Wir haben in NRW eine andere Verhaltensregel! Da muss ich mich auch jedesmal am Stall umziehen!
Auszug:
2. Beim Betreten des Stalles ist bestandseigene Schutzkleidung (inklusive Schuhwerk)
zu tragen. Die Schutzkleidung (inklusive Schuhwerk) verbleibt im Stallund muss regelmäßig gewaschen und desinfiziert werden. Bei Verwendung von
Einmalschutzkleidung ist diese nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen.
Als Einmalschutzkleidung können Einweg-Overalls und Einmal-Überziehstiefelverwendet werden. Nach Gebrauch können diese Restmüll entsorgt werden.
Als Schutzkleidung können auch beispielsweise eine Hose mit einem Arbeitskittel
und Gummistiefeln verwendet werden. Wichtig ist, dass alle Sachen im Stall
verbleiben und auch nur für die Arbeit im Stall angezogenwerden. Sie müssenregelmäßig gewaschen
und desinfiziert werden. Desinfektionsmittel für Kleidungkann beispielsweise in Drogeriemärkten
erworben werden
https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/l...ensregeln1.pdf
So ein Schwachsinn das ganze!
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