PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bruteiverkauf wieviel Verdienst ist erlaubt



Anni Huhn
27.04.2019, 19:54
Hallo Zusammen, mein Mann hat mich heut darauf aufmerksam gemacht das es Ärger mit dem Finanzamt geben könnte wenn ich Bruteier über Ebay verkaufe. Momentan reichen die Einnahmen nicht um die Ausgaben zu decken. Hat damit jemand Erfahrungen gemacht oder sich belesen?

Kamikaze2001
27.04.2019, 21:32
Unterm Strich hat da jeder Finanzbeamte etwas Spielraum. Generell sagt man das die Grenze zwischen einem privaten (steuerfreien) Verkäufer und dem komerziellen Verkäufer bei so etwa 40 Verkäufen innerhalb kurzer Zeit ist. Grob geht man da von mehreren Monaten aus.

Aber da gibt es eben so kleine Feinheiten. Wer zum Beispiel ständig günstig Ware einkauft und teurer weiterverkauft, bei dem kann die Grenze schon niedriger angesetzt werden. Oder in deinem Fall: Produzierst du ständig neue BE für den Weiterverkauf, dann ist die gewinnbringende/gewerbliche Absicht wohl schneller erreicht.
Dann könnte man dich als gewerblichen Händler ansehen.

Anni Huhn
27.04.2019, 21:40
Bei mir sind es vier bis fünf Verkäufe im Monat, und eigentlich auch nur weil mir die Damen momentan die Haare vom Kopf fressen. Ich denke das hat sich demnächst eh weil die Glucken gerade überhand nehmen.

Kamikaze2001
27.04.2019, 21:51
Anschwärzen kann dich ein Mitbewerber/Konkurrent aus der Umgebung natürlich immer, aber bei der Anzahl sollte dir das Finanzamt keine Schwierigkeiten machen.
Ohne Garantie: Ich würde vermuten, selbst wenn du 50 Verkäufe im Monat hättest und irgendwie belegen kannst das du damit keinen Gewinn, sondern eher noch ein Minus machst, dann würde sich das Finanzamt dafür auch nicht interessieren.

Anni Huhn
27.04.2019, 22:01
Dann liege ich richtig wenn ich Ausgaben und Verkäufe immer abhefte, damit ich im Fall der Fälle alles belegen kann, oder?

Kamikaze2001
27.04.2019, 22:40
Zumindest machst du damit dann nichts falsch würde ich sagen ;)

Das Thema ebay-Verkäufe bzw. wie lange man als privater Verkäufer zählt ist etwas undurchsichtig. Es gibt zwar diese große Faustregel mit den 40 Verkäufen innerhalb kurzer Zeit, aber wie schon erwähnt gibt es auch da eben Ausnahmen. Von daher schadet es sicherlich nicht das man im Zweifel dann belegen kann da keinerlei Gewinne erzielt zu haben.

Zwiehuhn_Neuling
28.04.2019, 08:15
Dann liege ich richtig wenn ich Ausgaben und Verkäufe immer abhefte, damit ich im Fall der Fälle alles belegen kann, oder?

Damit bist du auf der sicheren Seite. Wenn du bei einem Gewerbe Verluste nachweisen kannst ist es für das Finanzamt uninteressant. Sie müssten dir dann Steuern zurückerstatten.

Umgekehrt passiert es eher, dass Gewerbe die immer nur Minus machen zu Hobby (und damit steuerlich abgestuft) werden.

Sicher gehst du, wenn du mit deinen Unterlagen zu deinem zuständigen Beamten gehst und ihm das vorlegst. Wenn er A oder B sagt ist das so (es sei denn du hast Lust auf Gerichte).

So wie du deinen Fall schilderst ist für dich sowohl A wie auch B kein Problem - du hast aber dann Rechtssicherheit.

Oder wie die Ka(t)ze sagt: Ist eh wurscht - wenn das FA meint dass das Gewerbe ist hast du noch einen Vorteil.

Johannes

zfranky
28.04.2019, 08:38
Dann liege ich richtig wenn ich Ausgaben und Verkäufe immer abhefte, damit ich im Fall der Fälle alles belegen kann, oder?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass du beim Sammeln aller Kosten jemals in die Gewinnzone kommst...
In der Hundezucht haben die Finanzämter aber hier in NRW angefangen, zu prüfen und Steuern nachzuverlangen.
Verwahre alle Quittungen. Und im Zweifelsfall das Gemüse und Gehacktes beim Einkauf immer separat bezahlen ( ist doch für die Huhns, oder ? ;) )

Liebe Grüße Frank

Zwiehuhn_Neuling
28.04.2019, 08:56
s Gemüse und Gehacktes beim Einkauf immer separat bezahlen ( ist doch für die Huhns, oder ? )

Ich nenn dich ab sofort "Fuchs"

Johannes

Tomthall
22.05.2019, 17:40
Das schöne am Steuer zahlen ist, es macht nicht süchtig!

Okina75
23.05.2019, 10:34
Der Mann einer meiner Eierkundschaften IST Finanzbeamter, und als ich mal eine flapsige, suggestiv- informative Bemerkung in der Richtung verlor, verdrehte der nur die Augen und winkte ab. Obwohl seine Frau/ sie bis zu 60 Eier im Monat nehmen, eine zeit- und ortgleich weitere Kundschaft auch bis zu 40 im Monat nimmt, sowie je nach Bedarf noch zwei weitere zeit- und ortgleiche Kundschaften je bis zu 30 Eier im Monat nehmen. Zu jeweis 2,50 €/ 10 Eier.

Und wenn ein leibhaftiger Finanzbeamter so tut... Gut, sind Speise- Eier und keine Bruteier, aber trotzdem. Ich weiß, dass Du ein korrekter Mensch bist, Anni, aber mal ehrlich: Wen interessiert es denn, wieviele, und ob überhaupt, Bruteier Du verkaufst?

Das kann natürlich auch wieder je nach Bundesland oder gar kommunal variieren, aber mein Bildungsstand zur Sache ist, dass Du im Jahr nicht über 2000 € Einnahmen kommen darfst, darunter ist alles pillepalle/ ok/ steuerfrei/ gewerbefrei gestattet. Und um DAS mit Eiern, egal welchen, als Hobbyhalter zu erreichen, ähäm *räusper*.

Kamikaze2001
23.05.2019, 11:30
Das kann natürlich auch wieder je nach Bundesland oder gar kommunal variieren

Das kann auch schon in einer Behörde von Zimmer zu Zimmer variieren. Jeder (Finanz-)Beamte hat einen Ermessensspielraum, die einen schöpfen den voll aus, andere übersehen dann auch gern mal was.

Mietze
23.05.2019, 11:57
Das kann natürlich auch wieder je nach Bundesland oder gar kommunal variieren, aber mein Bildungsstand zur Sache ist, dass Du im Jahr nicht über 2000 € Einnahmen kommen darfst, darunter ist alles pillepalle/ ok/ steuerfrei/ gewerbefrei gestattet. Und um DAS mit Eiern, egal welchen, als Hobbyhalter zu erreichen, ähäm *räusper*.

Das ist nicht richtig. Zum einen gelten die Einkommensteuergesetze bundesweit einheitlich, zum anderen gibt es eine Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte und die liegt bei 600 Euro/Jahr. Freigrenze heißt, bis 600 Euro frei, bei 601 Euro würde alles steuerpflichtig. Natürlich würden dann die Kosten der Hühnerhaltung abgezogen, also käme sowieso nichts raus.

Bei der Gewerbesteuer liegt der Freibetrag bei 24.500 Euro/Jahr.

eierdieb65
23.05.2019, 12:18
Keine Angst. Du kommst NIE über die Freigrenze.
Dann wärst du gewerblich und könntest den Stall (über mehrere Jahre), das Futter, die Grundsteuer, den Strom, den Tierarzt, Stallkleidung, Desinfektionsmittel, das Internet, ein Büro, manch Autokilometer, manch Restaurantbesuch... steuerlich absetzen.

DAS will kein Finanzamt.
Deshalb ist Hühnerhaltung in Ö, egal wie erfolgreich man seine Produkte vermarktet, bis 250 Hühner ein "Hobby" laut Steuer.

lg
Willi

Anni Huhn
23.05.2019, 17:56
Danke für Eure Beiträge. Ich hatte mir halt Gedanken gemacht da der liebe Nachbar ja schon stunk gemacht hat, und Ebay auch nicht gerade von netten Leuten strotzt. Aber zwischenzeitlich sammel ich alle Belege damit ich Einnahmen und Kosten vorweisen kann. Der Bruteierverkauf läuft sehr gut, und obwohl ich zwischenzeilich günstige Mixeier verkaufe um meine Tiere nicht trennen zu müssen, bin ich jetzt den ersten Monat nicht im Minus mit meiner Hühnerzucht. Gewinn gibt es nicht weil sofort alles wieder investiert wird. Wenn ich denke was ich für die Tucken die letzten Jahre ausgegeben hab, da hätte ich mir schon einige Urlaube von leisten können.

hein
23.05.2019, 18:41
Anschwärzen kann dich ein Mitbewerber/Konkurrent aus der Umgebung natürlich immer, aber bei der Anzahl sollte dir das Finanzamt keine Schwierigkeiten machen.
Ohne Garantie: Ich würde vermuten, selbst wenn du 50 Verkäufe im Monat hättest und irgendwie belegen kannst das du damit keinen Gewinn, sondern eher noch ein Minus machst, dann würde sich das Finanzamt dafür auch nicht interessieren.
Wenn Du 50 Verkäufe tätigs und dabei 1000 € gewinn machst, denn kommt dir fas FA sicherlich...........

Du kannst tausende Verkäufe machen und das FA sagt nichts, wenn Du keinen Gewinn machst. Falls dir bei den Verkäufen, das FA aber dennoch mal auf die Pelle......... denn verlangt es ab dem Zeitpunkt eine Buchführung und wenn Du dann Gewinn machst, denn musst Du diesen natürlich versteuern. Gewinn heisst - Einnahmen minus die GANZEN Ausgaben und wenn dann etwas übrig bleibt, denn musst Du das versteuern.

Und bei der Gewerbeanmeldung sieht es so aus - machst Du gelegentlich oder machst Du z. B. jetzt einige Verkäufe von Bruteiern, denn ist das vollkommen ok. Denn sonst müsste ja jeder verkauf bei Ebay gewerblich angemeldet werden.

Verkaufst du allerdings sehr regelmässig und sehr oft, denn kann es schon ins gewerbliche gehen - besonders, wenn Du dabei Gewinn machst.

Nur ohne Gewinn, da hat keiner ein Interesse

Kamikaze2001
23.05.2019, 20:38
Nur ohne Gewinn, da hat keiner ein Interesse

Darum geht es ja auch (erstmal) gar nicht.
Diese "50 Verkäufe Regel" gibt es halt und dann schaut das FA halt mal genauer hin, vor allem wenn die von jemand anderem den Tipp bekommen. Selbst wenn man keine Gewinne erwirtschaftet hat, es ist ja dennoch erstmal mit Arbeit verbunden und somit lästig sich dann da zu rechtfertigen.

hein
23.05.2019, 21:01
..............
Diese "50 Verkäufe Regel" gibt es halt und dann schaut das FA halt mal genauer hin, ..........n.
Wo gibt die denn?

Kamikaze2001
23.05.2019, 21:21
Wo gibt die denn?

Einfach mal nach suchen... ;)
http://bfy.tw/Nna2

Eine genau Anzahl gibt es nicht bzw. ist dann Auslegungssache eines Richters, aber durch diverse Urteile hat man einfach mal die Zahl 50 genommen.
Genauer heißt es im BGH-Urteil
„Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internetplattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist auf Grund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sog. Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.“

hein
23.05.2019, 21:43
Einfach mal nach suchen... ;)
http://bfy.tw/Nna2

Eine genau Anzahl gibt es nicht bzw. ist dann Auslegungssache eines Richters, aber durch diverse Urteile hat man einfach mal die Zahl 50 genommen.
Genauer heißt es im BGH-Urteil
„Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internetplattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist auf Grund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sog. Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.“
Gesucht und gleich die richtige Aussagen gefunden

https://verkaeuferportal.ebay.de/ab-wann-bin-ich-gewerblicher-verkaeufer