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AI, reloaded

von Bjoern Clauss

19.01.2006
Die zweite Panikwelle angesichts der Vogelgrippe in der Türkei hat begonnen und führt mitunter wie in Deutschland zum fragwürdigen Konstrukt einer "Geflügelpestschutzverordnung"

Nein, gemeint ist mit AI nicht "Artificial Intelligence" - auch wenn man in diesem Zusammenhang oft hoffen möchte, dass es davon mehr geben könnte. Die Rede ist vom zweiten Panikschub um die Aviäre Influenza oder Vogelgrippe (Vogelgrippe versetzt Regierungen und Medien in Panik (1)). Während sich immer mehr Wissenschaftler darüber einig sind, dass die von Zugvögeln ausgehende Gefahr vernachlässigbar gering (2) ist, basteln Seehofer und seine Länderkollegen schon wieder fleißig, aber planlos an Verordnungen, um im Frühjahr das Geflügel erneut wegzusperren. Das ist für die Halter wesentlich schwieriger als im Herbst, denn der Frühling versetzt die Hormone der Federträger mehr noch als die der Menschen in Wallung. Wenn man männliche Tiere nicht trennt oder ihnen so viel Raum zur Verfügung stellt, dass sie sich weiträumig aus dem Weg gehen können, bekämpfen sie sich, oft bis zum bitteren Ende.



Vernichtung von Vögeln in der Türkei

Die Geflügelgrippe gibt es seit Jahrhunderten, in dieser ganzen Zeit hat es weder Wildvögel noch Haustiere, geschweige denn den Menschen flächendeckend dahingerafft, auch wenn die Spanische Grippe am Ende des I. Weltkriegs Millionen von Menschen getötet hat. Ob diese Endemie aber mit einer möglicherweise kommenden unter den heutigen Bedingungen vergleichbar ist, ist zumindest umstritten.

Die industriellen Geflügelzüchter dürften in der Vogelgrippe eine willkommene Gelegenheit sehen, der Konkurrenz der ökologisch wirtschaftenden Hersteller von Geflügelprodukten eins auszuwischen. Die "grünen" Verbände wie Bioland und Demeter sind auf Tauchstation, denn sie dürfen derzeit noch "Bio" und "Freiland" auf ihre Produkte pinnen, obwohl die Tiere aufgestallt sind. Bislang scheinen die Verbraucher sich das auch gefallen zu lassen. Der Bauernverband "begrüßt die Maßnahmen der Regierung". Wen wundert das? Er vertritt seit jeher die Interessen der großen, agrarindustriellen Betriebe. Für die macht es keinen Unterschied, ob die "Produktion" regulär verkauft oder (im Falle einer Keulung) durch die Tierseuchenkasse beglichen wird. Bezahlt wird immer vom Endverbraucher, entweder über die Ladenkasse oder über die Steuern.

Die Pharmaindustrie freut sich über reißenden Absatz eines dubiosen Grippemittels. Wir erinnern uns - von den bis Ende letzten Jahres 120 mit H5N1 infizierten Menschen haben 50% überlebt. Von den acht frühzeitig mit Tamiflu behandelten Patienten starben vier. Obwohl man nun mit Fug und Recht jegliche Wirksamkeit dieses Medikaments zumindest in Frage stellen könnte, bestellt unsere Regierung mal locker einen Vorrat für schlappe XXX Millionen Euro. Für die Masse der Bevölkerung reicht das zwar nicht, die Dosis ist für medizinisches Personal sowie für Sicherheitskräfte und Behörden reserviert. Trotzdem sollte das gemeine Volk darüber nicht traurig sein - in Japan sind immerhin 12 Kinder nach der prophylaktischen Einnahme von Tamiflu gestorben (3).

Die federführenden Institute liefern fleißig die von der Regierung gewünschte Munition und werden im Gegenzug mit reichlich Forschungsmitteln bedacht. Als Beispiel mag das Friedrich-Loeffler-Institut ( FLI (4)), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, dienen. Hier wurde anhand eines hochvirulenten Typs bewiesen (5), wie gefährlich AI ist. 100% der künstlich infizierten Hühner und Puten starben innerhalb weniger Tage. Weil das sich nun in Bezug auf eine Übertragung durch Zugvögel gar nicht gut anhört (ein so angegriffener Vogel fliegt sicherlich keine hunderte Kilometer), zieht man zum "Beweis" der Übertragbarkeit durch Zugvögel einfach einen niedrig virulenten Typ der Vogelgrippe aus dem Hut.


Die von Bayern für 60.000 Euro hierfür angeschaffte Elektro-Tötungsanlage.
Bild: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Risikoträger Zugvögel?

Tatsache ist, dass in ganz Mitteleuropa trotz intensiver Monitoring-Maßnahmen noch kein einziger H5N1-infizierter Zugvogel gefunden werden konnte. Auch andernorts hat man noch keine massive Infektion von Wildvögeln festgestellt, erkrankte Wildvögel finden sich, wenn überhaupt, dann im Umfeld von infizierten Massenhaltungen. In Afrika, dem Hauptursprungsgebiet des frühjährlichen Vogelzugs, gab es bislang keinen Infektionsfall – oder man nichts entdeckt. Dafür gibt es in Deutschland Gebiete, die vom Vogelzug weitgehend unberührt sind, was aber keinen Grund darstellt, sie vom Aufstallungsgebot auszuschließen. Auch zwischen Haus- und Nutztieren wird nicht unterschieden.

Derweil stellt Bayerns Minister Schnappauf mit glänzenden Augen schon mal seine neuesten Vernichtungsspielzeuge (6) vor. Für 60.000 Euro hat er eine mobile Elektro-Tötungsanlage erstanden, die es auf 4.000 (Gummi-?)Hühner die Stunde bringt. Detaillierte Pläne für den Ernstfall liegen schon bei allen Veterinärämtern.

Seit jetzt das Aufkommen der Vogelgrippe und die ersten Toten aus der Türkei gemeldet werden, möchte man das Problem mit "verstärkten Grenzkontrollen" in den Griff bekommen, und wenn man sich ansieht, was der Zoll schon an den Flughäfen aus den Koffern unserer türkischen Freunde ans Licht des Tages befördert, dann ist man geneigt zu glauben, dass es bei uns nichts Vernünftiges an Lebensmitteln mehr zu kaufen gibt. Gut zu wissen also, dass unsere Grenzkontrollen jetzt verschärft werden, denn auf diese Weise konnten ja bislang auch schon vergleichsweise harmlose Probleme wie Drogen- oder Menschenschmuggel gelöst werden.

Bundesweit deutet alles darauf hin, dass man im Frühjahr die Aufstallung wieder in Kraft setzen will. In Bezug auf die Gesundheit unserer heimischen Tiere ist der Erlass einer erneuten Aufstallung geradezu absurd, denn die aufgestallten Tiere leben unter hygienisch wesentlich schlechteren Bedingungen als vorher im Freiland, sie sind mithin wesentlich weniger krankheitsresistent als ohne Aufstallung. Hinzu kommt, dass sich Freilandtiere über das Futter mit allen gesundheitsrelevanten Nahrungsinhaltsstoffen versorgen. Zur Erhaltung eines guten Gesundheitszustandes ist bei Wassergeflügel auch Zugang zu Badegelegenheiten unabdingbar. Den Zugang zum Wasser per Verordnung zu verbieten, ist nicht nur aus Gesundheitsaspekten heraus unsinnig, dies widerspricht auch den Grundsätzen einer artgerechten Haltung, wie sie im Tierschutzgesetz gefordert wird.

Die Auswirkungen einer Aufstallung führen genau die Zustände herbei, die aktuell zum Tod dreier Kinder in der Türkei geführt haben. Zwar ist es hierzulande nicht der Brauch, mit Hühnerköpfen zu spielen, aber enger Kontakt zu den Tieren unter den schlechten hygienischen Bedingungen einer Aufstallung ist das Infektionsrisiko Nummer 1 für den Menschen.

Die EU versucht es derweil mit einer Doppelstrategie. Einerseits darf ruhig vernichtet, statt geimpft werden, denn eine Impfung würde den Agrarexporten schaden. Andererseits sorgt man sich um die Biodiversity (7) und veranstaltet Alibi-Umfragen (8) zum Thema.

Die deutsche Geflügelpestschutzverordnung

Die deutsche Politik ergreift das bewährte Mittel der Verordnung. Derzeit gilt die Vierte Verordnung zur Änderung der Geflügelpestschutzverordnung vom 7. Dezember (9). Die wichtigste Passage im Wortlaut:

Wer Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, hat sicherzustellen, daß

1. die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind,
2. die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben, getränkt werden und
3. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für wildlebende Zugvögel unzugänglich aufzubewahren ist."

Obwohl das durchaus angebracht wäre, will ich nicht hinterfragen, was denn mit "wildlebenden Zugvögeln", gemeint ist, eine zauberhafte Schöpfung deutscher Beamtenprosa. Oder haben Sie schon einmal einen nicht wildlebenden Zugvogel gesichtet? Ist das dann ein Zugvogel, der nicht zieht? Und ist ein Zugvogel, der nicht zieht, dann noch ein Zugvogel? Da zur Zeit kein Vogelzug stattfindet, können mit dem Begriff "wildlebende Zugvögel" eigentlich nur Arten gemeint sein, die bei uns den Winter (bzw. im Sommerhalbjahr den Sommer) verbringen, das heißt hier in Deutschland (Europa) ist die jeweilige Endstation des Vogelzugs der betreffenden Art. Daraus wiederum kann man messerscharf schließen, dass es in der freien Natur, ja sogar in Stadtgebieten, nur wenige Biotope gibt, die nicht betroffen wären, und zwar ganzjährig.

Der Umkehrschluss beweist, dass dies tatsächlich so gemeint und gewollt ist, denn wenn diese Definition nicht zuträfe, dann wäre ja die ganze Verordnung in sich widersinnig. Denn wieso sollte etwas genau in der Zeit reglementiert werden, zu der es nicht passieren kann, also Kontakt zu Zugvögeln, die jetzt nicht ziehen?

Die Bedeutung der drei zitierten Sätze der Verordnung ist damit klar und es besteht kein Spielraum für Interpretationen. Jegliche Freilandhaltung von Geflügel ist künftig de facto verboten, denn keines unserer Tiere, egal ob Huhn, Ente, Gans oder Pfau, darf fortan:
* unter offenem Himmel Würmer, Schnecken oder Sämereien picken oder scharren
* Gras weiden
* Wasser trinken, das sich in der freien Natur befindet (egal ob Tränke, Pfütze, Bach oder See)
* in Gewässern schwimmen, die sich in der freien Natur befinden (denn da könnte es ja davon trinken)
* mit natürlich gewachsenem Futter ernährt werden im Stall auf natürlicher Einstreu (z.B. Stroh) gehalten werden.

Und damit wird der ganze Unsinn der Verordnung deutlich. Offenbar soll jetzt per ministeriellem Erlass die Haltung von Hausgeflügel und der größeren Arten von Ziergeflügel unmöglich gemacht werden.

Besonders den Begriff des in der Verordnung erwähnten Oberflächenwassers muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, um in den Genuss der vollen Tragweite zu kommen. In weiten Teilen (nicht nur) Deutschlands dient das sogenannte Oberflächenwasser als Trinkwasser, ich erinnere hier nur an die Trinkwasserentnahme aus dem Bodensee, der mehr als 6 Millionen Mitbürger versorgt. In diesem Wasser, das laut Behördenauskunft völlig unbedenklich für uns alle bis hin zum Kleinkind ist, dürfen Enten nicht einmal schwimmen! Und man frage bitte die "Experten", wie dort die Vogelgrippeviren gefiltert werden. Wie kann man es künftig noch verantworten, in einem See, Bach oder Fluss zu baden? Alles verseucht! Und was passiert diesen Sommer mit unseren Freibädern? Werden die geschlossen, überdacht, oder wird "wildlebenden Zugvögeln" per Dekret verboten, über diesen Flächen Fäkalien abzulassen? Könnte es sein, dass sich unsere Kinder mit ministerialbürokratischem Segen in einer Virusbrühe vergnügen dürfen, die man nicht mal einer Ente zumuten möchte?

Mit einer widersinnigen Verordnung werden Rechte von Bürgern in einer Art eingeschränkt, die bisher das Kennzeichen von Bananenrepubliken der Dritten Welt war. Man bezieht sich auf § 79 des Tierseuchengesetzes und den darin enthaltenen "Ermächtigungsgrundsatz", schon das Wort weckt ungute Assoziationen. Somit kann, einfach auch durch Postulierung einer imaginären Gefahrenlage, ein Ministerium ohne Zustimmung weiterer Verfassungsorgane, ohne öffentliche Diskussion, ohne zeitliche Beschränkung, ohne wissenschaftlich fundierte Belege einen Erlass verkünden. Von einem Rechtsstaat würde man nun erwarten, dass er mit einem solchen Instrument sehr vorsichtig umgegangen wird. Weit gefehlt, für den ohnehin schon politikverdrossenen Bürger entsteht wieder einmal der Eindruck, dass nur noch die Rechte der großen Lobbys wie die der Massentierhalter und der Pharmaindustrie zählen. Dies spiegelt sich auch in derzeit laufenden Umfragen wider, über 60% der Hobbyhalter geben an, bei kommenden Aufstallungen zivilen Ungehorsam proben zu wollen.

Manch einer wird sich nun fragen "Was soll's - ich habe kein Geflügel, und die paar Halter werden auch ohne auskommen ...". Zur europäischen Kulturlandschaft gehört seit Jahrhunderten der Anblick von Mistkratzern auf dem bäuerlichen Anwesen, Enten und Gänse auf dem Dorfteich waren früher in ländlichen Gebieten Normalität. Ab den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts verschwanden sukzessive viele Kennzeichen und Eigenheiten des ländlichen Umfelds, erst in den 90ern erkannte man den Verlust und ein Umschwenken war erkennbar. Seither genießt Geflügel nicht nur im bäuerlichen Umfeld, sondern zusehends auch bei Hobbyhaltern wieder ein höheres Ansehen. Nun wird nicht nur die Hobbyhaltung von ein paar Entchen (10) im Schrebergarten künftig unmöglich, auch die Produktion von ökologisch wertvollen Lebensmitteln, vom Mistkratzerei bis hin zur Freilandgans, ist mit der neuen Verordnung am Ende. Weitere seltene Arten (11) werden aussterben, denn für die Massentierhaltung sind sie nicht von Interesse.

Und glaube nur keiner, er wäre selbst nicht betroffen, weil er nur harmlose Tiere wie Hunde, Katzen, Karnickel oder größere Arten wie Rinder, Schafe oder Ziegen hält. Beim Geflügel machen die Bürokraten sicher nicht Halt. Früher oder später werden sie es auch bei allen anderen versuchen. Bei Katzen (12) wurde H5N1 nach der Infektion im Gewebe der Atemwege, der Lunge, des Darms, der Leber, den Nieren, im Herzen, im Gehirn und den Lymphknoten nachgewiesen. Die Infektion erfolgte dabei über infiziertes Geflügel oder von Katze zu Katze. Viele Katzenhalter werden wohl ins Grübeln kommen, wenn der Stubentiger in der nächsten Freilaufsaison wieder mal einen Vogel in der Mache hat.

Hunde kommen als Krankheitsträger genau so in Frage wie Schweine, es stellt sich die Frage, ob sich Schnappaufs Maschine entsprechend umrüsten lässt. Dann kann er im Fall der Fälle im Zuge der Amtshilfe seinem niedersächsischen Kollegen Ehlen in dessen Schweinehaltungsbetrieb unter die Arme greifen ...

Links

(1) http://www.telepolis.de/r4/artikel/21/21295/1.html
(2) http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/politik/516997.html
(3) http://www.newscientist.com/article.ns?id=dn8345
(4) http://www.fli.bund.de/
(5) http://www.fli.bund.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/News/
av_Influ/FB_Gefluegelpest_FLI_050828.pdf

(6) http://www.stmugv.bayern.de/de/aktuell/presse/2006/9.htm
(7) http://europa.eu.int/comm/environment/nature/biodiversity/
develop_biodiversity_policy/policy_develop_process/index_en.htm

(8) http://www.eu.int/yourvoice/ipm/forms/dispatch?form=BIODIVERSITY
(9) http://www.verbraucherministerium.de/data/
000D16769B59139D9B0B6521C0A8D816.0.pdf

(10) http://www.laufenten.de/
(11) http://www.g-e-h.de/
(12) http://www.animal-health-online.de/news/show.php?u=41&p=
http://ticker-grosstiere.animal-health-nline.de/20060115-0002/


Hier veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Autors und des heise-Verlags.

 

Geflügelpestschutzverordnung: Kritischer Kommentar von Bjoern Clauss

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