Angenommen mein Hahn tötet einen Habicht, bin ich dann strafbar?
Angenommen mein Hahn tötet einen Habicht, bin ich dann strafbar?
Wenn dein Hahn nicht abgerichtet ist und du ihn nicht auf den Habicht gehetzt hast, auf deinem Grundstück: NEIN
Der tote Habicht gehört allerdings trotzdem nicht dir, sondern dem Jagdverantwortlichen
lg
Willi
Geändert von eierdieb65 (17.10.2017 um 13:36 Uhr)
Kann ich mir nicht vorstellen,das Du belangt wirst.
Es glaubt eher niemand das ein Hahn einem Habicht gefährlich werden könnte,bei uns zumindest nicht.
Lass ihn einfach machen.
LG
Susanne
Liebe Grüße Susanne
„Das mir mein Hund das Liebste sei,sagst du,oh Mensch,sei Sünde,doch mein Hund bleibt mir im Sturme treu,der Mensch nicht mal im Winde.“
In welchem Bundesland spielt diese Hypothese?
In Baden-Württemberg
Und wenn jemand einen Hahn zur Habichtabwehr verkauft und der tötet dann beim neuen Besitzer einen Habicht? Könnte dann ja Vorsatz sein.
Mein Grundstück ist nur zum Teil einsehbar, aber ich bin immer wieder erstaunt wie genau die Leute meine Tiere beobachten...
Ganz hypothetisch:
Ja, da bist Du dran.
Der Habicht gehört zu den geschützten Tieren nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
Auch eine fahrlässige Tötung dieses Wildtieres ist nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, § 66 Absatz 2 strafbar. Die Nicht -Ablieferung an den Jagdpächter schlägt dann mit einer Ordnungswidrigkeit zu Buche.
Ein Huhn darf den Habicht, auf deinem Grundstück, verletzen, oder töten.
Nur das Nichtabliefern des Kadavers ist strafbar.
lg
Willi
Aber mal ernsthaft, wer soll dir glauben, dass ein Hahn den Habicht getötet hat?
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