In der Verordnung vom 21.11.2016 (Schleswig) steht für Beobachtungsgebiete eine Aufstallungsfrist für 15 Tage.. hier wäre damit heute Tag 15 erreicht.. was bedeutet das nun für uns Geflügelhalter im Beobachtungsgebiet ab morgen? Dürfen unsere Tiere wieder raus?
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