Also ich kann mir zumindest vorstellen, dass die Vermittlung einklagbar ist.
Unter Umständen kann der Amtsvet bei Nichtbefolgung die Tiere konfiszieren und "ordnungsgemäß" unterbringen und dem uneinsichtigen Halter die Kosten auferlegen - und der kann dann dagegen klagen - aber die Tiere vermitteln? Währendd er Aufstallpflicht?
ich würde da Anzeige erstatten - ich kann nicht glauben, dass der AMtsvet einfach so fremdes Eigentum veräußern darf......
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