dann hab ich wohl die übersicht verloren und ein klares nein oder ja überlesen...
ok, das kann ich aber auch verstehen, perlchen
Also, Hühner sind und bleiben immer Lebensmitteltiere.
Also gelten die Vorschriften zur Behandlung lebensmittelliefernder Tiere.
Das macht es für den niedergelassenen Tierarzt in der Hobbyhuhnhaltung sehr teuer und aufwändig, ein Huhn zu behandeln. Und man muss eine Menge Sonderverordnungen beachten, mit denen man sonst wohl nicht viel am Hut hat.
Die Gesetze sind nicht neu, werde aber jetzt in NRW durch eine Taskforce sehr streng überprüft und überwacht.
Da gibt es leider keinen Spielraum mehr. Und wir sind etwas in Panik
danke, jetzt versteh ich auch das evt. missverständnis "lebensmittel tiere gleich großtiere"? das problem kenne ich ja leider auch, zumindest wenn meine tä nicht da ist.
die meisten Großtiere sind auch Lebensmitteltiere, Ausnahmen nur bei Pferden, Tauben und Kaninchen möglich.
Leider nicht beim Huhn.
Super Danke .
Was mich verwundert ist, das die am Anfang genannten Tierärzte die Tierklinik Medikamente nicht rausgeben wollen, die erlaubt sind laut der EU Liste.Meine Kotprobe war ebenfalls positiv, ich habe noch einen "Restbestand" Flimabo bekommen. Ebenfalls dürfen sie nun kein Eimeryl gegen Kokzidien herausgeben, AB nur nach Ansetzten einer Kultur.
Eimeryl ist für Geflügel erlaubt, da der enthaltene Wirkstoff Amprolium auf der Liste steht.
Ebenfalls ist Flubenol erlaubt. Entweder habe ich was falsch verstanden oder die Tierklinik hat die Liste nicht bekommen .
Geändert von myrmex (11.10.2015 um 22:15 Uhr)
Umgewidmete Arzneimittel dürfen vom Tierhalter nicht angewandt werden. Der Tierarzt darf umgewidmete Arzneimittel nicht abgeben sondern nur selbst am entsprechenden und dokumentierten Tier anwenden.
Heißt z. B. In der Praxis: Ich halte eine Herde mit 100 Schafen und 1 Ziege. Die anzuwendende Wurmkur ist nur für Schafe zugelassen. Für Ziegen gibt es keine entsprechende zugelassene Wurmkur. Nur dann, darf der TA umwidmen. Er darf mir die Wurmkur für die Schafe, gegen Arzneimittelbeleg verkaufen und ich darf sie anwenden aber für die Ziege muss der TA persönlich antanzen und ihr die Wurmkur verabreichen.
Und das mit der Umwidmung gilt nicht nur bei Nutztieren sondern bei allen Tieren. Rein theoretisch darf ich meinem Hund die umgewidmeten Menschenherzmedikamente auch nicht selbst geben, das müsste strenggenommen jeden Tag der TA machen. Gsd interessiert das aber keinen und es wird nicht überprüft.
stimmt, das gilt aber nur bei lebensmittelliefernden Tieren..
Bei normalen Haustieren gilt das nicht.
Danke für den Hinweis!
Lg
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