Geflügelpest: BMVEL erlässt Eil-Verordnung zum Schutz vor
der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest nach Deutschland -
11.04.2003
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Berlin (agrar.de) -
Da die Klassische Geflügelpest in den Niederlanden bis auf drei Kilometer
an die deutsche Grenze herangerückt ist, hat das Bundesministerium
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL [1])
eine Eil-Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest
auf den Weg gebracht, um in Deutschland auch bundeseinheitliche vorbeugende
Seuchenschutzmaßnahmen zu ergreifen.
Bitte beachten: Diese Verordnung gilt auch für Hobby-Haltungen
von Geflügel!
Mit der Verordnung wird Folgendes geregelt:
Die bereits bestehende Verpflichtung, die Haltung von Hühnern
und Puten der zuständigen Behörde anzuzeigen, wird auf die
Haltung von Enten und Gänsen ausgeweitet. Dies gilt auch für
die Hobby-Haltung von Geflügel.
Sofern in einem Geflügelbestand erhöhte Verluste oder eine
Verringerung der Leistung auftreten, ist der Tierhalter verpflichtet,
dies der zuständigen Behörde mitzuteilen und eine Untersuchung
auf die Klassische Geflügelpest durchführen zu lassen.
Die Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen
und ähnlichen Veranstaltungen wird verboten. Ausnahmen können
von den zuständigen Behörden genehmigt werden.
Geflügel und Bruteier dürfen nur transportiert werden, wenn
der Bestand innerhalb von 24 Stunden vor dem Transport tierärztlich
untersucht worden ist und keine Hinweise auf Geflügelpest vorliegen.
Der Transport ist der zuständigen Behörde mindestens einen
Werktag vorher anzuzeigen. Die benutzten Transportfahrzeuge sind unmittelbar
vor und nach jedem Transport zu reinigen und zu desinfizieren.
Alle Geflügelhalter (auch Hobby-Halter) haben ein Register zu
führen, in das sie Zu- und Abgänge von Geflügel mit Namen
und Anschrift des bisherigen Besitzers, des Erwerbers sowie des Transportunternehmers
einzutragen haben. Zudem ist der Besuch betriebsfremder Personen einzutragen.
Die Eilverordung wird am 12.4. veröffentlicht und und tritt am 13.4.
in Kraft.
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) wird mit den Bezirksregierungen,
Landwirtschaftskammern und den betroffenen Berufsverbände am heutigen
Nachmittag über die weitere Vorgehensweise und die aktuelle Situation
in den Niederlanden beraten.
Quelle AHO