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15.02.2006 Mecklenburg-Vorpommern: Freilandverbot für Geflügel gilt ab sofortSchwerin (aho) - Alle Geflügelhalter in Mecklenburg-Vorpommern müssen ab heute ihre Tiere aufstallen. Ein entsprechendes Freilandverbot ist in einer ab heute gültigen Allgemeinverfügung Vogelgrippe festgelegt. "Wir müssen alles daran setzen, dass eine Einschleppung des Virus in die Nutztierbestände nicht stattfindet", sagt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD). Die Bürger ruft Minister Backhaus dazu auf, totes Geflügel der Gemeinde, dem Landkreis, der Polizei oder den zuständigen Veterinärbehörden zu melden. "Kontakt mit den Tieren muss unbedingt vermieden werden", sagte der Minister. Märkte und Ausstellungen mit Geflügel sind verboten. Außerdem ist der mobile Geflügelhandel untersagt. Das Landwirtschaftsministerium hat eine Info-Hotline für die Bürger
eingerichtet: Quelle: AHO
14.02.2006 Deutschland: Stallpflicht wegen Vogelgrippe wird auf Freitag vorgezogenBerlin (aho) - Als Reaktion auf den Vogelgrippeverdacht bei zwei verendeten Schwänen, die auf der Insel Rügen aufgefunden wurden, hat Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer am Dienstagabend in Berlin gegenüber der Presse angekündigt, dass die bundesweite Stallpflicht nicht erst am Montag beginnen werde, sondern bereits am Freitag. Dieses Aufstallungsgebot gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren. Für die Auffindeorte der verendeten Schwäne auf der Insel Rügen gelten im Umkreis von drei und zehn Kilometern Schutz- und Sperrzonen, die eine sofortige Stallpflicht auslösen. An diesem Mittwoch will sich der Krisenstab unter Leitung von Seehofer und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) mit dem Fall befassen. Mit endgültigen Ergebnissen des Europäischen Referenzlabors zu den toten Vögeln auf Rügen rechne man am Donnerstag, sagte Seehofer anlässlich einer Pressekonferenz. Quelle: AHO
14 02.2006 Stallpflicht auf 20. Februar vorgezogen14.02.2006 Wegen der Vogelgrippe müssen Geflügelzüchter in Deutschland ihre Tiere bereits Anfang kommender Woche wieder in Ställen halten. Die Stallpflicht werde bereits zum 20. Februar statt wie geplant zum 1. März wieder eingeführt, teilte Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer in Berlin mit. Sie solle voraussichtlich bis Ende April gelten. Zudem werden Geflügelausstellungen und -märkte bundesweit verboten. Damit solle eine Übertragung des auch für den Menschen gefährlichen H5N1-Erregers auf heimisches Geflügel durch infizierte Zugvögel verhindert werden, so der Minister. "Vordringen der Seuche nach Deutschland wahrscheinlich" Er hatte zuvor erneut mit Experten seines Ministeriums über Maßnahmen gegen die Einschleppung der Seuche beraten. Nach Einschätzung von Wissenschaftlern und in Absprache mit den Ländern sei man übereingekommen, dass die zweithöchste Risikostufe erreicht worden sei. Seehofer wies daraufhin, dass die Stallpflicht zum 20. Februar auch in
den Niederlanden und Frankreich in Kraft treten werde. In Tschechien solle
dies bereits Ende dieser Woche geschehen.
Stallpflicht ab 1. März 2006 fix 05.02.2006 - Ab 1. März muss Deutsches Geflügel für mindestens zwei Monate wieder in den Stall. Das beschloss Bundesminister Horst Seehofer auf Basis einer neuen Risikoeinschätzung des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit (FLI). "Die Stallpflicht ist eine unabdingbare Maßnahme, um diese Tierseuche aus unserem Lande fern zu halten", sagte Seehofer. "Ich bitte die Bevölkerung und die Tierhalter um Verständnis." Ein Einschleppen der Vogelgrippe wäre "weitaus dramatischer als alle Schritte, die wir präventiv ergreifen", betonte der Minister. Stallpflicht als Dauerlösung unerwünscht Impfung als Lösung Vom Tisch ist das Thema Impfung damit aber nicht. "Wir nehmen die
Option einer Impfung sehr ernst", sagte Seehofer, warnte aber vor
"überzogenen Erwartungen". Das scheint auch angemessen.
Elke Reinking, Pressesprecherin des FLI erklärt: "Wir arbeiten
an einem Impfstoff, der die derzeitigen Schwierigkeiten ausschließt.
Allerdings ist wegen weiterer Testreihen und dem Zulassungsprozedere mit
einer Einführung erst in einigen Jahren zu rechnen." Dass andere
Einrichtungen in Deutschland und der Welt mit der Einführung eines
Impfstoffs schneller sind, sei jedoch nicht ausgeschlossen.
Berlin / Riems (aho) - Hausgeflügel - auch Hobby-Geflügel
- muss in Deutschland voraussichtlich vom 1. März bis zum 30. April
wieder in den Stall. Das Institut für Tiergesundheit auf der Insel
Riems empfahl eine zweimonatige Stallpflicht, um ein Einschleppen
der Tierseuche durch Zugvögel zu verhindern, teilte das Agrarministerium
im Berlin mit. Sollten Erkenntnisse vorliegen, die einen früheren
Beginn der Aufstallungspflicht erforderlich erscheinen lassen, ist das
Bundesministerium (BMELV) kurzfristig in der Lage, eine Eilverordnung
auch mit anderen Fristen in Kraft zu setzen.
Berlin (rpo). Ab dem 1. März wird nach Angaben von Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) erneut eine Stallpflicht eingeführt, die vorerst zwei Monate anhalten soll. Falls die Gefahr der Vogelgrippe schon vor dem angestrebten Datum wächst, könnte die sogenannte Aufstallungspflicht schon vorher in Kraft treten. Seehofer kündigte zudem an, die Möglichkeit von Schutzimpfungen für das Geflügel in Deutschland zu prüfen. Vorgezogen werden könnte die Stallpflicht dann, wenn aus klimatischen Gründen der Vogelzug bereits früher einsetzt. Nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes für Tiergesundheit geht insbesondere von Zugvögeln, die auf der Ost-Route über den Nahen Osten und die Türkei fliegen, ein Einschleppungsrisiko aus. Da nicht vorhersehbar sei, in welchen Gebieten in Deutschland die Vögel rasteten, sei das bundesweite Einsperren der Tiere sinnvoll. Eine regionale Unterscheidung mache daher keinen Sinn. "Wir werden an dieser Stelle keine Lücke entstehen lassen", betonte Seehofer. Angesichts der horrenden Schäden, die eine Einschleppung für die Tierhaltung bedeuten würden, müssten alle angemessenen Maßnahmen genutzt werden. "Mit diesem Schritt sind erhebliche Belastungen für die Tiere und mehr Aufwand für die Tierhalter verbunden", räumte Seehofer ein. Aber "das Einschleppen der Geflügelpest nach Deutschland würde einen weitaus größeren Schaden anrichten. Deshalb appelliere er auch an die Hobbyhalter, die Bestimmungen zu beachten, sagte der Minister. Im Zuge der angeordneten Stallpflicht dürften Geflügelschauen auch weiterhin nur eingeschränkt stattfinden. Die Wildvögel in Dutschland sollten im Rahmen eines Monitorings untersucht werden. Das Hauptrisiko gehe nach wie vor von illegalen Importen von Geflügel und Geflügelprodukten aus, betonte Seehofer. Deshalb sei das zentrale Element der Maßnahmen gegen die Geflügelpest weiterhin die Kontrolle an den Grenzen. So würden beispielsweise Reisende aus betroffenen Ländern bei der Einreise ausdrücklich befragt, ob sie Geflügelprodukte mit sich führen. Das Friedrich-Loeffler-Institut werde zu den umstrittenen Schutzimpfungen gegen die Vogelgrippe Studien vornehmen, kündigte Seehofer an. Er räumte dabei an, dass eine solche Maßnahme auch Nachteile habe. Geimpfte Vögel können sich nämlich trotzdem mit dem Virus infizieren, und können andere Tiere anstecken, ohne selbst zu erkranken. Quelle: Rheinische Post - Seehofer beugt Vogelgrippe-Gefahr mit Stallpflicht vor |
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