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Thema: Rechtliche Aspekte....

  1. #41
    Avatar von Chopper6872
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    Zitat Zitat von Angie81 Beitrag anzeigen
    Hallo Chopper6872!

    Ich darf zitieren:

    § 2 der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

    "(1) Tierbesitzer, die Tiere in Mecklenburg-Vorpommern halten, haben der Tierseuchenkasse innerhalb von zwei Wochen nach dem Stichtag ihren Namen, die Anschrift und die Registriernummer des Betriebes gemäß § 26 der Viehverkehrsordnung [...] mitzuteilen sowie die Art, die Zahl und, soweit es für die Beitragserhebung erforderlich ist, auch das Alter, die Nutzungsrichtung und die Haltungsform der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere anzugeben. [...]"

    http://www.tskmv.de/pdf/satzungen/Beitragssatzung.pdf

    Stets zu Diensten,
    Angie

    Aber ich habe doch keinen Betrieb... Ansonsten danke

  2. #42
    Avatar von Chopper6872
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    @Angie ich liege grad aufm Boden wegen deiner Signatur

    Ich hoffe dein Mann und deine Tochter dürfen ins Haus

  3. #43
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    Das mit dem Betrieb wird so ausgelegt, sobald man sich Geflügel anschafft. Die von mir verlinkte Verordnung regelt das auch alles im Betriebssinne. Egal ob Du 5 Hühner aus Spaß, 100 zur Selbstversorgung oder 250 zum Eierverkauf hältst, für alles gilt das Gleiche. Ergo:

    1. melden bei der zuständigen Behörde
    2. eventuell melden bei der TSK
    3. Impfung gegen ND
    4. Registerführung (Zu- und Abgänge mit Adressen aufschreiben, sowie Datum dazu und aufbewahren)
    5. bei Wassergeflügel Sentineltiere halten oder serologische Untersuchungen machen lassen
    6. Vorschriften für füttern und tränken beachten


    uns so weiter.
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    It's obvious you hate me though I've done nothing wrong
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  4. #44
    Avatar von Chopper6872
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    Zitat Zitat von Lexx Beitrag anzeigen
    Das mit dem Betrieb wird so ausgelegt, sobald man sich Geflügel anschafft. Die von mir verlinkte Verordnung regelt das auch alles im Betriebssinne. Egal ob Du 5 Hühner aus Spaß, 100 zur Selbstversorgung oder 250 zum Eierverkauf hältst, für alles gilt das Gleiche. Ergo:

    1. melden bei der zuständigen Behörde
    2. eventuell melden bei der TSK
    3. Impfung gegen ND
    4. Registerführung (Zu- und Abgänge mit Adressen aufschreiben, sowie Datum dazu und aufbewahren)
    5. bei Wassergeflügel Sentineltiere halten oder serologische Untersuchungen machen lassen
    6. Vorschriften für füttern und tränken beachten


    uns so weiter.
    So werde ich tun. Ich melde erstmal beim zuständigen Veterinäramt. Wenn irgendwer dann Geld will meldet er sich schon

    ND Impfung mache ich eh immer schon.
    Ich glaube dass ich als Hobbyhalter keine Vorschriften für füttern und Tränken brauche. Hauptsache die Tiere werden artgerecht gehalten. Bei mir Zuhause bin ausserdem ich der Chef

  5. #45

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    Mir erschließt sich nicht, was an den "Meldepflichten" nicht zu verstehen ist.


  6. #46
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    Zitat Zitat von Chopper6872 Beitrag anzeigen

    Ich glaube dass ich als Hobbyhalter keine Vorschriften für füttern und Tränken brauche. Hauptsache die Tiere werden artgerecht gehalten. Bei mir Zuhause bin ausserdem ich der Chef
    Falsch gedacht. Die Vorschriften für´s Füttern und Tränken, genauso wie Du die Streu und die Gerätschaften aufbewahrst, gelten auch für Hobbyhalter. Hast Du überhaupt mal die GVO gelesen? § 3 ist das was ich meinte... da steht nichts, das Hobbyhalter davon befreit sind
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  7. #47
    Avatar von Chopper6872
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    Zitat Zitat von Lexx Beitrag anzeigen
    Falsch gedacht. Die Vorschriften für´s Füttern und Tränken, genauso wie Du die Streu und die Gerätschaften aufbewahrst, gelten auch für Hobbyhalter. Hast Du überhaupt mal die GVO gelesen? § 3 ist das was ich meinte... da steht nichts, das Hobbyhalter davon befreit sind
    Ich glaube dass ich besser fütter, öfter säuber und desinfiziere und meine Einstreu besser ist als alles was so in Massentierhaltung Standard ist. Insofern mache ich mir da keine Gedanken gegen geltendes Recht zu verstoßen

  8. #48
    Avatar von K1rin
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    Zitat Zitat von Chopper6872 Beitrag anzeigen
    Ich glaube dass ich besser fütter, öfter säuber und desinfiziere und meine Einstreu besser ist als alles was so in Massentierhaltung Standard ist. Insofern mache ich mir da keine Gedanken gegen geltendes Recht zu verstoßen
    Da geht es doch nicht um das WAS du verfütterst/streust, es geht um das WO gefüttert wird. Draußen ist eine Fütterung verboten, das Futter MUSS im Stall gegeben werden. Ebenso (wenn ich mich irre verbessert mich) darf kein Regenwasser zum trinken angeboten werden.

    Vielleicht solltest du dir die Verordnung doch mal durchlesen, bevor du Vermutungen anstellst die nicht zutreffend sind.

    Edit meint: Zur Zeit ist immer noch Stallpflicht, diese wurde meines Wissens nicht aufgehoben. Die Hühners dürfen also nicht ohne amtliche Genehmigung draußen herum laufen. Ein Antrag für die Freilandhaltung kann man beim Vet.-Amt stellen.
    Geändert von K1rin (18.10.2013 um 09:11 Uhr)
    Lieben Gruß
    Karin

  9. #49
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    Ich muß es jetzt auch mal sagen Chopper, irgendwie musst Du Dir die Texte, welche verlinkt werden, auch mal selbst durchlesen und nicht vorkauen lassen. Ich bin echt kein Paragraphenreiter, aber die GVO ignorieren und das in einem öffentlichen Forum auch noch kund zu tun, ist schon etwas riskant. Tu Dir mal echt nen Gefallen und lies Dich durch die GVO, ich hab die Zusammenfassung plus Erklärungen schon ganz bewusst für Leute wie Dich gemacht, die gerne nur das Wichtigste wissen möchten. Und Karin hat auch recht... wir haben Aufstallung, von daher wird´s echt Zeit beim Vetamt zu melden und ich mein in MeckPom ist in einigen Regionen noch keine Ausnahme möglich, also kein Freilauf erlaubt.
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  10. #50
    Avatar von Goofy61
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    Bei mir in NRW habe ich für meine 25 Legehühner 3 € und für meine beiden Pferde 10 € an die Tierseuchenkasse gezahlt.
    Bei Kreisveterinäramt habe ich auch alle Tiere gemeldet.
    Die beiden Behörden gleichen ihre Daten untereinander ab.
    So hatte ich zuerst nur die Hühner bei der Tierseuchenkasse gemeldet und bekam dann umgehend Post vom Kreisveterinäramt, dass ich die Tiere nicht gemeldet habe.

    Dieses Jahr habe ich gleich Anfang Januar alle Meldungen gemacht und extra beim Kreisveterinäramt noch mal nachgefragt wieviele Hühner ich nun melden müsse, da ich ja im Laufe des Jahres das ein oder andere Huhn dazu bekommen würde.
    Die Aussage war dann, ich solle als Hobbyhalter einfach den aktuellen Bestand melden, was ich auch tat.

    Jetzt habe ich dieses Jahr erstmalig ein paar Masthühnchen gezogen und habe diese in einer Lohnschlachterei schlachten lassen.

    Nun kommt`s!
    Die Schlachtung war Montags und Donnerstags hatte ich schon Post vom Kreisveterinäramt im Briefkasten.
    "Man habe festgestellt, dass ich Masthähnchen habe schlachten lassen, aber weder bei ihnen noch bei der Tierseuchenkasse wären Tiere gemeldet."
    Nachdem ich dann dort angerufen hatte klärte sich die Sache auf.
    Es waren meine 25 Legehühner gemeldet, aber Broiler müssen extra angegeben werden.
    Klar, die sind beim Geflügelmeldebogen aufgeführt, doch wer erinnert sich da dann im Juni noch dran.
    Die Dame vom Kreisveterinäramt war aber sehr nett am Telefon!
    Nach ein wenig Fachsimpeln und flirten hab ich ihr umgehend ein Fax mit der Nachmeldung geschickt und die Sache war aus der Welt.
    Ein Cochin Hahn und eine bute Truppe Legehühner; 1,9 Legewachteln

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