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Thema: Ärger mit dem Bauamt

  1. #151

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    Du wohnst in einem anderen Bundesland, oder? Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung, und in Hessen ist es eben so, dass man das nicht darf. Schliesst eine Voliere direkt an einen Stall (egal ob nun Hühner oder Tauben) dann gilt das als zusammenhängend. Und 5cm Abstand würde ja dann nicht mehr konform mit dem Seuchenschutzrecht gehen. Denn durch die 5cm könnte dann die Terroristengans gezielt... Ich kann also zwischen Stall und Voliere keine 5cm lassen. Und selbst wenn, in Hessen gilt das als Einheit, wenn die Voliere und der Stall von den Hühner genutzt werden.
    2.6 Bielefelder Kennhühner, 1.1 Bergische Schlotterkämme (oder vielleicht sinds auch bergische Kräher, wer weiss das schon so genau...), 0.1 Grünlegermix

  2. #152
    genannt Heini Avatar von hein
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    Zitat Zitat von Dotti-Hühnchen Beitrag anzeigen
    So ihr Lieben, ich habe eben mit dem zuständigen Mitarbeiter im Bauamt gesprochen, der für das Baurecht zuständig ist.

    1. Ist der Stall weniger als 30m³, dann ist er genehmigungsfrei. Passt.

    2. Wenn man eine Umzäunung um den Stall baut, und diese mit Draht verkleidet, ist das auch kein Problem.

    3. Kommt jetzt eine erneute Stallpflicht, und dann baut man da noch ein Dach drauf (fleissige Heinzelmännchen können das ja vorbereiten) dann gibt es dafür keine gesetzliche Regelung. Daher muss auch das nicht genehmigt werden.

    Ergo: Stall unter 30m³ und Voliere, die das Dach erst dann drauf kriegt, wenn eine erneute Stallpflicht ausgerufen wird: keine Genehmigungspflicht da gesetzlich nicht vorgesehen.

    Und genau das werden wir jetzt tun.

    Ich danke euch für eure tollen Tipps und Anregungen, ohne euch hätte ich wohl nicht noch mal beim Amt angerufen. Und bedenkt: das ist alles Auslegungssache, aber der Herr vom Bauamt meinte, deswegen würde uns niemand einen Strick draus drehen, eben weil es gesetzlich nicht genau geregelt ist.
    PERFEKT - genauso ist es!! Und wenn die Umzäunung etwas höher (ca. 250cm) ist, denn kann auch keiner was sagen! Sie ist eben Wolfssicher und wie geschrieben - nächste Geflügelgrippe, da muss dann eben ein Dach drüber. Ok, Grippe noch aktuell - also sofort!
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  3. #153
    genannt Heini Avatar von hein
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    Zitat Zitat von Dotti-Hühnchen Beitrag anzeigen
    .........Und 5cm Abstand würde ja dann nicht mehr konform mit dem Seuchenschutzrecht gehen. Denn durch die 5cm könnte dann die Terroristengans gezielt... ........
    Das Seuchengesetz hat nichts mit der Baugenehmigung zu tun! Das sind 2 Paar Schuhe! Wenn baurechtlich die 5cm Abstand da sind und genügen, oder alles als ein Zaun dargelegt wird, denn ist alles ok! (Super neuer Tip! - Zaun, da hab ich noch gar nicht dran gedacht! Klaro, der Auslauf muss doch durch einen Zaun....... (Perfekt)

    Kommt dann das Seuchengesetz, denn ist man verpflichtet, diese Lücke zu schliessen und macht das dann natürlich gesetzestreu auch!

    Und der Rest wurde gerade von Dotti-Hühnchen geschrieben
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  4. #154
    genannt Heini Avatar von hein
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    Zitat Zitat von Dotti-Hühnchen Beitrag anzeigen
    ......... Und selbst wenn, in Hessen gilt das als Einheit, wenn die Voliere und der Stall von den Hühner genutzt werden.
    Das ist, glaube ich, überall so! Darum ja kl. Stall und Voliere bis zur genehmigungsfreien Größe.

    Oder gerade gelesen, Stall bis zur genehmigungsfreien Größe und dann hoch einzäunen! Bei der aktuellen Seuchengefahr muss natürlich nach dem Seuchengesetz die Einzäunung überdacht werden - Klaro, Überdachung der Einzäunung ist nur für den Seuchenfall
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  5. #155
    Moderator Avatar von zfranky
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    Zitat Zitat von hein Beitrag anzeigen
    Oder gerade gelesen, Stall bis zur genehmigungsfreien Größe und dann hoch einzäunen! Bei der aktuellen Seuchengefahr muss natürlich nach dem Seuchengesetz die Einzäunung überdacht werden - Klaro, Überdachung der Einzäunung ist nur für den Seuchenfall
    Mit solchen Bauerntricks kannst du vielleicht dein Bauamt bezirzen, bei uns funktioniert das definitiv nicht. Die werten sogar Google-Map Bilder aus und verlangen von 1000en den Rückbau von zu großen Terrassen, Gartenhäusern, Carports etc.. Sorgt regelmäßig für Wirbel hier, aber muss man hinnehmen..

  6. #156

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    Keine Ahnung ob das jetzt schon jemand geschrieben hat, trotzdem:
    In B-W darf auch ein Meister oder Techniker des Bauhauptgewerke z.B: (Zimmermeister, Bautechniker) Gebäude mit bis zu 300 m² Grundfläche planen und einreichen. Wohngebäude bis zu 150 m². Ich denke anderen Bundesländern ist die LBO (Landesbauordnung) ähnlich. Eine Statik ist bei Untergeordneten Bauten nicht zwingend nötig, hier reicht oft: Nach zimmermannsmäßigen Erkenntnisse.
    Also Frag mal bei einem Zimmermeister: für einen Obolus + Unkosten +Materialeinkauf über die Firma denke ich würde es möglich sein.

    Gruß Stefan

  7. #157
    genannt Heini Avatar von hein
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    Zitat Zitat von zfranky Beitrag anzeigen
    Mit solchen Bauerntricks kannst du vielleicht dein Bauamt bezirzen, bei uns funktioniert das definitiv nicht. Die werten sogar Google-Map Bilder aus und verlangen von 1000en den Rückbau von zu großen Terrassen, Gartenhäusern, Carports etc.. Sorgt regelmäßig für Wirbel hier, aber muss man hinnehmen..
    Das ist bei mir in Nds. auch so!

    Nur was genehmigungsfrei ist, das ist genehmigungsfrei - auch mit Luftaufnahmen!

    Darum ist es ja auch so wichtig, das man sich genau daran hält und nicht mehr als erlaubt macht! Und das man das natürlich auch z. B. mit 2 getrennten Gebäuden - in diesem Fall bzw. Beispiel auch schafft.

    Glaubt ihr, ich habe das aus Spass gemacht - die dürfen nicht mal mit einem dünnen Zwirnfaden verbunden sein!

    Oder was glaubt ihr, warum die letztes Jahr bei mir auf dem Grundstück standen und von einem uralten Schuppen eine Baugenehmigung haben wollten! Das war super klar auf der Luftaufnahme zu erkennen. Und auch da hätte geholfen das Dach zu trennen und 2cm Abstand dort zu integrieren. (war übrigens nur ein Nur-Dach-Schuppen ohne Wände usw. eben nur ein Dach! Dach getrennt und 3 kl. Schuppen daraus gemacht - deren Größe eben unter der Genehmigungspflicht lag wäre ok gewesen.

    Aber denn habe ich bei dem Schuppen noch ein uraltes Gesetz und uralte Unterlagen gefunden. Und schon war auch ohne Trennung des Daches alles paletti.

    Nachtrag: Der funktionelle untrennbare Zusammenhang war schon beim Bauamt eingetragen. 1 Teil Geräteschuppen, ein Teil Vorratsraum Stroh und Heu und ein Teil Holzschuppen. Und schon hätte jeder Raum seinen eigenen Zweck erfüllt und das Bauamt hätte nichts machen können. Aber dann habe ich die alten Unterlagen usw. gefunden und ich musste nichts machen. Im Gegenteil! Katastereintrag und Vermessung des Schuppens musste auf Staatskosten gemacht werden.
    Geändert von hein (17.02.2017 um 13:29 Uhr)
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  8. #158
    Avatar von BER
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    Zitat Zitat von Dotti-Hühnchen Beitrag anzeigen

    Ergo: Stall unter 30m³ und Voliere, die das Dach erst dann drauf kriegt, wenn eine erneute Stallpflicht ausgerufen wird: keine Genehmigungspflicht da gesetzlich nicht vorgesehen.

    Und genau das werden wir jetzt tun.
    Viel Spaß beim bauen.
    Gruß Reiner

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  9. #159
    Avatar von mm66
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    Zitat Zitat von hein Beitrag anzeigen
    Und da reichen die 30m3 für einen Stall nicht?
    @hein
    Warum zitierst und fragst du da mich? Nicht ich will bauen, das war Dotti-Hühnchen.

  10. #160
    Avatar von melachi
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    4....
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    Zitat Zitat von zfranky Beitrag anzeigen
    Mit solchen Bauerntricks kannst du vielleicht dein Bauamt bezirzen, bei uns funktioniert das definitiv nicht. Die werten sogar Google-Map Bilder aus und verlangen von 1000en den Rückbau von zu großen Terrassen, Gartenhäusern, Carports etc.. Sorgt regelmäßig für Wirbel hier, aber muss man hinnehmen..
    da werden Altbaumbestände auf dem Grundstück wie Anno Dunnemals plötzlich wieder attraktiv

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