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Thema: DER Seidenhuhn Thread

  1. #141
    Avatar von Siebenhirten
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    Nur ergänzend zu Eurer Information, konkret die Vorgaben von WILLHABEN:

    Zuchtbetriebe / Züchter (kostenpflichtig):
    Einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und eine rechtskräftige Bestätigung zur Meldung der Zucht gemäß §31 des Tierschutzgesetzes* sowie das Dokument zur gesetzeskonformen Schaltung von Tier-Inseraten (siehe Download).
    Für Land- und Forstwirtschaftsbetriebe (kostenpflichtig):
    Einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und eine rechtskräftige Bestätigung der Bezirksbauernkammer bzw. der Landwirtschaftskammer, für den Besitz einer Landwirtschaft, auf der die dazugehörige LFBIS-Nummer angeführt ist sowie das Dokument zur gesetzeskonformen Schaltung von Tier-Inseraten (siehe Download).

    Zu Eurer Information:

    § 31. (1) Die Haltung von Tieren im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (§ 1 der Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994) bedarf einer Bewilligung nach § 23.


    So schaut´s aus!

  2. #142
    Avatar von Wurli
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    Was Willhaben und Tieranzeigen & Co machen ist wieder ganz was anderes!
    http://www.oedast.at/zum-thema-internetverkauf
    Auch gehts hier um die im Link ausgenommenen Tierarten wie Geflügel Pferd, Schaf, Kleintiere
    Hund & Katz sind ein ganz anderes Thema!
    Mehr aus Wachtelhausen, dem Land der Riesin und Giftzwerge https://manu-s-wachtelei.blogspot.co.at/ und https://hansberg-angora.blogspot.com

  3. #143
    Avatar von Siebenhirten
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    Zitat Zitat von Wurli Beitrag anzeigen
    Was Willhaben und Tieranzeigen & Co machen ist wieder ganz was anderes!
    Nein, liebes Wurli, das ist nur Deine Sicht, weil Du ohnehin kein Problem hast und halt nur von Dir ausgehst.

    Denn genau auf WILLHABEN und Tieranzeigen & Co konnten Private Ihre Seidenhühner anbieten, sodass sie auch einen entsprechenden Interessentenkreis fanden. Ich kann mich auch mit den Hühnern auf die Straße stellen oder diese in der Kirchenzeitung anbieten, nur da kauft sie keiner.

    Und wenn auch Willhaben rechtlich nicht 100% konform vorgeht (zB. Bienen sind keine Wirbeltiere, trotzdem darfst Du sie als Privater nicht so einfach anbieten),

    Du musst machen, was die wollen, WILLHABEN gibt die Regeln vor.
    Geändert von Siebenhirten (09.09.2017 um 09:39 Uhr)

  4. #144
    Avatar von Siebenhirten
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    Liebe Wurli,

    gehen wir es anders an: Da Du das alles sehr gut weißt, viel besser als ich, sei doch bitte so lieb und biete mir und den anderen Leidtragenden eine Lösung: Sag uns, wie wir, wie ich konkret vorgehen müssen bzw. wo wir konkret inserieren dürfen, wenn wir keinen behördlichen Nachweis einer Zuchttätigkeit erbringen können.

    Gerne möchte ich zwei bis drei mal jährlich meine Seidenhühner öffentlich zum Kauf anbieten.

    Danke für Deine Mühe.

  5. #145
    Avatar von Wurli
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    Dann trete doch dem RÖK bei, auf deren Seite oder bei Ausstellungen kannst du zb verkaufen, dich als Züchter eintragen lassen,...

    Kannst auf Märkten verkaufen.

    Willst du unbedingt bei Willhaben inserieren frag warum es Blindenhuhn geschafft hat ihre Hähne da rein zu bekommen
    Die bei der BH waren schon etwas genervt... weil alle wegen W. anfragten

    Aber eigentlich wäre das Thema hier und hier besser aufgehoben

    https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundhe...rschutzgesetz/
    Mehr aus Wachtelhausen, dem Land der Riesin und Giftzwerge https://manu-s-wachtelei.blogspot.co.at/ und https://hansberg-angora.blogspot.com

  6. #146
    Avatar von Siebenhirten
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    Zitat Zitat von Wurli Beitrag anzeigen
    Dann trete doch dem RÖK bei, auf deren Seite oder bei Ausstellungen kannst du zb verkaufen, dich als Züchter eintragen lassen,...

    [/URL]
    Ja, wir sollten dieses Thema hier abschließen.

    Schade, dass Du keine echte Hilfestellung bieten konntest. Der RÖK beizutreten, auf deren Seite zu inserieren (!!!) - ich bin sicher, die Züchter und vor allem Du werden mir meinen Hahn dort aus der Hand reißen ;-) oder eine Ausstellung zu besuchen, um einen Hahn zu verkaufen, ist halt keine seriöse Lösung.

    Mir hat die BH erklärt, was sie alles kontrollieren wird, wenn ich eine Zucht melde. Ich kann Dir nur wünschen, dass Dir eine derartige Kontrolle nicht widerfährt, denn dann bekommst Du Auflagen, dass Dir der Kopf brummt. Warum soll ich ein Zucht melden, wenn ich die Voraussetzungen in Wahrheit nicht erfülle?

    Die Leidtragenden dieses Gesetzes wissen sehr gut, was ich meine. Schönes Wochenende

  7. #147

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    Um jetzt auch noch meinen Senf dazu zu geben.
    Ich hab von meiner Bezirkshauptmannschaft folgende Info bekommen bezüglich Verkauf von Hausgeflügel:

    das Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe von Hausgeflügel im Internet, in Printmedien oder als Aushang an öffentlichen Plätzen ist für Hausgeflügel gestattet (fällt unter die Bestimmung des § 31 Abs. 1 Tierschutzgesetz - genehmigte Haltung).
    Für die Zucht des Hausgeflügels (domestiziertes Geflügel) besteht eine Ausnahme von der Meldepflicht, sofern sie nicht regelmäßig und nicht mit Gewinn erfolgt (siehe Verordnung „Ausnahmen von der Meldepflicht für die Haltung von Tieren zu Zweck der Zucht und des Verkaufs“).
    Geändert von hennehanna (09.09.2017 um 11:23 Uhr)

  8. #148
    Avatar von Siebenhirten
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    Zitat Zitat von hennehanna Beitrag anzeigen
    Um jetzt auch noch meinen Senf dazu zu geben.

    das Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe von Hausgeflügel im Internet, in Printmedien oder als Aushang an öffentlichen Plätzen ist für Hausgeflügel gestattet (fällt unter die Bestimmung des § 31 Abs. 1 Tierschutzgesetz - genehmigte Haltung).
    Für die Zucht des Hausgeflügels (domestiziertes Geflügel) besteht eine Ausnahme von der Meldepflicht, sofern sie nicht regelmäßig und nicht mit Gewinn erfolgt (siehe Verordnung „Ausnahmen von der Meldepflicht für die Haltung von Tieren zu Zweck der Zucht und des Verkaufs“).
    Danke, das ist lieb, dass Du das schreibst, das geht aber auch aus dem Gesetz hervor.

    Nur: Die einzig vernünftige Plattform mit Reichweite, nämlich WILLHABEN, hat trotzdem andere Regeln, damit deren Administration nicht ins Uferlose geht.

    WILLHABEN setzt diese Meldung voraus und verlangt sie, sonst darfst Du dort nicht anbieten.

    Und warum bitte soll ich eine Zucht melden, obwohl sie nicht regelmäßig und auch nicht mit Gewinn erfolgt? Es geht um das Leben der Tiere!

    Aber ich werde bei der RÖK inserieren, da warten schon hunderte Züchter auf meine Hähne
    Geändert von Siebenhirten (09.09.2017 um 11:42 Uhr)

  9. #149
    Avatar von Siebenhirten
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    Liebe Hennahenna,

    was issn das für ein Hendl auf deinem Avatar?

  10. #150

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    Gerne, hast du den Support von Willhaben schon mal kontaktiert?

    Das in meinem Avatar ist ein Altsteirer Küken

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