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Thema: Bitte um schnelle Antwort- nicht Artgerechte Tierhaltung-wo melden?

  1. #71
    Avatar von Raichan
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    Ach so, dort gibt es noch mehr Hühner? Weist Du was mit Enten und Gänsen ist? Leben sie dort die ganze Zeit im Freien?

  2. #72
    Avatar von Vamperl
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    Zitat Zitat von Hühnerfuß Beitrag anzeigen
    Einfach unverschämt einige Antworten! Ein Grund, einem Forum nicht beizutreten! Hatte mich hier angemeldet weil wir einen Hühnerstall planen und bauen und ich auf Tipps gehofft hatte, die ich ja auch bezüglich des Stallbaus bekam.
    Nun aber diese Sache hier, artet ja völlig aus!
    Ein Grund dieses Forum zu verlassen. Da bittet man um Hilfe und wird mit Steinen beworfen!
    Ich muss gestehen, auch ich empfinde Art und Stil hier im Forum zuweilen als so daneben, dass ich auf Fragen oft verzichte....
    Aber zu deiner Frage und dem Vorgehen: ich finde es absolut richtig, zu handeln - und ich empfinde es als höchst befremdlich, wenn Menschen so sehr von sich selbst ausgehen, dass sie anderen sofort unterstellen, er wolle Mitmenschen voreilig anzeigen, sich in etwas reinsteigern oder überbewerten. Schließlich hat niemand die Umstände vo Ort gesehen, und anderen Aufmerksamkeitsheischerei und Trollismus zu unterstellen, gibt mehr Auskunft über die Untersteller, denn über den Frager.

    Mich würde der Fortgang sehr interessieren (auch das Vorgehen des Amtes und mögliche Spielräume dort) - und ich finde es gut, dass es bei Mensch wie Tier Leute gibt, die genug Arsch in der Hose haben und sich nicht zu bequem sind, einzuschreiten.

  3. #73
    Bielefelder Glucke Avatar von Lolle
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    Weils mich jetzt selbst interessierte, hab ich mal nach gesehen. Der Amtsveterinär darf sehr wohl das Grundstück betreten. Steht im Tierschutzgesetz.
    3) Personen, die von der zuständigen Behörde beauftragt sind, sowie in ihrer Begleitung befindliche Sachverständige der Europäischen Kommission und anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Mitgliedstaaten) dürfen zum Zwecke der Aufsicht über die in Absatz 1 bezeichneten Personen und Einrichtungen und im Rahmen des Absatzes 2 1.Grundstücke, Geschäftsräume, Wirtschaftsgebäude und Transportmittel des Auskunftspflichtigen während der Geschäfts- oder Betriebszeit betreten, besichtigen und dort zur Dokumentation Bildaufzeichnungen, mit Ausnahme von Bildaufzeichnungen von Personen, anfertigen,
    2.zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnunga)die in Nummer 1 bezeichneten Grundstücke, Räume, Gebäude und Transportmittel außerhalb der dort genannten Zeiten,
    b)Wohnräume des Auskunftspflichtigen

    betreten, besichtigen sowie zur Dokumentation Bildaufzeichnungen, mit Ausnahme von Bildaufzeichnungen von Personen, anfertigen; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt,
    3.geschäftliche Unterlagen einsehen,
    4.Tiere untersuchen und Proben, insbesondere Blut-, Harn-, Kot- und Futterproben, entnehmen,
    5.Verhaltensbeobachtungen an Tieren auch mittels Bild- oder Tonaufzeichnungen durchführen.
    Der Auskunftspflichtige hat die mit der Überwachung beauftragten Personen zu unterstützen, ihnen auf Verlangen insbesondere die Grundstücke, Räume, Einrichtungen und Transportmittel zu bezeichnen, Räume, Behältnisse und Transportmittel zu öffnen, bei der Besichtigung und Untersuchung der einzelnen Tiere Hilfestellung zu leisten, die Tiere aus den Transportmitteln zu entladen und die geschäftlichen Unterlagen vorzulegen. Die mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt, Abschriften oder Ablichtungen von Unterlagen nach Satz 1 Nummer 3 oder Ausdrucke oder Kopien von Datenträgern, auf denen Unterlagen nach Satz 1 Nummer 3 gespeichert sind, anzufertigen oder zu verlangen. Der Auskunftspflichtige hat auf Verlangen der zuständigen Behörde in Wohnräumen gehaltene Tiere vorzuführen, wenn der dringende Verdacht besteht, dass die Tiere nicht artgemäß oder verhaltensgerecht gehalten werden und ihnen dadurch erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden und eine Besichtigung der Tierhaltung in Wohnräumen nicht gestattet wird.
    LG
    Lolle
    .................................................. ..............................
    0,7 Bielefelder, 1,1 Hund, 2,1 Katz

  4. #74
    Avatar von Vamperl
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    Oh, DAS finde ich spannend - und hilfreich zu wissen! (ich hab mal Nachkontrollen für das Tierheim gemacht, da war es auch so, dass man halt das zuständige Vet-Amt im Verdachtsfall informieren sollte - es kam aber nie dazu, deswegen habe ich mich da nie weiter drum gekümmert, was wäre, wenn).

    Ist ja auch plausibel, sonst könnten die bei Animal-Hoarding oder so ja eigentlich nie unmittelbar zur Lebensrettung einschreiten.....

  5. #75

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    Der Kreistierarzt kommt gleich nach dem lieben Gott und hat sehr weitreichende Befugnisse. Nur muß er die auch nutzen und nicht, wie in vielen Fällen, alle Augen fest zudrücken.
    Gruß Michael

    2,23 Lakenfelder

  6. #76
    Gast
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    2.516
    [QUOTE=Hühnerfuß;1079650]
    Nein weggeholt wurden sie nicht. Dies ist in einem Land wie Deutschland leider so schnell und einfach nicht möglich.
    Na Gott sei Dank ist es in Deutschland und Österreich nicht möglich, wo wäre da der Rechtsstaat wenn jeder Wichtigmacher daher kommen könnte und ohne geklärtem Sachverhalt nur auf Grund einer Vernaderung durch "einen netten Zeitgenossen" Tiere so einfach mitnehmen könnte, ist ja schon arg dass die ein Grundstück so ohne weiteres
    betreten können um die Tiere freizulassen.

  7. #77
    Avatar von piep600
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    viel arger iss, wenn tiere mit halter in der scheiße wohnen...., der tierschutz sagt, es gibt schlimmeres...,

    und gott sei dank für mein gewissen iss die halterin weitergezogen

    und das hat nichts damit zu tun, da geht mal einer hin und findet es nicht artgerecht

    geschehen hier in nordeutschland

  8. #78
    Avatar von Pudding
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    Wenn der Tierhalter "bekannt" ist dort wird sie ihn angerufen haben und hat ihm einen Rüffel verpasst z.B.: Was soll das mit den Hühnern im Käfig.....?"!
    Der hat bestimmt die zwei Hühner rausgelassen wohin auch immer um Ruhe zu haben, fertig!
    Wer mit mir reden will, der darf nicht bloß seine eigene Meinung hören wollen.
    von Wilhelm Raabe

    Alle verrückt hier, komm Einhorn lass uns gehen....!

  9. #79
    (geschmacklos) Avatar von Kamillentee
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    [QUOTE=Australorp;1079776]
    Zitat Zitat von Hühnerfuß Beitrag anzeigen

    Na Gott sei Dank ist es in Deutschland und Österreich nicht möglich, wo wäre da der Rechtsstaat wenn jeder Wichtigmacher daher kommen könnte und ohne geklärtem Sachverhalt nur auf Grund einer Vernaderung durch "einen netten Zeitgenossen" Tiere so einfach mitnehmen könnte, ist ja schon arg dass die ein Grundstück so ohne weiteres
    betreten können um die Tiere freizulassen.
    "Vernaderung", was soll denn das sein?

    Ich muss schon sagen, deine Aussage macht mich ziemlich ärgerlich,
    denn mit Wichtigmacherei hat dieser Fall (und auch ähnliche Fälle ) absolut nix zu tun.
    Das könnte solchen Tierhaltern ja gut passen, wenn alle wegschauen,
    da wären sie bei mir aber auch an der falschen Adresse!
    Futter macht Freunde.

  10. #80
    Gast
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    [QUOTE=Kamillentee;1079801]
    Zitat Zitat von Australorp Beitrag anzeigen

    "Vernaderung", was soll denn das sein?

    Ich muss schon sagen, deine Aussage macht mich ziemlich ärgerlich,
    denn mit Wichtigmacherei hat dieser Fall (und auch ähnliche Fälle ) absolut nix zu tun.
    Das könnte solchen Tierhaltern ja gut passen, wenn alle wegschauen,
    da wären sie bei mir aber auch an der falschen Adresse!
    Nicht wegschauen,aber es muss schon alles geordnet ablaufen - man kann ja nicht einfach irgendwo reingehen
    und die Tiere mitnehmen wie es sich Herr oder Frau (Geschlecht sagichnicht) Hühnerfuß das wünscht,
    wo sind wir denn?
    Irgend etwas Unternehmen ja,aber mit Bedacht und keine Schnellschüsse.

    Bei uns in der Steiermark wurde einem Bauern eine ganze Schafherde weggenommen wegen einer solchen Vernaderungsaktion eines angeblichen Tierschützers, der Amtstierarzt hat natürlich wichtig mitgemacht,die Tiere wurden für viel Geld in einen anderen Stall verfrachtet und dort auf Allgemeinkosten gehalten.
    In Österreich dauert natürlich alles seine Zeit,so haben die Gerichte entschieden dass die Abnahmen ungesetzlich waren,
    die Haltung gesetzeskonform war,der Tierarzt voreilig die Abnahme veranlasst hat und der Bauer die Tiere
    zurückbekommen muss.
    So und jetzt kommts, die Tiere waren in einem sehr schlechten Zustand als der Bauer sie zurück bekam ( das wurde auch von einem unabhängigen Gutachter bei Gericht bestätigt), für die Behandlungskosten musste der Bauer selber aufkommen,vom Vernaderer war nie mehr die Rede.
    Siehst du,und solche Meldungen machen mich ärgerlich.

    Aber es tut mir leid wenn du dich über meinen Beitrag geärgert hast,wenn du den oberen Beitrag gelesen hast verstehst du mich vielleicht ein wenig.
    Ich wünsche dir noch einen schönen Abend

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