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Hurra! Freilauf bis Februar!

Von Doris Steinkraus

Amtstierarzt Dr. Martin Fritzsch ist froh. Mit der Verlängerung der Geflügel-Aufstallungs-Verordnung hat die Behörde freie Hand, um dem Geflügel eine neue Stallpflicht vorerst zu ersparen. Viele Tierhalter hatten ihre Hühner und Enten abgeschafft. "Selbst bei uns hat die Stallpflicht Auswirkungen gehabt", berichtete Gerhard Friedrich vom Kleinen Zoo in Seelow. Er hält gleich mehrere Geflügelarten. Sowohl bei den Hühnern als auch den Fasanen und Pfauen habe er große Bruteinbrüche gehabt, so der Seelower. "Die Tiere brauchen das Tages- und Sonnenlicht", steht für ihn fest.

Doch die sich immer weiter ausbreitende Vogelgrippe ließ den Verantwortlichen keine andere Wahl. Die Tiere mussten zweimal kurz hintereinander für mehrere Monate eingesperrt werden. Der Amtstierarzt schreibt es auch der Disziplin und Einsicht der Tierhalter zu, dass sich die vielen Maßnahmen zum Schutz vor der gefährlichen Seuche bewährt haben. In Deutschland hatte es nur zwei Fälle gegeben, wo größere Nutztierbestände betroffen waren. Das heiße allerdings nicht, das jetzt Entwarnung gegeben werde könne, so Dr. Fritzsch. Nach wie vor breite sich die Seuche aus. Zentren seien Asien, Südosteuropa und Afrika. Mit der Rückkehr der Zugvögel aus dem Süden muss deshalb wahrscheinlich im Frühjahr wieder mit einer neuen Stallpflicht gerechnet werden. "Wenn es jetzt keine neuen Vorkommnisse gibt, bleibt sie uns aber im Herbst erspart", ist der Amtstierarzt zuversichtlich. Er appelliert an die Tierhalter, dennoch weiterhin einige Regeln zu beachten. Denn die Fachleute wissen, dass nach wie vor auch hierzulande Wildtiere von der Seuche betroffen sind. Einige tragen den Virus nur weiter, erkranken aber nicht selbst. Die Gefahr der Ansteckung bleibt bestehen. Deshalb gelten weiterhin alle Regelungen aus der Verordnung.

Die stellvertretende Amtstierärztin Bärbel Saß erläuterte MOZ gegenüber die wichtigsten Punkte aus der Geflügel-Aufstall-Verordnung:

Haltung: Wer Enten und Gänse allein hält, muss sie regelmäßig untersuchen lassen. Allerdings ist der Zeitraum von bisher einen Monat auf jetzt drei Monate ausgedehnt worden.

Untersuchung: Die kostenpflichtigen Kontrollen kann man umgehen, wenn man seinen Enten und Gänsen Hühner zugesellt. Hühner sind so genannte Sentinal. Sie zeigen die Seuche umgehend an, während Enten und Gänse sie auch in sich tragen können, ohne gleich zu erkranken. Zehn Prozent des Bestandes sollten Hühner sein (Beispiel: zehn Enten, ein Huhn).

Fütterung: Futterstelle und Futter müssen für Wildtiere weiterhin unzugänglich aufgestellt bzw. aufbewahrt werden. Die Tiere sind nicht mit Oberflächenwasser zu tränken.

Krankheiten: Verendet ein Tier, ist unverzüglich der Tierarzt oder das Veterinäramt zu informieren. Letzteres entscheidet das weitere Vorgehen.

Tiermeldung: Wer schon Geflügel hatte, es abschaffte und nun wieder beginnt, muss dies nicht extra beim Veterinäramt melden. Ansonsten gilt für sämtliches Geflügel die Meldepflicht. Noch immer geht der Kreis hier von einer hohen Dunkelziffer aus.



Freitag, 21. Juli 2006 (18:43)

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