Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 17

Thema: Frage rechtlich Hausschlachtung Bayern Geflügel

  1. #1

    Registriert seit
    08.07.2014
    PLZ
    868
    Land
    Deutschland
    Beiträge
    449

    Frage rechtlich Hausschlachtung Bayern Geflügel

    Ich habe viel gegoogelt - hier bin ich auf teilweise widersprüchliche Aussagen gestoßen.

    Laut Gesetz: wer ein Tier schlachtet muß Sachkundig sein.
    Wer gewerblich/im Auftrag, im Rahmen eines Unternehmens schlachtet muß eine Sachkundeprüfung haben.

    Hier mal was, was ich beim googeln gefunden habe unter https://www.lfl.bayern.de/lvfz/kitzi...2817/index.php

    Jeder, der ein Tier schlachtet oder tötet muss sachkundig sein. Einen amtlichen Sachkundenachweis benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens Tiere vor der Betäubung betreuen und handhaben, ruhigstellen, betäuben, einhängen und hochziehen oder entbluten. Hiervon betroffen sind also u.a. Schlachtbetriebe, Direktvermarkter und sog. „Hausschlachter“. Für die Schlachtung eigener Tiere zum privaten Eigenverbrauch („Hausschlachtung") oder das Töten einzelner Tiere im Bestand („Nottötung“) ist nicht unbedingt ein Sachkundenachweis erforderlich. Im Zweifelsfall halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt.


    Für mich ist das ganze schwammig: mal heißts bei google: jeder der schlachtet - auch Hausschlachtung muß einen Sachkundenachweis haben (die, die Sachkundenachweise für teuer Geld anbieten), dann heißts: es muß nur Sachkunde - aber keine Sachkundeprüfung vorhanden sein.

    Nehmen wir mal an: es reicht "Sachkunde " für das "ich hab 3 Gockel die weg müssen und ich bin als Kind schon mit Schlachtung aufgewachsen, kenne das Prozedere , hab auch Unterweiseisung von einem Jäger bekommen der Tiere töten, schlachten darf)...
    Ich weiß also wie es geht - bin ich dann Sachkundig ? Oder muß ich da doch einen Sachkundenachweis machen ? Wenn ja, dann wäre ja das mit muß sachkundig sein und "nur mit Sachkundenachweiss" schwachsinnig, dann könnte es ja immer heißen: jeder der schlachtet muß einen Sachkundenachweis haben.
    Aber wie weise ich meine Sachkunde nach wenn nicht durch einen Sachkundenachweis ?

    Das Problem: mein Vet-Amt ist generell gegen Schlachtung von Tieren... Die mag ich nicht fragen.
    Hab versucht mich beim Landratsamt zu informieren (wurde auf einer Bayr. Seite als Ansprechpartner genannt - aber die sahen daß meine Tel nicht in derem Bezirk ist obwohl die für Fragen vom Lanfwirtschaftsministerium als Ansprechpartner genannt sind und die haben mich nur auf mein Vet-Amt angesprochen...

    Gerne auch per PM.

    Ich weiß wie ich schlachten muß - bin 74er Jahrgang und Haussschlachtungen sind was normales für mich...
    Ich hab in Bayern mehrere Anbieter gefunden die einem einen Sachkundenachweis ausstellen - da müßte ich dann Rinder, Geflügel schlachten und 500 E fpr den Nachweis zahlen... Das ist mir ehrlichgesagt einfach zu viel Geld nur um sicher legal einen Gockel schlachten zu dürfen..
    Falls Sachkunde nur per Sachkundenachweis möglich ist, werde ich wohl das Geld investieren müssen - aber für das Geld kauf ich lieber frisches Gemüse/Obst üpr meine Tiere...
    div Hühner: Rassetiere: versch. Rassen und deren Mixe + paar Hybriden
    Enten: Laufenten, "Bauernentenpärchen"

  2. #2
    Hühnerhabacht Avatar von Lau Fente
    Registriert seit
    03.02.2014
    Ort
    Auf dem Lande
    PLZ
    983.
    Land
    Huhngarn
    Beiträge
    3.408
    Servus Drakulinchen,

    frei nach dem Motto: "Wo kein Klaeger, da kein Richter" würd ich sagen, dass du, da du wohl weisst, wie Hühner anstaendig zu "wuppern" sind, einfach die entsprechenden Kandidaten ihrer Bestimmung zuführst und es niemandem erzaehlst...

    Mach dich nicht verrückt, du kannst notfalls immer noch sagen, das Tier war krank, verletzt, hat geschielt usw.


    Beste Grüsse vom Exilbayern Stephan.
    Hühner, Enten, Hunde, Katzen, Schafe.
    Und Menschen!

  3. #3

    Registriert seit
    18.11.2013
    PLZ
    03
    Beiträge
    6.402
    Zitat Zitat von Lau Fente Beitrag anzeigen
    "Wo kein Klaeger, da kein Richter"
    Genau das war auch mein erster Gedanke, nur mit "ä"...

    "Sachkundig" bedeutet auch nur, dass man wissen soll wie´s geht,
    nicht das man es auch wirklich kann. Dafür wäre dann der Sachkundenachweis,
    den brauchst Du aber nicht, solange Du nur für Dich schlachtest.

    Beste Grüsse von einem Zwischendurch-Bayern

  4. #4
    Hühnerhabacht Avatar von Lau Fente
    Registriert seit
    03.02.2014
    Ort
    Auf dem Lande
    PLZ
    983.
    Land
    Huhngarn
    Beiträge
    3.408
    fradyc, du altes G'scheidhaferl:

    Wohl dem, der ein "ä" auf der Tastatur hat - ich muss es mir kopieren und das ist mir zumeist zu zeitintensiv, da ich noch öfters als das "ä" das "ät", also den Klammeraffen vermisse.

    Alles nicht so leicht mit einer ungarischen PC-Tastatur auf einem deutschen Mac...


    ... weiss Stephan, der auch sein scharfes "ess" vermisst.
    Hühner, Enten, Hunde, Katzen, Schafe.
    Und Menschen!

  5. #5

    Registriert seit
    18.11.2013
    PLZ
    03
    Beiträge
    6.402
    http://bademeister.bravado.de/p11-i2...ute/index.html

    Hoffe, die Tastatur ist groß genug

  6. #6
    Avatar von sternenstaub
    Registriert seit
    31.03.2014
    Ort
    am schönsten Fleck der Welt
    Land
    hier
    Beiträge
    2.903
    Hio Drakulinchen,

    eigentlich ist es ganz einfach.

    Solange Du nur für Dich schlachtest, brauchst Du nur zu wissen, wie es tierschutzkonform geht. Das heisst sachkundig sein. Wie Du betäuben und entbluten darfst, steht in der Tierschutz-Schlachtverordnung.

    Wenn Du als Direktvermarkter schlachtest, also einen Großteil Deines Geflügels verkaufst, dann brauchst Du einen Sachkundenachweis. Das heisst einen Kurs und danach auch eine praktische Abnahme der Schlachtung durch den Amtstierarzt. Der schaut sich an, ob Du Dein Geflügel richtig betäubst und entblutest.
    Gruß sternenstaub

  7. #7
    Avatar von LittleSwan
    Registriert seit
    16.06.2010
    Beiträge
    4.501
    @ Lau Fente: ich meine ja, dass man Tastaturen "umstellen" kann ... ähm ... sorry! (dann muss man allerdings noch wissen, wo sich die Tasten verstecken, die man nutzen will)

  8. #8

    Registriert seit
    08.07.2014
    PLZ
    868
    Land
    Deutschland
    Beiträge
    449
    Themenstarter
    Das ist halt immer die Frage: wie kann ich als Hausschlachter meine Sachkunde nachweisen...

    Gewerblich ist klar - Sachkundeprüfung...

    Reicht zur Sachkunde: bin 74 er Jahrgang, bin mit Hausschlachtungen aufgeachsen, kenne das Vorgehen praktisch und per I-Net - "soll ichs ihnen zeigen?)

    Das ganze ist hier bissl schwammig.

    Ich kenne das Prozedere wie es sachkundig viorgeschrieben ist - kann es auch vorführen...

    Aber ich habe keine Sachkundeprüfung da ich ja kein gewertbl. Schlachter bin...

    Warum ich so blöd frage: das Vet. Amt hier ist bissl kritisch was priv. Schlachtungen angeht... Kaninchen sind nur Kuscheltiere und Hühner sollen leben bis sie von selbst verrecken... Jedenfalls wenns Hobbyhalter sind...
    Da brauch ich nicht nachfragen bzl Vorschriften bzg Schlachtung.
    Leider geben im Umkreis die Ämter KEINE Auskunft wenn man nachfragt: wo wohnen sie genau: ah, da ist das Vet. Amt zuständig bei ihnen - fragen sie da nach... Leider kann ich da auch keine Anfrage faken da die meine Tel. sehen....Kann mich also nicht im nebenliegenden Amt kundig machen da sie sofort an mein Vet- Amt verweisen...

    Hab noch keinen gefunden der mit Ortnummer mal nachfragt wie es ausssieht - jeden den ich kenne der hier wohnt, sagt nur: hlate die an Bestimmung - also normales Schlachten - wo kein Richter ist...

    Aber : ich muß ja Buch führen Zu- und Abgänge ... Was soll ih dann sagen wenn ich an einem Tag 14 Abänge als Beispiel hätte.... Sind alle an Altersschwäche gestorben ? Wohl eher nich - dann wird sicher der gesamte Bestanf gekeult rein aus Vorsorge...
    Wenn Schlachtung nicht ok wäre , dann hätte ich da 14 Anzeigen sofern das nicht der Schlachthof erldedigt hätte....

    Meine Tiere sind alle gemeldet - das Vet Amt ist hier so wie ich es mitbekommen habe gegen priv. Hobbyhalter ...

    Wenn Schlachtung in Bayern nur möglich ist dank Schlachtbetrieb, dann ist es wohl so - aber sofern es legal möglich ist, werde ich das nutzen wollen da ich mit Prozedere vertraut bin wie es korrekt durchgeführt wird.

    Ich möchte nur nicht "illegal" schlachten.... für mich ist das Gesetz hier nicht eindeutig, schwammig...
    div Hühner: Rassetiere: versch. Rassen und deren Mixe + paar Hybriden
    Enten: Laufenten, "Bauernentenpärchen"

  9. #9

    Registriert seit
    18.11.2013
    PLZ
    03
    Beiträge
    6.402
    Glaubst Du den Leuten hier nicht? Du musst da nüscht nachweisen, auch nicht in Bayern. Beim Fischereischein ist es ähnlich gelagert, niemand muss da einen Fisch schlachten. Man muss nur wissen, wie es geht (für den Fall dass man mal einen Fisch fängt und den dann auch noch essen will). VetAmt hin, VetAmt her ...

  10. #10

    Registriert seit
    18.11.2013
    PLZ
    03
    Beiträge
    6.402
    Einen Sachkundenachweis nach Art 7 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 und §4 Tierschutz-Schlachtverordnung benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens Tiere auf der Rampe oder im Stall betreuen, in die Betäubungseinrichtungen zutreiben, sie ruhigstellen, betäuben, einhängen und hochziehen oder entbluten. Auch der Kugelschuss auf Rinder und Gatterwild erfolgt bei Abgabe an Dritte im Rahmen der Schlachtung durch ein Unternehmen (Sachkundenachweis erforderlich). Schlachtungen außerhalb eines Unternehmens, z. B. die Schlachtung eines eigenen Tieres als Hausschlachtung, bedarf keines formalen Sachkundenachweises, wenn die Person die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
    http://www.bsi-schwarzenbek.de/lehrg...html#Sachkunde

Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. BAYERN bitte melden ! ! ! Berichterstattung Vogelgrippe Bayern
    Von ***altsteirer*** im Forum Das Medienhuhn
    Antworten: 14
    Letzter Beitrag: 09.03.2017, 14:57
  2. Hausschlachtung
    Von Winky im Forum Das Suppenhuhn
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 16.12.2005, 09:57

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •