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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Baugenehmigung für Stall in Brandenburg erforderlich?



Sandrine
30.12.2020, 03:40
Hallo an alle,

Wir wohnen auf dem Dorf und planen, ein handelsübliches Gartenhaus 2x2m, als Stall für etwa 8 Hühner plus Hahn auszubauen.
Benötige ich dafür tatsächlich eine Baugenehmigung? Die kann ja nur ein Architekt einreichen und ich frage mich, welche Kosten da noch auf mich zukommen :( Hat jemand Erfahrungswerte?
Habe mich schon so auf meine Hühnchen gefreut, aber das zieht sich doch dann auch alles noch ewig?
Liebe Grüße

Orpington/Maran
30.12.2020, 05:53
Ich meine, bis zu einer gewissen Größe ( bei uns sind es 20 qm) ist der Bau genehmigungsfrei, das Grundstück darf meistens bis zu einem gewissen Prozentsatz „zugebaut“ werden ...
Oberirdische Garagen bis zu einer Grundfläche von 50 m² dürfen in Brandenburg ohne Baugenehmigung errichtet werden. Ebenfalls gilt diese Regelung, wenn die Garage innerhalb eines gültigen Bebauungsplans errichtet werden soll, diesem planungsrechtlich nicht widerspricht und nicht mehr als 150 m² groß ist.
Grobe Grundregel Als Faustformel gilt: In den meisten Bundesländern ist ein solches Vorhaben genehmigungsfrei, wenn die mittlere Wandhöhe bis zu 3 m beträgt sowie die Grundfläche maximal 30 qm beträgt.

Dorintia
30.12.2020, 07:08
Steht das Haus schon? Wegen "ausbauen"...

Limes
30.12.2020, 08:26
Ich würde einfach mal beim Bauamt nachfragen. Dann weißt Du doch sofort Bescheid.

SuseL
30.12.2020, 10:17
Du kannst in der Landesbauordnung nachsehen, was genehmigungsfrei ist und was nicht.

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016

In § 61 ist aufgezählt was man alles ohne Baugenehmigung bauen darf. Unter 1 a. steht dann gleich, dass man kleine Gebäude bauen darf, dass das aber nicht im Aussenbereich und nicht für Ställe gilt. Ganz weit unten in dem § unter 15 d. steht dann, dass man unbedeutende Anlagen ohne Genehmigung bauen darf. Da steht z.B. das Taubenhaus mit drin. Bei einem kleinen Hühnerstall kann man argumentieren, dass der genauso unbedeutend ist, wie ein Taubenhaus und Zwerghühner auch nichts groß anderes als Tauben sind.

Auf dem Dorf könnte heissen, dass ihr im Aussenbereich wohnt. Im Aussenbereich braucht man eine Baugehnehmigung für so ziemlich alles. Auf jeden Fall auch für ein Gartenhaus.

Wenn Du beim Bauamt fragen möchtest, dann frage explizit nach einem kleinen Hühnerstall. Wenn sie sagen geht nicht, sage, der ist auch nicht größer, als ein Taubenhaus. Du musst dir aber bewusst sein, dass Du mit der Frage "schlafende Hunde" weckst. Man wird dann im Zweifelsfall nachschauen, falls Du es nicht darfst, ob du dich dran hältst. Baugenehmigungen für unbedeutende, kleine Anlagen müssen nicht vom Architekt gemacht werden. Das können auch Bautechniker, Schreiner, Zimmermänner usw. Vielleicht hast Du jemanden im Bekanntenkreis, der dir das machen könnte.

Wie sieht es denn in der Nachbarschaft aus? Sind die Grundstücke groß? Stehen kleine Hütten in den Gärten? Habt ihr einen Nachbarn, der euch anzeigen würde? Wäre ein krähender Hahn etwas, was zum Streit führen würde? Wenn alles gut ist, würde ich mich trauen einen kleinen Gartenhaushühnerstall ohne Genehmigung zu bauen.

Sandrine
30.12.2020, 10:25
Ich würde einfach mal beim Bauamt nachfragen. Dann weißt Du doch sofort Bescheid.

Im Bauamt war heute nur eine Dame zu erreichen, die das nicht wusste. Und das Haus hab ich gestern bestellt😅.
Ein Nachbar machte mich drauf aufmerksam, dass er sogar für seine Papageienvoliere einen Bauantrag hätte stellen müssen und viel Ärger hatte, da ein "netter" Mensch ihn anzeigte.

"In der Bauordnung steht
...Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung folgender Gebäude:
1.
Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 m3 umbautem Raum, die nicht im Außenbereich liegen; dies gilt nicht für Garagen, Ställe sowie Gebäude, die Verkaufs- oder Ausstellungszwecken dienen."

Das ist doch völlig verrückt.

Sandrine
30.12.2020, 10:46
Steht das Haus schon? Wegen "ausbauen"...

Nein. Ich habe mich aber auch gefragt, was den wäre, wenn man ein schon bestehendes Häuschen zum Stall macht.

Landleben
30.12.2020, 11:13
Ich kann mir nicht vorstellen, das man für einen 2 mal 2 Geräteschuppen eine Baugenehmigung braucht. Auch dann nicht wenn Hühner einziehen.

Limes
30.12.2020, 15:05
Eigentlich ist es ja eindeutig geschrieben: Taubenhäuser sind für mich Hühnerställen gleichzusetzen. Zumal dein Stall ja auch klein ist, wegen des umbauten Raumes. Das Risiko würde ich eingehen.
Sonst müsste jeder auch seine Hundehütte o.ä. genehmigen lassen. Das kann ich mir nicht vorstellen und das habe ich auch noch nie gehört. Ok, dass heißt nichts, aber in deinem Fall brauchst Du nichts genehmigen lassen, du hast ja die Bauordnung, die in diesem Fall eindeutig ist.

steko1968
30.12.2020, 15:14
Unser örtlichen Bauamt (Barnim) meinte auf diese Frage nur das ja die Tiere auch irgendwo schlafen müssen und man daher einen Stall bauen darf ohne Genehmigung

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SuseL
30.12.2020, 19:40
Für einen Geräteschuppen braucht man im Innenbereich keine Baugenehmigung, im Aussenbereich schon. Sind Hühner drin, ist es ein Stall. Dann braucht man eine. Auch dann, wenn der Stall vorher ein Schuppen war. Man brauchte in dem Fall eine Nutzungsänderungsgenehmigung, die im Prinzip das gleiche wie eine Baugenehmigung ist. Es muss sich nur ein Nachbar beim Bauamt beschweren, dann geht das Theater los. Davon haben hier schon einige berichtet. Auch bei kleinen Ställen. Wenn das Bauamt die LBO locker auslegt, dann ist alles gut.

Schnappi66
30.12.2020, 19:50
Bei uns kommt es auch darauf an, ob ein befestigter Boden und Fundmente gemacht werden oder ein Holzstall z.B. nur so hingestellt wird. Hier macht das fast jede Gemeinde anders. Gegen einen Stall auf Rädern, der versetzbar ist, kann keiner was sagen wenn Hühnerhaltung überhaupt erlaubt ist. Selbst wenn den nur immer halben Meter hin und her ziehst.

Sandrine
30.12.2020, 21:47
Unser örtlichen Bauamt (Barnim) meinte auf diese Frage nur das ja die Tiere auch irgendwo schlafen müssen und man daher einen Stall bauen darf ohne Genehmigung

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Echt? Aber das hieße ja, dass ich mir auch Elefanten zulegen könnte. 🤔
Das wäre zumindest auch unser zuständiges Bauamt. Habt Ihr da vorgesprochen? Von wem kam die Auskunft?

Sandrine
30.12.2020, 21:49
Für einen Geräteschuppen braucht man im Innenbereich keine Baugenehmigung, im Aussenbereich schon. Sind Hühner drin, ist es ein Stall. Dann braucht man eine. Auch dann, wenn der Stall vorher ein Schuppen war. Man brauchte in dem Fall eine Nutzungsänderungsgenehmigung, die im Prinzip das gleiche wie eine Baugenehmigung ist. Es muss sich nur ein Nachbar beim Bauamt beschweren, dann geht das Theater los. Davon haben hier schon einige berichtet. Auch bei kleinen Ställen. Wenn das Bauamt die LBO locker auslegt, dann ist alles gut.

Ich denke, Du hast es auf den Punkt gebracht. Habe inzwischen einen Architekten i.R. gefunden, der mal mit dem Bauamt telefonieren und auf den Busch klopfen will.
Liebe Grüße

steko1968
31.12.2020, 12:44
Wir haben einfach nur beim örtlichen Bauamt nachgefragt und diese Antwort bekommen, denen war egal was für Tiere im Stall sind nur gefährlich durften die nicht sein. Also keine aligatoren oder Löwen, aber hühner, Enten, Gänse und schweine oder rinder war denen völlig egal

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SuseL
31.12.2020, 17:52
@Schnappi

Das ist ein Irrglaube :). Auch Objekte, die durch eigene Schwere auf dem Boden ruhen, also Wagen, die man hin und her ziehen kann, brauchen in vielen Bereichen eine Baugenehmigung. Wenn es Krawall gibt und vor Gericht landet, hat man sehr oft verloren.

Die Landesbauordnungen sollen alle angeglichen werden. Es steht schon in vielen Ländern das gleiche drin, aber nicht alles. In NRW sind seit einiger Zeit Kleintierställe bis 5 m³ umbauten Raums genehmigungsfrei.

Gallo Blanco
01.01.2021, 00:39
Gegen einen Stall auf Rädern, der versetzbar ist, kann keiner was sagen wenn Hühnerhaltung überhaupt erlaubt ist.

Dann Stall bauen und einfach 4 schöne Räder aussen dranbauen, fertig.

Ich würde einfach bauen und es druaf ankommen lassen.

LG Stefan

Samayra
01.01.2021, 20:34
Ich wohne auch im Bundesland Brandenburg auf dem Lande. Als wir vor 14 Jahren ein kleines Gartenhäuschenbauen bauen wollten, haben wir beim Bauamt nachgefragt. Die Dame damals teilte uns mit, dass wir das Häuschen bauen könnten, da es eine bestimmte Größe nicht überschreitet. Jetzt ca 14 Jahre später wurde ein Nachbar von jemand anderen angezeigt, weil er einen kleinen Unterstand aus Holz gebaut hatte. Als die Herren vom Bauamt bei ihm vor Ort waren, haben sie unser Häuschen gesehen und uns einen netten Brief geschrieben, in dem drin steht, dass unser Häuschen im Aussenbereich steht und somit genehmigungspflichtig wäre. Erst sollten wir es komplett abreißen, aber nach langem Hin und Her durften wir nun doch eine Bauantrag stellen und hoffen nun, dass das Häuschen stehen bleiben darf.
Mach bitte nicht den gleichen Fehler wie wir. Wenn sie dir sagen, dass du dein Haus bauen darfst, dann lass dir dies bitte schriftlich geben. Denn hinterher interessiert es keinen was mal jemand zu dir gesagt hast. Wo sich bei deinem Grundstück der Außenbereich befindet, kannst zu evtl. im Internet unter Brandenburg Viewer googeln. Wenndu auf Nummer sicher gehen möchtest, dann sprich unbedingt beim Bauamt vor und lass es dir schriftlich bestätigen.

Gubbelgubbel
01.01.2021, 21:26
Wenn ich mich richtig erinnere ist aber alles was innerhalb einer Ortschaft liegt "innenbereich" als Außenbereich wird alles außerhalb des zusammenhängend bebauten bezeichnet also Gärten am Waldrand zb