Kann nicht mehr editieren: ich meine nicht Dogsitter, sondern die Dogwalker. Davon gibts in Hamburg ja 'ne ganze Menge........ je nach Stadtteil kommen die zu Fuß mit ihren Schützlingen ja ganz schön rum
Kann nicht mehr editieren: ich meine nicht Dogsitter, sondern die Dogwalker. Davon gibts in Hamburg ja 'ne ganze Menge........ je nach Stadtteil kommen die zu Fuß mit ihren Schützlingen ja ganz schön rum
LG - Gitti mit Theo (2021) Uschi (2014), Ginger (2017), Wilma (2020), Kitty + Magda (2018 ), Traudel (2021), Fienchen (2022)
Hallo Kalokairi
Ich weiß nicht, in welchem Bundesland Du wohnst. Bei uns hier in Rheinland-Pfalz ist die behördliche Zuständigkeit in dem von Dir hier vorgetragenen Fall folgendermaßen geregelt:
Sofern ein Hund dazu neigt, andere Tiere zu jagen oder gar zu reißen, dann ist er nach den Begriffsbestimmungen des Landeshundegesetz als "gefährlicher Hund" einzustufen. Diese Einstufung erfolgt jedoch erst auf Grund des Überprüfungsergebnisses eines bestallten Gutachters seitens der ADD. Zuständige Verwaltungsbehörde zur Durchführung der Bestimmungen des LHuG sind die Ortspolizeibehörden (Komunalverwaltung/Stadtverwaltung). Initialzündung für den Beginn des Prozedere ist zunächst eine Anzeige bei der zuständigen Behörde, sprich der Gemeinde-/bzw. Stadtverwaltung -Ordnungsamt-. Als Maßnahmen kommen Leinen-/Beißkorbpflicht, Bedingungen an die Person/en die den Hund ausführen (z.B. mind. 18 Jahre), bis hin zur Einziehung des Hundes bei wiederholtem Verstoß. Seitens der Polizei besteht hier keine Zuständigkeit, da kein OWI-Bereich in ihrer Zuständigkeit tangiert und kein strafrechtl. bewehrtes Verhalten bzw. kein Tatbestand (fahrl. Sachbeschädigung gibt es nicht), Verstöße nach dem Tierschutzgesetz nur Vorsatz.
Gruß: Canto
@ canto
Das Bundesland ist Hamburg.
Und auch dort ist vergleichbar geregelt.
Jedoch weiß die TE nicht welcher Hund das war und selbst wenn ihr durch Hinweise einer "optisch" bekannt vorkäme - "schwarz, Hütehundähnlich - ergäbe das keine Handhabe.
Hier muss, so traurig das Schicksal der verletzten/getöteten Hühner ist, der Schutz vor ähnlichen Übergriffen an erster Stelle stehen.
Hallo Nicolina
Die geschilderte Situation habe ich auch so wie von Dir o.a. verstanden. Aus den Erfahrungen von TE mit den kontaktierten Behörden geht jedoch ein was Lust und Zuständigkeit anbelangt ein verschwommenes Bild hervor. Mit meinem Beitrag wolte ich nur mal klarstellen, wer zuständig ist und wer nicht. Nachtragen will ich an dieser Stelle noch, dass der Hund im verwaltungsrechtl. Sinne eine Störung begangen hat und durch ihn noch weitere Gefahren drohen, ist in dem Fall (Hamburg) die Stadtverwaltung in der Verantwortung nach dem Hund zu suchen.
Gruß: Canto
OK - somit soll sich dann die TE an die Stadtverwaltung HH wenden.
Und diese sucht dann nach einem "schwarzen Hund - augenscheinlich einem Hütehund entsprechend" ...
Bei allem Respekt den Behörden zukommend - aber dafür wäre wohl eine SOKO nötig.
Man könnte natürlich auf FB mal eine Anfrage starten.
Ich bin ja auch in unserer "Kleinstadt Gruppe"
und da wird auch Zeder und mortio geschrien, wenn ein schwarzer wuff ein Kind auf dem Heimweg mal anstupst.
Wäre doch zu überlegen, einfach mal zu fragen : Wer kennt im bereich Eimsbüttel (o ä) einen schwarzen, HSH bzw hütehund. Hatte bis vor kurzem Türkise Halsband, jetzt möglicherweise geweselt.
Gesicht wird ein Hund, der vielleicht auch öfter mal ausbüxt. Wer kennt den Besitzer?
Und : Wer war evtl noch Augenzeuge?
Drücke die Daumen
1,8,5 Blumenhühner; 1,6,7 Mechelner gesperbert, 1,6,13 Orloff rotbunt, 1,1,15 dt. Legegänse
Was den Zaun angeht, so habe ich hier schon gelesen, wie man einen Zaun recht günstig "erhöht", wenn die Hühner drüber fliegen. Dabei werden 2 stabile und unauffällige Drähte über den Zaun in 10-20 cm übereinander gespannt. Hühner sehen nur den Zaun und werden beim Rüberfliegen durch die Drähte gestoppt. Ich habe leider keine Ahnung, ob es bei Hunden genauso funktionieren würde: vielleicht sehen die so was sofort?? Aber Probieren könnte man das - zumindest auf die Schnelle, bevor der Hund wiederkommt und bevor man eine andere Lösung installieren kann. Bei so einem sportlichen Hund muss der Draht halt wirklich sehr stabil sein und ebenso sehr stabil befestigt werden.
Und bei uns hier in Hannover hat der Eigentümer bei unserem Gelände schon vor Jahren vor unserem Einzug über dem Zaun Stacheldraht gespannt. Schön anzusehen ist was anderes, aber würde auch evtl. den Hund davor abhalten, besonders wenn man zwei solche Stacheldrähte übereinander befestigt.
Lieben Gruß, Roksi
1,1 Maxi Homo Sapiens 2,2 Mini Homo Sapiens 3,1 Felis silvestris f. catus, Apes mellifera und die bunte Truppe
Also, zu den Zuständigkeiten: nachdem ich da nochmal nachgefragt hatte, habe ich es auch so verstanden wie von canto geschildert. Dass das Ordnungsamt (und dort der Hundedient oder so ähnlich) zuständig ist. Wird eine Anzeige bei der Polizei getätigt wird diese auch direkt dorthin weitergeleitet. Dieser Dienst war auch direkt nach dem Vorfall hier. Aber da war der Hund schon weg und selbst da (war a direkt nach dem Vorfall, da hätte man ihn ja noch irgendwo Herrenlos im Park finden können) wurde nicht (bzw nur im Umfang von 5 Minuten die Straße hoch und runter) nach dem Hund gesucht und ziemlich klar gemacht, dass mehr eben auch nicht passiert, außer der Hund macht nochmal irgendetwas und kann dann beim zweiten Mal direkt eingefangen werden. Also, suchen werden sie nicht nach ihm. Und zugegeben, je mehr Zeit vergeht, desto lächerlicher würde es auch werden solch einen Hund zu suchen...klar findet man ein paar optisch passende, aber Beweisen kann man es dann ja auch nicht, wenn herrchen sagt "Neeeeeiiin, der war nieee weg und tut eh keiner Fliege was zu leide...". Da kann man tatsächlich nur "hoffen", dass der Hund mal wieder ausbüchst und in dem zusammenhang gefunden wird. Auf der anderen Seite hoffe ich das natürlich auch nicht, denn bisher ist er nicht wiedergekommen und ich hoffe, wenn wir schon keinen Schadenersatz oder ähnliches beanspruchen können, dass es dann wenigstens dabei bleibt.
Einen FB Aufruf könnte ich natürlich nochmal versuchen.
Auch Hundebesitzer/Sitter/Walker (und Hundebesitzer allgemein) spreche ich immer mal wieder an, wenn ich unterwegs bin. Hier in der Umgebung weiß mittlerweile auch glaube ich so ziemlich jeder davon. Laut Nachbarn ist das noch immer de Standart-Hundebesitzer-Spaziergangs-Tratsch ;-) (mit interessanten weiterentwicklungen der Geschichte, die gar nicht stimmen^^).
Mittlerdeutscher Schwarzer habe ich mal gegegoogelt. Das könnte durchaus hinkommen. Naja..also, aufgeben tun wir nicht, den besitzer vielleicht doch nochmal zu finden, aber ich fürchte je mehr Zeit vergeht, desto unwahrscheinlicher wird es. Da steht wohl doch erstmal an erster Stelle, die übrigen (und neuen) Hühner nun besser zu schützen, falls das kein einmaliger Ausbruch des Hundes war.
Liebe Grüße,
Kalokairi
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