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Thema: Unbedenklichketsbescheinigung bei Fremdschlachtung

  1. #1

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    Unbedenklichketsbescheinigung bei Fremdschlachtung

    Wir haben derzeit einige Bresse in der Endmast sitzen, die in Kürze geschlachtet werde sollen,
    Der Menge wegen wollen wir das bei einer Schlachterei machen lassen, wozu wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchen.

    Die kriege ich beim Amtsvet, das weiss ich - aber wie sind die Voraussetzungen dazu?
    Mein Mann hat die letzte Impfung beim Verein vor 2 Wochen verpasst, ist die dazu nötig?
    Die Hühner sind ausschließlich zum Eigenbedarf vorgesehen.

    Außerdem braucht man eine Veterinärnummer - was hat es damit auf sich?

  2. #2
    Avatar von baaze
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    Ich habe auch schon Schlachten lassen, brauchte dafür aber nie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Gut, das war vor drei Jahren...
    Es gibt nichts Mächtigeres auf der Welt als eine Idee, deren Zeit gekommen ist.

  3. #3
    Avatar von Huhnihunde
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    Unbedenklichkeitserklärung ist die Erzeugererklärung bzgl. Gesundheit/Medikamenteneinsatz bei Schlachttieren.
    Ist seit ca. 2008 vorgeschrieben. Vet.-Nr. ist dir bei Anmeldung deiner Geflügelhaltung vom Veterinäramt zugeteilt worden.
    So oder ähnlich sieht das Formular aus. Je nach Bundesland.
    https://www.landwirtschaftskammer.de...rmular-lki.pdf
    Zitronenfalter falten keine Zitronen

  4. #4

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    Ok danke, Die Vet-Nr. müsste ich dann irgendwo vergraben haben.
    Ist die Unbedenklichkeitserklärung also nur ein Formular, dass ich vom Vetamt bekomme und selbst ausfülle?

  5. #5
    Moderator Avatar von Lisa R.
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    Du kannst Dir dieses Formular (das von Huhnihunde) selbst ausdrucken, ausfüllen und beim Schlachter abgeben. Zum Vet.Amt musst Du dafür nicht. Das interessiert die nicht.

    Sieht in Rheinland-Pfalz ganz genauso aus. Wir hatten genau dieses Forumlar, wenn wir unsere Schafe zum Metzger gebracht haben.

  6. #6

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    Ah super, danke, da habt ihr mir sehr geholfen.
    Wir wolltens schon abblasen, weil uns das zu kompliziert erschien. Ist es ja aber gar nicht.
    Sofern ich mein Papier vom Vetamt finde

  7. #7
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    Gesundheit/ Medikamenteneinsatz bei Schlachttieren: Brauchen die aus der Industrie das auch?
    Habe gerade 1000 Kalorien verbrannt- Pizza im Ofen vergessen...

  8. #8
    Avatar von Logofff
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    Scheint in Niedersachsen für private Halter nicht notwendig zu sein. Ausser Name, Anschrift und Unterschrift verlangte der offizielle Geflügelschlachter keinen weiteren Papierkrieg. Denke mal, in der Industrie läuft doch alles sauber ^^

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