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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bruteier und Küken legal verkaufen



kerubino22
19.01.2021, 12:47
Hallo Zusammen,

ich betreibe als Hobby eine Erhaltungszucht für stark gefährdete Hühnerrassen (Sachsenhuhn, Augsburger und Mechelner...). Kurz gesagt Hühnerbekloppt!
Ich habe auf dem Bauernhof meiner Eltern ca. 70 Rassehühner laufen und bei der Tierseuchenkasse angemeldet, ordentlich NC geimpft. Mein Geld verdiene ich als Angestellter.

Nun stellt sich mir die Frage, wenn ich Bruteier und Küken verkaufe und BE versende, was muss ich beachten bzw. wer weis es von euch genau? Da die "Freunde" im deutschen Denunziantentum leider immer mehr werden, möchte nicht angreifbar sein. Mein Hobby soll den Stress von der Arbeit akklimatisieren und keinen zusätzlichen erzeugen.

Grundsätzliche Frage im steuerrechtlichen Sinne: ist es Urproduktion, gewerbliche Tätigkeit oder Liebhaberei? Ich habe bisher nix verdient, da ich in teure Bruttechnik investiert habe. Dies könnte sich aber in den nächsten Jahren ändern, da die meisten Anschaffungen durch sind.

Welche gesetzlichen Vorgaben sind beim Brutei- und Kükenverkauf zu beachten: Die Bruteier-Kennzeichnungsverordnung - BruteiKennzV gilt erst ab 100 Zuchttieren und Fassungsvermögen von mehr als 1 000 Bruteiern. Das ist bei mir nicht gegeben. Nicht ganz eindeutig in der Verordnung ist die Kennzeichnung der BE alternativ mit einem 10 mm² großen schwarzen Punkt. Gilt das für alle BE egal wie viele Tiere gehalten werden.

Da ich meine Tiere als Rassegeflügel halte und mit Bundesringen versehen sind, sind es für mich keine Legehennen und somit ist eine Erzeugerregistrierung für Legehennen nicht notwendig. Die übrigen Eier gebe ich an Freunde und Arbeitskollegen ab.

Abschrecken würde mich eine Gewerbeanmeldung nicht. Der Aufwand als Kleinunternehmer ist für mich überschaubar und einen Steuerberater habe ich in der Familie. Oder schieße ich damit über das Ziel hinaus.

Hat von euch jemand Erfahrungen in der Materie. Für eure Antworten danke ich im Voraus.

KaosEnte
19.01.2021, 13:19
außerdem brauchst du die Betriebsnummer, die du vom AELF = Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bekommst. Mit er meldest du deine Tiere auch noch mein VetAmt. Dann bist zu überall gemeldet, wos sein soll.
Nachfragen ob weitergemeldet wir schadet nicht, bei uns in Niederbayern werden keinerlei Daten ausgetauscht/weitergemeldet. Kann also leicht ein, anderswo wird das auch so gehandhabt.

Am besten fragst du bei deinem Steuerbrater nach. Vermutich würde deine Zucht uner Liebhaberei laufen. Da brauchst du dann nur ne ganz einfache E/A machen. Also Einnahmen und Ausgaben aufschreiben und ggf. Belege aufheben für den Fall, dass das FA kommt und prüfen will, ob du nicht doch gewerblich tätig bist.

kerubino22
19.01.2021, 13:37
Brauche ich als Geflügelzüchter eine Betriebsnummer vom Amt für Landwirtschaft was gleich einen Landwirtschaftlichen Betrieb zu setzen ist oder meinst du die Registrierung der Geflügelhaltung beim Landkreis. Das ist erfolgt als Voraussetzung für die Tierseuchenkasse.

sm20
19.01.2021, 14:25
......

Abschrecken würde mich eine Gewerbeanmeldung nicht. .......


Oder schieße ich damit über das Ziel hinaus.
.

1) Gewerbeanmeldung brauchst Du nicht. Landwirtschaft ist kein Gewerbe. Vom Finanzamt bekommst Du eine separate Steuer-Nr. und bei der ESt-Erklärung hast Du Anlage L auszufüllen. Vorsteuer bekommst Du selbstverständlich wieder. Informiere Dich unbedingt erstmal beim Finanzamt über die Grenze zur Liebhaberei.

2) Ich denke: Ja.

Ball flach halten.

Rohana
19.01.2021, 14:29
Im Zweifelsfall lass dich mal bei deinem Landwirtschaftsamt beraten! Dafür sind die nämlich da ;)

sternenstaub
19.01.2021, 16:45
Brauche ich als Geflügelzüchter eine Betriebsnummer vom Amt für Landwirtschaft was gleich einen Landwirtschaftlichen Betrieb zu setzen ist oder meinst du die Registrierung der Geflügelhaltung beim Landkreis. Das ist erfolgt als Voraussetzung für die Tierseuchenkasse.

Definitiv brauchst Du eine Registriernummer nach Viehverkehrsverordnung (§26 falls wer nachlesen will). Die Verordnung fragt nicht danach ob es Hobby ist oder nicht, sondern allein danach, ob es sich um Nutztiere handelt.
Hier in Bayern gibt das Amt für Landwirtschaft diese Nummern für alle aus, egal ob landwirtschaftlicher Betrieb oder Hobbyhalter. Deine Hobbyhühnerhaltung wird aber damit keineswegs zu einem landwirtschaftlichen Betrieb. Deshalb heisst die Nummer in der Verordnung auch Registriernummer, weil Du damit eben registriert bist, in Deinem Fall als Geflügelhalter. Es ist aber in jedem Bundesland eine andere Stelle, die diese Nummern verwaltet und ausgibt.

Normalerweise sollte Dir Dein Veterinäramt bei solchen Fragen auch ein bisschen weiter helfen können.

Zu der steuerlichen Geschichte: Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann frag beim Steuerfachmann oder beim Finanzamt nach. Das dürfte aber selbst in Deinem Rahmen unter Liebhaberei fallen und die werden wohl eher müde abwinken. M.W. darfst Du sämtliche Ausgaben gegenrechnen, also auch das Futter, was ja bei 70 großen Hühnern plus Nachzucht kein geringer Betrag sein dürfte. Ob unter dem Strich da überhaupt auch nur ein müder Euro an Gewinn steht?

kerubino22
20.01.2021, 10:46
Die Tiere sind nach Viehverkehrsverordnung registriert. Sonst meckert bei uns die Tierseuchenkasse. Also alles erledigt.

Mit den Ämtern ist das so ne Sache. Gestern hatte ich beim Amt für Landwirtschaft angerufen, bei einer Dame die für seltene Geflügelrassen zuständig ist. Herrlich, die war im home office und ich hatte das Gefühl sie 15:44 Uhr geweckt zu haben. Mit der Menge der Fragen war sie überfordert. Ich denke das wird aufgrund der verschieden Fachfragen nicht den einen Spezialisten geben der mir alles beantworten kann.

Ich denke ich werde erstmal die steuerliche Seite klären und es mit der Liebhaberei versuchen.
Mit dem Verkauf von Bruteiern und Küken werde ich mal beim Kreisverband der Geflügelzüchter mein Glück versuchen.

Hat jemand von euch schonmal bei den Züchtern mit eigner Homepage und mehreren Rassen Bruteier oder Küken gekauft. Da denke ich, dass es mehr als nur ein Hobby ist. Waren die Eier oder Verpackungen gekennzeichnet? Gabe es zu den Küken eine Quittung oder Ähnliches.

kerubino22
21.01.2021, 12:49
Die Erste Fragenstellung ist eindeutig beantwortet worden:
Meine Frage an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte
Vieh, Fleisch, Eier und Geflügel:

Meine Frage:
"Wenn ich Sie richtig verstanden habe, muss somit keine Kennzeichnung der Bruteier erfolgen. Sofern nicht mehr als 99 Elterntiere (Hähne + Hennen) gehalten werden. Über eine kurze Bestätigung würde ich mich sehr freuen."

Antwort:
"dies können Sie so bestätigt erhalten.

Die LfL ist jedoch lediglich für die Zuteilung einer Kennnummer für Bruteier nach Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 zuständig! Ausschlaggebend sind der Besatz an Elterntieren von 100 Stück (Hühner, Enten, Gänse, Puten und Perlhühner zusammengefasst!) und eben das Fassungsvermögen der Brutanlage von 1.000 Bruteiern (ebenfalls nach Tierarten zusammengefasst!)"

Also wer mehr als 100 Zuchttiere egal welcher Art und Rasse hat, muss die Bruteier Kennzeichnen gemäß BruteiKennzV und sich registrieren Lassen. Auch Hobbyhalter, Landwirte und Hühnerbekloppte.

Aubrey
21.01.2021, 17:31
Für die steuerliche Seite musst du einfach mal überschlagen ob überhaupt ein Gewinn entsteht. Kosten/Abschreibung für den Stall, Futter, Tierarzt usw. am Ende wird da in der Regel nichts übrig bleiben. Damit ist es für das FA nicht relevant und falls du sogar versuchen solltest Verluste anzusetzen, wird das Finanzamt wegen Liebhaberei ablehnen.

Ich verkaufen Bruteier und gelegentlich Küken und überzählige Hühner. Da hat noch nie ein Käufer nach einer Quittung gefragt... Ich glaube da machst du dir zu viele Gedanken. Hauptsache die Tiere sind ordentlich bei der Tierseuchenkasse und dem Veterinäramt gemeldet. Im letzten Jahr hatte ich eine Kontrolle (dazu gibt es einen Tread von mir). Da wurde ich auch nur gefragt ob ich ein Bestandsregister führe, mit der Bestätigung waren Sie zufrieden.

kerubino22
22.01.2021, 08:58
Für die steuerliche Seite musst du einfach mal überschlagen ob überhaupt ein Gewinn entsteht. Kosten/Abschreibung für den Stall, Futter, Tierarzt usw. am Ende wird da in der Regel nichts übrig bleiben. Damit ist es für das FA nicht relevant und falls du sogar versuchen solltest Verluste anzusetzen, wird das Finanzamt wegen Liebhaberei ablehnen.

Ich verkaufen Bruteier und gelegentlich Küken und überzählige Hühner. Da hat noch nie ein Käufer nach einer Quittung gefragt... Ich glaube da machst du dir zu viele Gedanken. Hauptsache die Tiere sind ordentlich bei der Tierseuchenkasse und dem Veterinäramt gemeldet. Im letzten Jahr hatte ich eine Kontrolle (dazu gibt es einen Tread von mir). Da wurde ich auch nur gefragt ob ich ein Bestandsregister führe, mit der Bestätigung waren Sie zufrieden.

Danke, du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Aus meiner Erfahrung im bisherigen Leben ist es so, dass Angriff immer die beste Verteidigung war. Heist ich mache für 2020 eine "Betriebsbilanz", die aufgrund meiner shoppingsucht bei Heka sehr negativ ausfällt. Da ich nicht unerheblich Steuern zahle wird das Finanzamt hoffentlich meine Hühnerhaltung als Liebhaberei (was es für ich auch ist) einstufen. Mit dieser Einschätzung des Finanzamtes habe ich dann bei späteren möglichen Anzeigen durch "Freunde" Vorsorge getroffen (nach dem Motto: wir wissen das, aber es lohnt sich nicht). Buchführung muss ich dann auch keine machen. Nichts ist schlimmer als wenn das Finanzamt vor der Tür steht und der Meinung ist du hast Steuern hinterzogen. Dann werden von denen Annahmen getroffen und auf Jahre zurück gerechnet, wo einem der Spaß an allem vergeht. Ohne Anwalt und Steuerberater kommt man aus der Sache dann nicht mehr raus. Von den Kosten ganz abgesehen.
Bei dem Rest ist alles bereits so wie du es schreibst. Das Veterinäramt war dieses Jahr zur Blutprobenentnahme für NC Kontrolle da. Da war alles bestens. Ich denke so wird es funktionieren.

Irmgard2018
05.02.2021, 19:41
Das Thema hier wirft bei mir gerade Fragen auf....
Was, bitte, soll das Kennzeichnen des Bruteis mit einem 10mm² großen schwarzen Punkt bewirken??? Hab gerade die entsprechende Verordnung ergoogelt, aber einen Sinn dieses Tuns kann ich gerade ganz und gar nicht erkennen.

Und daß die Größe und Farbe des Punkts auch noch vorgeschrieben werden, das ist typisch deutsches Beamtentum (obwohls wahrscheinich auf EU-Vorschriften beruht) *ggg Bei sowas wird mir echt übel...... :p

Und die zweite: NC steht für Newcastle Disease? Ich wußte gar nicht, daß es passieren kann, daß die Blutproben ziehen, und es nachweisbar ist, ob geimpft wird oder nicht....... (eigentlich ist das ja logisch *kopfandiewandschlag) Das verwirrt mich bissel, da ich glaube, in entsprechenden Themen öfter den Vermerk gelesen zu haben, daß man zwar das Zeugs über den Verein holen kann, aber niemand wirklich prüft, ob der Impfstoff dann auch tatsächlich im Wasser der Hühner gelandet ist (nicht, daß ich eine Impfung so behandeln würde - im Gegenteil, ich bin gerade dabei, rauszufinden, wie mein Verein das derzeit handhabt, weil die bei meinen nämlich jetzt wieder fällig wird. Aber fand das auf jeden Fall interessant, weil dann ist´s ja doch nachweisbar, wenn jemand gegen die Impfpflicht verstößt.... Ist das dann nicht auch rechtlich gesehen ein böser Betrug, wenn man vom Verein ne Bescheinigung vorlegt, daß Impfstoff zugeteilt wird, als Beweis für die Impfung, und die stellen fest, daß die Impfung de facto nichtmal an den Hühnern vorbeigelaufen ist??).