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Thema: Meldepflichtige Tierseuchen !!!!

  1. #1
    Avatar von Brahmazüchter
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    Achtung Meldepflichtige Tierseuchen !!!!

    Da wir leider im HüFo jemanden haben dem seine Tiere von TB befallen sind,(falls jemand nicht weis was das ist hier den Link dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Paratuberkulose ) und der gesammte Geflügelbestand gekeult werden muß möchte ich hier noch die Allgemeinheit darüber Infomieren (zumindest für die Leute die es noch nicht wissen) das es sich dabei um eine Meldepflichtige Tierseuche handelt und damit nicht zu scherzen ist.

    Desweiteren habe ich noch einen infomativen Link über

    Meldepflichtige Tierseuchen



  2. #2
    AlphaHenne Avatar von Melani
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    Hallo Brahmazüchter,

    ich muß Dir leider energisch widersprechen: natürlich ist die Tuberkulose der Hühner eine Tierseuche, wobei befallene Tiere getötet werden sollten. Aber Dein link geht zur Paratuberkulose der Rinder, jedoch ist das ein ganz anderer Erreger.

    Die Tuberkulose der Hühner wird durch das Mycobacterium avium ausgelöst, die Tuberkulose der Rinder durch das Mycobacterium bovis, und die Paratuberkulose der Rinder durch das Mycobacterium paratuberculosis.
    Natürlich sind alle Erreger miteinander verwand, aber man sollte sie dennoch nicht in einen Topf werfen.

    Der Mensch ist für einige der Erreger empfänglich (Stichwort: Zoonose), jedoch ist der Erreger der Tuberkulose des Huhnes erst einmal primär wirtsspezifisch. Anders sieht es aus beim Erreger der Tuberkulose der Rinder.

    Natürlich wird NICHT der ganze Tierbestand gekeult, wenn ein Huhn an Tuberkulose erkrankt.
    Denn im Gegensatz zur Tuberkulose der Rinder, die anzeigepflichtig ist, ist die Tuberkulose der Hühner nur meldepflichtig!!!

    Ach ja, und dann wirfst Du auch noch meldepflichtig und anzeigepflichtig durcheinander, das ist nämlich auch ein himmelweiter Unterschied:

    Bei der Meldepflicht muß der Arzt der Behörde Meldung erstatten, es dient ausschließlich statistischen Zwecken ohne jegliche Konsequenz.

    Bei der Anzeigepflicht ist der Tierhalter in der Pflicht, der Amtstierarzt sichert die Diagnose, der auch die Diagnose- und Bekämpfungsmaßnahmen anordnet.


    Man muß nicht alles wissen, aber man sollte wissen, wo es steht, und wenn man nett gemeinte links setzt, sollte man sich vorher von der Korrektheit seiner Aussagen überzeugen, und nicht das Forum in Angst und Panik versetzen!!!


    LG, Melani
    www.lachshuhnzucht-herne.com

  3. #3
    Avatar von Gina2
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