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Vogelgrippe: Sicherheitshinweise für Beschäftigte

Nachfolgend Sicherheitshinweise für Menschen, die mit toten oder erkrankten Vögeln zu tun haben, aus 2 verschiedenen Quellen:

1. Sonderrundschreiben der deutschen Vogelwarten zum Thema "Vogelgrippe" Februar 2006
2.Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung

Sonderrundschreiben der deutschen Vogelwarten zum Thema "Vogelgrippe" Februar 2006

Liebe Beringerkolleginnen und –kollegen,

das Geflügelpestvirus H5N1 hat nun auch Deutschland erreicht. Wir sehen darin keinen Anlass, in Hysterie und Panik zu verfallen und schon gar nicht, die Vogelberingung einzustellen. Im Gegenteil, gerade jetzt erweisen sich die bereits vorhandenen Beringungsergebnisse als einzige tragfähige Grundlage zur richtigen Beurteilung der Situation und sind gezielte Beringungen für ein besseres Verständnis der Epidemiologie der Vogelgrippe dringend notwendig.

Allerdings ist große Vorsicht geboten! Wir bitten Sie, insbesondere die Beringung aller Enten- und Schwanenarten sowie von Gänsen, Reihern, Störchen, Limikolen, Möwen und Greifvögeln bis auf weiteres nur in dem Umfange durchzuführen, der im Rahmen definierter Beringungsprogramme unbedingt erforderlich ist. Dabei sind die folgenden Verhaltens- und Hygieneregeln dringend zu beachten:

  • Vor allem Hände, Augen und Atemwege sind vor möglichem Vireneintrag zu schützen!
  • Verdächtige tote Vögel nicht berühren!
  • Handhygiene! ist ein wesentlicher Punkt zur Reduzierung der Übertragungsgefahr. Nach Vogelkontakten konsequent immer Hände und Unterarme reinigen, d.h. entweder waschen (d.h. mit Wasser und Seife, mind. 20 Sekunden lang) und/ oder viruzides Handdesinfektionsmittel benutzen (Hinweise zur richtigen Händedesinfektion beachten).
  • Staubentstehung und Augenspritzer vermeiden (Atemschutzmaske mit Partikelfilter FFP 3 sowie Augenschutzbrille verwenden!). Schutzausrüstung fachgerecht ver- bzw. entsorgen.
  • Kein Essen, Trinken, Rauchen, Schlafen in Vogelnähe. Strikte Trennung von Arbeits- und Koch-, Ess-, Wohn- und Schlafbereichen.
  • Schuhe und Kleidung nicht mit ins Haus bzw. in Wohnbereich mitnehmen, ggf. zuvor unter Beachtung von Vorsichtsmaßnahmen reinigen.
  • Personen, die mit Wildvögeln in engen Kontakt kommen, müssen sich konsequent von jeglichem Hausgeflügel fern halten und auch darauf achten, dass weder Kleidung noch Ausrüstungsgegenstände (auch nicht verschmutzte Schuhe, Fahrzeuge usw.) als unbemerkter Übertragungsweg zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel oder umgekehrt auftreten.

Bei Verdacht auf Kontakt mit Vogelgrippeerregern Körpertemperatur mindestens 7-10 Tage überwachen und bei über 37,5 °C umgehend einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen (dort vorab telefonisch anmelden!).
Bei Verdacht auf Vogelgrippe bei erkrankten oder verendeten Vögeln umgehend die örtlichen Gesundheits- und Veterinärbehörden hinzuziehen!!

Abschliessend möchten wir Sie für den Fall kurzfristig notwendiger gezielter Probenahmen an Wildvögeln darum bitten, Ihr Engagement und Ihre Sachkunde wieder in der bereits vielfach bewährten Weise einzubringen. Über konkrete Maßnahmen werden Sie ggf. persönlich informiert.

Ihre Vogelwarten

Quelle: Institut für Vogelkunde - Vogelwarte Helgoland u.a.

 

Sicherheitshinweise für Beschäftigte vor der Vogelgrippe 17.02.2006

Berlin (aho) - Angesichts der ersten Fälle von Vogelgrippe in
Deutschland geben die Spitzenverbände der gesetzlichen
Unfallversicherung

· Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)
· Bundesverband der Unfallkassen (BUK)
· Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (BLB)

Hinweise zu Schutzmaßnahmen für betroffene Beschäftigte hin. Ein Infektionsrisiko besteht vor allem für Personen, die potentiell an der Vogelgrippe verendete Tiere einsammeln und zur Untersuchung ins Labor bringen. Gefährdet sind außerdem Tierärzte, Feuerwehrleute, die Mitarbeiter von Landesveterinärämtern sowie Personal in der Tierbeseitigung. Für die Allgemeinbevölkerung wird derzeit ein Risiko ausgeschlossen.

Da jeglicher Kontakt mit verdächtigem Geflügel zu vermeiden ist, müssen die betroffenen Mitarbeiter geeignete Schutzausrüstungen tragen. Gemäß Beschluss 608 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe gehören dazu:

- Körperbedeckende Arbeitskleidung (Einmalschutzanzüge) möglichst mit Kapuze (die Haare vollständig abdeckende Kopfbedeckung)
- Desinfizierbare Stiefel (Gummistiefel)
- Flüssigkeitsdichte, desinfizierbare Schutzhandschuhe
- Augen- bzw. Gesichtsschutz
- Bei engem Tierkontakt ein Partikelfiltergerät mit Gebläse TM2P bzw. TM3P, eine Atemschutzhaube TH2P oder TH3P mit Warneinrichtung oder eine partikelfiltrierende Halbmaske FFP 3
mit Ausatemventil

Alternativ können auch ein belüfteter Staubschutzanzug vom Typ 5 bzw. ein Kontaminationsschutzanzug eingesetzt werden. Bei allen eingesetzten Persönlichen Schutzausrüstungen sollte darauf geachtet werden, dass diese bauartgeprüft sind (erkennbar am CE-Zeichen).

Gefährdete Personen sollten eine belüftete Haube oder eine
Schutzmaske tragen, um keine krankheitserregenden Partikel
einzuatmen. Ein Mund-Nasen-Schutz - auch als OP-Maske bekannt - reicht hierzu in der Regel nicht. Dies geht aus einer aktuellen Untersuchung des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) hervor. Zum Schutz vor luftübertragenen
Infektionskrankheiten sollte man daher immer nach der
Atemschutzgerätenorm DIN EN 149 bewertete Masken verwenden.

Für Laborpersonal gelten dagegen andere Schutzmaßnahmen. Diese sind in der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe 100 zusammengefasst.
Quelle: AHO

Vogelgrippe - Sicherheitshinweise für Beschäftigte

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