Nur ergänzend zu Eurer Information, konkret die Vorgaben von WILLHABEN:
Zuchtbetriebe / Züchter (kostenpflichtig):
Einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und eine rechtskräftige Bestätigung zur Meldung der Zucht gemäß §31 des Tierschutzgesetzes* sowie das Dokument zur gesetzeskonformen Schaltung von Tier-Inseraten (siehe Download).
Für Land- und Forstwirtschaftsbetriebe (kostenpflichtig):
Einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und eine rechtskräftige Bestätigung der Bezirksbauernkammer bzw. der Landwirtschaftskammer, für den Besitz einer Landwirtschaft, auf der die dazugehörige LFBIS-Nummer angeführt ist sowie das Dokument zur gesetzeskonformen Schaltung von Tier-Inseraten (siehe Download).
Zu Eurer Information:
§ 31. (1) Die Haltung von Tieren im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (§ 1 der Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994) bedarf einer Bewilligung nach § 23.
So schaut´s aus!
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