http://www.mz-web.de/sachsen-anhalt/...uegel-25573934
Da müssen wir mogen unbedingt dran denken zu kommentieren, denn die Aussage ist falsch:
Zitat:
Darüber hinaus verwies Hopf-Koßmann auf die geltende Geflügelpestverordnung. Danach enthalte sie keine Vorschriften für Fahrten. Ebenso sei es nicht verboten, Festmist auszubringen. – Quelle:
http://www.mz-web.de/25573934 ©2017
Zitat Ende
Im Sperrgebiet ist es definitiv verboten, im beobachtungsgebiet weiss ich nicht genau.
Wie auch immer, ist schon fragwürdig, dass da postwendend festgestellt wird - ohne weitere Untersuchungen offenbar - denn es ist keine 4 Stunden her, dass ich den Anruf von den Behörden bekam, wo man nähere Infos zu meinen verlinkten Fotos auf den Infoseiten bekäme, um dem nachzugehen.
Also in ca 2 Stunden konnten die zu dem Schluss kommen, alles in Ordnung?
Und auch wenn es nicht aus dem infizierten betrieb kam - müsste man nicht angesichts der grassierenden Seuche untersuchen, an was die Tiere gestorben sind, die als Kadaver in dem Mist steckten? Vielleicht war H5N8 da auch schon längst im Stall und der bestand ist fröhlich durch die Lande zur Schlachtung gekarrt worden und an irgendeinem Imbiss als Chicken wings auf dem teller gelandet?
Lesezeichen