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Thema: Ab Mittwoch den 21.12.2016 NRW-weite Aufstallpflicht

  1. #31
    Moderator Avatar von zfranky
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    So, habe gerade mit dem VetAmt gesprochen...
    Die Vetämter in NRW drängen seit Wochen auf landesweite Aufstallpflicht.
    Jetzt hat der Minister Remmel endlich eingelenkt, hat aber anstelle erst das LANUV zu informieren lieber eine Pressekonferenz abgehalten.. So dass das Seuchenkompetentzzentrum im LANUV quasi auch erst aus dem Radio davon erfahren hat..deswegen steht nichts auf der LANUV-Seite.
    Die VOs zur Stallpflicht sind in Arbeit, werden heute veröffentlicht und ab morgen werden alle Kreise in NRW die Stallpflicht vorschreiben.

    Frohe Weihnacht! (wo war nochmal der Ironie-Button?)

  2. #32
    Avatar von Koboldgabi
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    HI Ihr,

    in Bochum haben wir ja nun (leider) schon seit Anfang Dezember die Aufstallpflicht - und man glaubt es kaum, die vom Ordnungsamt machen tatsächlich Stichproben. Letzten Freitag waren welche bei unserem Vereinsvorsitzenden.
    Er war nicht vor Ort, hat mit denen dann telefoniert, und sie sind von außen um seinen Garten gestiefelt. Er bekommt dann "Bescheid" - was auch immer das bedeutet.
    Also, VORSICHT - auch wenn es nicht wirklich einzusehen ist.
    Hühner an die Macht!!

  3. #33
    Moderator Avatar von zfranky
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    Ja, Kontrollen haben sie beim VetAmt für Essen auch angekündigt.

  4. #34
    Avatar von colourfuls
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    Von außen um seinen Garten? ich hoffe wohl nicht auf privatem Gelände und unbefugt. Oder dürfen die das?

    Mal ganz ehrlich! Ich mache alles ganz so wie soll. Mein Garten ist zu. Keinerlei Einsicht. Durchgang durch die verschlossene Garage. Wie weit darf so ein Amt gehen, wieviel Handlungsspielraum haben die?

    Und wenn das schlimmste eintreffen sollte, darf ich meine Hühner selbst töten? Ich mein, bevor die da sind? Oder mach ich mich dann strafbar?
    Dein Leben beginnt mit dem Tag,
    an dem Du einen Garten anlegst.


    Ciao Martina

  5. #35
    Avatar von Olle Ziege
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    Zitat Zitat von zfranky Beitrag anzeigen
    So, habe gerade mit dem VetAmt gesprochen...
    Die Vetämter in NRW drängen seit Wochen auf landesweite Aufstallpflicht.
    Jetzt hat der Minister Remmel endlich eingelenkt, hat aber anstelle erst das LANUV zu informieren lieber eine Pressekonferenz abgehalten.. So dass das Seuchenkompetentzzentrum im LANUV quasi auch erst aus dem Radio davon erfahren hat..deswegen steht nichts auf der LANUV-Seite.
    Die VOs zur Stallpflicht sind in Arbeit, werden heute veröffentlicht und ab morgen werden alle Kreise in NRW die Stallpflicht vorschreiben.

    Frohe Weihnacht! (wo war nochmal der Ironie-Button?)
    Danke, dann nerve ich die armen Leute nicht auch noch. Auf der Homepage der Stadt steht nämlich auch noch nichts, vermutlich stricken die noch an der VO.

    Baumarkt statt Kekse backen, ist doch auch eine schöne Weihnachtsvorbereitung.
    0.1 Zwerg-Barnevelder, 0.1 Seidenhuhn, 0.2 Zwerg-Australorps, 0.2 Zwerg-New Hampshire, 0.1 Mix

  6. #36
    Moderator Avatar von zfranky
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    Zitat Zitat von colourfuls Beitrag anzeigen
    Von außen um seinen Garten? ich hoffe wohl nicht auf privatem Gelände und unbefugt. Oder dürfen die das?
    Die Behörden dürfen nur bei Gefahr im Verzug ohne Erlaubnis auf das Grundstück. Das wird sich bei Routinekontrollen wohl kaum herleiten lassen. Zumal sie dann auch theoretisch die Seuche verbreiten könnten...
    Und meinen Wissens nach besteht vor einer Keulungsanordnung kein Schlachtverbot.

    LG

  7. #37
    Avatar von colourfuls
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    Zitat Zitat von zfranky Beitrag anzeigen
    Und meinen Wissens nach besteht vor einer Keulungsanordnung kein Schlachtverbot.
    LG
    Ich meine wenn eine Keulungsanordnung besteht, also im Umfeld was passiert und meine mit dran sind?
    Dein Leben beginnt mit dem Tag,
    an dem Du einen Garten anlegst.


    Ciao Martina

  8. #38
    Avatar von elja
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    wenn die Keulung micht abzuwenden ist, würde ich meine Hühner vorher selber töten, bevor sie irgendwie tu Tode gequält werden! Und es wäre mir in dem Zusammenhang sch...egal ob ich eine Ordnungswidrigkeit begehe oder nicht. So etwas wird kaum eine Straftat sein.
    Sei Wachsam von Reinhard Mey
    ... Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm:
    „Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!“ ...

  9. #39
    Avatar von Olle Ziege
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    Zitat Zitat von colourfuls Beitrag anzeigen
    Von außen um seinen Garten? ich hoffe wohl nicht auf privatem Gelände und unbefugt. Oder dürfen die das?

    Mal ganz ehrlich! Ich mache alles ganz so wie soll. Mein Garten ist zu. Keinerlei Einsicht. Durchgang durch die verschlossene Garage. Wie weit darf so ein Amt gehen, wieviel Handlungsspielraum haben die?

    Und wenn das schlimmste eintreffen sollte, darf ich meine Hühner selbst töten? Ich mein, bevor die da sind? Oder mach ich mich dann strafbar?

    Die dürfen das, steht so im Tiergesundheitsgesetz. Bei dringender Gefahr dürfen die sogar Wohnräume betreten, wenn dort Tiere gehalten werden.

    Was die Tötung angeht, steht in der Geflügelpest-Verordnung nur, dass die Behörde die Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere anordnet. Insofern dürfte da Raum sein für eine Entscheidung, durch wen die Tötung erfolgt. Bevor irgendwelche wildfremden Personen meine Hühnchen metzeln, würde ich die auch lieber selbst um die Ecke bringen.
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  10. #40
    Avatar von colourfuls
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    Da sind wir uns ja wohl alle einig!
    Dein Leben beginnt mit dem Tag,
    an dem Du einen Garten anlegst.


    Ciao Martina

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