Dann gibt es drei Fakten:
Das Ganze wird als Verdacht auf Geflügelpest klassifiziert, nicht unbedingt richtig aber derzeit unwichtig weil auch bei LPAI gekeult werden darf.
Die Zuchtanlage hat keinen Status als Zoo ist aber durchaus eine ähnliche Einrichtung. Dies ist aber derzeit rechtlich umstritten.
Es sind Ausnahmen möglich für Rassen des Anhangs 1 der VO aber auch das ist nur eine kann-Bestimmung.
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