Hallo zusammen

Wie ist das bei Euch in anderen Bundesländern mit der Stallpflicht für Tauben geregelt. Hier in Sachsen müssen seit 14.11.2016 nicht nur Geflügel aller Arten sondern auch Tauben die unter Bezeichnung " in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten " gelten, in geschlossenen Volieren oder Ställen aufgestallt sein.
Ich lese immer wieder das Tauben davon ausgenommen sind.

Wie ist das bei Euch geregelt ?