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Thema: Ab Mittwoch den 21.12.2016 NRW-weite Aufstallpflicht

  1. #61
    Avatar von Stefanie
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    Zitat Zitat von elja Beitrag anzeigen
    Außerdem, wenn die Hühner schon draußen sind, sind sie draußen. Ich bekäme meine tagsüber niemals alle in den Stall.
    Das geht bei meinen auch nicht - die waren heute eben draußen. Wenn die Behörden das erst nachmittags verkünden, ist das eben so.
    Herzlichst, Stefanie
    1,11: Barne-Bärte, Welsumer, Welsumer-Mix, Araucana-Mix, Bielefelder, Maran+, Vorwerk, Araucana, Z-Welsumer
    Es gibt kein Verbot für alte Weiber, auf Bäume zu klettern. Astrid Lindgren

  2. #62
    Avatar von Olle Ziege
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    Zitat Zitat von zfranky Beitrag anzeigen
    Wo steht das denn da? Ich hab es gerade mal überflogen, aber auch nicht gefunden..

    LG
    In § 24 TiergesundheitsG:
    (5) Personen,

    1.
    die von der zuständigen Behörde beauftragt sind, sowie in ihrer Begleitung befindliche Sachverständige des Bundes, der Mitgliedstaaten oder der Europäischen Kommission oder
    2.
    des Friedrich-Loeffler-Instituts, die an epidemiologischen Untersuchungen nach § 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 mitwirken,

    dürfen im Rahmen der Absätze 1 bis 4 Grundstücke, Wirtschaftsgebäude, Geschäfts-, Betriebs- und Lagerräume sowie Transportmittel während der Geschäfts- und Betriebszeiten betreten, dort Besichtigungen vornehmen und geschäftliche Unterlagen einsehen, prüfen und, soweit dies zur Aufgabenerfüllung nach den Absätzen 1 und 2 erforderlich ist, Vervielfältigungen erstellen. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 bedarf es des Benehmens mit der zuständigen obersten Landesbehörde.
    (6) Die von der zuständigen Behörde mit der Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen beauftragten Personen dürfen im Rahmen ihres Auftrages während der Geschäfts- und Betriebszeiten Grundstücke, Wirtschaftsgebäude, Geschäfts-, Betriebs- und Lagerräume sowie Transportmittel betreten und dort Untersuchungen von Tieren und Bekämpfungsmaßnahmen durchführen. Auf Anforderung sind den beauftragten Personen lebende oder tote Tiere, Teile von Tieren oder Erzeugnisse zur Untersuchung zu überlassen, soweit dies zur Feststellung einer Tierseuche erforderlich ist.
    (7) Zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dürfen die in den Absätzen 5 und 6 genannten Personen

    1.
    die Grundstücke, Wirtschaftsgebäude, Geschäfts-, Betriebs- und Lagerräume sowie Transportmittel auch außerhalb der Geschäfts- und Betriebszeiten und auch dann betreten, wenn diese zugleich Wohnzwecken des Tierhalters oder sonst Verfügungsberechtigten dienen,
    2.
    Wohnräume, in denen Tiere gehalten werden, betreten.

    Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
    Die GeflügelpestSchV ist eine "aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsvorschrift" (i.S.d. Abs. 1).

    Auf der Internetseite unserer Stadt steht noch immer nichts.
    0.1 Zwerg-Barnevelder, 0.1 Seidenhuhn, 0.2 Zwerg-Australorps, 0.2 Zwerg-New Hampshire, 0.1 Mix

  3. #63
    Avatar von Stefanie
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    Zitat Zitat von Olle Ziege Beitrag anzeigen
    In § 24 TiergesundheitsG:

    .................

    (7) Zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dürfen die in den Absätzen 5 und 6 genannten Personen


    Die GeflügelpestSchV ist eine "aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsvorschrift" (i.S.d. Abs. 1).
    Das fett Markierte ist der springende Punkt - die dürfen das nicht einfach so, sondern wirklich nur "Zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung". Und die sind nicht so ohne weiteres gegeben.
    Herzlichst, Stefanie
    1,11: Barne-Bärte, Welsumer, Welsumer-Mix, Araucana-Mix, Bielefelder, Maran+, Vorwerk, Araucana, Z-Welsumer
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  4. #64
    Avatar von kükenei
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    da wo das Land furchtbar platt ist
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    @ Olle Ziege

    Bei uns auch nicht, aber es kommt. Wir haben mit dem Vet telefoniert.
    Sind bei uns und dir halt etwas laangsamer, dafür geht es bei uns erst am Freitag ab 12:00 los.
    Liebe Grüße vom Kükenei

    mit einer großen bunten Hühner- und Gänseschar

  5. #65
    Avatar von flugfisch
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    Gerade erst gelesen...
    Wir haben die in Dortmund ja schon längst, aber ich blauäugiges Hühnchen dachte Mitte Januar / Februar und dann ist alles wieder gut.
    Bis Mitte Mai geht ja gar nicht.
    Straußi ich drück dir alle Daumen!
    1,1 Zwergmalaien porzellanfarbig 1,6 Zwerghühner 8 RdH`s
    Liebe Grüße von Sabine
    Die Pflicht ruft! "Sag ihr, ich ruf zurück."

  6. #66
    Avatar von colourfuls
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    http://www1.wdr.de/nachrichten/westf...tberg-100.html
    So langsam kommt es uns näher. Von der einen Seite der Dümmer und jetzt in OWL Rietberg :-(
    Dein Leben beginnt mit dem Tag,
    an dem Du einen Garten anlegst.


    Ciao Martina

  7. #67
    Avatar von Sternenvogel
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    Bei uns ab heute. Für Berufstätige, die früh zur Arbeit fahren und in der Dunkelheit nach Hause kommen etwas schwierig. Naja, müssen wir uns dranhalten. Man hat ja sonst nix zu tuen. So ein Blödsinn....
    Viele Grüße vom Sternenvogel
    mit Hund, 2 Katzen, 2 Kaninchen und einer bunt gemischten Hühnergruppe

  8. #68
    Avatar von Olle Ziege
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    Zitat Zitat von Stefanie Beitrag anzeigen
    Das fett Markierte ist der springende Punkt - die dürfen das nicht einfach so, sondern wirklich nur "Zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung". Und die sind nicht so ohne weiteres gegeben.
    Etwas anderes habe ich auch nicht behauptet.
    0.1 Zwerg-Barnevelder, 0.1 Seidenhuhn, 0.2 Zwerg-Australorps, 0.2 Zwerg-New Hampshire, 0.1 Mix

  9. #69
    Avatar von raregroem
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    Bei uns erst ab Freitag:

    "Ab dem 23.12.2016 gilt für das gesamte Gebiet des Rhein-Erft-Kreises eine*Aufstallungspflicht*für alle Halter von Geflügel.*Aufstallung bedeutet*Unterbringung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die nach oben dicht gegen Einträge von Wildvögeln gesichert ist und eine gesicherte Seitenbegrenzung hat, damit keine Wildvögel in Kontakt mit dem Geflügel kommen. Wichtig ist, dass auch das Futter so gelagert wird und Tränken so angebracht sind, dass Wildvögel diese nicht erreichen können.*"

    http://www.rhein-erft-kreis.de/Inter...gelgrippe.html

    Alles Gute allen, die jetzt losbasteln müssen so wie wir!

    LG und Frohes Fest
    m.




    LG m.
    LG m.
    ___________

  10. #70
    Moderator Avatar von zfranky
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    Zitat Zitat von Olle Ziege Beitrag anzeigen
    Etwas anderes habe ich auch nicht behauptet.
    Dann sind wir uns ja einig.. ich hatte ja auch geschrieben bei "Gefahr in Verzug".
    Und das dürfte auf reguläre Kontrolle der Stallpflicht so nicht zutreffen.

    LG

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