Vogelgrippe 2005
Wer muss einsperren?
Stand: 20.10.05
Wer muss denn nun einsperren und wer nicht, und wo kann man das nachlesen?
1.Alle müssen einsperren. Trittin hat das abgeändert
so dass alle, auch die Hobbyhalter, einsperren müssen.
2. Wer die Tiere nicht nach oben "kotfest" gesichert
hat, muss regelmäßig (auf eigene Kosten) mind. einen Kottest
durchführen lassen. Bei Schlachtung und Tod muss ein Blut/Gewebetest
durchführt werden (der ist dann kostenlos, wenn ich das richtig verstanden
habe, ausgenommen bei gewerblichen schlachtungen für den Verkauf).
3. unabhängig von der Menge der gehaltenen Tiere kann
ein Bußgeld bis 25.000€ verhängt werden wenn den Anweisungen
nicht Folge geleistet wird.
4. Kontrollen (Stichproben) werden von den zuständigen Veterinärämtern
durchgeführt, als Verstoss gegen die Verordnung gilt auch, wenn die
Tiere nicht beim Veterinäramt gemeldet sind.
5. Es handelt sich um eine Tierseuche, Menschen sind bei "normalem
Umgang" (was immer das auch heißen mag) nicht gefährdet.
Durch die Panikmache in den Medien müsst Ihr auch damit rechnen
das Spaziergänger oder Nachbarn sehr sensibilisiert sind. Es kann
also sehr gut sein das dieser oder jener eben auch anzeigt wenn er freilaufende
Tiere sieht.
Vielen Dank an Gaby!
Download
der Verordnung (PDF, 19 KB)
Siehe auch im Forum: Vogelgrippe
Vogelgrippe 2005 - Hobbyhalter - Wer muss einsperren?
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