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15.02.2006 Mecklenburg-Vorpommern: Freilandverbot für Geflügel gilt ab sofort

Schwerin (aho) - Alle Geflügelhalter in Mecklenburg-Vorpommern müssen ab heute ihre Tiere aufstallen. Ein entsprechendes Freilandverbot ist in einer ab heute gültigen Allgemeinverfügung Vogelgrippe festgelegt. "Wir müssen alles daran setzen, dass eine Einschleppung des Virus in die Nutztierbestände nicht stattfindet", sagt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD). Die Bürger ruft Minister Backhaus dazu auf, totes Geflügel der Gemeinde, dem Landkreis, der Polizei oder den zuständigen Veterinärbehörden zu melden. "Kontakt mit den Tieren muss unbedingt vermieden werden", sagte der Minister. Märkte und Ausstellungen mit Geflügel sind verboten. Außerdem ist der mobile Geflügelhandel untersagt.

Das Landwirtschaftsministerium hat eine Info-Hotline für die Bürger eingerichtet:
Info-Hotline: 0385 / 588 6665
0385 / 588 6666
Die Telefonnummern sind ab 11.00 Uhr geschaltet.

Quelle: AHO
Unter diesem Link finden Sie die Kontaktdaten der Veterinärämter in Mecklenburg-Vorpommern

 

14.02.2006 Deutschland: Stallpflicht wegen Vogelgrippe wird auf Freitag vorgezogen

Berlin (aho) - Als Reaktion auf den Vogelgrippeverdacht bei zwei verendeten Schwänen, die auf der Insel Rügen aufgefunden wurden, hat Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer am Dienstagabend in Berlin gegenüber der Presse angekündigt, dass die bundesweite Stallpflicht nicht erst am Montag beginnen werde, sondern bereits am Freitag. Dieses Aufstallungsgebot gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren.

Für die Auffindeorte der verendeten Schwäne auf der Insel Rügen gelten im Umkreis von drei und zehn Kilometern Schutz- und Sperrzonen, die eine sofortige Stallpflicht auslösen. An diesem Mittwoch will sich der Krisenstab unter Leitung von Seehofer und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) mit dem Fall befassen. Mit endgültigen Ergebnissen des Europäischen Referenzlabors zu den toten Vögeln auf Rügen rechne man am Donnerstag, sagte Seehofer anlässlich einer Pressekonferenz. Quelle: AHO

 

14 02.2006 Stallpflicht auf 20. Februar vorgezogen

14.02.2006 Wegen der Vogelgrippe müssen Geflügelzüchter in Deutschland ihre Tiere bereits Anfang kommender Woche wieder in Ställen halten. Die Stallpflicht werde bereits zum 20. Februar statt wie geplant zum 1. März wieder eingeführt, teilte Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer in Berlin mit. Sie solle voraussichtlich bis Ende April gelten. Zudem werden Geflügelausstellungen und -märkte bundesweit verboten. Damit solle eine Übertragung des auch für den Menschen gefährlichen H5N1-Erregers auf heimisches Geflügel durch infizierte Zugvögel verhindert werden, so der Minister.

"Vordringen der Seuche nach Deutschland wahrscheinlich"
Seehofer hält ein Vordringen der Vogelgrippe nach Deutschland für wahrscheinlich. Man müsse damit rechnen, dass das H5N1-Virus über Wildvögel eingeschleppt werde, sagte er. Angesichts der "dramatischen Ausbreitung" des Virus in den vergangenen Monaten müsse alles zum Schutz der einheimischen Nutzvögel und der Menschen hierzulande getan werden, so der Minister.

Er hatte zuvor erneut mit Experten seines Ministeriums über Maßnahmen gegen die Einschleppung der Seuche beraten. Nach Einschätzung von Wissenschaftlern und in Absprache mit den Ländern sei man übereingekommen, dass die zweithöchste Risikostufe erreicht worden sei.

Seehofer wies daraufhin, dass die Stallpflicht zum 20. Februar auch in den Niederlanden und Frankreich in Kraft treten werde. In Tschechien solle dies bereits Ende dieser Woche geschehen.
Quelle: Tagesschau.de

 

Stallpflicht ab 1. März 2006 fix
Maßnahme keine Dauerlösung

05.02.2006 - Ab 1. März muss Deutsches Geflügel für mindestens zwei Monate wieder in den Stall. Das beschloss Bundesminister Horst Seehofer auf Basis einer neuen Risikoeinschätzung des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit (FLI).

"Die Stallpflicht ist eine unabdingbare Maßnahme, um diese Tierseuche aus unserem Lande fern zu halten", sagte Seehofer. "Ich bitte die Bevölkerung und die Tierhalter um Verständnis." Ein Einschleppen der Vogelgrippe wäre "weitaus dramatischer als alle Schritte, die wir präventiv ergreifen", betonte der Minister.

Stallpflicht als Dauerlösung unerwünscht
Unterstützung findet Seehofer beim Deutschen Bauernverband. Die Stallpflicht sei die "beste Präventivmaßnahme", dennoch sei darauf zu achten, dass die Freilandhaltung durch weitere Stallpflichten, beispielsweise im Herbst, nicht nachhaltig Schaden nehme. Auch Bayerns Verbraucherminister Werner Schnappauf und NRW-Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg sprachen sich gegen die Stallpflicht als Dauerlösung aus.

Impfung als Lösung
Die Impfung der Tiere könnte möglicherweise eine Alternative sein. Bisher seien die Impfseren jedoch nicht ausgereift genug erklärt eine Sprecherin des Bauernverbands. "Ein geimpftes Tier kann das Virus weiter in sich tragen und verbreiten, zeigt jedoch keine Symptome". Ein solches Tier könne nicht als krank erkannt werden.

Vom Tisch ist das Thema Impfung damit aber nicht. "Wir nehmen die Option einer Impfung sehr ernst", sagte Seehofer, warnte aber vor "überzogenen Erwartungen". Das scheint auch angemessen. Elke Reinking, Pressesprecherin des FLI erklärt: "Wir arbeiten an einem Impfstoff, der die derzeitigen Schwierigkeiten ausschließt. Allerdings ist wegen weiterer Testreihen und dem Zulassungsprozedere mit einer Einführung erst in einigen Jahren zu rechnen." Dass andere Einrichtungen in Deutschland und der Welt mit der Einführung eines Impfstoffs schneller sind, sei jedoch nicht ausgeschlossen.
Quelle: Ökotest.de


Berlin / Riems (aho) - Hausgeflügel - auch Hobby-Geflügel - muss in Deutschland voraussichtlich vom 1. März bis zum 30. April wieder in den Stall. Das Institut für Tiergesundheit auf der Insel Riems empfahl eine zweimonatige Stallpflicht, um ein Einschleppen der Tierseuche durch Zugvögel zu verhindern, teilte das Agrarministerium im Berlin mit. Sollten Erkenntnisse vorliegen, die einen früheren Beginn der Aufstallungspflicht erforderlich erscheinen lassen, ist das Bundesministerium (BMELV) kurzfristig in der Lage, eine Eilverordnung auch mit anderen Fristen in Kraft zu setzen.
Quelle: AHO


Berlin (rpo). Ab dem 1. März wird nach Angaben von Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) erneut eine Stallpflicht eingeführt, die vorerst zwei Monate anhalten soll.

Falls die Gefahr der Vogelgrippe schon vor dem angestrebten Datum wächst, könnte die sogenannte Aufstallungspflicht schon vorher in Kraft treten. Seehofer kündigte zudem an, die Möglichkeit von Schutzimpfungen für das Geflügel in Deutschland zu prüfen. Vorgezogen werden könnte die Stallpflicht dann, wenn aus klimatischen Gründen der Vogelzug bereits früher einsetzt.

Nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes für Tiergesundheit geht insbesondere von Zugvögeln, die auf der Ost-Route über den Nahen Osten und die Türkei fliegen, ein Einschleppungsrisiko aus. Da nicht vorhersehbar sei, in welchen Gebieten in Deutschland die Vögel rasteten, sei das bundesweite Einsperren der Tiere sinnvoll. Eine regionale Unterscheidung mache daher keinen Sinn. "Wir werden an dieser Stelle keine Lücke entstehen lassen", betonte Seehofer. Angesichts der horrenden Schäden, die eine Einschleppung für die Tierhaltung bedeuten würden, müssten alle angemessenen Maßnahmen genutzt werden.

"Mit diesem Schritt sind erhebliche Belastungen für die Tiere und mehr Aufwand für die Tierhalter verbunden", räumte Seehofer ein. Aber "das Einschleppen der Geflügelpest nach Deutschland würde einen weitaus größeren Schaden anrichten. Deshalb appelliere er auch an die Hobbyhalter, die Bestimmungen zu beachten, sagte der Minister. Im Zuge der angeordneten Stallpflicht dürften Geflügelschauen auch weiterhin nur eingeschränkt stattfinden. Die Wildvögel in Dutschland sollten im Rahmen eines Monitorings untersucht werden.

Das Hauptrisiko gehe nach wie vor von illegalen Importen von Geflügel und Geflügelprodukten aus, betonte Seehofer. Deshalb sei das zentrale Element der Maßnahmen gegen die Geflügelpest weiterhin die Kontrolle an den Grenzen. So würden beispielsweise Reisende aus betroffenen Ländern bei der Einreise ausdrücklich befragt, ob sie Geflügelprodukte mit sich führen.

Das Friedrich-Loeffler-Institut werde zu den umstrittenen Schutzimpfungen gegen die Vogelgrippe Studien vornehmen, kündigte Seehofer an. Er räumte dabei an, dass eine solche Maßnahme auch Nachteile habe. Geimpfte Vögel können sich nämlich trotzdem mit dem Virus infizieren, und können andere Tiere anstecken, ohne selbst zu erkranken.

Quelle: Rheinische Post - Seehofer beugt Vogelgrippe-Gefahr mit Stallpflicht vor

Vogelgrippe 2006 - Erneute Stallpflicht ab 20. Februar

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