Habe mein Hennen heute rausgelassen, schönes wetter kein Schnee auf der Wiese , Hauarrest aufgehoben.
Habe mein Hennen heute rausgelassen, schönes wetter kein Schnee auf der Wiese , Hauarrest aufgehoben.
Mag sein, aber BW wird insgesamt "grün" regiert und da hat ein CDUler, ob Minister hin oder her, nicht viel zu sagen. Zumal einer aus der Forstregie (die ich übrigens 7 Jahre lang live erlebt habe!) nie weit weg von "öko-grün" ist.
In meinen Augen haben auch nur Menschen "Erfahrung mit der Aufstallung", die selbst Geflügel halten und ich glaube nicht, dass er das tut. So wie die ganze Geschichte sich gestaltet, hat von der Politik doch niemand eine REALE Sicht auf die Dinge. Vögel sind schon immer an irgendetwas gestorben und Vogelgrippe gibt es, solange es Vögel gibt. Punkt.
In Massenansammlungen haben es Viren leichter, ganz besonders in der Massentierhaltung oder auf Seen, wo sich tausende Wildvögel sammeln. Die paar, die es packt, stehen in keinem Verhältnis. Und kleine Halter sind nicht für Massentier-Probleme verantwortlich, die sie in keiner Weise beeinflussen.
Ich wiederhole nicht weiter, was alle wissen.....
Weiß man denn schon, wie es hier in BW nun weitergeht
Und welch ein ZUFALL, jetzt wo es gerade um die Verlängerung der Stallpflicht geht, gibt es plötzlich neue Fälle:
http://www.swr.de/landesschau-aktuel...=1622/1fdiy41/
"Ein Schelm, wer Böses dabei denkt..."
Hallo zusammen,
erster Post nach Wiederanmeldung und gleich eine gute Nachricht.
Hier die offizielle Pressemitteilung der Teil-Entwarnung für Baden-Württemberg:
PRESSEMITTEILUNG 31. Januar 2017
Nr. /2017
Neue Risikobewertung bei Vogelgrippe / Minister veranlasst Ände-rungen bei Aufstallungspflicht in Baden-Württemberg / Biosicher-heitsmaßnahmen gelten unverändert landesweit / Aktuell 304 bestä-tigte Fälle von H5 im Land
Minister Peter Hauk MdL: „Der Schutz des Nutzgeflügels hat oberste Priorität. Wir passen die neuen Maßnahmen der aktuellen Geflügel-pestsituation an“
Wegen der Vogelgrippe wurde von 17. November 2016 bis 31. Januar 2017 die lan-desweite Pflicht zur Aufstallung von Geflügel in Baden-Württemberg angeordnet.
Auf der Grundlage einer neuen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts und der Vogelwarte Radolfzell wird durch Allgemeinverfügungen ab 2. Februar 2017 in einzelnen Gebieten mit erhöhtem Vogelgripperisiko für zunächst sechs Wochen, und somit bis zum 15. März 2017, die Stallpflicht risikoorientiert regional angeordnet.
„Die neue Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 24. Januar 2017, die Situationseinschätzung der Experten der Vogelwarte Radolfzell und Gespräche mit Verbänden sowie die von anderen Bodenseeanrainerstaaten ergriffenen Maßnahmen haben uns zu der Entscheidung geführt, eine risikoorientierte regionale Stallpflicht in Baden-Württemberg zu verfügen. Im Mittelpunkt steht dabei auch weiterhin der größtmögliche Schutz für unser Haus- und Nutzgeflügel“, sagte der Minister für Länd-lichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (31. Januar) in Stuttgart.
- 2 -
„Auf Grund des nach wie vor massiven Seuchengeschehens in unseren Nachbarlän-dern, in Europa und aktuellen Fällen von Vogelgrippe bei Wildvögeln in Baden-Württemberg, können wir keine Entwarnung geben. Deshalb müssen Tierhalter auch weiterhin landesweit die Biosicherheitsmaßnahmen streng einhalten", forderte der Minister. Bis heute wurden in Baden-Württemberg 304 Fälle des hochansteckenden Vogelgrippevirus bei Wildvögeln bestätigt. Untersucht wurden bislang 1.123 Proben.
Minister veranlasst risikoorientierte regionale Aufstallung
Die risikoorientierte regionale Aufstallung gilt in den kommenden sechs Wochen bis zum 15. März 2017 zum einen für Gebiete in unmittelbarer Nähe zu großen Gewäs-sern und Seen und somit in den Kreisen: Konstanz, Bodenseekreis, Ravensburg,
Biberach, Sigmaringen sowie in einem 500 Meter Streifen entlang der Donau, des Rheins und des Neckars.
Die Anordnung erfolgt zudem auf Grund einer hohen Geflügeldichte in folgenden Kreisen: Alb-Donau-Kreis, Hohenlohe, Heilbronn, Schwäbisch Hall und Ostalbkreis. Darüber hinaus gilt die Aufstallung in den Regionen, in denen es bisher positive Fun-de bei Wildgeflügel gab und somit von einem Vogelgrippeausbruch in den Kreisen Emmendingen und Rastatt betroffene Gemeinden und deren Nachbargemeinden.
Neben der risikoorientierten regionalen Aufstallungspflicht gilt weiterhin landesweit die konsequente Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in allen Vogel- und Ge-flügelhaltungen.
Ausnahmen für Rassegeflügel und Kleinsthaltungen möglich
„In den letzten Wochen haben uns viele Meldungen besorgter Rassegeflügelzüchter und privater Halter mit nur wenigen Tieren erreicht. Ihre Sorgen, vor allem im Hinblick auf den Tierschutz bei aufgestallten Tieren, nehmen wir sehr ernst. Wir bitten deshalb die Veterinärämter in den Kreisen mit Aufstallungspflicht, Ausnahmegenehmigungen für Rassegeflügelzüchter und Kleinsthaltungen zu erteilen, sofern die Ansteckungsge-fahr mit dem Vogelgrippevirus bei diesen Haltungen im Einzelfall vernachlässigbar ist.
- 3 -
Wir dürfen in unserem Bestreben, das Nutzgeflügel zu schützen, nicht nachlassen, deshalb tragen auch Halter kleiner Bestände Verantwortung für die, die von der Er-zeugung von Geflügelprodukten leben“, erklärte der Minister.
Größte Sorgfalt bei Hygiene ist ein Muss
Alle Halter im Land sind im Umgang mit dem Geflügel zur größten Sorgfalt in Hygie-nefragen aufgerufen. Der Minister empfiehlt bei Haltungen von Tieren mit einem Aus-lauf ins Freie, soweit möglich, die Freiflächen mit einer Folie zu überspannen sowie entsprechend zu umzäunen, und damit die Tiere gegen einen möglichen Eintrag von Vogelkot sowie vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen.
Die aktuellen Funde mit H5N8 infizierten Vögeln im Stadtkreis Ulm und im Landkreis Sigmaringen zeigen, dass das Seuchengeschehen weiterhin aktiv sei und Wildvögel eine Infektionsquelle für gehaltene Vögel und Geflügel darstellen könnten. Nach wie vor bestehe ein großer Virusdruck. Auch der anstehende Rückflug der Zugvögel in deren Sommerquartiere, der voraussichtlich im Februar einsetze, bereitet den Exper-ten Sorge. Eine vollständige Aufhebung der Aufstallungspflicht sei somit zurzeit nicht möglich.
Vermarktung von Eiern und Geflügel
Durch die neue Regelung können Eier von Hühnern, bei denen die Stallhaltung an-geordnet wurde, auch weiterhin als Freilandeier vermarktet werden. Auch Geflügel darf weiterhin als Freilandgeflügel verkauft werden, trotz der geltenden Aufstallungs-pflicht in den benannten Kreisen und Regionen.
Hintergrund:
Die aktuelle Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts, die Karten mit den neu-en Aufstallungsgebieten sowie wichtige Fragen und Antworten zum Thema Vogel-grippe finden Sie unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/vogelgrippe.
Ich finde diese Meldung auf der Homepage des Ministeriums nirgendwo....bin ich blond
Zumindest der letzte Satz stimmt schon mal nicht... oder findet jemand diese Karte? Ich weiß grad nicht, ob ich mich freuen kann oder nicht.
0,4 Araucana, 0,2 Marans, 0,1 Olivleger, 0,2 Zwerg-Cochin, 0,3 schwedische Blumenhühner, jede Menge Junghähne
Es gibt mehrere Arten etwas richtig zu machen.
Die PM geht morgen auf die Homepage. ich bin da heute nur zufällig über Vitamin B ran gekommen. Ist normal, dass PM am Tag vorher geschrieben werden und mit neuem Datum am nächsten Tag erst online gehen.
Aufhebung der Stallpflicht obwohl erst drei neue Fälle von Vogelgrippe (28.01.17) bekannt wurden?
Hoffentlich ist das dann nicht nur eine 24h-Aufhebung......siehe Thematik der Freilandeier.....
Lesezeichen