Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stall und Voliere auf Landwirtschaftsfläche , Rheinland-Pfalz ?
Gackerliene
17.03.2021, 18:36
G-Abend Leute,
So nun weiß ich- hab mal in den Kaufvertrag geschaut... unsere schöne Streuobstwiese ist eine "Landwirtschaftsfläche" . Habe mit dem Bauamt telefoniert, die Frau will sich erkundigen wegen der Lage innerorts/ausserorts, (Bebauungsplan), was ich im Internet gefunden habe an Bildern vom Umriß des Dorfes ist es gerade der Beginn des "ausserorts". Nun denk ich schon, doof überhaupt nachgefragt zu haben, da sind auch andere Gärten , zB noch Stück weiter "ausserhalb", die eingezäunt sind und Gartenlauben haben. Eingezäunt wegen dem Wildverbiss haben wir ja schon, mit 1,60m hohem Wildzaun, die Pfosten sind in Metallene Pfostenhalter gesteckt, die in die Erde geschlagen wurden, also ohne Beton und mit 2-Mann an einem Tag versetzbar....(wir wollen ihn allerdings auch noch begrünen, haben schon
Nun darf ich laut Internet bis 10qm Stall genehmigungsfrei bauen, also statt3x4m dann halt 2,50 auf 4m...auf Stelzen, also ohne Bodenplatte (Wiese zur Regenzeit sehr feucht). Die Eckpfosten müssten wir aber schon einbetonieren....(sieht man dann aber ja nicht mehr wenn Gras drüber wächst) Problem- als was zählt die Voliere die noch dran kommt? Es soll eine feste Voliere sein, überdacht als zusätzlicher Scharraum und wenn Vogelgripperverordnungen uns zwingen die Hühner einzusperren. Da wollen wir auch nichts betonieren, sondern das Gitter bisl in die Erde einlassen und darum einen Wall aus bepflanzten Mörtelwannen und dornigen Strauchschnitt/Brombeerranken gegen Eindringlinge.
Unser Grundstück besteht aus mehreren Parzellen "Landwirtschaftsfläche", die um die es geht wären 2 Stück ala ca 600qm- kann ich da tricksen und Quasi den Stall auf das Eine Stück stellen und die Voliere direkt angrenzend auf das andere Stück? Ich müsste doch dann auf jedes Stück was kleines bauen können? Die Voliere hätte ich aber auch gerne größer als 10qm ....der Auslauf soll auch solide (Wildzaun) umzäunt werden und übernetzt....oder ich schlag Pfosten ein und häng an Hacken Armierungsmatten, die man theoretisch ja einfach weghängen könnte, was den Zaun transportabel macht... ohne Übernetzung geht da gar nix....(Habicht, Uhu)
Wir haben da auch hinterm Haus ein Stück Garten, aber der grenzt noch an das Nachbarhaus an und der Nachbar wird sich freuen, wenn ich ihm den Hühnerstall direkt vor das Schlafzimmer stelle...
Wie habt Ihr diese Sachen gelöst? Alternativ wäre noch möglich Bauwagen oder Wohnwagen, schade, wir wollten das Hühnerhaus noch mit Hopfen und Clematis begrünen...
LG, Alex
Du denkst ja schon in die richtige Richtung, mach doch einfach. Es ist für das Bauordnungsamt viel schwerer, Dich dran zu kriegen, wenn sie nichts von Dir wissen, als wenn Du vorab dorthin gehst und denen Dein Projekt in allen Einzelheiten vorstellst. Aus eigener Erfahrung würde ich davon ausgehen, daß sie Dir Steine in den Weg legen. Bei mir bahnte es sich genauso an, habe es rechtzeitig gemerkt, meine Klappe gehalten und die 60m²-Voliere einfach gebaut. Bereits bei einem Telefonat mit profanen Fragen wollten die schon genau das Grundstück wissen, um das es geht usw. Da habe ich gleich zugemacht.
In unserer Gegend gibt es den tatsächlichen Fall, daß jemand zwei Gartengrundstücke besitzt und auf beiden eine Laube steht, Wand an Wand. Er hat einen Wanddurchbruch gemacht und wollte dann irgendwie den offiziellen Weg gehen, was er sehr bereuen mußte. Er wurde vom Bauordnungsamt fertig gemacht und es stand in der Zeitung. Er hätte auch einfach machen können.
In unserer Landesbauordnung sind Vorhaben bis 10m² auch verfahrensfrei. Und noch etwas könnte für Dich interessant sein: Wenn man einen landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet hat (ein bißchen Tätigkeit nachweisen und Anlage L ausfüllen) ist man grundsätzlich berechtigt, die benötigten Anlagen (Bienenhaus, Hühnerstall) im Außenbereich zu errichten. Auch die Größen für die verfahrensfreie Vorhaben sind dann wesentlich großzügiger.
Bedenke, alles was Du machst, sollte im Luftbild unauffällig sein. Alles wird regelmäßig abgeflogen. Das, was Du da vor hast, ist ja eigentlich völlig harmlos, aber unterschätze nicht das Bauordnungsamt. Dort bekommst Du zwar kaum noch eine Antwort auf eine noch so einfache Frage, und niemand ist jemals verantwortlich, aber wenn Du denen Gelegenheit gibst, dann mahlt die Mühle.
Viel Freude bei Deinem Projekt. (Du denkst ja schon in die richtige Richtung, mach doch einfach. Es ist für das Bauordnungsamt viel schwerer, Dich dran zu kriegen, wenn sie nichts von Dir wissen, als wenn Du vorab dorthin gehst und denen Dein Projekt in allen Einzelheiten vorstellst. Aus eigener Erfahrung würde ich davon ausgehen, daß sie Dir Steine in den Weg legen. Bei mir bahnte es sich genauso an, habe es rechtzeitig gemerkt, meine Klappe gehalten und die 60m²-Voliere einfach gebaut. Bereits bei einem Telefonat mit profanen Fragen wollten die schon genau das Grundstück wissen, um das es geht usw. Da habe ich gleich zugemacht. In unserer Gegend gibt es den tatsächlichen Fall, daß jemand zwei Gartengrundstücke besitzt und auf beiden eine Laube steht, Wand an Wand. Er hat einen Wanddurchbruch gemacht und wollte dann irgendwie den offiziellen Weg gehen, was er sehr bereuen mußte. Er wurde vom Bauordnungsamt fertig gemacht und es stand in der Zeitung. Er hätte auch einfach machen können. In unserer Landesbauordnung sind Vorhaben bis 10m² auch verfahrensfrei. Und noch etwas könnte für Dich interessant sein: Wenn man einen landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet hat (ein bißchen Tätigkeit nachweisen und Anlage L ausfüllen) ist man grundsätzlich berechtigt, die benötigten Anlagen (Bienenhaus, Hühnerstall) im Außenbereich zu errichten. Auch die Größen für die verfahrensfreie Vorhaben sind dann wesentlich großzügiger. Bedenke, alles was Du machst, sollte im Luftbild unauffällig sein. Alles wird regelmäßig abgeflogen. Das, was Du da vor hast, ist ja eigentlich völlig harmlos, aber unterschätze nicht das Bauordnungsamt. Dort bekommst Du zwar kaum noch eine Antwort auf eine noch so einfache Frage, und niemand ist jemals verantwortlich, aber wenn Du denen Gelegenheit gibst, dann mahlt die Mühle. https://www.mdgadvertising.com/wp-content/uploads/2013/07/blog_25th-Anniversary-Just-Do-It.jpg)
Gackerliene
18.03.2021, 08:57
Moin,
@ SM20- also ich hatte vor den Stall aus Sandwichplatten zu bauen und weil das ziemlich teuer würde (gut 6 vergammelte 2m-lange hab ich bei ebay geschenkt gekriegt .-) da kann ich aber auch Hochbeete mit bauen) dachte ich mir, muß ich den offiziellen Weg gehen, weil das wäre doof wenn ich alles abreisen müsste weil es gegen die Vorschriften geht... wir wollten eigentlich Ostern mit dem Bau anfangen, aber dann verschiebe ich lieber noch (wenn ich dort nen Job bekomme, flattre ich schon mit den Hühnern rüber...)... weil wenn das alles so teuer wird, kann ich auch gleich nen gebrauchten bau- oder Wohnwagen auf Rädern nehmen, da muß mein Mann sich auch nicht so verausgaben.
Das ist so wie mit dem Hühner anmelden, solange es niemenden interessiert, passiert einem da nichts, kennen genug Leute die machen so als wüssten sie das gar nicht mit der Anmeldung, aber sobald sie angemeldet sind... achja! ich habe ja vom Vetärienäramt eine Nutzvieh-Nummer meiner Haltung, aber soweit ich gegoogelt habe muß ich meine Nutzviehprodukte für einen landwirtschaftliche Betrieb auch vermarkten...Selbstversorgung zählt nicht... wir haben dort im Ort schon jemanden mit Mobilställen und glücklichen Lohmannhennen, der vermarktet seine Eier und da kann und will ich mit den fuzzeligen Zwergmixeiern nicht konkurieren. Wir streben eher eine partielle Selbstversorgung an. Ich will nebenher noch ca halbtags arbeiten und der Garten ist dann nützliches Hobby.
Übrigens hat der besagte Hühnerbauer angrenzend an unsere Landwirtschaftsfläche eine Wiese, die er mit Schafen beweidet und ihm ist gleich aufgefallen, dass wir den Zaun nicht ganz sauber gesetzt hatten, ragte hier und dort einen halben Meter auf seinen Grund, daher setzten wir ihn dann unter seinem wachsamen Auge korrekt um. Ihm würde bestimmt als erstes auffallen, wenns bei uns gesetzlich nicht so richtig läuft...
Mein Mann meinte, er es gäbe auch die Möglichkeit, die Flächennutzung umändern zu lassen (keine Ahnung was das kostet....) , muß ja kein Bauland sein... ich muß mir wirklich angewöhnen nicht immer gleich zu viel zu erzählen, wegen Voliere frag ich einfach nicht, wenn ich mit der Frau wieder kommuniziere, dann werde ich einlenken und sagen, ich habe mir überlegt, ein Stall von 2,50 auf 4m reicht ja auch (Gluckenställchen kommt dann ans Haus oder in/an die Scheune, da hab ich auch mehr von den Kücken...)...
da kauft man ein Stück Land und ist doch irgendwie nicht Herr drauf....
Gackerliene
18.03.2021, 10:50
achja, ich habe jetzt den Lageplan zugeschickt bekommen, ein schmaler Streifen unseres Grundstückes ist doch tatsächlich noch "innerorts", dort wolten wir eigentlich unsre Nutzgarten haben. Theoretisch könnten wir da auch den stall genehmigungsfrei drauf stellen- Problem ist- das Nachbarhaus ist sehr nah und die Terasse, auf der der eine Nachbar einen großen Whirlpool hat- der wird sich sicherlich nicht freuen wenn wir ihm einen Hühnerstall vorsetzen (Fliegen, Gegacker...) angrenzend in dem anderen sehr gepflegten Garten sitzen gemütlich liebe ältere Leute und genießen ihren Lebensabend.... :-(
also ich denke ich schlafe da mal ne Runde drüber, kann die zuständige Bauaufsicht für ausserhalb gerade nicht erreichen... aber wenn ich den Stall innerhalb baue, gibt bestimmt Ärger und die Leuts fragen mich, warum ich ihn nicht bisl "ausserhalb" baue, wo wir so ne große Wiese haben, echt verrückt....
cairdean
18.03.2021, 11:00
Das ist ähnlich wie bei uns. Wir haben uns daher für den Bauwagen entschieden. Wenn doch mal das Bauamt meckert, muss der halt mit der Voliere neben das Wohnhaus umziehen. Wäre zwar viel Arbeit, aber im Gegensatz zu einem festen Bau, müssten wir nix zerstörerisch abreissen.
Und wenn dann die Nachbarn meckern sollten: ihr habt es ja erst nachbarschaftsverträglich versucht - vielleicht könntet ihr dann gemeinsam auf das Bauamt schimpfen - das verbindet ;).
Laß Dich mal, falls Dir solche Einblicke gelingen, von Messi-Grundstücken "inspirieren". Was da alles rumsteht! Irgendwelches Material in großen Stapeln, obendrauf ein paar Trapezbleche und Planen, im Prinzip schon fast perfekte Hühnerinfrastruktur! Für "Gebäude" hat Vater Staat viele Gesetze, da kann er sich richtig aufpumpen. Aber hier und da ein Palettenstapel, ein paar Gitter, ein Trapezblech, ein paar Ziegelsteine obendrauf - und alles ist super. Da ist für den Beamten Arschlecken angesagt. Wir werden für unser Deutschsein mit schönen definierten Gebäuden, Gesetzen ohne Ende, abzuheftenden gegen unverschämte Gebühren ausgestellten Zetteln, oft und immer öfter bitterlich abgestraft.
.....achja! ich habe ja vom Vetärienäramt eine Nutzvieh-Nummer meiner Haltung, aber soweit ich gegoogelt habe muß ich meine Nutzviehprodukte für einen landwirtschaftliche Betrieb auch vermarkten...Selbstversorgung zählt nicht...
Es ist (auch Dein) gutes Recht, nichts verdienen zu wollen. Mehr ist dazu nicht zu sagen! Du überinterpretierst die Anmeldung als Tierhalter mit Betriebsnummer. Diese Anmeldung dient allein zur Kontrolle, d. h. daß der Staat jederzeit weiß, wo er bei Bedarf auf einen Tierbestand zugreifen kann. Ist im Seuchenfall oder bei Nahrungsmittelengpässen relevant. (Nicht daß jemand denkt, er könne sich an seinen Nutztieren sattessen, während ringsrum Hunger herrscht.)
In Deiner Lage würde ich einen Stall auf ein Fahrgestell bauen oder einen vorhandenen Wagen umnutzen. Habe selber aus den gleichen Erwägungen einen 1achsigen Bauwagen als Hühnerstall/Hobbyraum ausgebaut. Und derzeit baue ich einen weiteren Spielstall/Gluckenabteil/Nester auf einem Pkw-Hänger, um in Zukunft mehr Struktur für die Hühner zu haben. Für die deutschen Behörden, die beim Kujonieren normaler Bürger außer Rand und Band geraten, muß man amorph sein. An Eurer Stelle würde ich nichts offizielles unternehmen, um die Hühnerhaltung zu "legalisieren". Es lohnt sich einfach nicht und Ihr macht ja mit der Hühnerhaltung nichts verbotenes. Zumindest bis jetzt ist die private Hühnerhaltung nicht verboten, ob nun Bauland oder Landwirtschaftsfläche.
Es ist ja gut und schön, auf Whirlpoolnachbarn Rücksicht zu nehmen. Nehmen die auch Rücksicht auf Dich, beim Rasenmähen und so? Ihr macht weder etwas Verbotenes noch etwas Verwerfliches.
........da kauft man ein Stück Land und ist doch irgendwie nicht Herr drauf....
Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Man kann auch ruckzuck enteignet werden.
Ich würde vorher genau wissen wollen, was erlaubt ist und was nicht. Aber bei der entsprechenden Behörde würde ich nicht nachfragen.
Es gibt durchaus auch Gebiete, da darf selbst ein Steckzaun nicht gesteckt sein.
Natürlich würdest Du problemfrei die Genehmigung bekommen, 10.000 Tonnen Stahlbeton in den Boden zu kippen und eine Windenergieindustrieanlage zu errichten...aber Steckzaun oder kleiner Holzhühnerstall- geht gar nicht.
Wenn Du dann weißt, was du darfst und was nicht, weißt Du auch, welche Antworten du geben darfst und welche nicht, wenn Dich Nachbarn und Bekannte mal darauf ansprechen und Dir sind die neuralgischen Punkte deiner Anlage klar...
Und dann würde ich mir ggf. einen Stall aus Holz auf Rädern bauen und mir gut überlegen, wo auf der Streuobstwiese ich das so platziere, daß es vom nächsten Weg und aus der Luft möglichst nicht zu sehen ist und wenn, daß sich kein Nachbar, Bellgeräteführer oder die Skifahrer ohne Ski und Schnee optisch davon belästigt fühlen könnten.
Gegen Aufklärung aus der Luft helfen Tarnnetze. Auch gegen Greifvögel.
Und mit dem Pullovergrundstoffproduzenten auf der Parzelle nebenan würde ich wacker Blutsbrüderschaft schließen indem ich hin- und wieder ein paar Hühnerfrühstücksprodukte zu ihm transferiere.
Ich weiß nicht, wie es in Deinem Bundesland ist. Bei uns ist es nicht erlaubt Bauwagen, Wohnwagen etc. außerorts abzustellen.
Ein Dach auf Pfosten gilt als umbauter Raum und wird wie ein geschlossener Bau gewertet. Die Voliere wäre dann also ein "Stall/Haus/Schuppen". Ein Bauwerk außerhalb darf bei uns 3 m3 umbauten Raum nicht überschreiten (kleines Gerätehaus). Ausnahmegenehmigungen gibt es nicht.
Landwirtschaftliche Bauwerke unterliegen anderen Richtlinien. Da muss sich z.B. eine Kosten/Nutzenrechnung wirtschaftlich rechnen. Da werden Baukosten mit Gewinnerzielungsaussicht gegengerechnet usw.
Informier Dich genau, was in Deinem Bundesland erlaubt ist. Falls Du baust, überleg Dir, wie Du so bauen kannst, dass es im Fall der Fälle leicht zu versetzen ist. Ich kenne viele, die schon zurückbauen oder abreißen mussten. Das ist rausgeschmissenes Geld.
Wenn Du baust, dann möglichst versteckt und unauffällig. Wie PGR 156 schon geschrieben hat, nur nicht auffallen.
Und auch wenn sm20 das hier so großspurig verkündet - weder ist für unsere Beamten Arschlecken angesagt, noch kann man einfach so enteignet werden. Beides entspricht nicht den Tatsachen. Sowohl das Amt als auch der Bürger haben sich an die bestehenden Gesetze zu halten. Ob sie uns nun gefallen oder nicht. Der Beamte kann eine Abrißverfügung erlassen und durchsetzen wenn sie rechtens ist und der Staat kann mir mein Hab und Gut nicht weggnehmen wie es ihm in den Kram passt.
Gerade bei Grundstücken sind die Hürden einer Enteignung sehr hoch. Weiß ich sehr gut aus eigener Erfahrung :cool:.
Gerade bei Grundstücken sind die Hürden einer Enteignung sehr hoch. Weiß ich sehr gut aus eigener Erfahrung :cool:.
Aber auch nur wenn deine Grundstücke nicht grade da liegen wo Stadt oder Staat belieben etwas hinzubauen, oder Natur zu schützen.
In Hessen ist das ähnlich wie im Saarland. Da darf nicht einfach jeder einen Stall oder auch nur ein Hüttchen irgendwo in die Landschaft stellen. Und Zaun ist auch nicht erlaubt. Für Landwirte natürlich schon. Aber auch die dürfen nicht einfach überall was bauen.
Wenn du Pech hast investierst du jetzt Geld und die UNB schickt dir ne Woche später einen Bescheid, dass du dein Zeug bis zu einer Frist da wegzuräumen hast.
Aber auch nur wenn deine Grundstücke nicht grade da liegen wo Stadt oder Staat belieben etwas hinzubauen, oder Natur zu schützen.
Naja unsere Gemeinde versucht seit nunmehr 4 Jahren meinen Hühnergarten zu bekommen. Scheitert daran, dass ich ihn a) eigentlich nicht verkaufen will und b) schon gar nicht zu dem lächerlichen Preis den die Gemeinde anbietet.
Und die Fläche liegt im Dorferneurungsgebiet, die Gemeinde hat darauf ein besonders Vorkaufsrecht geltend gemacht, es ist die einzige Fläche die dort noch nicht in ihrem Besitz ist und es ist diese genau diese Fläche, ohne die sie überhaupt nix machen können ... :p
Wenn es einfach wäre mit der Enteignung, glaub mir, die hätten das schon längst gemacht. Sie haben den ursprünglich gebotenen m2-Preis mittlerweile fast verhundertfacht und mir schon zig Grundstücke zum Tausch angeboten.
Und auch im Außenbereich können sie Dich nicht einfach enteignen. Auch schon erlebt.
Normalerweise haben die Ämter keinen eigenen Antrieb, kleine Gartenhäuschen oder Hühnerställe zu verbieten.
Da haben sie ganz andere Probleme und schauen lieber weg.
Wenn aber dann Beschwerden von aufrechten Blockwarten kommen und der Bau nicht genehmigt ist, müssen sie halt tätig werden.
Oder es werden eben in einem Gebiet mit vielen Angelteichparzellen alle winzigen Hütten abgerissen, weil sich ein Vollpfosten aus einem Gerätehaus, durch den Anbau von fünf Wintergärten, zwei Aufenthaltsräumen, einem Bad, einer Küche und einer Sat-Anlage, eine 80qm Kleinvilla konstruiert hat.
Es gilt also, unter dem Radar zu bleiben, keine einsichtbare Messiecke anzulegen, sich auch um Luftaufklärung Gedanken zu machen und ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn zu pflegen.. Das Ganze sollte für Passanten adrett und neutral unauffällig sein.
Messigärten, die so manche Zeitgenossen anlegen, sind was ganz anderes, das sind keine landwirtschaftlichen Flächen. Das stört das Auge, aber wenn das Erdreich nicht irgendwie mit Ölen etc. kontaminiert wird, hat kein Amt da eine Handhabe.
Gackerline, die PGR-156-Beiträge kannste Dir ausdrucken, einlaminieren und in Augenhöhe an die Wand nageln:jaaaa:
Ich würde vorher genau wissen wollen, was erlaubt ist und was nicht. Aber bei der entsprechenden Behörde würde ich nicht nachfragen.
Es gibt durchaus auch Gebiete, da darf selbst ein Steckzaun nicht gesteckt sein.
Natürlich würdest Du problemfrei die Genehmigung bekommen, 10.000 Tonnen Stahlbeton in den Boden zu kippen und eine Windenergieindustrieanlage zu errichten...aber Steckzaun oder kleiner Holzhühnerstall- geht gar nicht.
Wenn Du dann weißt, was du darfst und was nicht, weißt Du auch, welche Antworten du geben darfst und welche nicht, wenn Dich Nachbarn und Bekannte mal darauf ansprechen und Dir sind die neuralgischen Punkte deiner Anlage klar...
Und dann würde ich mir ggf. einen Stall aus Holz auf Rädern bauen und mir gut überlegen, wo auf der Streuobstwiese ich das so platziere, daß es vom nächsten Weg und aus der Luft möglichst nicht zu sehen ist und wenn, daß sich kein Nachbar, Bellgeräteführer oder die Skifahrer ohne Ski und Schnee optisch davon belästigt fühlen könnten.
Gegen Aufklärung aus der Luft helfen Tarnnetze. Auch gegen Greifvögel.
Und mit dem Pullovergrundstoffproduzenten auf der Parzelle nebenan würde ich wacker Blutsbrüderschaft schließen indem ich hin- und wieder ein paar Hühnerfrühstücksprodukte zu ihm transferiere.
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Das Ganze sollte für Passanten adrett und neutral unauffällig sein. .....
aber keinen Neid wecken.
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Es gilt also, unter dem Radar zu bleiben, keine einsichtbare Messiecke anzulegen, sich auch um Luftaufklärung Gedanken zu machen und ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn zu pflegen..
Messigärten, die so manche Zeitgenossen anlegen, sind was ganz anderes, das sind keine landwirtschaftlichen Flächen. Das stört das Auge, aber wenn das Erdreich nicht irgendwie mit Ölen etc. kontaminiert wird, hat kein Amt da eine Handhabe.
Ich schrieb ja auch "inspirieren" in Anführungszeichen!
Wenn sie für Deine Enteignung noch nicht die richtigen Handhabe/Gesetze haben, hast Du Glück, Lisa. Ich wünsche Dir sehr, daß das so bleibt, aber kann auch gern Kontakte zu Landbesitzern in Sachsen-Anhalt vermitteln, die zu Naturschutzzwecken soeben ein bißchen enteignet werden. Uns wurde vor einigen Jahren 1 ha für Deichbau weggenommen. Da wir hier nicht die einzigen betroffenen Landbesitzer dieser Deichrückverlegungsmaßnahme waren, lassen sich noch mehr Kontakte zu Betroffenen vermitteln, ganz großspurig. Ich besorge Dir auch die Kontakte zu den Opfern der Umverlegung einer Hochspannungsleitung und dem Bau eines Umspannwerkes, überhaupt kein Problem. Für die Opfer des Kiesabbaues in Sachsen kann ich Dir adhoc eine lange Liste geben, die wiederum werden keine Schwierigkeiten haben, Dir immer die jeweils angrenzenden Betroffenen aufzuzählen.
Wenn wir das abgearbeitet haben, werfen wir einen Blick in die Geschichte, wobei wir die DDR einfach überspringen, denn das war ja sowieso eine Diktatur und die Parteibonzen hatten Zugriff auf alles. In Schkopau (Sachsen-Anhalt) haben die Nationalsozialisten einer einzigen Familie 500 ha weggenommen, Land das über 500 Jahre in Besitz und Verantwortung dieser Familie von Trotha war, für den Bau des berühmten Buna-Werkes. War´s im 2. Reich besser? Nein. Für die Gründung des Leuna-Werkes wurden den Landwirten die Enteignungsbriefe in die Briefkästen gesteckt, während sie am Ostersonntag beim Gottesdienst waren. So geht das bei uns Deutschen, liebe Lisa. Nur ein paar Schlaglichter auf die Gegend, die ich kenne. Mach ein bißchen Heimatforschung bei Dir, und Du wirst einen Riesenschreck bekommen, für was man enteignet werden kann, heute mehr denn je.
Was soll jetzt das Dritte Reich und die DDR? Alles alter Käse. Wir leben im Hier und Jetzt.
Und was heißt für Dich eigentlich enteignet?
Ich musste auch schon Land für eine Bachrenaturierung abgeben. Hab ich auch nicht ganz freiwillig gemacht weil die zusätzlichen Maßnahmen für mich nicht schlüssig waren. Für die Renaturierung pur wär's mir egal gewesen. Hat mir zwar gestunken, trotzdem wurde ich nicht enteignet, die haben über den Bodenrichtwerten bezahlt. Einspruch einlegen kannst Du jederzeit. Wenn der gerechtfertigt ist, dann kann man verhandeln.
Ich laß mich doch von einer Behörde nicht ins Bockshorn jagen. Und wieviele Bauvorhaben an streitbaren Bürgern gescheitert sind, auch dafür gibt es unzählige Beispiele.
Ich hätte allerdings auch noch die Möglichkeit gehabt den Klageweg einzuschreiten. Wehrlos ist man auf keinen Fall. Und soooo einfach ist es für die Behörden auch nicht.
Ich denke, die von Dir genannten "Opfer des Kiesabbaus" wurden auch entschädigt.
Liebe Lisa, wenn Du Dich da mal nicht täuschst. Unsere Gesetze sind über die Zeiten gewachsen, ganz banal über das 2., 3. Reich und danach. Das Rad wurde dabei nicht neu erfunden, die Gesetze wurden einfach nur mehr. Das BGB fußt im 2. Reich, wenn ich z. B. ein fremdes Grundstück betrete, um einen Bienenschwarm zu fangen, kann ich mich auf Paragraphen aus dem 2. Reich berufen, das steht da ganz konkret drin. Ein paar Seiten weiter findest Du Paragraphen über Hühner und Katzen und Nachbarschaftsrecht. Gültig im Hier und Jetzt. Mach Dich mal schlau und Du wirst außerdem staunen, wieviele Gesetze sogar aus der Zeit des Nationalsozialismus noch gültig sind. Warum auch sollte man bspw. Gesetze zum Naturschutz u. ä. wieder abschaffen.
......
Ich denke, die von Dir genannten "Opfer des Kiesabbaus" wurden auch entschädigt.
Wie gesagt, ich stelle gern Kontakt her. Und was macht man denn dann als Landwirt ohne Land?
Zu dem Thema gesetzliche Landenteignung: Wer beabsichtigt ein Grundstück zu kaufen bzw zu verkaufen und denkt, dass er es hierbei nur mit dem Grundstücksverkehrsgesetz zu tun hat, der hat ab einer Größenordnung des betreffenden Grundstücks ab 2 ha aufwärts seine Rechnung ohne das immer noch gültige "Reichssiedlungsgesetz" zu tun. Dieses beinhaltet u.a. auch zum Zwecke der Schaffung von Siedlungen eine Enteignung. Hat man als Verkäufer einen Vertrag mit einem Grundstückskäufer abgeschlossen, so können nach dem Reichssiedlungsgesetz Berechtigte ihr Vorkaufsrecht in der Form ausüben, dass sie als Käufer über das DLR in den Vertrag einsteigen können und dürfen. Der Verkäufer hat hierbei keine Möglichkeit mehr aus diesem Vertrag auszusteigen und muss an diesen neuen Interessenten verkaufen.
Gackerliene
19.03.2021, 18:58
Hallo,
echt doof dass man so reglementiert wird, wenn man sich etwas der Nutzgärtnerei zuwenden möchte... sind unabhängige Bürger unerwünscht? ich würde denken, die Haltung zur eigenen Ernährung müsste doch theoretisch möglich sein... dass man als Hobbyhalter auch das ein oder andere alte oder behinderte Huhn und mal nen Hahn zu viel mitlaufen hat (muß man nicht einfrieren....), ist ja nicht überprüfbar...
@ Lisa - ich sehe Du wohnst im Postleitzahlengebiet in dessen Dunstkreis wir auch gekauft haben (6688...) um uns her ist alles sehr gepflegt, keine Messiegärten (wär mir jetzt mal am liebsten...) also wenn wir nen Messiegarten anlegen, fällt das auch auf... allerdings hat in der Pampa, so 2,3 km weit weg auch jemand mitten in der Landschaft einen Hühnergarten, habe ich mal beim spazieren entdeckt, lustige Mixhühner und Wohnwägen und alles mit Netzen abgesichert. Vielleicht sollte man wirklich nicht zu viel anmelden, wenn ich mir einen Wohnwagen gebraucht kaufe kann ich mich immer noch dumm stellen mit der Annahme, bewegliche Ställe seien erlaubt, immerhin hat ja auch ein gewerblicher Hühnerhalter seine Tiere in Mobilställen im Ortsrand unter. Er hat auch das angrenzende Grundstück und hat uns zumindest über den Wildzaun, den wir gesetzt haben, als wir ihn dann der Grenze gemäß setzten, nicht gemeckert... wir haben da Metallpfostenhalter in die Erde gehauen und die Pfosten da reingesteckt und den zaun mit Krampen dran gehauen. 50meter, mit 2 Mann praktisch in ein paar Stunden wieder zu versetzen, also ein beweglicher Zaun...Das Grundstück ist von allen Seiten einsehbar...Zu einer Voliere zwingen einen ja die Behörden mit ihren Vorgaben und das Auslaufgehege müssen wir übernetzen, weil sonst fressen uns die Greifvögel die Hühner vor der nase weg. kleiner Vögel kommen ja durch die Maschen durch (wg Naturschutz)
Wir wollen da etwas Selbstversorgung im natürlichen Kreislauf machen, dazu brauchen wir den Dung der Hühner.
Aus den Sandwichpaneelen, die ich aus Ebay-Kleinanzeigen ergattert habe, können wir auch Hochbeete bauen.
Die voliere müssen wir überdachen, das wird sonst (Regen, Hühnerkot, Matsch) nur unhygienisch...
Gackerliene
19.03.2021, 19:00
PS : wie wäre das wenn wir uns einer Rasseerhaltung einer seltenen Hühnerrasse widmen würden ? So ein Archeprojekt- 2-3 Hennen, ein Hahn mitten in der Mixtruppe (ich mag am liebsten die bunten Mixe...)
Wie gesagt, ein gewerblicher Halter = angemeldeter Landwirt darf das. Privatleute dürfen nicht irgendwo in der Pampa Zaun, Stall und Voliere aufstellen. Da werden auch alte Rassen nicht helfen. Auch wenn ich grundsätzlich dafür bin, dass Menschen sich wieder mehr Nahrungsmittel selbst erzeugen. Aber ich wohn hier sehr ländlich und seh jeden Tag, was dabei rauskommt, wenn jeder macht was er will (...weil, das ham wir schon immer so gemacht). :(
Ach Gackerline, dann wohnst Du ja bei mir direkt ums Eck. :laugh
Also ich sag mal so....
Wenn Du in einer gewachsenen Dorfstruktur gekauft hast, drumherum noch ältere Mitbürger wohnen und alles sehr ländlich geprägt ist - dann bau einen Hühnerstall den man nicht direkt von der Straße aus sieht, der nicht sooooo neu aussieht (Farbe "Shabby Chic" ;)) und es wird sich keiner dran stoßen. Rede mit den Nachbarn (vorallem dem mit der Terrasse), erklär ihnen dass Du möglichst weit weg von den Häusern bauen willst um keinen zu stören. Dann wird Dich keiner anscheißen und gut ist.
Wo kein Kläger da kein Richter.
Dem Hühnerbauern ist Deine private Hühnerhaltung wahrscheinlich egal - aaaaaber bei einer Grenzüberschreitung von 1/2 m ... tja da hört der Spaß für jeden Pälzer Bauer auf. :laugh
Lad die Nachbarn mal zum Grillen ein. Der Pälzer an und für sich ist neugierig, gesellig und verfressen. Laß ihn seine Neugier befriedigen (Wer iss'n do ingezoh?), setzt Euch zusammen und gib ihm "Futter und Bier" (in der Hinnerpalz wird mehr Bier getrunken) und schon läuft der Laden. :bravo
Das liebe ich so auf dem kleinen Dorf ganz weit draußen. Solange man niemandem Krümel in den Käse macht, kann man in der Regel auch selbst nach Gutdünken schalten und walten.
Als ich vor über 20 Jahren in meinen Heimatort (~300 Einwohner) zurück kam, sah ich aus dem Fenster und der "Dorfjäger" fuhr gerade auf dem Motorrad Richtung Wald vorbei. In Arbeitshose, ohne Helm und die Flinte locker auf dem Rücken geschultert.
Ich musste lauthals lachen und wusste hier bin ich richtig.
forstgarten
20.03.2021, 09:45
...Ein Dach auf Pfosten gilt als umbauter Raum und wird wie ein geschlossener Bau gewertet. Die Voliere wäre dann also ein "Stall/Haus/Schuppen". ...
Wenn nun aber dieses "Dach" gar keines ist, weil es lediglich aus einem Wildvogelkacke-dichtem Vlies besteht?
Bei uns im Land ist es sehr einfach einen Stall innerorts ohne Genehmigung zu errichten. Er darf allerdings nicht mehr als 50m³ Inhalt haben, Außerorts nur 10m³. Und wenn jemand außerorts mehr als 10m³ Raum aufstellen will, dann muss er per se erst einmal Landwirt sein.
So sind wir dazu gekommen (um auf einer Weide einen Schafsunterstand errichten zu können) Nebenerwerbslandwirte zu sein.
Wenn nun aber dieses "Dach" gar keines ist, weil es lediglich aus einem Wildvogelkacke-dichtem Vlies besteht?
Vlies ist kein festes Dach. Das müsste gehen. Engmaschiges Netz geht auch, ich denke es ginge auch eine stabile Plane. Es darf aber kein festes Dach sein, also Trapezblech, Platten usw.
Bei uns im Land ist es sehr einfach einen Stall innerorts ohne Genehmigung zu errichten. Er darf allerdings nicht mehr als 50m³ Inhalt haben, Außerorts nur 10m³. Und wenn jemand außerorts mehr als 10m³ Raum aufstellen will, dann muss er per se erst einmal Landwirt sein.
So sind wir dazu gekommen (um auf einer Weide einen Schafsunterstand errichten zu können) Nebenerwerbslandwirte zu sein.
Haupt- und Nebenerwerbslandwirte haben gemeinsam, dass sie den Landwirtschaftskammerbeitrag, die Berufsgenossenschaft abdrücken und vom Finanzamt steuerlich veranlagt werden (sofern nicht buchführungspflichtig dann eben über Fläche und GVE gewinnermittelt). Beim Errichten von Bauten "ausserhalb" ist es mit der "Privilegierung" vorbei. In diesen Genuss kann man als Nebenerwerbslandwirt nur dann kommen wenn du mit deinem Bewirtschaftungsumfang einen beträchtlichen Umsatz/Gewinn erzielst, was mit ein paar Schafen, Ammenkühen, usw nicht klappt. Sollte dennoch eine Genehmigung eines Weideviehunterstandes o.ä. genehmigt werden, so ist das eher der "good will" Ausdruck des Sachbearbeiters der Behörde.
Wir haben den Schafsunterstand 237016 1985 errichtet.
Ganz offiziell mit Bauantrag und allem was dazu gehört und er ist auch in der Flurkarte eingetragen.
Ich denke nicht, dass da irgend etwas mit "good will" gelaufen ist.
Zusätzliche Bedingung war eben, dass man Landwirt sein musste (Voll- oder Nebenerwerb egal), weil das Bauvorhaben außerhalb des Bebauungsplanes auf landwirtschaftlichem Grund errichtet werden sollte.
Es stimmt, verschiedene Beiträge sind zu Zahlen. Ich denke mal so 130€ im Jahr, für uns jedenfalls.
Es kann natürlich sein, dass sich die Vorschriften seit dem geändert haben.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (gab es 1985 noch nicht) sitzt u.a. den Bauämtern im Nacken und hat die Vorgabe in dieser Beziehung so wörtlich gemacht: "Dieser Wildwuchs an Schuppen und Ställen im Aussenbereich kann nicht länger hingenommen und geduldet werden"!
Es wird selbst von der Landespflege als Verschandelung der Landschaft deklariert und gönnt den Hobbytierhaltern und -gärtnern nicht ihr idyllisches Kleinod. Wenn diese Fläche jedoch unter den Pflug genommen und mit Mais oder Raps eingesät wird ist das in Ordnung. Selbst unter dem Verbot des Umbruchs von Grünland in Ackerflächen läuft das bei den Biogasanlagen problemlos über die Bühne.
Gackerliene
20.03.2021, 16:15
Hallo ,
herzlichen Dank für eure aufmunternden Antworten...
die direkten Nachbarn sind ganz nett- ein altes Ehepaar mit dem gepflegten Garten und ein paar gemütlichen Schildkröten.
Wir haben schon etwas persönlichen Kontakt. Die anderen Nachbarn, unsere Häuser liegen sich nur gegenüber über der Einfahrt, sind reservierter, aber auch nett, eher zurückgezogen, würde ich sagen. Beide Parteien haben auf ihren Grundstücken -auch "ausserhalb", wenn ich den Flurplan von 1982 richtig interpretiere, Gartenhäuslein stehen, der eine sogar 2...
Mein Plan ist jetzt der, dass wir einen gebrauchten Wohnwagen besorgen (sind billiger als die schickeren Bauwägen) und den innen leer räumen und Hühnerstall draus machen. Ein Fenster durch ein Gitterfenster ersetzt müsste genug Lüftung ergeben. Bisl aufgebockt, damit die Hühner unten noch Scharraum haben.Gluckenställchen kommt hinters Haus -"innerhalb":-)- Klar wäre ein Meisterwerk meines Schreinermannes schicker, aber den Wohnwagen könnten wir dann falls es Örger gibt, die paar Meter von "ausserhalb" auf das schmale Stück, das noch "innerhalb" liegt ziehen. Die Nachbarn müssten sich dann nicht über uns aufregen, sondern wir gemeinsam über die Behörden- bei ordentlich selbstgebrautem Bier :-)
@ Maethy : tsja, einen Maststall für 1000 Industriehähnchen als Nebenerwerb dürfte ich dann wohl auch bauen.... da trinkt dann aber auch keiner mehr Bier mit uns...
Gackerliene
20.03.2021, 16:28
Wir haben den Schafsunterstand 237016 1985 errichtet.
Ganz offiziell mit Bauantrag und allem was dazu gehört und er ist auch in der Flurkarte eingetragen.
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Dein Vorgehen ist super! Wieviele Schafe braucht man denn um als Nebenerwerbslandwirt durchzugehen? Hast Du Wolle/Fleisch vermarktet oder landschaftspflege angeboten? Wenn Du mal keine Schafe mehr halten willst, darf die Hütte dann stehen bleiben?
Dein Vorgehen ist super! Wieviele Schafe braucht man denn um als Nebenerwerbslandwirt durchzugehen? Hast Du Wolle/Fleisch vermarktet oder landschaftspflege angeboten? Wenn Du mal keine Schafe mehr halten willst, darf die Hütte dann stehen bleiben?
Die Idee mit dem Wohnwagen ist gut. Mein erster Hühnerstall war ein ausrangierter VW-Bus, T2 glaube ich. Die Behörde wollte mir Ärger machen, weil ich regelwidrig Schrott auf meinem Grundstück lagern würde, aber ich habe darauf bestanden, dass es ein mobiler Hühnerstall ist. Die Sache ist nicht weiter verfolgt worden.
Ich glaube nicht, dass man eine bestimmte Menge an Vieh haben muss, aber die Landwirtschaftsfläche muss glaube ich über 3000m² sein, ich weiß es wirklich nicht richtig, da kann man sich bei der Kammer aber erkundigen.
Wir wenigstens haben 8000m², hatten früher mit Pachtland dann mehr und würden jetzt gerne aus der Berufsgenossenschaft austreten. Geht aber nicht wie mir meine Freundin sagt, die wesentlich die Schafe und was damit zusammenhängt besorgt, ist wohl noch zu viel.
Die 6 Mutterschafe die wir haben machen im Jahr ca. 10 Lämmer. Die bleiben 8 Monate in der Herde und werden dann an einen Schäfer, mit dem wir zusammen arbeiten, lebend verkauft. Dieser Schäfer bringt stets im Herbst einen Bock seiner Wahl zum decken und nimmt dann die Nachzucht mit. Falls meine Tiefkühltruhe leer ist halte ich auch ein oder zwei Bocklämmer zurück und bringe diese zum Metzger.
Der Schäfer kommt auch zum scheren und nimmt die Wolle, darüber bin ich froh, mit.
Er hat mir erzählt, dass er auch schon Jahre hatte, in denen der Wollpreis so im Keller war, dass sich jeder Handgriff dafür nicht lohne und er hat die ganze Wolle von 800 Schafen auf einen Haufen getan und mit Schafsmist abgedeckt. Angeblich war die Wolle schon im nächsten Jahr kompostiert.
forstgarten
20.03.2021, 18:33
...Er hat mir erzählt, dass er auch schon Jahre hatte, in denen der Wollpreis so im Keller war, dass sich jeder Handgriff dafür nicht lohne und er hat die ganze Wolle von 800 Schafen auf einen Haufen getan und mit Schafsmist abgedeckt. Angeblich war die Wolle schon im nächsten Jahr kompostiert.
Ist zwar echt schade um die Wolle, aber sie ist der beste Wasserspeicher & Dünger, den du bekommen kannst.
Ab an die Pflanzen damit! :bravo
Hatte ich vergessen: Bienen stehen sogar bei den Behörden hoch im Kurs u.a. weil die Partei des obersten Dienstherrn mit dem Thema sogar Wahlen gewinnen kann und deshalb wird bei "Bienenhäuschen" im Aussenbereich sehr wohlwollend entschieden. Also .... in diesem Sinne.
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