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Thema: neues Tierschutzgesetz in Ö; Petition

  1. #11
    Avatar von Blindenhuhn
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    Hallo Warzitante, als das neue Tierschutzgesetz in Ö Gültigkeit erlangte, waren meine Bruteier schon im Brüter. Ich hatte die Hoffnung, überzählige Tiere (vor allem Hähne) öffentlich anbieten zu können.
    Nach dem neuen TSchG habe ich dann unserem Tierheim "angedroht", die überzähligen Junghühner vorbeizubringen. Darauf habe ich folgende Antwort erhalten:
    Laut der gesetzlichen Rechtsvorschrift für Zucht und Verkauf ist ein Anbieten von Geflügel, wenn es nicht regelmäßig und nicht mit Gewinn erfolgt, weiterhin nicht meldepflichtig.
    Vielleicht hilft dir das weiter?
    Das Problem dieser Welt ist, dass die intelligenten Menschen so voller Selbstzweifel und die Dummen so voller Selbstvertrauen sind.
    Charles Bukowski

  2. #12
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Dies war eine Falschmeldung.
    Nur registrierte Bauern dürfen, sogar mit Gewinnabsicht, ihr Geflügel im Internet anbieten.

    Es gab mehr Paragraphen, und deshalb wird das Gesetz (die Novelle) novelliert.

    lg
    Willi
    Geändert von eierdieb65 (14.08.2017 um 16:45 Uhr)

  3. #13
    Avatar von Blindenhuhn
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    Das ist mir schon klar!
    Wenn schon so ein Schwachsinn beschlossen wird, müsste m.E. eine Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten von ca. 1/2 Jahr gegeben sein. Dann würde ich z.Bsp. nicht brüten, sondern halt einige 100 km fahren, um an Rasse-Junghühner oder Mixe zu kommen. Hier gibt es im näheren Umkreis nur Legehybriden.
    Ich habe jetzt einmal an die Tierschutzombudsfrau geschrieben, mal schauen, ob und welche Antwort ich bekomme.
    Wenn von dort auch nix Hilfreiches kommt, bleibt nur das Tierheim! Die werden sich freuen, wenn ich mit einem Karton voll Junghähnchen ankomme.
    Das Problem dieser Welt ist, dass die intelligenten Menschen so voller Selbstzweifel und die Dummen so voller Selbstvertrauen sind.
    Charles Bukowski

  4. #14
    Avatar von Wurli
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    Wer seine Nutztiere div Kleintiere & Vögel bei der BH gemeldet hat darf diese weiterhin verkaufen.
    Willhaben will nur Kohle und ne Nummer der BH

    Die Ausnahmen https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ummer=20009499

    https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundhe...rschutzgesetz/
    Mehr aus Wachtelhausen, dem Land der Riesin und Giftzwerge https://manu-s-wachtelei.blogspot.co.at/ und https://hansberg-angora.blogspot.com

  5. #15

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    Danke!
    Irgendwann während der VG/Stallpflicht siteß ich auf diese www-Verordnung, wollte sie dann wieder suchen, nachdem zunächst bei "tieranzeigen.at" nichts ging, hab's dann aber nicht gefunden.

    Ich versuche später am Abend, denen diesen Link zu schicken.

    Jetzt erst gesehen: bka.
    Also nicht Gesundheitsministerium.

  6. #16
    Avatar von Wurli
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    Tieranzeigen und Willhaben haben ihre eigenen Regeln und wollen wohl nicht davon abweichen....
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  7. #17
    Avatar von Wurli
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    http://www.kleintierzucht-roek.at/oedast.html siehe Aktivitäten...
    Obs dabei blieb!?
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  8. #18
    Avatar von Sterni2
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    Als auf Willhaben nix mehr ging hab ich noch über www.tieranzeigen.at meinen Hahn einstellen können. Hühner sind ausgenommen von dieser Verordnung anscheinend. Das stand dort:

    Update 05/2016 - Aufgrund einer Gesetzesänderung vom 24.März 2016 wurden folgende Tierbereiche von der Meldepflicht ausgenommen, sofern der Verkauf der diesbezgl. Tiere nicht regelmäßig und nicht mit Gewinn erfolgt.

    Bauernhoftiere (*1), Kleintiere (*2), Vögel (*3)

    (*1): Eingeschränkt auf Geflügel
    (*2): Eingeschränkt auf Chinchillas, Degus, Hamster, Kaninchen, Mäuse, Meerschweinchen, Ratten
    (*3): Eingeschränkt auf Wellensittiche, Nymphensittiche, Kanarienvögel, Reisfink, Zebrafink, jap. Mövchen

  9. #19

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    Danke!
    Ich versuch's, wenn ich mit der "Morgenroutine" *) fertig bin!

    *) Nannte das Pflegeheimpersonal hier in der Nähe die Wasch-und Fütteraktionen am Morgen

  10. #20
    Avatar von Sterni2
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    Ich musste meinen Führerschein kopieren und hinsenden ....

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