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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stallbau im Außenbereich - Bauamt sagt nein !



Gänsemarie
17.11.2009, 05:28
Wir wollten gerne einen Stall oder zumindest einen Weidenunterstand bauen.
Das Bauamt sagt : Nein, im Außenbereich nur als Landwirt möglich!

Für uns bedeutet es -
4000qm Weide und keine anderen Tiere halten zu können,
weil wir keinen Unterstand bauen dürfen !

Ich bin echt fertig ! :(

güggel
17.11.2009, 08:10
Morgen,
genau das gleiche Problem haben wir auch !!
Wir sind sor als Nebenerwerbslandwirt gemeldet die dürfen das normalerweise, sprich man bekommt die Priviligierung.
AAAAAAAAAAAAAAaabbbbbbbbberrrrrrrrrr da wir kein Geld mit den Tieren verdienen dürfen wir das wieder nicht.

Ich bin grad auf dem Weg aufs Rathaus weil ich ganz viele Gartengrundstücke angeboten bekam aber niergends einzäunen darf geschweige eine Hütte drauf bauen.

Schafe haben wir versorgt ber meine Hühner brauchen ja auch ein Domiziel.

LG Güggel

Gänsemarie
17.11.2009, 08:24
Das heißt, wenn man Geld mit den Tieren verdient, dann darf man das ????
Was ist mit Erhaltungszucht ?
Pensionstiere?
Verein ?

Suche nach einem Schlupfloch....da kann einem gar nicht genug einfallen... :)

Klausemann
17.11.2009, 08:27
Hallo Gänsemarie, dass würde ich aber genaustens Hinterfragen, warum dir das verwärt bleiben soll ?

Alternativ vielleicht etwas auf Vier Rädern erstellen ;)

Gänsemarie
17.11.2009, 08:47
@Klausemann...die Begründung des Bauamtes lautete :
Im Außenbereich dürfen nur Landwirte bauen...selbst einen einfachen Unterstand dürfte ich nicht hinstellen...

Ach ja ..und für einen Bauwagen o.ä. müßte ich einen Nutzungsänderungsantrag stellen, denn die wären ja schließlich nicht zur Tierhaltung vorgesehen.... :-X

Grundbesitzabgaben darf ich aber zahlen... >:(

Klausemann
17.11.2009, 09:07
@ Gänsemarie,
wieso Nutzungsänderungsantrag ? Du baust das Ding von A-Z neu. Nichts mit Änderung. ;)

Einen massiven Holzrahmen als Fahrgestell. Ein paar Räder ran und eine Deichsel. Und schon ist der Hühnerstall mobil .

Ich wüsste nicht was da noch das Bauamt mit zu tun hat ?

Gruss Klaus

Klausemann
17.11.2009, 09:34
Ich habe mir gerade sagen lassen, dass sich der Nutzungsänderungsantrag nicht auf den Bauwagen bezieht , sondern auf das Grundstück. Sogesehen dürfte es schwierig werden, den netten Beamten zu überzeugen :roll

Momentan bin ich Ratlos :(

Gänsemarie
17.11.2009, 11:45
Ich blicke durch den Paragraphen-Dschungel eh nicht mehr durch.....
hätte ich die erst gar nicht gefragt.... 8)
so habe ich vielleicht schlafende Hunde geweckt..... :-[

Vielen Dank für die Rückmeldungen !

hein
17.11.2009, 11:51
Original von güggel
Morgen,
genau das gleiche Problem haben wir auch !!
Wir sind sor als Nebenerwerbslandwirt gemeldet die dürfen das normalerweise, sprich man bekommt die Priviligierung.
AAAAAAAAAAAAAAaabbbbbbbbberrrrrrrrrr da wir kein Geld mit den Tieren verdienen dürfen wir das wieder nicht.

LG Güggel
Sehr seltsam - wir sind seid 50 Jahren Nebenerwerbslandwirt! Und wenn wir damit kein Geld verdienen dürfen, was sollen wir denn damit??

Das haber ich ja noch nie gehört! Warum heisst das denn Neben-ERWERB-Landwirt??

Es heisst doch Erwerb! Also muss ich auch Erwirtschaften können!

Das mit der Baugenehmigung kann schon sein! Dafür gibs aber ja auch fahrbare Ställe und Unterstände! Die sind Genehmigungsfrei!

orpi
17.11.2009, 11:54
Hallo zusammen,

fragt mich mal, weshalb ich für Bienen und Hühner insgesamt 5 Bauwägen habe?!?
Diese obliegen angeblich nicht den Vorschriften und können nicht nur im Außenbereich, sondern auch im Landschaftsschutzgebiet, ... aufgestellt werden. Die Räder laß ich dran, aber ich bocke die Achse und die Stützen so weit auf, daß diese in der Luft stehen, dann kommt noch ne Holzpallette als Sonnenschutz davor und fertig ist der neue Stand. Im Außenbereich hab ich allerdingsmit Hühern leider schlechte Erfahrungen machen müssen, denn irgendwann kommen Fuchs und Marder zum gedeckten Tisch, auch tagsüber.

Gänsemarie
17.11.2009, 11:55
@Hein : Ich glaube er meint, daß weil er kein Geld mit den Tieren verdient, darf er es deshalb nicht....
also eben doch kein Erwerb....

Zeichensetzungsfehler ? :roll

hein
17.11.2009, 12:47
Für mich stellt sich jetzt die Frage - unabhängig von Allem: Als was ist das Grundstück denn zugelassen? Als Weide? Als Garten?

Und bei dem Bauwagen, da würde mir auch was einfallen! Und wenn ich den zuerst als Gartenhaus oder Katzenhaus in den eigenen Garten stellen würde! Und wenn ich den dann genehmigen lassen sollte, denn würde ich erst mal klären, wie man einen beweglichen Gegenstand genehmigen soll! Und wenn er darauf eine Antwort weiss, denn würde ich Ihn (den Beamten) fragen, was denn mit einem alten Auto wär! Man hätte da noch so ein altes Auto das würde wohl demnächst auch im Garten stehen und ob man das auch als irgendwas genehmigen lassen müsste!! Usw. Usw. Da muss man denn etws Fantasie haben!
Oder wenn man so einen Wagen genehmigen lassen soll, denn würde ich jeden Tag eine neue Genehmigung beantragen! Denn der Standort des Wagens hätte sich dann bei mir täglich geändert! Und somit muss ich täglich neu beantragen!

Ist bei mir genauso - aber auf einem anderen Gebiet! Meine Lebensgefährtin hat einen Partyservice und möchte im Sommer auch ab und an bei uns zu Hause Gäste bewirten! (in anderen Länder z. B. NRW ist das die Straussenwirtschaft) Aber in Nds. bekommt man dafür keine Genehmigung! Also - da ich das machen kann und auch selbständig bin, machen wir darauss eine Schulung, wo ich dementsprächend zu eingeladen habe! Und schon kann kein Beamter was mehr machen!

Nur wir dürfen uns auch nicht immer alles gefallen lassen! Und so würde mir auch da was einfallen - von wegen Bauwagen und so! Denn was kann ich dafür, wenn nachts die Hühner da reingehen!? Und wenn denn einer was sagt, denn würde ich dem Zustimmen - so von wegen das ich das auch so garnicht will! Aber auch nicht weiss was ich machen soll - wenn die da Abends immer unerlaubt reingehen!

Übrigens ein etwas weiter entfernter Nachbar hat seinen Taubenstall so gebaut, sa das das Fundament 2 mtr über den Boden ragt! Fundamente sind bei uns nicht genehmigungspflichtig! Und um das Fundament zu schützen wurde ein Dach drüber gesetzt! Naja und das da jetzt zufällig immer Tauben drunter sitzen wollte er ja auch überhaupt nicht! - Nur wie soll man das Ändern? Alles war aber auch schon vor Gericht usw.usw.! Aber er hat Recht bekommen! Und das Fundament steht heute noch da mit den Tauben!

hein
17.11.2009, 12:49
Original von Gänsemarie
@Hein : Ich glaube er meint, daß weil er kein Geld mit den Tieren verdient, darf er es deshalb nicht....
also eben doch kein Erwerb....

Zeichensetzungsfehler ? :roll
Ok mit den Tieren nichts mehr verdienen könne ist ja eine andere Sache - als nichts verdienen dürfen (Laut Amt)!

hein
17.11.2009, 12:51
Original von orpi
Hallo zusammen,

fragt mich mal, weshalb ich für Bienen und Hühner insgesamt 5 Bauwägen habe?!?
Diese obliegen angeblich nicht den Vorschriften und können nicht nur im Außenbereich, sondern auch im Landschaftsschutzgebiet, ... aufgestellt werden. Die Räder laß ich dran, aber ich bocke die Achse und die Stützen so weit auf, daß diese in der Luft stehen, dann kommt noch ne Holzpallette als Sonnenschutz davor und fertig ist der neue Stand. Im Außenbereich hab ich allerdingsmit Hühern leider schlechte Erfahrungen machen müssen, denn irgendwann kommen Fuchs und Marder zum gedeckten Tisch, auch tagsüber.
Auch ne gute Idee - von wegen Bienen und so!!

Frage mich?? Darf es auch eine zweibeinige junge Biene im Minirock sein??

labschi
17.11.2009, 21:32
Das verstehe ich nicht! Wir haben in unserem kleinen Garten ein kleines Gerätehaus auf Gehwegplatten gestellt. Dafür braucht man z.B. keine Genehmigung. Es ist jederzeit wieder einfach zu entfernen und auch nicht mit dem Mutterboden verbunden (z.B. gegossenes Beton-Fundament).

Ich kenne mich leider sonst nicht näher mit solchen Dingen aus, aber das wäre ja echt der Hammer bei 4000 qm und keine Möglichkeit von Tierhaltung. Manchmal ist sowas echt von der Laune eines einzelnen Beamten oder Angestellten abhängig.

Ich würde mich da noch mal ganz genau schlau machen und mich nicht auf die Aussage eines einzelnen Menschen verlassen. Der soll Dir mal was schwarz auf weiß zeigen.

Ich drücke ganz fest die Daumen, daß sich doch noch eine Lösung findet für Dich, Gänsemarie.

LG
Labschi

SuseL
17.11.2009, 22:26
Hallo,

ich habe es schon kurz im anderen Thread geschrieben.

Alte Autos im Garten sind entweder Schrott und/oder Altautos. Beides kann man mal kurz im Garten haben, aber nicht lange. Wen es interessiert, der lese das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Altautoverordnung. Je nachdem, wie sehr in Eurem Bereich auf so was geachtet wird, ist das schnell weg.

@labschi:
Ein Gartenhaus in einem Garten im Innenbereich, wo ein Bebauungsplan besteht, ist rechtlich was ganz anderes, als wenn das Ganze im Außenbereich stände. Das kann man nicht vergleiche.


Auch Landwirte dürfen im Außenbereich nicht alles bauen, was sie wollen. Es muss dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. Auch ein Landwirt darf für seine Hobbypferde keinen Pferdestall auf der Weide bauen. Das hatten wir schon mal. Würde er aber Pferde züchten und das Futter für seine Pferde anbauen, dürfte er auch einen Pferdestall bauen. Würde er nur Pferde züchten, aber kein eigenes Futter anbauen, darf er auch wieder den Pferdestall nicht bauen.

@Gänsemarie: Ist die Weide weit von Eurem Wohnhaus weg? Wenn nein, könntet Ihr den Stall auf das Hausgrundstück bauen und die Tiere etwas laufen lassen.

Oder schau Dir mal Absatz 2 im § 35 Baugesetz an. Wenn Du gut argumentierst, die Gänse nur lauf genug schreien, so dass Du sie im Innenbereich unmöglich halten kannst,sie aber doch so wertvoll, weil fast ausgestorben sind oder Du in Deiner Gemeinde eine gute Lobby und Fürsprecher hast, oder bei der Behörde so oft auf der Matte stehst, dass Dich schon bald niemand mehr sehen kann, oder oder...


Im Ämtern arbeiten übrigens nicht so viel Beamte. Jedenfalls bei uns nicht. Die Leute, die dort arbeiten, haben auch die Gesetze nicht gemacht. Sie müssen sich aber mit Ihnen herum schlagen. Das sollte man auch immer mal bedenken.

carasophie
17.11.2009, 23:16
Bist Du Mitglied im Kleintierzüchterverein? Hier hilft das Wunder... Geh mal hin zum Vorstand und frag ihn...

hein
18.11.2009, 10:13
Original von labschi
Das verstehe ich nicht! Wir haben in unserem kleinen Garten ein kleines Gerätehaus auf Gehwegplatten gestellt. Dafür braucht man z.B. keine Genehmigung. Es ist jederzeit wieder einfach zu entfernen und auch nicht mit dem Mutterboden verbunden (z.B. gegossenes Beton-Fundament).

Es kommt auf die Grösse an! In den meisten Bundesländer sind bis zur Grösse von 10 Kubikmeter genehmigungsfrei!

Es kommt nicht auf den schnellen Auf- bzw. Abbau an und auch nicht ob er befästigt ist!

Falls euer grösser ist, denn habt Ihr bis dito sehr viel Glück gehabt! Aber erwischen kann es euch jeden Tag! Und denn ist ein Abriss oder mind. ein Bussgeld fällig!

SuseL
18.11.2009, 11:05
Hallo,

nee, Labschi kann es nicht erwischen.

Stuhr ist in Niedersachen. Die Niedersächsische Bauordnung sagt, was genehmigungsfreie Anlagen sind. Als erstes steht dort:

1.1 Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 cbm - im Außenbereich nicht mehr als 20 cbm - Brutto- Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen; Garagen mit notwendigen Einstellplätzen jedoch nur, wenn die Einstellplätze genehmigt oder nach § 69a genehmigungsfrei sind,:

Das Hühnerhäuschen hat ganz bestimmt keine 40 cbm umbauten Raum, die anderen Dinge treffen auch nicht zu, also genehmigungsfrei und gut ist es.

Gänsemarie
18.11.2009, 12:52
Vielen lieben Dank für Eure Tips. :)
Werde mal alles mal durchdenken und es wird sicher eine Möglichkeit geben.
So schnell gebe ich nicht auf.
Gibt ja einige Gründe, die ich als Argument anbringen kann.
Das Schöne daran ist, es ist keinesfalls nur vorgeschoben, sondern tatsächlich so.

1. Erhaltungszucht
2. Tiergestützte Therapie
3. Tierpension und Pflegestelle

Werde Euch auf dem Laufenden halten. ;)

hein
18.11.2009, 13:42
Original von SuseL
Hallo,

nee, Labschi kann es nicht erwischen.

Stuhr ist in Niedersachen. Die Niedersächsische Bauordnung sagt, was genehmigungsfreie Anlagen sind. Als erstes steht dort:

1.1 Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 cbm - im Außenbereich nicht mehr als 20 cbm - Brutto- Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen; Garagen mit notwendigen Einstellplätzen jedoch nur, wenn die Einstellplätze genehmigt oder nach § 69a genehmigungsfrei sind,:

Das Hühnerhäuschen hat ganz bestimmt keine 40 cbm umbauten Raum, die anderen Dinge treffen auch nicht zu, also genehmigungsfrei und gut ist es.
Das hört sich gut an!! ;D

Lonox
18.11.2009, 14:39
Anbei der Link für Niedersachsen auf den auch ich mich bei meiner Baumaßnahme "Stall" berufen habe.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/niedersachsen_recht.cgi?sessionID=1504358090168908 3397&chosenIndex=Dummy_nv_6&templateID=document&highlighting=off&xid=173016,119

Hier ein Link zum jeweiligen Baurecht der einzelnen Bundesländer:

http://www.baurecht.de/gesetze.htm

2Rosen
18.11.2009, 15:00
Original von SuseL
Stuhr ist in Niedersachen. Die Niedersächsische Bauordnung sagt, was genehmigungsfreie Anlagen sind. Als erstes steht dort:

1.1 Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 cbm - im Außenbereich nicht mehr als 20 cbm - Brutto- Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen; Garagen mit notwendigen Einstellplätzen jedoch nur, wenn die Einstellplätze genehmigt oder nach § 69a genehmigungsfrei sind,:
.

So, nun frag ich mich schon seit langem was wäre wenn:
Ich einen zweiten oder dritten oder wasweißichwievielten Stall oder Gartenhaus auf meinem Grundstück hinstellen möchte der jeweils kleiner als 40m³ ist. :-[
Wird der umbaute Raum dann zusammen veranlagt oder gilt für jedes der Gartenhäuschen oder was auch immer: ist genemigt, ist ja kleiner als 40m³.
Dann könnte ich mir theoretisch ja den Garten oder das Grundstück mit kleinen Häuschen zupflastern oder nicht!? :ahhh

Lonox
18.11.2009, 15:01
Für NRW dürfte diese hier der betreffende Link zum Baurecht sein:

http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=5820031106092333838#FN3

§ 65 (Fn 3, 10)
Genehmigungsfreie Vorhaben

(1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:

Gebäude

1. Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches); dies gilt nicht für Garagen und Verkaufs- und Ausstellungsstände,

Ausnahme:
Sonstige bauliche Anlagen und Einrichtungen
49. unbedeutende bauliche Anlagen und Einrichtungen, soweit sie nicht durch die Nummern 1 bis 48 erfasst sind, wie Teppichstangen, Markisen, nicht überdachte Terrassen sowie Kleintierställe bis zu 5 m³.

Lonox
18.11.2009, 15:06
Original von 2Rosen

Original von SuseL
Stuhr ist in Niedersachen. Die Niedersächsische Bauordnung sagt, was genehmigungsfreie Anlagen sind. Als erstes steht dort:

1.1 Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 cbm - im Außenbereich nicht mehr als 20 cbm - Brutto- Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen; Garagen mit notwendigen Einstellplätzen jedoch nur, wenn die Einstellplätze genehmigt oder nach § 69a genehmigungsfrei sind,:
.

So, nun frag ich mich schon seit langem was wäre wenn:
Ich einen zweiten oder dritten oder wasweißichwievielten Stall oder Gartenhaus auf meinem Grundstück hinstellen möchte der jeweils kleiner als 40m³ ist. :-[
Wird der umbaute Raum dann zusammen veranlagt oder gilt für jedes der Gartenhäuschen oder was auch immer: ist genemigt, ist ja kleiner als 40m³.
Dann könnte ich mir theoretisch ja den Garten oder das Grundstück mit kleinen Häuschen zupflastern oder nicht!? :ahhh

§ 10 NBauO(Gesetz) - Landesrecht Niedersachsen
Abstände auf demselben Baugrundstück(1) Zwischen Gebäuden auf demselben Baugrundstück, die nicht unmittelbar aneinander gebaut sind, muss ein Abstand gehalten werden, der so zu bemessen ist, wie wenn zwischen ihnen eine Grenze verliefe.

->
§ 7 NBauO(Gesetz) - Landesrecht Niedersachsen
Grenzabstände(1) 1Gebäude müssen mit allen auf ihren Außenflächen oberhalb der Geländeoberfläche gelegenen Punkten von den Grenzen des Baugrundstücks Abstand halten. 2Der Abstand ist zur nächsten Lotrechten über der Grenzlinie zu messen. 3Er richtet sich jeweils nach der Höhe des Punktes über der Geländeoberfläche (H). 4Der Abstand darf auf volle 10 cm abgerundet werden.

(2) Erhebt sich über einen nach § 8 an eine Grenze gebauten Gebäudeteil ein nicht an diese Grenze gebauter Gebäudeteil, so ist für dessen Abstand von dieser Grenze abweichend von Absatz 1 Satz 3 die Höhe des Punktes über der Oberfläche des niedrigeren Gebäudeteils an der Grenze maßgebend.

(3) Der Abstand beträgt 1 H, mindestens jedoch 3 m.

(4) 1Der Abstand beträgt 1/2 H, mindestens jedoch 3 m,

2Rosen
18.11.2009, 15:23
Mal ganz konkret: ich habe vor demnächst, für die evtl. im nächsten Jahr zu erwartenden Schäfchen, zu beginnen einen Schafstall mit Unterstand zu planen.
Auf unserem Grundstück stehen bereits ein Hühnerstall (ca. 24m³) und ein Gartenhaus (ca. 16m³).
Nun stellte ich neulich eine allgemeine Frage an einen Bekannten der im Bauamt arbeitet.
Aussage war: bis 40m³ umbauter Raum kein Problem.
Klasse, schlau wurde ich daraus auch nicht, denn bevor ich erklären konnte dass ja eigentlich insgesamt dann mehr umbaut sind war er verschwunden.
Bevor ich aber beim Amt die Pferde wild mache, gibt´s ja hier evtl. sichere Erkenntnisse.
Noch mal kurz die Daten: Grundstück ist Bauland, Mischgebiet, ca. 4000m², Hütten würden mind. 30m auseinander und an keiner Grenze stehen.
Was nun, werden sie "zusammen veranlagt" oder ist es wurscht ob es drei á 30m³ oder ähnlich sind?

Lonox
18.11.2009, 15:31
@2Rosen

Für mich ist das eindeutig.
Genehmigungsfrei sind in deinem Fall (Bauland) Gebäude mit nicht mehr als 40cbm. Selbstredend bezogen auf einzelne Gebäude.
Du darfst mehrere bauen - musst aber auf entsprechende bauliche Abstände achten.

Dotti
18.11.2009, 15:37
Original von SuseL

Stuhr ist in Niedersachen. Die Niedersächsische Bauordnung sagt, was genehmigungsfreie Anlagen sind. Als erstes steht dort:

1.1 Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 cbm - im Außenbereich nicht mehr als 20 cbm - Brutto- Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen; Garagen mit notwendigen Einstellplätzen jedoch nur, wenn die Einstellplätze genehmigt oder nach § 69a genehmigungsfrei sind,:


Ist das in der letzten Zeit geändert worden?
Ich meine, dass das vor ein paar Jahren noch 10m³ waren, denn ich hätte ganz gern noch ein Gewächshaus gebaut.

Die Frage, ob man den Rauminhalt mehrerer Gebäude addieren muß, betrifft mich auch. Weiß dazu noch jemand was? ???

Danke schon mal für Eure erleuchtenden Ausführungen. :)

Lonox
18.11.2009, 15:44
Original von Dotti

Original von SuseL

Stuhr ist in Niedersachen. Die Niedersächsische Bauordnung sagt, was genehmigungsfreie Anlagen sind. Als erstes steht dort:

1.1 Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 cbm - im Außenbereich nicht mehr als 20 cbm - Brutto- Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen; Garagen mit notwendigen Einstellplätzen jedoch nur, wenn die Einstellplätze genehmigt oder nach § 69a genehmigungsfrei sind,:


Ist das in der letzten Zeit geändert worden?
Ich meine, dass das vor ein paar Jahren noch 10m³ waren, denn ich hätte ganz gern noch ein Gewächshaus gebaut.

Die Frage, ob man den Rauminhalt mehrerer Gebäude addieren muß, betrifft mich auch. Weiß dazu noch jemand was? ???

Danke schon mal für Eure erleuchtenden Ausführungen. :)

Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Anhang 1 NBauO(Gesetz) - Landesrecht Niedersachsen
Genehmigungsfreie bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen

1.Gebäude

1.3Gewächshäuser mit nicht mehr als 30 m3 Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich mit nicht mehr als 15 m3 Brutto-Rauminhalt, jedoch nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen,

Ich finde aktuell keine verbindliche Info bzgl. der Addition einzelner Gebäude.
Aber wählen wir doch ein den logischen Ansatz und stellen uns ein "unendlich" großes Grundstück vor auf dem nur ein Gebäude gebaut werden darf vs. mehrere Mini-Grundstücke mit jeweils einem Gebäude. Ist doch unsinnig...
Für mich bezieht sich der Paragraph auf das max. Baukörpervolumen eines Gebäudes und unter Berücksichtigung notwendiger Grenzabstände kommt man üblicherweise schnell an sieine baulichen Grenzen.

Carsten
18.11.2009, 22:45
Achtung: Gilt für Niedersachsen!

1. Ja, vor ein paar mehr Jahren waren es bezüglich baugenehmigungsfreies Nebengebäude noch 10m³ im Außenbereich und 20 m³ im Innenbereich.

2. ganz großes ACHTUNG!!!

Die Angabe in m³ bezieht sich immer auf den gesamten umbauten Raum und der rechnet sich ab Traufkante, also praktisch meist ab Außenkante Dachrinne! Also muss man aufpassen, nicht dass man denkt man baut seinen Stall im Innenbereich (im Ort) meinetwegen mit einer Grundfläche von 4m * 5m (=20m²) und 2m hoch (=40m³) Innenraum und wäre auf der sicheren Seite!!! Das ist man dann nämlich nicht!!!

Man muss den Raum unter dem Dachüberstand und beispielsweise den Dachboden (bestenfalls bei einem Pultdach nur die Sparren und die Bedachung darauf) mitrechnen, da kommen immer noch einige m³ zusammen.

Gruß
Carsten

orpi
19.11.2009, 09:13
Au Mann, ...

manchmal meint an, Gesetze wären von Wahnsinnigen gemacht und nicht von uns Bürgern selbst.
Sicherlich sind zum Schutz der Interessen anderer schon auch Regeln notwendig, doch Regeln die einen hindern, trotz fachlicher Ausbildung, Geld zu verdienen (und den Staat mit Steuern daran zu beteiligen), ...

na ja. ... Man muß halt Lobby dafür haben und Justizia ist eben doch nicht blind ... schlimm genug.

Waldfrau2
22.11.2009, 13:55
Hallo Bauwütige,
hier in Hessen ist das auch eine komplizierte Sache.
Wir haben in unserem kleinen Garten ein kleines Gerätehaus auf Gehwegplatten gestellt. Dafür braucht man z.B. keine Genehmigung. Es ist jederzeit wieder einfach zu entfernen und auch nicht mit dem Mutterboden verbunden (z.B. gegossenes Beton-Fundament). von labschi (1. Seite) Aber bei uns steht in der der Bauordnung:
Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. 2 Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Erdboden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest genutzt zu werden. Als ich meine Blechhütte im Garten gebaut habe, die nur durch Schwerkraft auf der Erde ruht, war ich von der Labschi-Variante ausgegangen, aber denkste. Bei mir im Wochenendgebiet ist lediglich EIN Gerätehaus mit max. 30 cbm zulässig. Die Anfrage bei der Gemeinde ergab: Ich dürfte an die Blechhütte anbauen, bis die 30 cbm erreicht sind, oder ich müßte die Blechhütte zugunsten einer anderen Hütte abreißen, auch wenn beide zusammen nur 30 cbm haben. Jetzt habe ich gefragt, wie es mit einer Voliere wäre (wegen Vogelgrippe). Auskunft: max. 15 cbm darf ich genehmigungsfrei, ansonsten wäre die Möglichkeit für eine Gartenhütte futsch. Achja, in jedem Fall natürlich 3m Abstand von der Grenze einhalten! Mein Haus hat knapp 40qm, keinen Keller, keinen Dachboden, klassisches Wochenendhäuschen, so daß eine Hütte schon sehr wichtig ist. Es dürfte allerdings eine Grundfläche von 60qm haben. Somit habe ich mir überlegt, mein rollenbewehrtes kleines Hühnerhäuschen hinter das Haus zu schaffen und die Voliere als Anbau ans Haus zu gestalten, an einer Stelle, wo beim Kauf schon ein Anbau dran war. Hätte den Vorteil, daß die Hühner bzw. der Hahn einen Teil des Tages geräuschgünstiger untergebracht wären, habe schon Ärger deshalb.
Vielleicht wäre es noch eine Möglichkeit, eine Voliere aus Einzelteilen zerlegbar herzustellen und mit Heringen wie ein Zelt am Boden zu befestigen. So ein Teil würde ja nicht durch Schwerkraft halten, sondern bei Sturm wegfliegen. Man würde sie ja auch nur bei Bedarf verwenden, z. B. bei Vogelgrippe, oder wenn ich in den Urlaub fahre und sicher sein will, daß kein Flügelmonster rausfliegt.
Ich finde, wenn Stallpflicht verhängt werden kann, muß betroffenen Geflügelhaltern auch gestattet sein, außerhalb der normalen rechtlichen Bedingungen eine tiergerechte Voliere zu bauen. Und man fragt sich, wozu man Eigentum an Land erwerben kann, wenn man es dann nicht nutzen darf. Was darf Gänsemarie denn überhaupt mit den 4000qm machen außer Grundsteuern zahlen? ???

legaspi96
22.11.2009, 16:31
erkläre mir bitte jemand diesen Unfug.
In Wohngebieten werden Gerätehäuschen, Gartenhäuschen, Treibhäuser, Hundehütte etc. so nach und angebaut, bis das ganze Grundstück zugebaut ist. Und uns Tierhaltern macht man das Leben schwer. Wenn ein Grundstück von 4.000 qm genutzt wird um Tiere darauf zu halten, muß doch ein Stall genehmig werden. Es ist ja nicht so, das nur der Eigentümer der Tiere Nutzen und Freude an seinen Tieren hat. Jeder Spaziergänger kann sich an den Tieren erfreuen und für viele Kinder ist es eine Bereicherung, Tiere in Natura zu sehen.
Grüße
Monika

belarus082
23.11.2009, 11:26
Hallo
Ich bin immer mit dem Argument gut gefahren : "Die eine Seite kenn ich nun und wie ist die andere." Es gibt immer eine andere Seite oder Ausnahme. Gänsemarie Du kannst es ja auch mal versuchen wenn der gute Mensch im Urlaub ist von der Beörde (muss man halt nur heraus bekommen),den dann ist ja ein anderer zuständig und der kann anders entscheiden,oder auch nicht. Muss man probieren. Oder Du gehst eine Etagge höher zu seinem Chef,hilft manchmal auch schon.
PS: Du hast zuviel gefragt.
Gruss Andreas

Carsten
23.11.2009, 12:07
Das Problem ist immer, man muss das Ganze sehen. Was steht schon auf den Grundstücken mit welchen Grenzabständen usw.

Dann kommt e simmer darauf an, wo das Grundstück liegt, nciht nru ob Außenbereich oder Innebreich, sondern als was das Gebiet ausgewiesen ist usw. Eine allgemeine Pauschalaussage lässt sich da meist nur schwer treffen, das hilft keinem weiter und führt hinterher dann zu dem berühmten ..."ich darf das nicht, aber mein Onkel in XYZ der darf genau das machen!" usw.

Da wird dann die Hysterie meist sehr geschürt!

maica
23.11.2009, 17:35
Aber das müsste doch so gehen,

wenn man aus Fertigteilen eine Hütte aufbaut ohne Fundament, nackt auf den Boden, dazu wie einen Art Bauzaun auf Pfosten drum herum als Einzäunung oder ein Schafweidezaun.
Da kann doch Niemand was dagegen sagen, oder ?

Die Hütte wäre in 1-2 Std. auf - und abgebaut in einer üblichen Grösse 2 x3 m oder so ähnlich 8)

SuseL
23.11.2009, 18:06
Original von maica
wenn man aus Fertigteilen eine Hütte aufbaut ohne Fundament, nackt auf den Boden, dazu wie einen Art Bauzaun auf Pfosten drum herum als Einzäunung oder ein Schafweidezaun.
Da kann doch Niemand was dagegen sagen, oder ?

Auch dagegen kann und wird man etwas sagen. Das wäre eine Anlage, von der eine Wirkung, wie von einem Gebäude ausgeht und damit genehmigunsgpflichtig. Im Außenbereich ist es sehr, sehr schwer, wenn man nicht Land- oder Forstwirt ist.

Der Zaun ist übrigens auch eine bauliche Anlage und bedarf der Genehmigung. Bauzaun ist ganz schlecht. Die sind sehr auffällig. Wenn, dann ein Weidezaun, Wildschutzzaun oder so was. Das geht meistens kommentarlos durch. Auch, wenn vorher nicht gefragt wurde oder der Zaun nicht ausdrücklich genehmigt wird. Jedenfalls bei uns.

Entweder kriegt man eine Genehmigung für einen Stall, in dem man Argumente findet, um den Stall genehmigungsfähig zu machen, oder man lässt es besser. Wenn man den Stall wieder abbauen muss, kostet das nur doppelt, verhärtet die Fronten, frustriert einen und macht jede Menge Ärger.

LG, Susanne

hein
24.11.2009, 10:17
Original von maica
Aber das müsste doch so gehen,

wenn man aus Fertigteilen eine Hütte aufbaut ohne Fundament, nackt auf den Boden, dazu wie einen Art Bauzaun auf Pfosten drum herum als Einzäunung oder ein Schafweidezaun.
Da kann doch Niemand was dagegen sagen, oder ?

Die Hütte wäre in 1-2 Std. auf - und abgebaut in einer üblichen Grösse 2 x3 m oder so ähnlich 8)
Warum muss das gehen?

Stell Dir mal vor, jeder würde auf einer Freifläche Hütten bauen! Würdest Du das gut finden?

Und wenn diese Freifläche als Tierweide nicht genutzt werden darf, denn weiss man das schon beim Kauf des Grundstückes und hat sich daran zu halten! Und damit fertig!

Stell Dir das mal ganz krass vor! Jeder würde sich Freiflächen kaufen und darauf kleine Ställe bauen! Und jeder der sich einen Bauplatz kauft, der würde dann nicht dort auch Häusle bauen!

Denn würden alle Siedlungen leer stehen und alle Wiesen wären voll mit kleinen Ställen!

Ich weiss - es ist eine Übertreibung! Aber es ist es nicht so?! Ist bei mir z. Zt. genauso. Wir wollen gerne ein Hofcafe eröffnen - können es aber nicht da wir ausserhalb der geschlossenen Ortschaft liegen! Obwohl ich damit auch nicht einverstanden bin, so ist das ok!

Denn stell Dir das an dem Beispiel mal vor! Jeder würde ausserhalb der Ortschaft Cafees und Lokale eröffnen und in den Ortschaften gäbe es nichts mehr! Wär doch echt mist!

Und so ist es auch hier! Erst mal muss man prüfen, was das für eine Fläche ist! Und wenn das eine Fläche ist, die nicht bebaut werden kann denn ist es eben so! Oder man muss dementsprechende Anträge zur Neureglung stellen! Und fertig ist die Sache!

Carsten
24.11.2009, 10:18
es kommt darauf an, was sonst noch alles auf Eurem Grundstück steht und was dort überhaupt zulässig ist!

Die ersten Fragen wären:
-Soll die Hütte in Grenznähe (unter 3m Grenzabstand) stehen?
-Welche Gebäude, Hütten, Carports, Holzschuppen usw. gibt es schon auf dem Grundstück und wie groß sind diese?
-Wo liegt das Grundstück?
-Gibt es besondere Anforderungen (reines Wohngebiet?)?



Original von maica
Aber das müsste doch so gehen,

wenn man aus Fertigteilen eine Hütte aufbaut ohne Fundament, nackt auf den Boden, dazu wie einen Art Bauzaun auf Pfosten drum herum als Einzäunung oder ein Schafweidezaun.
Da kann doch Niemand was dagegen sagen, oder ?

Die Hütte wäre in 1-2 Std. auf - und abgebaut in einer üblichen Grösse 2 x3 m oder so ähnlich 8)

hein
24.11.2009, 10:24
Original von Carsten
es kommt darauf an, was sonst noch alles auf Eurem Grundstück steht und was dort überhaupt zulässig ist!

Die ersten Fragen wären:
-Soll die Hütte in Grenznähe (unter 3m Grenzabstand) stehen?
-Welche Gebäude, Hütten, Carports, Holzschuppen usw. gibt es schon auf dem Grundstück und wie groß sind diese?
-Wo liegt das Grundstück?
-Gibt es besondere Anforderungen (reines Wohngebiet?)?


Die allerste Frage ist:

Darf man auf diesem Grundstück bauen? Ja oder Nein

Und der Rest muss sich dann ergeben!

Denn was bringt die Frage: -Soll die Hütte in Grenznähe (unter 3m Grenzabstand) stehen? - wenn man dort überhaupt nicht bauen darf

und die Frage: -Welche Gebäude, Hütten, Carports, Holzschuppen usw. gibt es schon auf dem Grundstück und wie groß sind diese? - ist uninteressant! Wenn dort schon welche stehen, so muss man nicht auch automatisch weitere Genehmigen!

Und - -Wo liegt das Grundstück? - ist auch uninteressant. Denn wenn dort gebaut werden kann, denn interessiert es niemanden wo das Grundstück liegt! Und wenn dort nicht gebaut werden darf dito - da interessiert die Lage auch niemanden!

Gänsemarie
24.11.2009, 10:38
Danke für die Hinweise, Ratschläge und Denkanstöße....

Fakt ist, daß ich auf dem angrenzenden Gartenland wohl ein Gartenhaus hinstellen könnte. :schlaumeier
Aber um Hühner o.ä. darin halten zu dürfen, müßte ich einen Nutzungsänderungantrag stellen... :blink
der widerum nicht genehmigt werden würde, da Stallungen u.ä. eben nicht aufgestellt werden dürfen......:wall

Ich habe auch erst gedacht, ich hätte es nicht richtig verstanden....
aber es ist wirklich so.... :stupid

Nun werde ich ein paar Wochen abwarten und mich ganz in Ruhe durch die Paragraphen arbeiten, um dann eine Entscheidung fällen zu können

hein
24.11.2009, 10:58
Original von Gänsemarie
Danke für die Hinweise, Ratschläge und Denkanstöße....

Fakt ist, daß ich auf dem angrenzenden Gartenland wohl ein Gartenhaus hinstellen könnte. :schlaumeier
Aber um Hühner o.ä. darin halten zu dürfen, müßte ich einen Nutzungsänderungantrag stellen... :blink
der widerum nicht genehmigt werden würde, da Stallungen u.ä. eben nicht aufgestellt werden dürfen......:wall

Ich habe auch erst gedacht, ich hätte es nicht richtig verstanden....
aber es ist wirklich so.... :stupid

Nun werde ich ein paar Wochen abwarten und mich ganz in Ruhe durch die Paragraphen arbeiten, um dann eine Entscheidung fällen zu können
Da gibs nur das eine!! Einen Nutzungsänderungsantrag stellen. Da bringt die Paragraphenarbeit nix weiteres!
Oder eben über Umwege dort erst mal ein Gartenhäuschen bauen und dann schritt für schritt in Richtung Hühnerhaus gehen! - Was dann natürlich nicht ganz legal ist! Aber manchmal hilft!

hein
24.11.2009, 11:02
Original von Gänsemarie
Danke für die Hinweise, Ratschläge und Denkanstöße....

Fakt ist, daß ich auf dem angrenzenden Gartenland wohl ein Gartenhaus hinstellen könnte. :schlaumeier
Aber um Hühner o.ä. darin halten zu dürfen, müßte ich einen Nutzungsänderungantrag stellen... :blink
der widerum nicht genehmigt werden würde, da Stallungen u.ä. eben nicht aufgestellt werden dürfen......:wall

Ich habe auch erst gedacht, ich hätte es nicht richtig verstanden....
aber es ist wirklich so.... :stupid


Auch hier gilt das Selbe - siehe weiter oben von mir den Bericht!

Stellt euch vor es könnten überall Ställe auf einer Wiese gebaut werden! Wie würde das aussehen und wann will man da schluss machen!? Bei 10 Tiere? bei 20 Tier? bei 100 Tiere oder bei 10.000 Tiere?!
Alle Ställe dazu könnte man so bauen, das sie auch innerhalb von einer Std. wieder abbauen könnte oder das alle Ställe auch kein Fundament haben müssen usw. usw.

Denn wenn man das könnte, dann hätten wir die glkeiche Situation wie in Indien wo viele nicht genehmigte kleine Hütten zum wohnen stehen! Oder wie auf Malorca wo jetzt wieder grosse Millionenteure Hotels abgerissen werden müssen - eben weil sie keine Baugenehmigung haben.

Gänsemarie
24.11.2009, 11:16
Original von hein


Denn wenn man das könnte, dann hätten wir die glkeiche Situation wie in Indien wo viele nicht genehmigte kleine Hütten zum wohnen stehen! Oder wie auf Malorca wo jetzt wieder grosse Millionenteure Hotels abgerissen werden müssen - eben weil sie keine Baugenehmigung haben.

Da gebe ich Dir Recht ! Es hat schon seinen Sinn...

Es ist nur sehr blöd:
Man hat Gartenland, angrenzend daran Weideland und man könnte darauf weiden lassen, hat aber dann keinen Unterstand für die Tiere.
Was wiederum gegen andere Gesetze verstoßen würde. :neee:

Ganz abgesehen davon, daß ich niemals meine Tiere ohne Schattenplatz und Wetterschutz darauf halten würde.

SuseL
24.11.2009, 12:28
Hallo Gänsemarie,

das Problem an der ganzen Sache ist, dass man aus der Ferne überhaupt nicht beurteilen kann, ob und was man legal etwas machen kann oder nicht.

Du schreibst z.B. Gartenland. Was ist das für ein Garten? Dein Hausgarten, direkt auf dem Hausgrundstück, ein Schrebergarten in einer Anlage, ein privater Garten im Innenbereich, aber nicht am Haus, ein wilder Garten wer weiß wo, ein Garten an einem Haus im Außenbereich usw. usf.

Das alles kann man nur wissen, wenn man die Situation vor Ort und alle Daten, Verordnungen und Gesetze kennt, die für den Bereich vorliegen.

Ich habe jetzt nicht alles gelesen. Vielleicht wurde das schon geschrieben. Ich persönlich würde beim Bauamt um einen Gesprächstermin bitten und fragen, was man machen kann, um das zu erreichen, was Du möchtest. Wenn das, was Du willst, gar nicht geht, dann eben was man maximal erreichen kann und wie man vorgehen sollte. Dabei sämtliche mögliche Alternative einbeziehen.

hein
24.11.2009, 15:40
Original von SuseL
Ich habe jetzt nicht alles gelesen. Vielleicht wurde das schon geschrieben. Ich persönlich würde beim Bauamt um einen Gesprächstermin bitten und fragen, was man machen kann, um das zu erreichen, was Du möchtest. Wenn das, was Du willst, gar nicht geht, dann eben was man maximal erreichen kann und wie man vorgehen sollte. Dabei sämtliche mögliche Alternative einbeziehen.

Genau richtig!

Und danach ggf. einen Nutzungsänderungsantrag stellen!
Oder was auch immer - das muss sich dann aus dem Gespräch ergeben!

Carsten
24.11.2009, 15:44
ich habe meine Fargen aus bestimmten gründen gestellt, ohne aber bei den Fragen eine Reihenfolge vorzugeben!

Ich wollte damit weitere Informationen erlangen!

@hein: Weißt du was ein Bauwich ist? Wenn ja, dann denk mal drüber nach, wenn nein, dann verurteile nicht die Frage, ob die Hütte innerhalb des Grenzabstands von 3m stehen soll!

Die Frage "Darf man auf diesem Grundstück bauen? Ja oder Nein?" ist eben nicht die erste und akllesentscheidende Frage!

Aber egal, da ich mit Sicherheit nicht alle Sonderregelungen des Baurechts hier pauschal aufschreiben werde!


Original von hein

Original von Carsten
es kommt darauf an, was sonst noch alles auf Eurem Grundstück steht und was dort überhaupt zulässig ist!

Die ersten Fragen wären:
-Soll die Hütte in Grenznähe (unter 3m Grenzabstand) stehen?
-Welche Gebäude, Hütten, Carports, Holzschuppen usw. gibt es schon auf dem Grundstück und wie groß sind diese?
-Wo liegt das Grundstück?
-Gibt es besondere Anforderungen (reines Wohngebiet?)?


Die allerste Frage ist:

Darf man auf diesem Grundstück bauen? Ja oder Nein

Und der Rest muss sich dann ergeben!

Denn was bringt die Frage: -Soll die Hütte in Grenznähe (unter 3m Grenzabstand) stehen? - wenn man dort überhaupt nicht bauen darf

und die Frage: -Welche Gebäude, Hütten, Carports, Holzschuppen usw. gibt es schon auf dem Grundstück und wie groß sind diese? - ist uninteressant! Wenn dort schon welche stehen, so muss man nicht auch automatisch weitere Genehmigen!

Und - -Wo liegt das Grundstück? - ist auch uninteressant. Denn wenn dort gebaut werden kann, denn interessiert es niemanden wo das Grundstück liegt! Und wenn dort nicht gebaut werden darf dito - da interessiert die Lage auch niemanden!

hein
24.11.2009, 16:19
Original von Carsten
ich habe meine Fargen aus bestimmten gründen gestellt, ohne aber bei den Fragen eine Reihenfolge vorzugeben!

Ich wollte damit weitere Informationen erlangen!

@hein: Weißt du was ein Bauwich ist? Wenn ja, dann denk mal drüber nach, wenn nein, dann verurteile nicht die Frage, ob die Hütte innerhalb des Grenzabstands von 3m stehen soll!

Die Frage "Darf man auf diesem Grundstück bauen? Ja oder Nein?" ist eben nicht die erste und akllesentscheidende Frage!

Aber egal, da ich mit Sicherheit nicht alle Sonderregelungen des Baurechts hier pauschal aufschreiben werde!


Auf die Reihenfolge habe ich auch nicht geachtet und ich verurteile auch keine Fragen! Nur was bringt mir das ganze Gefrage, wenn ich dort überhaupt nicht bauen darf!?

Ob das mit oder ohne Sonderregelung ist doch egal! Ok, wenn ich eine Sonderregelung zum Bauen habe, denn ist ja die Frage ob gebaut oder nicht gebaut werden kann ja schon erledigt!

Und dann kann ich nach den Sonderregeln fragen z. B. 3m Abstand usw. usw.

Auch oder trotz Bauwich!! ;) :laugh

Carsten
24.11.2009, 16:39
Es gibt praktisch nichts, wo man nicht irgendwas hinbauen kann. Das kann lediglich in Landschaftsschutzgebieten usw. der Fall sein. Sonst kann man selbst im Außenbereich ein genehmiguingsfreies Gebäude errichten!

Kommt halt nur auf die Größe an!

Und man muss natürlich das restliche Baurecht, sprich Grenzabstände usw. einhalten!

Hühnerhuhn
24.11.2009, 18:00
Hallo,
:D :D So ging es mir vor einigen Jahren auch! Nur war die Begründung, der Zaun würde das Landschaftsbild stören :neenee:Unbedeutend, dass links und rechts Zäune für Rinder und Schafe sind :neee:

Also haben wirs gelassen und vor kurtzem bekam ich denTipp :o
Wenn ich auf einem Grundstück im Außenbereich Bienenvölker habe, darf und muß :P dieses eingezäunt werden!!!!
Ausage stammt von einem Bauamtsleiter!!

Hier war doch auch ein Beitag von einem Imker??? Oder??
Sonst setz dich mal mit einem Imkerverein in Verbindung und frag dort mal nach, wegen Bienenhaltung im Außenbereich.
Die Hühner können ja später hinzuziehen!! :biggrin: :biggrin:

VG Hühnerhuhn

legaspi96
24.11.2009, 19:10
Och schön, das mit den Bienen!
Ich hab erst ewig überlegt, bin dann zu dem Schluß gekommen, das die Menschheit vor den Bienen geschützt werden muß. Sprich der Mensch wird durch den Zaun aufgehalten zu nahe an die Bienenhäuser zu treten. Verbessert mich, wenn das falsch ist.
Grüße
Monika

belarus082
24.11.2009, 20:37
Hallo
Das ist eine sehr gute Idee von Susel mit dem Gesprächstermin aber den würde ich vor Ort machen. Damit sich die lieben Leute vom Amt ein Bild eben vor Ort machen können. Beim Termin vielleicht auch schon mal das geplante Häuschen mit Kegeln oder Hüttchen darstellen (Grundfläche). Den wenn die lesen zB Grundfläche soll 3x4m werden dann klingt das sehr viel für jemanden der keine Ahnung :neenee: hat aber Original ist es eben nicht so gross. Ich wünsch Dir viel Glück mit den Paragraphenreitern.
Und nicht locker lassen,immer schön Nerven :type :telefon :boese, bis sie aufgeben :wfahne
MfG Andreas

SuseL
24.11.2009, 20:58
Hallo Andreas,


[i]Das ist eine sehr gute Idee von Susel mit dem Gesprächstermin aber den würde ich vor Ort machen. Damit sich die lieben Leute vom Amt ein Bild eben vor Ort machen können.

Aus Erfahrung: Vor Ort ist schwierig. Dann muss nämlich der Mitarbeiter des Amtes einen Reiseantrag stellen und begründen, warum er da raus muss. Unsere Oberen sind momentan etwas "neben der Spur". Da ist ab und an nichts mit raus fahren...

Schöne Grüße aus einem Amt ;D (natürlich bin ich jetzt zu hause!).

Zorani
24.11.2009, 23:59
Wenn ich richtig lese, handelt es sich um 2 Grundstücke die du hast.
Versuchs mit nem Bauwagen.
soweit ich weiss muss er nur alle 6 Wochen auf einem anderen Grudstück stehn.
Mit 2 Grundstücken sollte das funktionieren.

Hühnerhuhn
25.11.2009, 00:51
Hallo,
bei mir waren sie damals Vorort!! Aber????????????????????????

belarus082
25.11.2009, 09:40
Hallo Susel
Ja ok das ist mir schon klar für den Bearbeiter das er da noch einen Antrag stellen muss, aber da muss er das eben machen. Den die Gänsemarie ist in diesem Fall der Kunde und Du weisst ja "der Kunde ist König". Und einwenig frische Luft schadet dem Bearbeiter bestimmt nicht,ODER??
Nehme es bitte nicht persönlich OK, denn ich kenn Dich nicht und alle Bearbeiter (Beamten) sind nicht schlecht oder unzugänglich.Wahrscheinlich gehörst Du mit zu denen die alles versuchen im Sinne des Kunden. :bravo

SuseL
25.11.2009, 13:05
Hallo Belarus,

die Bearbeiter sind sehr oft "Beschäftigte". Wenn auch mit Unidiplom, aber keine Beamte. Da legen die Oberbeamten großen Wert drauf. Einfach mal zur Erklärung.

Es geht nicht darum, dass jemand nicht raus fahren will. Das tun fast alle Bearbeiter gerne. Es lockert nämlich den öden Büroalltag auf. Es geht darum, dass die Bearbeiter, auch wenn sie Reiseanträge stellen, diese oftmals nicht genehmigt bekommen. Es wird definitiv so unmöglich wie eben möglich gemacht. Man muss begründen, warum man raus will, obwohl wir über den PC Luftbilder und Katasterkarten im Zugriff haben und dort fast alles sehen können. Tja, man kann ein Gespräch im Büro anbieten. Die Leute können ja kommen.

Meine Erachtens geht es bei der ganzen Sache einzig darum die Kosten von allen Verwaltungshandlungen auf den Bürger abzuwälzen. Der Kreis, in dem ich arbeite, ist z.B. fast 80 km lang. Die Kreisverwaltung genau an einem Ende. Stell Dir vor, Du musst jedes Mal 70 km fahren, wenn Du was von Deiner Verwaltung willst. Wobei diese mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr schlecht zu erreichen ist. Unmöglich!

Das ist übrigens nicht nur bei uns so. Die Mitarbeiter in unserer vorgesetzte Behörde, haben die Anweisung gar keine Dienstreisen durchzuführen. Also fährt man, wenn was ist immer schön in die Landeshauptstadt. Von unsere Kreisstadt ist das eine Reise von gut 120 km. Wenn ein Bürger mit unseren Entscheidungen nicht einverstanden ist und alle zusammen zur vorgesetzten Behörde müssen, dann fahren mehrere Autos in die Landeshauptstadt. Obwohl, das passiert eigentlich auch nur noch sehr selten. In NRW ist das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Man trifft sich also direkt vor Gericht wieder.

Soviel zu den von unserer Landesregierung verordneten Sparmaßnahmen. Vielleicht ist es in anderen Gegenden anders. Ich finde es, als Bürger und Angestellte bei einer Verwaltung, zum KOTZ**.

hein
25.11.2009, 18:44
Naja das mit den Bienen ist doch eine super Idee!!

Und das meinte ich ja auch mit meinen Tips! Über Umwege muss man sein Ziel erreichen! Wenns auch manchmal nicht ganz legal ist!!

Hühnerhuhn
26.11.2009, 01:07
Hallo,
eben, eben! Hatte Gesprächstermin am Bauamt und auch Begehung vor Ort!!!
Vg Hühnerhuhn

güggel
26.11.2009, 12:18
Das mit den Bienen stimmt nicht !!
Habe mit der Imkervereinigung gesprochen.
Es sollte eine 2 Meter hohe Hecke um die Bienenstämme sein wenn es Nachbarn gibt damit die Bienen niemanden behindern und mind. 2 meter Abflug haben.
Also das mit dem zaun stimmt nicht.

LG Güggel

Hühnerhuhn
26.11.2009, 15:18
Hallo ,

:D wie lange soll das denn dauern, wenn ich Bienen anschaffen will, bis eine2 Meter Hecke gewachsen ist ;)

Hier sagt das Bauamt, dann zum Einzeunen nichts mehr.

Bezugsquelle zZ. leider nicht da, frage aber genauer wenn er wieder da ist.

VG Hühnerhuhn

Rene86
14.01.2010, 20:44
hallo
ich hatte das gleiche problemchen.ich wohne zwar im dorf aber es ist nicht so einfach mit dem bauamt:-(ich habe mich viel im internet durchgelesen... da hatte ich ne zeile gefunden ,wenn der stall jederzeit fahrbar ist brauch man keine genemigung :-) ich habe mir landwirtschaftliche anhänger besorgt habe dort ein hühnerhaus gebaut und schon kann mir keiner was :-)inzwischen habe ich 3 fahrbare hänger :-)aber bei den fahrbaren weidehütten für pferde bei einer größe von 7 mal 3 meter glaube ich muss das bauamt einverstanden sein ka warum

lg rene

Tucke
14.01.2010, 22:24
Hallo Gänsemarie, es wäre interessant zu erfahren, was du seit dem erreicht hast. Vielleicht nützt dir auch das Argument, die Tiere zur "Landschaftspflege" einsetzen zu wollen.

Tucke

AlexL
17.01.2010, 17:36
hallo tucke,

gut, dass du das schreibst, das wollte ich nämlich auch grade tun *lach*

wir wohnen hier (rhld-pf.) auch im außenbereich und hatten auch zu anfang schwierigkeiten. uns wurde auf dem bauamt gesagt: 10 m³ umbauter raum sind zwar im aussenbereich genehmigungsfrei, ABER das gilt nicht bei tierhaltung. da müsste die "untere landespflege" zustimmen. wir sind heir sogar in einem naturpark gelegen und ich habe bei der unteren landespflege angerufen. dort wurde mir am telefon sehr gut geholfen.
ich erfuhr, dass wir auf keinen fall eine genehmigung bekämen für einen stall der auf gegossenem beton steht, weil man diesen nicht ohne weiteres wieder abreissen könne. stattdessen haben wir dann in der bauvoranfrage "punktfundamente" angegeben und natürlich dann auch so umgesetzt. der boden besteht aus gehwegplatten aus beton, die sich aber wieder leicht entfernen lassen würden, sollten wir uns einmal entscheiden, keine tiere mehr halten zu wollen.

auch hier bei uns gilt: im aussenbereich dürfen nur landwirschaftliche betriebe bauen. aber es können immer (und ich denke, das gilt für jedes bundesland) ausnahmen bewilligt werden.
unser grundstück ist knapp 10.000 qm groß und die dame von der unteren landespflege legte mir quasi die begründung, mit der die genehmigung doch erteilt werden könne, in den mund: "offenhaltung der fläche" hieß bei uns das zauberwort. sie sagte, die behörden hätten schon interesse daran, dass nicht alles zuwuchert. und mit dieser begründung und der detaillierten beschreibung, dass wir nur punktfundamente bauen wollten und alles nur aus holz, nix gemauertes, bekamen wir die genehmigung.

ok, hühner sind jetzt nicht gerade dazu geeignet, die "fläche offen zu halten", aber evtl. noch ein paar schafe angeben oder gänse als weidetiere.
ich würde es so versuchen!

viel erfolg!!!

Gänsemarie
26.01.2010, 07:53
Hallo !
Habe bisher nichts erreicht, außer daß ich mich demnächst mit der Landschaftspflege beschäftigen werde.

Als letzte Lösung hätte ich dann eben einen Bauwagen :P

Sobald sich etwas tut, werde ich es auf jedenfall mitteilen

Gänsemarie
29.03.2010, 20:25
Leider habe ich immer noch keine Patentlösung gefunden.
Selbst ein Weidezelt dürfte ich als "Nicht-Priviligierte" im Aussenbereich nicht aufstellen.
Wohl aber ein Gartenhäuschen :stupid
Da darf ich aber keine Tiere hausen lassen-> weil Nutzungsänderung :grueb

AlexL
02.04.2010, 20:56
hast du mal versucht, es mit offenhaltung der flächen zu begründen und einfach noch ein paar gänse oder schafe oder ziegen dafür mit anzugeben?