Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : hahn kraeht zu viel, bitte um hilfe und ratschlaege
Thamnophis
11.08.2008, 10:43
Hi Leute,
ich hab da ein kleines problem...
ich hab jetzt endlich 3 huehner.
zwei zwerg-wyandotten gold-nochwas-gesaemt und ein hahn.
der hahn ist das problem.
er kraeht zu viel...
ja klar ein hahn kraeht nun mal, vllt auch mal etwas oefter, aber meiner ist ein extremfall. er beginnt morgens um 5:30, also noch relativ spaet. ab dann kraeht er ca. alle 10 sekunden bis 10:15. (also ununterbrochen). ich geh schon immer zu ihm hin und klemm ihn mir unter die beine und rede gut auf ihn ein, aber sobald ich die auslauftuer schließe faengt er wieder an. mittags sind ein paar stunden pause. dann faengt es von ca 14uhr wieder an. dies geht dann bis ca. 20-21uhr, natuerlich immer mal mit 10 min pausen, da er langsam heiser wird.
kann ich da irgendetwas tun??
meine sind nicht geümpft und nicht angemeldet. jetzt wollte ich sie anmelden, zur sicherheit, dass ich keinen aerger mit dem veterenaeramt bekomme , da ich in berlin wohne und ich glaube, dass meine super netten nachbarn, mit denen wir sowieso immer stress haben(auch gerichtlich) mich nicht anschwaezen koennen.. jetzt hab ich gelesen, dass man in einer großstadt schon eher klagen kann)= ich kann alle moeglichen antworten gebrauchen.
brauche schnelle hilfe
danke schon mal im voraus
Höchstwahrscheinlich kommt dein Hahn aus ländlicher Umgebung? Er kennt die Geräusche einer Großstadt nicht, die ihn sehr verunsichern. Es kann sein, dass er daher nach Artgenossen ruft oder aber, die ihn unbekannten Geräusche auf Gefahr deuten lassen und er mit seinem Krähen warnen will.
Thamnophis
11.08.2008, 11:06
hey conny,
ich habe die drei huehner in einem bruapparat ausgebruetet.
sie sind genau am 1.april geschluepft.
kann es sein das der hahn in einer art pupertaet ist?
Auch das kann sein. Da er ja dann von klein auf an die Geräusche in seiner Umgebung gewöhnt ist, schätze ich mal, er ruft nach Artgenossen um ihnen anzuzeigen, hier bin ich der Herr des Geschehens, und da ihm keiner anwortet, ruft er den ganzen Tag. Es gibt auch Hähne, die krähen aus Leidenschaft und lassen es nie bleiben.
Hallo,
da Du wie Du schreibst ohnehin schon Krach mit den Nachbarn hattest, war es recht mutig, einen Hahn zu nehmen, da geht es selbst bei einem weniger krähfreudigen Exemplar wohl bald in die nächste (juristische) Runde. Mein Rat: Wenn Du keinen Spaß an Deinem Nachbarschaftskrieg hast - mach ein Grillhähnchen draus. Andernfalls kannst Du in freudiger Ewartung der "feindlichen" Anwaltspost dasitzen.
Gruß
Hans-Christoph
Mein Bekannter hat schon seit zig Jahren Hühner und jetzt seit kurzem (hab ich hier schon mal geschrieben) u.a. einen hübschen Zwerghahn. Er hält versch. Rassen aber dieser Zwerghahn kräht auch immerzu. Und er ist der BOSS 8). Keiner darf an die Körner, wenn er Hunger hat. Vielleicht zeigt er mit dem Gekrähe, daß er denn Boss markiert? Hier bei uns stört es keinen, die Hühner da sind so abgelegen aber mir würde das mit der Zeit auf den Nerv gehen.
Hallo zusammen,
für alle die Ärger mit Ihrem Nachbarn haben, habe ich mal etwas zusammengestellt.
Thomas Müller ist engagierter Rasse- und Ziergeflügelzüchter
und arbeitet als Rechtsanwalt in Münster
Sicherlich wäre es schön, wenn wir uns einfach unserer Tierhaltung hingeben könnten, ohne mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert zu sein. Doch bedauerlicherweise gibt es immer wieder Anlass zu Ärger, entweder mit dem lieben Nachbarn oder mit den zuständigen Bauämtern bzw. den Ordnungsbehörden. Ich bin der Meinung, dass sich solcher Ärger meistens vermeiden lässt. Dies setzt aber voraus, dass Grundkenntnisse der Rechtslage vorhanden sind.
Der Halter von Zier- und Wildgeflügel ist zahlreichen gesetzlichen Vorgaben unterworfen, dazu zählen sowohl solche des Tier- und Artenschutzes und des Rechts der Tiergesundheit als auch solche des Baurechts, des Immissionsschutzrechts und des Nachbarrechts. Zu letzteren Bereichen möchte ich gern Stellung beziehen.
Ich erzähle die Geschichte von dem naturverbundenen Herrn Schulze, der auf einer Ausstellung die Vielfalt des Ziergeflügel entdeckt hat und nachdem er in einem allgemeinen Wohngebiet gerade ein Hausgrundstück mit großem Garten erworben hat, die Haltung solch schöner Tiere beschlossen hat. Er konnte sich nicht ganz entscheiden, ob es Wasserziergeflügel oder Fasane bzw. Tauben werden sollen, deshalb macht er Nägel mit Köpfen und entscheidet sich für jede der drei Gruppen. Angeschafft werden sollen zu Anfang zwei Paare Rothalsgänse, ein Paar Pfauen, ein Paar Blauer Ohrfasanen und Wongatauben.
Herr Schulz ist voller Tatendrang und beginnt mit dem Aushub des Teiches für die Gänse und eventuell einiger Enten. Unter zwei Blickwinkeln ist die Anlegung eines Teiches rechtlich relevant. Abgrabungen und Aufschüttungen stellen nach den Bauordnungen der Länder bauliche Anlagen dar. Sie stehen also unter der Aufsicht der Bauämter. Soweit eine Abgrabung bzw. Aufschüttung - der Aushub soll auf dem Grundstück als Hügelanlage verbleiben - mehr als zwei Meter beträgt, bzw. ein Wasserbecken mehr als 100 Kubikmeter Fassungsvermögen hat, ist in Nordrhein-Westfalen eine Baugenehmigung erforderlich. In anderen Bundesländern können die Maße geringfügig anders sein. Hier sind notfalls Erkundigungen notwendig. Die wenigsten Teichanlagen werden aber dieser Ausmaße erreichen. So auch nicht der Teich von Herrn Schulz. Worauf er aber achten muss ist, dass der Teich verkehrssicher ist, dass also keine Kinder hineinfallen können. Dies gilt bekanntlich für jeden Gartenteich.
Die Gänse sollen auch ein kleines Schutzhaus erhalten, das aber unter 5 Kubikmeter Rauminhalt hat. Damit ist es in Nordrhein-Westfalen genehmigungsfrei. Den erforderlichen Grenzabstand zum Nachbargrundstück von drei Metern hält Herr Schulz mit diesem Gänsehäuschen ein.
Als nächstes steht der Bau der Voliere für die Fasane und Tauben an. Jede Voliere über 5 Kubikmeter Rauminhalt ist genehmigungspflichtig, auch wenn sie nicht aus festen Wänden besteht und nicht überdacht ist. Sie ist auch keine bloße Einfriedung, da sie nicht lediglich dazu dient, Einwirkungen von außen zurückzuhalten. Der Grenzabstand von 3 Metern ist einzuhalten. In dem Bauantrag will die zuständige Behörde wissen, welche Tiere und in welcher Anzahl gehalten werden sollen. Bei einer Zahl von zwei bis vier Fasanen und fünf Paar Tauben wird die Behörde nichts einwenden, denn nach der bundesweit geltenden Baunutzungsverordnung sind Anlagen für die Kleintierhaltung selbst in einem reinen Wohngebiet zulässig, wenn sie das Gebot der Rücksichtnahme beachten, d.h. keine überzogene Tierhaltung stattfindet.
Praktisch gesprochen heißt dies, dass das Bauamt solange nicht gegen eine größere Zahl von Tieren unternehmen wird, solange sich niemand über die Tierhaltung beschwert. Da sind die Blauen Ohrfasanen etwas heikel, denn sie machen nicht nur durch ihre Schönheit auf sich aufmerksam.
Zwar sind es winterharte Vertreter, doch im nachbarschaftlichen Interesse hat sich Herr Schulz dazu durchgerungen an die Voliere einen doppelt isolierten Stall für die nächtliche Verbringung der Tiere zu bauen, d.h. von 22.00 Uhr abends bis 8.00 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr. Die Tiere gehen freiwillig dorthinein, da sich nur dort die Schlafplätze hoch angebracht befinden. Das Erfordernis des Stalles wurde genau mit diesen Überlegungen gegenüber dem Bauamt begründet. Das überzeugte die Behörde. Da konnte der Stall auch etwas größer ausfallen mit Boxen für Jungtiere oder einen Krankheitsfall. Von dort geht auch die Voliere für die nicht gerade geräuscharmen Wongatauben ab. Mit dem Begriff Tauben verbinden die meisten Behörden die Brieftauben und deren Freiflug, sowie Verschmutzungen an den Dächern der umliegenden Gebäude. Weisen Sie die Behörden stets darauf hin, dass es eine reine Volierenhaltung werden wird.
Wir halten wegen des Stallbaus fest:
Volieren sind den Stallungen gleichzusetzen und nur bis 5 Kubikmeter, wie die Ställe genehmigungsfrei
Grenzabstände von 3 Metern müssen eingehalten werden
Soweit eine Genehmigungsfreiheit bis 30 Kubikmetern umbauten Raum immer wieder erwähnt wird, betrifft dies Gartenhäuser. Ein Stall oder eine Voliere sind aber keine Gartenhäuser
Vor der Anschaffung der Pfauen kommen Herrn Schulz Zweifel. Dieser Vogel besticht durch seine Schönheit, hat aber eine furchtbare Stimme. Hier ist die Rechtsprechung nicht zimperlich. Selbst in "dörflichen Gegenden wird die Haltung dieser Vögel als störend eingestuft. Herr Schulz nimmt Abstand von ihrer Haltung. Wer dörflich wohnt, kann es mit Pfauen versuchen, sollte aber bei Beschwerden aus der Nachbarschaft und für den Fall, dass durch nächtliche Haltung im Stall keine Abhilfe geschaffen werden kann, auf deren Haltung verzichten. Zu einem Prozess kann gegenwärtig nicht unbedingt mit Erfolgsaussichten geraten werden.
Die Baumaßnahmen sind fertiggestellt. Die Tiere ziehen ein. Nunmehr merkt Herr Schulz, dass auch die Rothalsgänse fröhliche Zeitgenossen sind, die gern untereinander lautstark kommunizieren. Ein drei Häuser weiter wohnender Nachbar spricht Herrn Schulz auf diese Tiergeräusche an. Herr Schulz ist verunsichert. Die Rothalsgänse leben im lediglich eingezäunten Gelände auf der Wiese. Damit unterfällt ihre Haltung nicht dem öffentlichen Baurecht. Insoweit ist die Rechtslage anders als bei den Fasanen in der Voliere
Tatsache ist, dass eine Tierhaltung in Zusammenhang mit Stallungen eher durch die Bauämter unterbunden werden kann, als eine Tierhaltung im Gelände ohne Stall durch die für den Lärmschutz zuständigen Behörden. Einfach gesprochen gilt gegenwärtig, dass in einer Wohngegend legal lediglich ein Hahn pro Grundstück gehalten werden kann, wobei es nicht darauf ankommt, wie laut und durchdringend der zweite Hahn ist. Im Baurecht wird nur gezählt. Die Haltung von mehr als einem Hahn ist nicht nachbarschaftsverträglich. Im Lärmschutzrecht hingegen kommt es auf Lautstärken an, so dass Messungen erforderlich sind. Wegen der Rothalsgänse kommt es also auf deren Lautstärke an und im allgemeinen Wohngebiet sind dies zulässigerweise tagsüber 55 dB/A und nachts 40 dB/A, im reinen Wohngebiet tagsüber 50 dB/A und nachts 35 dB/A. Hinzu kommt aber auch die Lästigkeit des Geräusches, so dass auch niedrigere Schallpegel relevant sein können. Vielleicht sollte es dann doch eine ruhigere Gänseart sein.
Überhaupt sollte sich jeder, der räumlich beengt wohnt, genau überlegen, welche Art gehalten werden kann. Hier vermisse ich gelegentlich in Fachberichten und Büchern genauere Angaben über die Nachbarschaftsverträglichkeit.
Es ist doch für jeden Anfänger, aber auch für den fortgeschrittenen Halter von Ziergeflügel unerlässlich wichtig zu wissen, mit welchem Geräuschpegel bei der einen oder anderen Art zu rechnen ist. Bei der Beobachtung solcher Tiere auf Ausstellungen oder im Vogelpark wird man kaum deren Stimmrepertoire kennenlernen. Die Ausstellungen stellen eine für die Tiere ungewohnte Umgebung dar und die Zoos und Vogelparks werden meist nicht in den frühen Morgenstunden oder den Abendstunden besucht. Bekanntlich sind die Tiere dann am aktivsten. Lediglich bei einigen auffälligen Arten, wie Perlhühnern und Pfauen, steht meist ausdrücklich in Fachberichten der Hinweis auf ihre durchdringende Stimme, doch der monotone Ruf einer Wongataube oder eines Hügelhahns kann schon sehr belästigen. Der Anfänger bekommt dabei sicherlich sofort Ärger mit seinen Nachbarn und die Abschaffung sämtlicher Tiere ist dann meist vorprogrammiert. Vielleicht wäre es einmal eine Aufgabe für den Verband, eine Liste besonders schweigsamer Arten zusammenzustellen, damit der Anfänger in der Haltung eine Orientierung hat.
Aus zahlreichen Aktionen der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Rassegeflügelzucht weiß ich, dass die Menschen gern wieder einige Hühner halten würden, aber bitte ohne Hahn! Vielleicht möchten sich auch einige Menschen gern mit Ziergeflügel als Bereicherung des Gartens befassen, nehmen davon aber wegen befürchteter Geräusche Abstand.
Wie stand es am vergangenen Osterwochenende in der Weit am Sonntag über die neu entdeckte Lust am Garten: "In Kriegs- und Krisenzeiten ist es immer angezeigt, sich auf die eigene Scholle zu konzentrieren. Die Leute bleiben lieber zuhause und investieren dort ihr Geld". Auf diesen Boom müßten wir doch aufspringen können mit harmonisch in den Garten eingebettete Volieren. Hochglanz-Gartenzeichtschriften haben Rekordauflagen und steigende Abonnentenzahmen. Dort müsste es doch möglich sein, einmal über die Anlage einer Voliere oder eines Zierententeiches zu berichten, selbstverständlich mit besonders schönen Beispielen, denn Bilder wirken. Auch der Bericht über ein Paar Ziergänse, die über den grünen Rasen stolzieren, kann begeistern.
Jedem, der bekanntermaßen laute Arten halten möchte, kann nur geraten werden, selbst bei den sogenannten winterharten Vertretern auch einen Stall zu bauen, der gut isoliert ist, damit wenigstens zeitweise eine Verbringung eines
Mit viel erziehen ist bei so einen Hahn nichts zu machen. Er kräht um an zu zeigen, er ist der Boss und das soweit man ihn hören kann. Das ist einfach eine Charakterfage. Ich habe jetzt einen Hahn, der hat die Junghähne am krähen gehindert, bis sie schwer genug waren und selbst kräht er 2-3 mal am Tag und das nicht zu früh und auch nicht wärend der Mittagsruhe, also ganz vorbildlich. Sonst ginge das mit Hahn wo ich wohne auch gar nicht. Ich mach es eh immer so, dass ich die Hähne nach krähen sortiere, wer bleiben darf und wer eben nicht. Der Willy wird wohl an Altersschwäche mal sterben ;), na er ist jetzt 2 Jahre alt.
Also viel Hoffnung kann ich dir mit deinen Hahn nicht machen. Kannst nur mal versuchen mit 2 Hähnen, die sich dann gegenseitig am Krähen hindern. Aber bei nur 3 Hühnern geht das natürlich auch nicht. Die brauchen auch etwas Platz und Möglichkeiten sich zu verstecken und aus dem Wege zu gehen, sonst bekämpfen die sich nur. Der Zweithahn dürfte auch noch niocht auisgewachsen sein.
lautstarken Tieres möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass es für eine rechtliche Relevanz auf die Lästigkeit eines Rufes ankommt, nicht so sehr auf deren Lautstärke. Lästig wird ein Ruf insbesondere dann, wenn er auch nur gelegentlich ausgestoßen wird, aber er eine Erwartungshaltung des Nachbarn auslöst. Damit ist bei dem Nachbarn eine dauernde Unruhe vorhanden, die rechtlich relevant ist.
Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung sind bei Lärmbeeinträchtigungen sehr sensibel. Kann ein Tierhalter diesen Lärm nicht reduzieren, so bleibt meist nur die Abschaffung der Tiere. Aber ich will es noch einmal deutlich sagen: Solange aus der Nachbarschaft keine Beschwerden kommen, wird sich kein Gericht einer Tierhaltung annehmen und auch keine Behörde. Gerade den Bauämtern steht die Möglichkeit zu, bestimmte an und für sich baurechtswidrige Zustände zu dulden. Dies geht meist über Jahrzehnte so, schafft aber keinen Vertrauenstatbestand. Sobald dann nach Jahrzehnten doch Beschwerden kommen, kann man sich auf eine solche Duldung nicht berufen.
Nun sollte man meinen, dass die Lösung aller Probleme darin besteht, die Ziergeflügelzucht weit außerhalb von Wohngegenden zu praktizieren, im sogenannten Außenbereich. Doch hier kommt es zu neuen Schwierigkeiten. Der gesetzgeberische Gedanke zum Außenbereich ist derjenige, dass dieser Bereich grundsätzlich von jeder Bebauung freigehalten werden muss. Der Außenbereich erfüllt andere Zwecke, als der Bebauung zugeführt zu werden, Zwecke des Landschafts- und Naturschutzes, Zwecke der Erholung.
Baurechtlich möglich sind nur solche Nutzungsformen, die gerade auf weite Flächen angewiesen sind. Dazu zählt selbstverständlich die Landwirtschaft. Wer jetzt denkt, dass zum Beispiel Hühnerhaltung ja zur Landwirtschaft gehört und damit die Erwartung hat, dass ein größerer Hühnerstall im Außenbereich anstandslos genehmigt werden müsste, der irrt. Landwirtschaft ist nach der gesetzlichen Definition nur dort gegeben, wo auch die wesentliche Futtergrundlage für die Tiere aus eigenen Flächen erzielt wird. Wer baut den Weizen für seine Tiere schon selbst an?
Eine weitere Möglichkeit zum Bauen im Außenbereich besteht aber darüber, dass eine bauliche Anlage wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen ihrer nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll. Wer also zahlreiche Tiere halten will, die geräusch intensiv sind, der kann sich auf diesen Passus berufen, da in einer Gegend, wo auch Wohnhäuser sind, sofort mit nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen gerechnet werden müßte.
Wenn es nun zu einer Auseinandersetzung mit dem Nachbarn kommt, wie ist der Ablauf eines solchen zivilrechtlichen Verfahrens?
Vor einem solchen Verfahren muss in zahlreichen Bundesländern zunächst ein Verfahren vor dem Schiedsmann angestrengt werden, der darauf bedacht sein wird, die nachbarlichen Interessen auszuloten und ein friedliches Zusammenleben wieder zu ermöglichen. Hier besteht bei Nachbarn, mit denen man reden kann, eine gute Chance, bei Kompromißbereitschaft, eine vernünftige Regelung herbeizu- führen. Die könnte darin bestehen, dass man eine besonders lautstark Art abschafft, dass man diese zu bestimmten Zeiten, also Nachts, in den Stall einsperrt, dass man noch weitere Isolierungsmaßnahmen zum Schallschutz am Stall ergreift. Mancher Nachbar wird damit schon zufrieden sein.
Kommt es jedoch dann zu einem Gerichtsverfahren, so wird das Gericht regelmäßig einen frühen Termin anberaumen, in weichem es zu einem Vergleich drängt. Hier wird erfahrungsgemäß insbesondere auf den Tierhalter eingewirkt, da die Gerichte mit einer etwas umfangreicheren Tierhaltung stets erhebliche Geräuscheinwirkungen verbinden, Vielleicht kann man mit den bereits genannten Vorkehrungen dort einen Vergleich schließen, sollte sich die Gegenseite darauf aber nicht einlassen, sollte man es auf eine Beweisaufnahme ankommen lassen. Diese findet durch eine Ortsbesichtigung seitens des Gerichts statt. Gelegentlich wird ein Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben. Die Ortsbesichtigung soll das Gericht über die Lästigkeit der Geräusche unterrichten.
Sie findet auf dem Grundstück des Nachbarn statt, denn um die Immissionen, die dort ankommen, geht es. Mit überreichlicher Fütterung kann man seine Tiere vielleicht an einem solchen Tag ruhig stellen - Richter sind auch Menschen -.. Gelegentlich müssen wir von extrem vernachlässigten Zuchtanlagen erfahren. Eines von dort herrührenden schlechten Eindrucks kann sich auch ein Richter nicht entziehen. Dies sollte beachtet werden. Wer in einer Wohngegend Tiere hält, sollte gepflegte Gartenanlagen vorweisen können. Wir wollen uns nichts vormachen, vielfach stören den Nachbarn gar nicht die Tiergeräusche sondern die Beschaffenheit der Anlage. Da er dagegen nichts direkt unternehmen kann, weicht er auf die Immissionen aus.
Soweit das Gericht dann den Ortstermin durchgeführt hat, ist es häufig so, dass die Geräusche der Tiere als nicht so beträchtlich eingestuft werden. Hier bietet sich für den Züchter eine bessere Ebene der Vergleichsverhandlungen. Nunmehr relativieren sich also die meist überzogenen Schilderungen des Nachbarn über den unerträglichen Lärm. Unterbreitet der Züchter nun ein vernünftiges Angebot zur weiteren Geräuschminimierung, so drängt das Gericht nicht seilten den Nachbarn zum Vergleichsschluss.
Um in diese prozessuale Situation zu gelangen, ist es aber erforderlich, zu bestreiten, dass die Geräusche der Tiere wesentlich auf dem Nachbargrundstück gehört werden können. Bestreitet man dies nicht, so komme es nicht zur Beweisaufnahme über die Lästigkeit der Geräusche und es ist nun Sache des Züchters, zu beweisen, dass die wesentlichen Geräusche ortsüblich sind. Nunmehr muss der Züchter vortragen, dass zahlreiche weitere Tierhaltungen dieses Ausmaßes in der Umgebung vorhanden sind. Das wird häufig schwer fallen. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, so wie letztendlich ,bei jedem Rechtsstreit.
Ich kann nur raten, notfalls anwaltlichen Beistand zu suchen. In vielen Fällen haben Züchter den Rechtsstreit selbst geführt und kamen dann mit dem geschlossenen Vergleich oder dem Urteil zu mir, wobei ich dann feststellen musste, dass der Züchter die dort enthaltenen Vorgaben nur dadurch erfüllen kann, dass er seine Tiere abschafft. Die Sprache der Juristen ist nun einmal eine sehr eigenständige und hinter jedem Begriff steht eine gesonderte Bedeutung.
Damit möchte ich gern meinen Vortrag beenden, jedoch nicht ohne weiter Mut zu machen für unsere geliebte Tierhaltung. Den besten Schutz vor nachbarlichen Auseinandersetzungen bietet ein gutes Maß Selbstkritik. Fragen sie sich stets, ob sie nicht noch etwas nachbarschaftsverträglicher gestalten können. Auch wenn dadurch Kosten aufgeworfen werden, doch jedes Hobby ist teuer.
Mensch Klicka,
mußtest Du Dich jetzt dazwischen drängeln!? ;D
Sorry Leute, ging nicht anders!!!
Ps. Ich hoffe ich konnte einigen weiterhelfen!
Schöne Grüße
Malaie ;)
wusste gar nicht das das geht. ;D
Tut`s eigentlich auch nicht, warst halt schneller.
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