Ja - wie ist das jetzt mit den Spatzen!?!?
Der Landkreis Ansbach hat in seiner Allgemeinverfügung ausdrücklich ausgeklammert:
(Zitat)
Das Füttern von Singvögeln, wie z.B. das Aufhängen von Meisenknödel oder Futterhäuschen für heimische Gartenvögel (z.B. Spatzen, Ringeltaube usw.) ist ausdrücklich nicht eingeschränkt und sollte bei der aktuellen Notzeit auch nicht unterbrochen werden! Diese Wildvögel sind für die Geflügelpest nicht empfänglich, nützlich für den Menschen und können das Virus nicht verbreiten. Von diesen Tieren geht keine Gefahr für Mensch oder Hausgeflügel aus.
(Zitat Ende)
Und wie passt das dann zu wildvogeldichten Volierenseiten und der Feststellung der Franzosen?
An den vielzitierten Spatz, der durch die Lüftungsanlage in den Putenmaststall.....mag ich grad gar nicht denken.....
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