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Thema: Anmeldung von Hühnern

  1. #1

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    Anmeldung von Hühnern

    Hallo, hat jemand eine Ahnung, wie die rechtlichen Bestimmungen zur Anmeldung bei der Tierseuchenkasse in Baden-Württemberg sind? Wieviel kostet eine Hühner-Anmeldung beim Veterinär-Amt, habe dazu auf der Landratsamt-Seite nichts gefunden. Was bedeutet bei der Angabe Freiland oder Stall? Unsere haben beides (einen überdachten, eingezäunten kleineren Stall und einen größeren eingezäunten Freilaufbereich). Wir haben ja nur ein paar Hühner, durchschnittlich 5 und jedes Jahr ein paar Küken aus Naturbrut. Wie gebe ich die an, muß ich jeden Zugang und jeden Abgang sofort melden oder reicht eine Meldung einmal im Jahr?

  2. #2
    Bummelux Avatar von Vinny
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    Hallo kiwikueken,

    Wenn du im Netz partout nix findest, rufe einfach mal dort an. So erhälst du schnell die richtige Auskunft.
    In Niedersachsen ist es so, dass ich bei der TSK einmal im Jahr eine Meldung mache mit der prognostizierten höchstanzahl an Hühnern (Enten, Gänsen etc)
    Das heißt, auch wenn ich im Januar nur 10 Hennen habe, das Jahr über aber brüten lassen möchte, gebe ich z.b. Sicherheitshalber 30 Hühner an. Bei uns ist es so, dass man 10cent pro Huhn zahlt, jedoch einen Mindestbeitrag von 10 Euro. Sprich, wenn ich nur 3euro für alle Hühner insgesamt zahlen müsste, muss ich den Mindestbeitrag von 10 Euro zahlen.

    Bei uns meldet die TSK das ans Veterinäramt. Aber auch da würde ich nochmal nachfragen, ob du das nicht selber machen musst.

    Zu- und Abgänge solltest du in einer eigenen Buchhaltung aufführen. Also woher kommt das Huhn, wann ist es gekommen, wann gestorben, geschlachtet, verkauft, wohin...
    Ziel dahinter ist vorallem, im seuchenfall den Weg der Hühner nachverfolgen zu können.

    Wenn du nur die beiden Möglichkeiten hast, gib freiland an. Auch hier geht es wohl in erster Linie darum, dass du ggf kontrolliert)/ informiert wirst im.seuchenfall
    Dass die Hühner im Stall schlafen, ist dabei trivial, es geht darum, ob sie Kontakt zu wildvögeln haben (könnten)
    1,8,5 Blumenhühner; 1,6,7 Mechelner gesperbert, 1,6,13 Orloff rotbunt, 1,1,15 dt. Legegänse

  3. #3
    Avatar von Susanne
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    In Baden-Württemberg musst Du unter 50 Hühner nur dem zuständigen Veterinäramt melden, das kostet nichts. Die Tierseuchenkasse wird erst ab 50 Hühner Pflicht.

  4. #4
    Avatar von Galla
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    Und Haltungsform bezieht sich auf den Schwerpunkt der Haltung.

    Wenn sie Freilauf haben, dann musst Du das ankreuzen.


    "Stall" wäre die klassische Bodenhaltung.

  5. #5
    Moderator Avatar von KaosEnte
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    in Bayern musst du dich, auch als Hobbyhalter, beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten anmelden um eine Betriebsnummer zu erhalten mit der du dich dann beim VetAmt anmeldest.
    Seperat läuft dann die Anmeldung bei der Seuchenkasse.
    Bei uns wird nix weitergemeldet. Musste bei jedem extra anrufen bzw. anschreiben
    in unserem Garten leben Laufi/StockentenMix Kalle und Laufi/WarzenMix Frl. Socke von Quak,
    Frau Warzi Gundula und ihr noch namenloser Moschus-Quackerich samt Schwester Urschl
    RounenKlara und der PommErich
    die Gänsedamen Paula (Toulus) und Perla (Seidenfeder)

  6. #6
    Moderator Avatar von Bartzwerg
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    Bei der Bestandsliste müssen nur die Tiere aufgeführt werden, die man kauft oder verkauft. Mit Adresse des Käufers oder Verkäufers. Tiere, die der Küche zugeführt werden, brauchen nicht aufgeführt zu werden.
    Meldung bei der TSK ist ab dem ersten Tier Pflicht. Im NRW braucht nur die Tierhaltung beim Vet-Amt angezeigt werden. Ist kostenlos. Diese Regelung ist aber überall unterschiedlich und sollte am besten beim zuständigen Amt erfragt werden.
    Dann bitte auch das Thema Impfung nicht vergessen. Ein ganzjähriger Impfschutz gegen ND ist in D gesetzlich vorgeschrieben.

  7. #7
    Avatar von Stefanie
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    Zitat Zitat von Bartzwerg Beitrag anzeigen
    Im NRW braucht nur die Tierhaltung beim Vet-Amt angezeigt werden. Ist kostenlos. Diese Regelung ist aber überall unterschiedlich und sollte am besten beim zuständigen Amt erfragt werden.
    In NRW muss man die Tiere bei der Tierseuchenkasse melden - mehr nicht. Bestände bis 50 Hühner kosten 10 Euro/Jahr.
    Herzlichst, Stefanie
    1,11: Barne-Bärte, Welsumer, Welsumer-Mix, Araucana-Mix, Bielefelder, Maran+, Vorwerk, Araucana, Z-Welsumer
    Es gibt kein Verbot für alte Weiber, auf Bäume zu klettern. Astrid Lindgren

  8. #8

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    Da die Tiere immer beim örtlichen/zuständigen Vet.amt gemeldet werden müssen und bei Änderungen auch mind. einmal jährlich aktualisiert... werden die schon wissen ob die TSK Pflicht ist.
    Freiwilig kann man natürlich...
    1.14 Gr. Wyandotten

  9. #9
    Avatar von Stefanie
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    Zitat Zitat von Dorintia Beitrag anzeigen
    Da die Tiere immer beim örtlichen/zuständigen Vet.amt gemeldet werden müssen und bei Änderungen auch mind. einmal jährlich aktualisiert... werden die schon wissen ob die TSK Pflicht ist.
    Freiwilig kann man natürlich...
    Ich habe den Link ja gepostet. Die Tierseuchenkasse ist Pflicht in NRW. Wenn Du da nicht meldest, geben die das an die Veterinärämter weiter.
    Herzlichst, Stefanie
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  10. #10

    Registriert seit
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    Der Beitrag ist zwar schon etwas älter aber Hessen ist hier gar nicht aufgeführt.

    In Hessen müssen alle Tiere JEWEILS bei der TSK, beim zuständigen Vet-Amt und beim HVL gemeldet sein. Sprich 3 mal Papiere ausfüllen und abschicken oder Faxen.

    Hier dazu ein Abschnitt nach meiner Nachfrage:

    Die Haltung landwirtschaftlich nutzbarer Tiere wie Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Geflügel, aber auch Bienen, Gehegewild, Nutzfische und Kameliden muss vom Tierhalter unverzüglich an drei verschiedenen Stellen angezeigt werden, und zwar unabhängig von der Zweckbestimmung.

    Vet-Amt, HVL und TSK.

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