es bisher gepachtet hatte. Dürfte bei einer so kleinen Wiese höchstens den Nachbarn ansprechen.
    4. Vom Amt unbedingt alles schriftlich geben lassen.
    5. Möglicherweise könnte es einfacher/schneller gehen, wenn der Verkäufer sich da an die Verwaltung wendet.

  3. #13
    Moderator Avatar von KaosEnte
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    manchesmal besteht auch die Möglichkeit ein an ein bebautes Grundstück anliegendes Stück Land zur Obstwiese umwidmen zu lassen. Da darf dann ein Zaun (wegen Wildverbiss) rundrum. Allerdings gibts da wieder Vorgaben bezüglich der Obstbäume. Hochstamm, Menge etc..
    Aber wenn das ginge, da dann nen Sandkasten aufzustellen und Hühner laufen zu lassen sollte dann das geringste Problem sein. Den Stall könntest notfalls ja dirket an die Grenze zwischen den Grundflächen stellen.
    in unserem Garten leben Laufi/StockentenMix Kalle und Laufi/WarzenMix Frl. Socke von Quak,
    Frau Warzi Gundula und ihr noch namenloser Moschus-Quackerich samt Schwester Urschl
    RounenKlara und der PommErich
    die Gänsedamen Paula (Toulus) und Perla (Seidenfeder)

  4. #14
    Avatar von Hühnernanny
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    Die Wiese ist im Moment verpachtet und der Landwirt will sie wohl schon ganz gerne behalten. Spannend,das alles, wir werden uns das alles sehr gut überlegen, da wir ja schließlich unser jetziges Haus aufgeben müssen und das tut mir schon ziemlich leid. Aber in ein paar Jahren,wenn die kleineren Kinder auch mal ein Zimmer haben wollen wird es wohl ziemlich eng hier.
    Und auf jeden Fall werden wir uns alles schriftlich geben lassen.
    Toll dort wäre einfach auch ein sehr kurzer Weg zu unseren Pferden. Jetzt im Alltag ist es oft schon viel, da wir ja auch das meiste selber machen müssen und im Moment ein Fahrtweg von 15-30 min je Strecke dazukommt. Das ist vorallem für die Großen mit den Hausaufgaben manchmal schwierig. Und dann muss die ganze Sippe warten, bis alles fertig ist und jeder reiten konnte.

  5. #15
    Avatar von Stefanie
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    Zitat Zitat von Hühnernanny Beitrag anzeigen
    Die Wiese ist im Moment verpachtet und der Landwirt will sie wohl schon ganz gerne behalten.
    Wenn sie verpachtet ist, wirst Du den Pachtvertrag beim Kauf übernehmen und erstmal weiterlaufen lassen müssen. Keinesfalls kannst Du die Wiese sofort für eigene Zwecke nutzen. Das ist bei Pacht - soweit ich weiß - ähnlich wie bei Miete: Kauf bricht nicht Miete.
    Herzlichst, Stefanie
    1,11: Barne-Bärte, Welsumer, Welsumer-Mix, Araucana-Mix, Bielefelder, Maran+, Vorwerk, Araucana, Z-Welsumer
    Es gibt kein Verbot für alte Weiber, auf Bäume zu klettern. Astrid Lindgren

  6. #16
    Avatar von Gimar
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    Bei uns dauert so ein Pachtvertrag 2 Jahre, Stichtag ist September, da gibt es auch die Pacht.
    Hab letztes Jahr ein Stück gekauft, das verpachtet war bzw weiter ist.
    Vorkaufsrecht gab es da nicht, wobei ich den Bauern kenne und er das Stück eh nicht kaufen wollte.
    Was mich aber richtig geärgert hat,ich durfte die Stadt dafür bezahlen, dass sie geprüft hat, ob sie es kaufen möchte!
    Marans sk 1.11, Italiener-Marans-Mix 0.1 , Italiener orangehalsig 0.1

  7. #17
    Avatar von zickenhuhn
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    Richtig 2 Jahre,sofern nichts anderes schriftlich festgelegt ist.Und wenn der Landwirt Interresse an der Wiese hat,sieht es nicht gut aus.

  8. #18

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    Na ja, sicher hat der Landwirt das Vorkaufsrecht. Das nützt ihm aber nichts, wenn die Eigentümer es nicht an ihn verkaufen wollen. Dazu kann sie keiner zwingen.
    Petra mit 2,7 Vorwerk, 0.4 Marans s/k, 0.0.2 Marans b/s, 0,1 Cemani, 0,2 LavArauc, 1.1 Rhodis, 0,2 Bresse, 0,2 Augsb., 1.4 Kraienkopp, 0,1 LaFleche, 1.2 W. Bartzwerg, 1.2(MaransxIsbar)xIsbar, 0.1 Lakenf, 0.2 Reichsh. gsg, 0.3 Brahma, 0.1 ZVorwerk

  9. #19

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    Hallo Ramina
    Hier in Baden-Württemberg hat der pachtende Landwirt das Vorkaufsrecht, wenn die Wiese verkauft wird und er nachweisen kann, dass er das Grundstück für seinen Betrieb benötigt.
    Wenn der Eigentümer nicht an diesen verkaufen möchte, muß er das Grundstück behalten.
    Da ist das Landwirtschaftsamt hier ziemlich dahinter her, dass das Grundstück kein anderer kaufen kann, bzw. der Kaufvertrag dann ungültig ist, das Grundstück nicht auf den neuen Besitzer eingeschrieben wird.

  10. #20
    Avatar von Gansundhuhn
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    Man könnte ja die Fläche auch erstmal pachten mit einer Laufzeit von 50 und mehr Jahren. Mit der Option zum Kauf. Natürlich nachdem der jetzige Pachtvertrag gekündigt wurde.
    LG Kerstin

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