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Thema: Rechtliche Aspekte....

  1. #1
    Avatar von Chopper6872
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    Rechtliche Aspekte....

    Das habe ich in einem anderen Forum zufällig gefunden....

    - Wenn Du Federvieh hältst (und wenn es auch nur 5 Tiere sind) bist Du verpflichtet, Deinen Tierbestand beim zuständigen Veterinäramt anzumelden. Von dort bekommst Du auch eine Betriebsnummer, die Du auch als Hobby-Hühnerhalter brauchst. Aber das wusste ich vorher auch nicht.
    - Über diese Betriebsnummer bist Du dann auch verpflichtet bei Deiner Tierseuchenkasse Beiträge abzuführen. Aber keine Angst : Ich bezahle für gemeldete 20 Hühner und 20 Enten etwas über knapp 7,- € pro Jahr. Auf jeden Fall bist Du über die Tierseuchenkasse in diesem Fall versichert. Egal ob von Deinem Tierbestand eine Geflügelkrankheit ausgeht oder Du betroffen bist.

    Inwieweit ist das zutreffend? Das würde ja bedeuten, dass ausschliesslich alle die ich kenne gegen geltendes Recht verstoßen....

  2. #2
    Raptorenbändigerin Avatar von Hatschipuh
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    Nicht nur bei der Seuchenkasse meldepflichtig, sondern auch beim zuständigen Veterinäramt !!
    Niveau ist keine Gesichtscreme und Stil nicht das Ende eines Besens ...

  3. #3
    Avatar von Chopper6872
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    Ja das steht ja in der ersten Strichaufzählung

  4. #4

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    Bei uns gibt das Veterinäramt die Daten an die Tierseuchenkasse weiter.Mindestbeitrag im Jahr bei uns 10,00 €

  5. #5
    Avatar von dorchen
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    Ja, das ist so. An die Niedersächsische Tierseuchenkasse bezahle ich 10 € pro Jahr. Von Versicherung im Fall eines Seuchenausbruchs in diesem Zusammenhang habe ich noch nichts gelesen. Vielleicht hängt das aber auch damit zusammen, dass ich eine Hobbyhaltung angemeldet habe, keine gewerbliche Haltung.
    Meine Anmeldung einer Geflügelhaltung wurde vom Veterinäramt der Gemeinde wunschgemäß direkt an die Nds. Tierseuchenkasse weitergeleitet. Vorher hatte ich ein nettes Telefonat mit der Amtstierärztin; die fand das ganz toll mit den Hühnern, fragte gleich nach den geplanten Rassen und erkundigte sich, ob ich schon einen geflügelkundigen Tierarzt wüsste. Ich wohne im allgemeinen Wohngebiet und habe mich vor der Anschaffung bei allen möglichen Ämtern abgesichert...

    In meinem Bescheid steht: "Die Beitragssatzung 2013 sieht einen Mindesbeitrag von 10 Euro für jeden Beitragspflichten vor. Mit dem Beitrag werden die für die Durchführung des Melde- und Beitragsverfahrens entstehenden Verwaltungskosten gedeckt. Da diese Grundkosten für jeden Beitragspflichtigen gleichermaßen anfallen, beträgt der Mindestbeitrag unabhängig von der Größe des Bestandes und der gehaltenen Tierart einheitlich 10 Euro im Jahr."

    "Tierart" bezieht sich selbstverständlich hier nur auf Geflügel.

    Oh, ich hab so lange geschrieben, jetzt hat sich einiges mit Euren Beiträgen überschnitten, sorry...

    Ich vermute, bei Ausbruch einer Seuche sollen möglichst alle Halter über Vorsichtsmaßnahmen informiert werden.
    "Der eine sieht nur Bäume. Probleme dicht an dicht.
    Der andere Zwischenräume. Und das Licht."
    Meine Hühnererlebnisse im Thread:
    "dorchen möchte mit Euch gackern!"


  6. #6

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    Ich bezahl auch etwa 10 Euro im Jahr.
    Wenn die nicht gemeldet sind und es mal zu erneuten Ausbrüchen der Vogelgrippe usw kommt kann man sich ganz schön Ärger und hohe Geldstrafen einhandeln.

  7. #7
    Avatar von Chopper6872
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    Zitat Zitat von physio Beitrag anzeigen
    Bei uns gibt das Veterinäramt die Daten an die Tierseuchenkasse weiter.?..
    Ich glaube dass das gegen das Datenschutzgesetz verstösst... Zumindest wenn die Einwilligung des Daten"besitzers" nicht vorliegt

  8. #8

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    Zitat Zitat von Chopper6872 Beitrag anzeigen
    Ich glaube dass das gegen das Datenschutzgesetz verstösst... Zumindest wenn die Einwilligung des Daten"besitzers" nicht vorliegt
    Das muss man ja auf dem Meldezettel mit unterschreiben!

  9. #9
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Stellt sich die Frage, wie es bei euch ist, mit Datenschutz.

    Bei uns ist jeder froh, wenn man irgendwas an 2, oder mehr Stellen, melden MUSS, dass ein Aktenträger (auch gerne elektronisch) den Akt ins Nachbarzimmer trägt.
    Ansonsten: Ziehen sie bitte eine Nummer für Zimmer 2 und warten sie wieder..... Und bedenken sie: Jetzt brauchen sie Formblatt xxa. Formblatt xxc , das sie vor 5 Minuten abgegeben haben, gilt in Zimmer 2 nicht.
    Hauptsache Datenschutz

    lg
    Willi
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  10. #10
    Avatar von Chopper6872
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    Zitat Zitat von Kleener Beitrag anzeigen
    Das muss man ja auf dem Meldezettel mit unterschreiben!
    Und wenn ich mich da weigere...?

    Zumindest wenn ich es so lese:

    Die Tierseuchenkasse ist eine Solidargemeinschaft der Tierhalter...

    Kann ich mich doch mal unsolidar verhalten, weil es theoretisch ja für mich finanziell verkraftbar wäre im Falle einer Tierseuche den Bestand zu ersetzen bzw. Mit den Verlusten als Hobbyhalter leben zu können. Zumindest ist für mich eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung in diesen Gemeinschaftstopf zur Kompensation eventueller Schäden nicht ersichtlich. Oder irre ich hier?

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