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Vogelgrippe 2005
Wer muss einsperren?

Stand: 20.10.05

Frage:
Wer muss denn nun einsperren und wer nicht, und wo kann man das nachlesen?

Antwort:
1.Alle müssen einsperren. Trittin hat das abgeändert so dass alle, auch die Hobbyhalter, einsperren müssen.

2. Wer die Tiere nicht nach oben "kotfest" gesichert hat, muss regelmäßig (auf eigene Kosten) mind. einen Kottest durchführen lassen. Bei Schlachtung und Tod muss ein Blut/Gewebetest durchführt werden (der ist dann kostenlos, wenn ich das richtig verstanden habe, ausgenommen bei gewerblichen schlachtungen für den Verkauf).

3. unabhängig von der Menge der gehaltenen Tiere kann ein Bußgeld bis 25.000€ verhängt werden wenn den Anweisungen nicht Folge geleistet wird.

4. Kontrollen (Stichproben) werden von den zuständigen Veterinärämtern durchgeführt, als Verstoss gegen die Verordnung gilt auch, wenn die Tiere nicht beim Veterinäramt gemeldet sind.

5. Es handelt sich um eine Tierseuche, Menschen sind bei "normalem Umgang" (was immer das auch heißen mag) nicht gefährdet.

Durch die Panikmache in den Medien müsst Ihr auch damit rechnen das Spaziergänger oder Nachbarn sehr sensibilisiert sind. Es kann also sehr gut sein das dieser oder jener eben auch anzeigt wenn er freilaufende Tiere sieht.

Vielen Dank an Gaby!

Download der Verordnung (PDF, 19 KB)

Siehe auch im Forum: Vogelgrippe

Vogelgrippe 2005 - Hobbyhalter - Wer muss einsperren?

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