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Thema: Freilauf bis Februar

  1. #1

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    Freilauf bis Februar

    http://www.moz.de/index.php/Moz/Arti...elow/id/147453

    Hurra! Freilauf bis Februar!

    Von Doris Steinkraus

    Amtstierarzt Dr. Martin Fritzsch ist froh. Mit der Verlängerung der Geflügel-Aufstallungs-Verordnung hat die Behörde freie Hand, um dem Geflügel eine neue Stallpflicht vorerst zu ersparen. Viele Tierhalter hatten ihre Hühner und Enten abgeschafft. "Selbst bei uns hat die Stallpflicht Auswirkungen gehabt", berichtete Gerhard Friedrich vom Kleinen Zoo in Seelow. Er hält gleich mehrere Geflügelarten. Sowohl bei den Hühnern als auch den Fasanen und Pfauen habe er große Bruteinbrüche gehabt, so der Seelower. "Die Tiere brauchen das Tages- und Sonnenlicht", steht für ihn fest.

    Doch die sich immer weiter ausbreitende Vogelgrippe ließ den Verantwortlichen keine andere Wahl. Die Tiere mussten zweimal kurz hintereinander für mehrere Monate eingesperrt werden. Der Amtstierarzt schreibt es auch der Disziplin und Einsicht der Tierhalter zu, dass sich die vielen Maßnahmen zum Schutz vor der gefährlichen Seuche bewährt haben. In Deutschland hatte es nur zwei Fälle gegeben, wo größere Nutztierbestände betroffen waren. Das heiße allerdings nicht, das jetzt Entwarnung gegeben werde könne, so Dr. Fritzsch. Nach wie vor breite sich die Seuche aus. Zentren seien Asien, Südosteuropa und Afrika. Mit der Rückkehr der Zugvögel aus dem Süden muss deshalb wahrscheinlich im Frühjahr wieder mit einer neuen Stallpflicht gerechnet werden. "Wenn es jetzt keine neuen Vorkommnisse gibt, bleibt sie uns aber im Herbst erspart", ist der Amtstierarzt zuversichtlich. Er appelliert an die Tierhalter, dennoch weiterhin einige Regeln zu beachten. Denn die Fachleute wissen, dass nach wie vor auch hierzulande Wildtiere von der Seuche betroffen sind. Einige tragen den Virus nur weiter, erkranken aber nicht selbst. Die Gefahr der Ansteckung bleibt bestehen. Deshalb gelten weiterhin alle Regelungen aus der Verordnung.

    Die stellvertretende Amtstierärztin Bärbel Saß erläuterte MOZ gegenüber die wichtigsten Punkte aus der Geflügel-Aufstall-Verordnung:

    Haltung: Wer Enten und Gänse allein hält, muss sie regelmäßig untersuchen lassen. Allerdings ist der Zeitraum von bisher einen Monat auf jetzt drei Monate ausgedehnt worden.

    Untersuchung: Die kostenpflichtigen Kontrollen kann man umgehen, wenn man seinen Enten und Gänsen Hühner zugesellt. Hühner sind so genannte Sentinal. Sie zeigen die Seuche umgehend an, während Enten und Gänse sie auch in sich tragen können, ohne gleich zu erkranken. Zehn Prozent des Bestandes sollten Hühner sein (Beispiel: zehn Enten, ein Huhn).

    Fütterung: Futterstelle und Futter müssen für Wildtiere weiterhin unzugänglich aufgestellt bzw. aufbewahrt werden. Die Tiere sind nicht mit Oberflächenwasser zu tränken.

    Krankheiten: Verendet ein Tier, ist unverzüglich der Tierarzt oder das Veterinäramt zu informieren. Letzteres entscheidet das weitere Vorgehen.

    Tiermeldung: Wer schon Geflügel hatte, es abschaffte und nun wieder beginnt, muss dies nicht extra beim Veterinäramt melden. Ansonsten gilt für sämtliches Geflügel die Meldepflicht. Noch immer geht der Kreis hier von einer hohen Dunkelziffer aus.



    Freitag, 21. Juli 2006 (18:43)

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  2. #2
    Avatar von witte5
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    Mpf! Na denn ist ja wenigstens schon mal ein Amtstierarzt froh!

    Ich pflück das jetzt nicht auseinander sondern warte bis ich auch froh sein darf - wenn nämlich diese sch... Risikogebiete abgeschafft werden

    Aber hier mal:
    Danke Enemy, dass du uns immer mit so viel Infos versorgst.
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  3. #3
    Avatar von lueer
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    Gilt das für alle Bundesländer?
    Wer nicht will, der will eben nicht - selbst schuld!
    Man muss halt auch Wollen wollen...

  4. #4
    Avatar von witte5
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    Nö, das ist ja nur der Amtstierarzt vom Märkischen.... Kreis.

    Es gilt, was seit Mai gilt. Da hat sich nichts geändert.

    Da steht ja auch: Mit der Verlängerung der Aufstallungsverordnung
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  5. #5
    Avatar von bruchfred10
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    Hier noch ein Artikel dazu:

    http://www.moz.de/index.php/Moz/Arti...burg/id/147442

    Geflügel muss nicht wieder in den Stall

    Seelow (MOZ) Die mehr als 3900 Halter von Enten, Hühnern, Gänsen, Nandus und anderem Geflügel in Märkisch-Oderland können sich freuen. Amtstierarzt Martin Fritzsch teilte am Freitag mit, dass der Landkreis im Herbst keine neue Stallpflicht anordnen wird. Möglich ist solch eine Entscheidung durch die Verlängerung der Geflügel-Aufstallungsverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums bis Februar 2007. Der Bund hatte die Verordnung am 9. Mai 2006 beschlossen. Mit ihr wurde die bundesweite Stallpflicht, die wegen der auch für den Menschen gefährlichen Geflügelpest verhängt worden war, aufgehoben. Es lag danach in der Hand der Landkreise, regionale Festlegungen zu treffen. Man habe gute Erfahrungen mit der Einhaltung aller Schutzmaßnahmen gemacht, so Fritzsch. Deshalb wolle man die Möglichkeiten ausschöpfen und die Stallpflicht vermeiden. Im Frühjahr allerdings, wenn die Zugvögel aus Gebieten zurückkehren, wo sich die Geflügelpest weiter ausgebreitet hat, müsse man wieder mit strengeren Maßnahmen rechnen.



    Freitag, 21. Juli 2006 (17:3


    Gruß bruchfred10

  6. #6
    Avatar von witte5
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    Jetzt muss ich doch mal nachfragen:

    Versteh ich das richtig, dass jetzt ein Amtsveterinär entscheiden kann, ob Geflügel rein muss oder draußen bleiben kann? Egal was passiert?

    Das les ich da jedenfalls raus.
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  7. #7

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    Hallo witte5,

    hast Du richtig kappiert, wer denn sonst? Ist schon ewig so. Deshalb schnell Deine Hühner wieder einsperren und den lieben Mann nicht provozieren - sonst kommt die Retourkutsche nächstens

    bibi Peter

  8. #8
    Avatar von witte5
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    Danke Yossy für deine ausgesprochen sachliche und hilfreiche Antwort.

    Schließe mich Alex an:
    mensch peter, du bist aber heute wieder wüst. grins
    Vielleicht kann noch mal ein anderer meine Frage beantworten?
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  9. #9

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    Hallo witte,
    ich wüßte da schon noch einen der gerne Deine Frage beantworten würde: Dein Kreisvet bestimmt!
    bibi Peter

  10. #10

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    Ja, auch wenn ich ihm ungern Recht gebe, es stimmt.
    Die Kreisvets haben hier in Niedersachsen scheinbar vorher immer eine gemeinsame Beratung und entscheiden dann mehr oder weniger gemeinsam, was passiert.
    Das letzte Wort hat aber immer der zuständige Veterinär. Er legt auch die Risikogebiete fest, soweit ich weiß.
    Das gilt sicher auch für andere Bundesländer.
    Allerdings ticken in Bayern ja die Uhren bekanntlich anders.
    Was die machen, weiß ich nicht.

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