Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : An die schweizer und schweizerinnen
Hallo zusammen
ist bei eich schon jemand kontrollieren kommen ob ihr eure hühner im stall habt? wenn ja wann? was haben sie gemacht? dürfen wir hier in der schweiz die hühner in einem überdecktem auslauf lassen? glg nadine
grünschnabel
25.10.2005, 21:59
Pressemitteilung - 21.10.2005
Verbot für Freilandhaltung von Geflügel
Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Freilandhaltung von Geflügel in der Schweiz bis 15. Dezember 2005 zu verbieten. Verboten sind in dieser Zeit auch Geflügelmärkte und Geflügelausstellungen. Mit dieser vorsorglichen Massnahme soll die Einschleppung der Klassischen Geflügelpest (Vogelgrippe) in die schweizerischen Geflügelbestände durch Zugvögel verhindert werden.
Der Bundesrat hat heute eine Verordnung über vorsorgliche Sofortmassnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest erlassen. Ab nächsten Dienstag, 25. Oktober 2005, darf Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse sowie Strausse und andere Laufvögel) nur noch in geschlossenen Ställen oder in anderen geschlossenen Haltungssystemen wie Aussenklimabereichen mit einer überstehenden dichten Abdeckung nach oben sowie vogelsicheren Seitenbegrenzungen gehalten werden. Dieses Verbot der Freilandhaltung gilt bis 15. Dezember 2005, sowohl für Nutzgeflügel wie auch für Zier- und Rassegeflügel. Nach dem 15. Dezember 2005 ist nicht mehr mit grossen Vogelzügen aus Osteuropa zu rechnen.
Wenn es unmöglich ist, die Tiere im Stall oder unter einer geschlossenen Abdeckung zu halten, kann der Kantonstierarzt oder die Kantonstierärztin in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von diesem Freilandverbot bewilligen. Solche Bestände mit einer Ausnahmebewilligung werden jedoch streng tierärztlich überwacht.
Ebenfalls verboten werden in diesem Zeitraum Geflügelmärkte und –ausstellungen sowie ähnliche Veranstaltungen. Gleichzeitig erlässt der Bundesrat eine Registrierungspflicht für Geflügelhalter: Wer Geflügel hält, muss sich innert einer Woche nach Inkrafttreten dieser Verordnung bei einer vom Kantonstierarzt / von der Kantonstierärztin bezeichneten Stelle melden. Ausgenommen davon sind Geflügelhalter, welche ihren Geflügelbestand im Rahmen der Tierdatenerhebung 2005 der kantonalen Vollzugsbehörde der Direktzahlungen gemeldet haben.
Es wird zugesichert, dass die Tierhalterinnen und Tierhalter durch dieses temporäre Freilandverbot keine Einbussen bei den Direktzahlungen erleiden. Auch die Deklaration von Freiland- und Bioprodukten muss für diese vorübergehende Massnahmen nicht geändert werden.
Mit dieser Verordnung trägt der Bundesrat der veränderten Risikosituation Rechnung. Es handelt sich um eine vorsorgliche Massnahme zum Schutz der schweizerischen Geflügelbestände.
Auskünfte:
Marcel Falk,
Kommunikation BVET,
031 323 84 96
http://www.evd.admin.ch/evd/news/03881/index.html?lang=de&noarchiv=yes
Baumaßnahmen:
http://www.laburk.ch/kt/vogelgrippe/Info_Tierhalter_20051025.doc
http://www.laburk.ch/kt/vogelgrippe/Vogelgrippe_Info-Freilandhalteverbot%20Okt%202005.doc
Meldung und Infos:
http://www.laburk.ch/kt/vogelgrippe/info.htm?lang=de&PHPSESSID=a179b9e87642db5583ea6e6bcb4356d0
danke aber noch eine frage war bei euch scho jemand kontrollieren gekommen?
michelle
27.10.2005, 20:20
nandine was meinst du denn damit? ob du deine hühner gefahrlos draussen lassen kannst? also wir wohnen im thurgau, unsere hühner sind seit sonntag abend in ihrer neuen unterkunft und seit montag bei der gemeinde registriert. Es kam noch niemand vorbei ...
alle nachbarn haben die hühner drinnen, bis auf einen - er ist so quasi das dorforiginal und erzählt jedem, seine hühner blieben draussen. er lese keine zeitung und sehe nicht fern und wisse von nichts - na ja, mal schauen wie das weitergeht. da er es wirklich jedem erzählt wird ihn wohl irgendwann einer anschwärzen :-X
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