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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Baugenehmigung



Heiko_Herrlich1
25.10.2007, 20:38
Hallo!
Ich wollte mal wissen wie groß man einen Stall ohne Baugenehmigung bauen darf.
Muss nämlich einen haben.
Über eine schnelle Info wäre ich sehr dankbar!
Danke im Vorraus!

vogthahn
25.10.2007, 20:49
Hallo!

Das ist unterschiedlich in jedem Bundesland. Kommt darauf an, wie er gebaut wird (z.B. mit Fundament, ohne, geplante Höhe usw.usf.).
Am Besten, Du fragst beim örtlichen Bauamt.

MfG

masterjonas
25.10.2007, 20:58
moralisch kann du ihn meiner meinung nach so bauen wie du willst.

rechtichlich weiß ich es nicht.

Heiko_Herrlich1
25.10.2007, 21:24
Ich wohne in Niedersachsen und möchte kein Fundament dafür. Nur nen Holzfußboden. Sollte schon so hoch sein, dass ich drin stehen kann (etwas über 2 Meter)

batzibaby
25.10.2007, 21:27
baugenehmigungen erst ab einem umbauten raum von 36m³.

Tyrael
26.10.2007, 00:11
Bei uns sind es 12m² die man frei bauen darf, aber nur wenn man nicht im Außenbereich ist.

orpingto
26.10.2007, 08:19
Hallo!
Frag am besten im Bauamt nach, ein Anruf sollte genügen.
Gibt es einen Bebauungsplan? Dann ist der zu beachten,
ansonsten googel mal im Internet nach der NBauO das ist die
Niedersächsische Bau Ordnung die müsste sonst weiterhelfen
hier mal der Link: http://www.waterlines.de/pdf/NBauO.pdf

Viele Grüße Jasmin

Carsten
26.10.2007, 10:39
Hallo Heiko_Herllich1,

in Niedersachsen gilt die Niedersächsische Bauordnung.

Nach deren Anhang 1 (Genehmigungsfreie bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen), Punkt 1.1, dürfen 1.1 Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 m3 - im Außenbereich nicht mehr als 20 m3 - Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, genehmigungsfrei errichtet werden.

Das übrige Buarecht ist aber dabei zu beachten, wie z.B. Grenzabstände usw.

Zu beachten ist insbesondere, dass die 40m³ umbauter Raum, ich nehme mal an, dass Du innerhalb der Ortslage wohnst, ab Traufkante gelten. Um es mal besser zu erklären, ab Außenkante der dachrinne. Der überdachte Raum unter dem Dachüberstand ist also mitzurechnen.

Mein Tip:

1. Schau Dir an und überleg Dir, wie große das Hühnerhaus genau werden soll. Wenn Du z.B. auf ein Gerätehaus aus Holz zurückgreifen willst, dann besorg Dir die Maße.
2. Damit gehst Du zum Bauamt des zuständigen Kreises und zeigst es dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. Ingenieur und zeigst ihm auf einem Lageplan, den kann er auch notfalls schnell im PC aufrufen, wo Du es hinstellen möchtest. Dann kann er noch Tips dazu geben usw.

Nicht zu vergessen ist nämlich auch, dass wenn z.B. schon eine Garage und ein Schuppen als Grenzbebauung auf Deinem grundstück stehen, dass alle anderen Nebengebäude den Grenzabstand von 3 m einhalten müssen.

Leider ist es ziemlich kompliziert, also nopchmal der Tip, einfach mal zum Bauamt gehen.

Ich hoffe mit den o.a. Informationen konnte ich Dir schonmal etwas weiterhelfen!

Ich kann allen nur empfehlen Grenzabstände usw. einzuhalten, denn wenn der Hahn mal zu laut kräht, dann sind die Nachbarn manchmal schnell dabei und wenn der Stall dann irgendwelche baulichen Anforderungen nciht efüllt, dann ist man gezwungen ihn z.B. zu versetzen.

Besser ist es also, man macht sich nicht angreifbar!

Gruß
Carsten

acer
26.10.2007, 11:43
Guck mal HIER (http://www.bau.net/forum/planung/index.php)

Steins-Hof
27.10.2007, 17:53
ujj

Steins-Hof
27.10.2007, 17:54
Original von Steins-Hof
ujj

RMM
27.10.2007, 21:01
Hallo Heiko,
hab mich mit dem Thema in den letzten 1,5 Jahren zwangsläufig, sehr ausgiebig beschäftigt, da ich ne Baugenehmigung durch mehrere kleine Ställe umgehen wollte....half aber alles nix und jetzt hab ich ne Genehmigung für einen einzigen, großen Stall.

Das mit dem genehmigungsfreien umbautem Raum kannst du getrost vergessen, das gilt nur für Maschinenschuppen, Futterlager, Holzlager usw.! Sobald sich darin ein Tier regelmäßig aufhält ist es genehmigungspflichtig, die Größe spielt dabei keine Rolle, selbst für einen Hasenstall im Freien bräuchtest du theoretisch eine Genehmigung.

Würde mir an deiner Stelle überlegen, wie gut dein Stall zu entdecken ist, bzw wie gut du mit deinen Nachbarn kannst....wo kein Kläger, da kein Richter und wenn das Ding ertmal steht, interessiert sich kein Schwein mehr dafür.

Liebe Grüße!
Uwe

Alex110474
27.10.2007, 21:17
kommt darauf an ober misch oder wohngebiet.

Heiko_Herrlich1
27.10.2007, 21:42
Habe einen Landwirt als Nachbarn und sehr viele Wiesen. Von daher ist das schon ganz gut.

Alex110474
27.10.2007, 21:53
wenn du in einem mischgebiet wohnst dann darfst du ohne antrag bis 40 kubikmeter bauen. das ist die aussage die geschrieben steht und die ich vom bauamt bekommen habe. und dies bezieht sich auf einen stall.

Heiko_Herrlich1
27.10.2007, 22:21
Das hört sich ja sehr erfreulich an. Wollte den Tieren nämlich nen geräumigen Stall bieten.
Danke sehr für die vielen Informationen!

Markus69
28.10.2007, 08:08
Hallo!

Ich würde nicht zur Behörde gehen! Im Umgang mit Behörden habe ich so viel Willkür und Enttäuschungen erlebt, dass ich mich dem nicht mehr freiwillig aussetze. Die kommen noch auf die Idee und erklären Dir, dass Du auf Deinem Grundstück gar keine Hühner halten darfst.

Gruß,

Markus

Rayman
28.10.2007, 09:32
Markus, vollkommen richtig. ;) Bloß die Ämter da rauslassen. Wenn das Ding einmal steht, interessiert sich eh niemand mehr dafür.