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Thema: Hilfe 2 Nächte 2 Angriffe

  1. #21
    Avatar von Engerling
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    Bei einem Waschbär würde ich jemanden kontaktieren der sich damit auskennt. der Förster müsste das doch wissen, bestimmt ist der auch bei anderen Leuten unterwegs. V.A. in Bezug auf die Massnahmen wie man ihn vergrault.

    So bei Tieren allgemein würde ich es mit Licht, Geräusche und Hundebellen- und Hundehaaren versuchen. Und einem sehr guten Stall.

    Ob das den Waschbär aber abschreckt weiss ich nicht...

    Aussetzen hilft bestimmt nichts, der kommt garantiert zurück.

    Ob eine Fütterung des Waschbären sinnvoll ist kann ich schwer sagen.

    Wenn dann würde ich ihn entfernt vom Haus versuchen zu füttern, sonst lockt man ihn ja nur hin wo man ihn nicht haben möchte.

  2. #22

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    Aussetzen hilft bestimmt nichts, der kommt garantiert zurück.
    "Aussetzen" ist ein Synonym für "Kopf abbeißen"

  3. #23

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    Zitat Zitat von fradyc Beitrag anzeigen
    "Aussetzen" ist ein Synonym für "Kopf abbeißen"
    Und ich denk direkt an so was:
    https://forum.wildundhund.de/showthr...-Preiselbeeren

    Wobei den schon ein befugter über die Regenbogenbrücke geleiten sollte. Fällt der WB eigentlich unters Jagdgesetzt/ ist es Wilderei den zum Abendessen einzuladen?

  4. #24

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    http://www.diewaschbaerenkommen.de/h...honzeiten.html

    Der Waschbär wurde meist zusammen mit den anderen Neozoen (eingeführte Tierarten) Marderhund (=Enok), amerikanischem Nerz (=Mink) und z.T. auch dem Nutria in fast allen Bundesländern mittels Verordnung der im Bundesjagdgesetz (BJagdG §2 Abs.1) vorgegebenen Liste an jagdbaren Wildarten zugefügt. Er unterliegt somit in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bremen und Saarland dem Jagdrecht.
    Eine Tierart die nicht dem Jagdrecht unterliegt, darf zwar eigentlich nicht erlegt werden, aber bei vorliegen eines "vernünftigen Grundes" (TierSchG §1 und §17 Abs.1), darf ein Tier doch getötet werden. Dies ist z. B. bei Bisamratte oder Hausmaus der Fall, die laut Gesetz als Schädlinge (=vernünftiger Tötungsgrund) verfolgt werden dürfen. Ebenso verhält es sich nach Lesart einiger Juristen, wenn Krähen nicht dem Jagdrecht unterliegen oder mit streunenden Katzen. Hier darf der Jäger diese im Sinne einer Schädlingsbekämpfung erlegen (sog. Raubzeugbekämpfung).

    Im Saarland und Bremen fällt auch der Waschbär in diese Kategorie, darf also erlegt werden und zwar ohne Schonzeit. Auch die im BJagdG ausgeführte Setzzeiten-Regelung (§22, Abs.4 BJagdG, siehe unten) greift dann nicht. Die kann allerdings unter Berufung auf eine "Störung des biologischen Gleichgewichts oder bei schwerer Schädigung der Landeskultur" (§22, Abs.2 BJagdG) ebenfalls außer Kraft gesetzt werden, wie das Bayern im Falle des Waschbären tut.

  5. #25

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    Also je nachdem, woher Ringel kommt, kann sie einen Jäger bitten, den Waschbären zu schießen ohne dass auf den Nachwuchs Rücksicht genommen werden muss?
    Im falschen Bundesland muss der Jäger die Schonzeit beachten, kann den Bären aber außerhalb dieser ebenfalls schießen?
    Oder verstehe ich das falsch?

  6. #26

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    Schön zusammengefasst.

  7. #27
    Avatar von Stanzi
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    Wo die Schweine übers Wasser getrieben wurden
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    Waren von heute Nacht Tatzenabrücke in dem Sand sichtbar?

  8. #28
    Avatar von Sanne
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    Das Fatale ist nur,der Waschbär ist nicht alleine.....

    LG
    Susanne
    Liebe Grüße Susanne

    „Das mir mein Hund das Liebste sei,sagst du,oh Mensch,sei Sünde,doch mein Hund bleibt mir im Sturme treu,der Mensch nicht mal im Winde.“

  9. #29
    Avatar von Galla
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    Zitat Zitat von Pudding Beitrag anzeigen
    es eitert fröhlich unterm Schorf vor sich hin bis es eine Beule bildet!
    Hatte ich bei zwei jungen Kaninchen die von einer Ratte gebissen wurden, man sah nix und sie verhielten sich ganz normal bis die Beule erkennbar wurde! Dann ist es meist zu spät!
    Bei mir war's keine Ratte, sondern der Fuchs.

    Nach zwei Wochen humpelte das Kaninchen erst und hatte einen ballonartigen Hinterfuß - komplett vereitert.

    Tgl. Spülen, Schmerzmittel und Antibiotika sei Dank, hoppelt der Mümmelmann nun wieder putzmunter im Gehege umher.



    Zum fraglichen Raubtier:

    Bis jetzt ist ja nicht klar, ob es überhaupt ein Waschbär war.


    Eventuell hat der Threadersteller "Plexiglas" auch nur umgangssprachlich benutzt.......meistens ist damit Acrylglas gemeint (10 mm starkes Plexiglas ist nicht gerade günstig; für den Preis könnte man auch ein Echtglas einsetzten.) und das ist nicht uvbeständig und lässt sich auch recht leicht zersplittern. Da braucht's kein Waschbär.



    In Zukunft hilft nur eines: Hühner nachts sicher einsperren; OSB mit min. 12 mm Stärke, Volierendraht mit min. 1,1mm Stärke (und mit Unterlegsschreiben befestigt!) und ein "gscheites" Dach. Alles, was von der Rolle kommt und das Sparschwein nicht bluten lässt, ist Mist.

  10. #30

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    Zitat Zitat von fradyc Beitrag anzeigen
    Schön zusammengefasst.
    Gesetzestexte sind nicht grad meine Stärke, daher die Nachfrage

    Zitat Zitat von Sanne Beitrag anzeigen
    Das Fatale ist nur,der Waschbär ist nicht alleine.....

    LG
    Susanne
    Und wenn er und seine Familie sich so richtig wohl fühlen, ist der Schaden am Hühnerhaus nur der Anfang.

    Zitat Zitat von Galla Beitrag anzeigen

    Zum fraglichen Raubtier:

    Bis jetzt ist ja nicht klar, ob es überhaupt ein Waschbär war.
    Das heißt es nun zu klären. Ich drücke die Daumen, dass es keiner ist. Gegen jeden andern Räuber kann man selbst etwas unternehmen (Stromzaun, Vergrämung usw...), aber beim Waschbären brauchts meist professionelle Unterstützung.
    Die Biester sind genauso klug wie süß. Und die sind sehr süß.
    Und richten größeren Schäden an Haus und Hof an, als jedes andere Raubtier.

    LG,
    Nöle

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