Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erfahrung mit dem Bauamt?? Wie lange musstet ihr warten?
kniende Backmischung
19.09.2011, 08:30
Hallo zusammen,
als sicher war, dass wir unsere Henriette behalten und sie dann auch Nachwuchs hatte, war klar, dass wir um einen ordentlichen Hühnerstall nicht herum kommen. Um nix falsch zu machen, Hab ich zuerst beim Ordnungsamt angerufen. Die haben mich an das Bauamt verwiesen. Nach mehreren telefonischen Gesprächen (die mussten sich erst schlau machen, was im Flächennutzungsplan steht) hieß es, sie müssen sich das vor Ort anschauen. Wir brauchten aber n Stall, weil wir in Urlaub wollten und die Huhnies irgendwo bleiben mussten. unser Grundstück hat Grenzbebauung.
Bei der Ortsbegehung kam heraus, dass Grenzbebauung nicht für einen Stall gilt:-[. Carport oder Gartenbude ja, aber Stall ne! Zum Glück haben wir angrenzend einen gemauerten Schuppen vom Nachbarn, da dürfen wir ran.
Um sicher zu gehen, dass dann alles ok ist, haben wir n Bauantrag für einen festen Stall gestellt. Mein Mann hat nach Anweisung eine Zeichnung erstellt, die bei Einreichung bemängelt wurde:-X!
Also alles nochmal neu>:(. Wieder eingereicht, jetzt ok.Das war vor 14 Tagen. Vorige Woche kam ein Schreiben, dass der Antrag in Bearbeitung ist. Nach dem vereinfachten Verfahren.
Nachdem alles so ne schwierige Geburt war: Hat jemand von euch Erfahrung, wie lang so n vereinfachtes Verfahren dauert???
Meine zwei Hähnchen fangen an zu krähen und damit das nicht von Anfang an Ärger gibt, schlafen die Hühner jetzt erst mal im Haus. Jetzt krähen die Hähnchen morgens in der Küche:).
Aber ich wüsste schon gerne, wie lange ich noch so improvisieren muss.
LG Silvia
Schwarzwälder
19.09.2011, 08:38
Ich kann nur für Baden-Würtenberg sprechen: Nach Eingang im Kenntnisgabeverfahren 6 Wochen.
Ruf beim zuständigen Sachbearbeiter an und frag nach ob noch mit auflagen zu rechnen ist. Wenn nicht würde ich einfach Anfangen. Wenn die Genehmigung kommt ist egal wann du begonnen hast.
Gruß Stefan
kniende Backmischung
19.09.2011, 08:43
In der Bearbeitungsbenachrichtigung stand extra, dass ein Baubeginn vor Erteilung der Genehmigung einen Verstoß gegen die Bauordnung darstellt! Ich weiß nicht, ob ich das Risiko eingehen soll, mir da Ärger einzuhandeln.
LG Silvia
Chicken George
19.09.2011, 10:26
Wow. Da habe ich wohl die letzten 20 Jahre mein Auto unerlaubt im Hühner- und Schweinestall geparkt.
Gott sei Dank habe ich es noch rechtzeitig bemerkt, jetzt muß ich mir nur noch Hühner zulegen bevor jemand mitbekommt das ich die ganze Zeit gegen irgendwelche Vorschriften verstoßen habe.
Ich nehme an für noch bestehende Ställe mit Grenzbebauung dürfte Bestandsschutz gelten?
Chicken George
19.09.2011, 11:15
Bei der Ortsbegehung kam heraus, dass Grenzbebauung nicht für einen Stall gilt. Carport oder Gartenbude ja, aber Stall ne!
Habe mal die Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen überflogen und in keiner der drei genannten etwas gefunden das besagen würde das Hühnerställe bzw. Ställe generell nicht grenzbebaut werden dürfen.
Hier der Text von NRW der sich nur unwesentlich von den anderen beiden unterscheidet:
§ 52
Ställe, Dungstätten und Gärfutterbehälter
(1) Ställe sind so anzuordnen, zu errichten und instand zu halten, dass eine ordnungsgemäße Tierhaltung sichergestellt ist und die Umgebung nicht unzumutbar belästigt wird. Ställe müssen ausreichend zu lüften sein.
(2) Die ins Freie führenden Stalltüren dürfen nicht nach innen aufschlagen. Ihre Zahl, Höhe und Breite müssen so groß sein, dass die Tiere bei Gefahr ohne Schwierigkeiten ins Freie gelangen können.
(3) Bauteile wie Wände, Decken, Fußböden müssen gegen schädliche Einflüsse der Stallluft, der Jauche und des Flüssigmists geschützt sein. Der Fußboden des Stalles oder darunter liegende Auffangräume für Abgänge müssen wasserdicht sein. Für Pferdeställe, Schafställe, Ziegenställe und Kleintierställe sowie für Offenställe, Laufställe und für Räume, in denen Tiere nur vorübergehend untergebracht werden, können Abweichungen zugelassen werden.
(4) Für Stalldung sind Dungstätten mit wasserdichten Böden anzulegen. Die Wände müssen bis in ausreichender Höhe wasserdicht sein. Flüssige Abgänge aus Ställen und Dungstätten sind in wasserdichte Jauchebehälter oder Flüssigmistbehälter zu leiten, die keine Verbindung zu anderen Abwasseranlagen haben dürfen.
(5) Dungstätten, Jauchebehälter und Flüssigmistbehälter sollen
1. von Öffnungen zu Aufenthaltsräumen mindestens 5 m,
2. von der Nachbargrenze mindestens 2 m,
3. von öffentlichen Verkehrsflächen mindestens 10 m und
4. von Brunnen und oberirdischen Gewässern mindestens 15 m
entfernt sein.
(6) Gärfutterbehälter, die nicht nur vorübergehend benutzt werden, müssen dichte Wände und Böden haben und so angeordnet, hergestellt und instandgehalten werden, dass Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. Die Sickersäfte sind einwandfrei zu beseitigen. Absatz 5 Nr. 4 gilt entsprechend.
(Link) (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=232&bes_id=4883&aufgehoben=N&menu=1&sg=)
Nach was für einem §§§ von welcher Verordnung (oder sonstwas) soll denn keine Grenzbebauung zulässig sein? (wenn es das Bauamt denn schon so genau nimmt...)
kniende Backmischung
19.09.2011, 12:38
Hallo Chicken George,
angeblich bezieht sich das auf Grenzen, wo sich Wohngrundstücke treffen, die nicht mit einer festen Mauer abgetrennt sind. Uns wurde gesagt, dass das nur geht, wenn der Nachbar schriftlich zustimmt. Vielleicht hat da die Stadt ja auch mitzureden, was sie so erlauben will und was nicht. Ich hab hier eh das Gefühl, da weiß die Rechte nicht, was die Linke tut!
Da wir aber im hinteren Teil des Gartens eine 15 m lange Mauer zum Nachbargrundstück haben, haben wir da nicht weiter nachgehakt. Da dürften wir bis an die Grenze, war die - mündliche - Zusage. Ist uns eh lieber, die Hühner da unterzubringen, da mein Schwiegervater sich wärend unseres Urlaubs beim Ordnungsamt/Bauamt beschwert hat, über die Hühnerhaltung. Da gabs erst große Missverständnisse, weil er sich als Eigentümer des Hauses ausgegeben hat!!
Und im Namen seiner Kusine hat er sich beschwert, die direkt neben uns wohnt. Auf meine Nachfrage, ob die Hühnchen zu laut wären, oder stinken würden, hat sie gesagt, dass sie den Anblick des Stalles nicht schön findet, weil sie direkt draufschaut, wenn sie aus der Haustür geht. Und Angst vor Wertminderung ihres Hauses hat sie,wenn Hühner in der Nachbarschaft gehalten werden! Die Geräusche wären ja nicht so schlimm. - Mal sehen, was sie sagt, wenn jetzt die Hähnchen das Krähen üben!
Dazu muss man auch wissen, dass mein Schwiegervater seinen Anteil von Haus und Garten vor ca. 11 Jahren seinem Sohn geschenkt hat, was mein Mann ist. Er hat sich ein Nießbrauchrecht für die Wohnung behalten, in der jetzt seine Tochter mit Familie (zur Miete) wohnt. Er ist schon etlichen Jahren ausgezogen und kommt nur noch sporadisch, um nach dem Rechten (und dem Linken) zu sehen. Eigendlich bezieht sich das Nießbrauchrecht auch nur auf die Wohnung und nicht auf das Grundstück, aber leider ist er so ein Typ Mensch, der ständig in der Angst lebt, dass er von anderen übervorteilt wird und deshalb sucht er regelrecht nach Dingen, wo er seine Interessen waren muss.
- Wir sind keine Freunde! -
Bevor ich mich also auf einen "Krieg" einlasse, den er mit allen Mitteln versuchen würde, zu gewinnen, stell ich den Stall halt auf den Teil des Grundstücks, das von Anfang an meinem Mann und mir gehört. Ich rede nicht gern schlecht über Menschen, die sich wegen Abwesenheit nicht wehren können, aber ich würde ihm zutrauen, in der Nachbarschaft Propaganda gegen mich zu machen!
Ja, und weils dann bei uns doch etwas komplizierter läuft, als gedacht, kommen die Huhnies jetzt abends ins Haus, bis der gedämmte Stall gebaut ist, damit sich niemand in seiner wohlverdienten Nachtruhe gestört fühlt!
Und aus dem Grund wollte ich mal so hören, wie lange andere auf so eine Genehmigung "nach dem vereinfachten Genehmigungsverfahren" warten mussten.
LG Silvia
Murmeltier
19.09.2011, 12:53
Bei uns sind es 4 Wochen. Wenn man bei Antragstellung auf vereinfachste Genemigungsverfahren innerhalb 4 Wochen keine Absage bekommt, gilt Bauvorhaben als genemigt. Ich bin hier auch in NRW, wie Du.
Wir haben für unser Stall schon nach 2 Wochen Genemigung bekommen, es war aber richtige Baugenemigung, keine vereinfachste.
Mariechen
19.09.2011, 12:59
Habe ich vielleicht was übersehen? Die Größe des Stalls ist doch das worauf es ankommt - zumindest in unserer Region.
Ohne Genehmigung darf gebaut werden bis zu einem bestimmten Rauminhalt (40m3), was Grenzbebauung betrifft, gibt es ebenfalls Regelungen.
Wenn es ein Stall in Gartenhausgröße ist, hätte ich da keine schlafenden Hunde geweckt. Ich hätte mich einfach ganz pauschal über die bestehenden Regelungen informiert und gebaut wieder andere Nachbar auch. Wenn das Bauamt sich über jede Hundehütte Gedanken machen und die Pläne genehmigen müßte, dann würde jedenfalls bei uns der personelle Rahmen gesprengt werden. Diese Leute sind dafür bezahlt, daß sie die großen Projekte betreuen (Häuser, Erschließung, Öffentliche Gebäude usw.). Die Kleinigkeiten sind ja extra deswegen aus der Genehmigungspflicht befreit worden, damit der Bürger dies in Eigenverantwortung bauen kann. Hierzulande kann man sogar Carports usw. genehmigungsfrei bauen, dann übernimmt z.B. der Architekt die Verantwortung.
Entscheidend ist, daß du dich an deinem Ort über die Bauvorschriften usw. informierst - das Forum halte ich da für weniger zweckmäßig.
Murmeltier
19.09.2011, 13:03
Stall ist kein Gartenhaus. Gartenhaus darf man 30m³ ohne Genemigung bauen, Stall aber nur 5m³.
kniende Backmischung
19.09.2011, 13:51
Hallo Mariechen,
Es ging mir auch nicht um eine fachliche Beratung, sondern um Erfahrungswerte anderer Bauantragsteller für Ställe.
Es ging nicht ohne Bauantrag, wenn ich nicht Gefahr laufen wollte, alles hinterher wieder abreißen zu müssen. Die Gründe hatte ich ja hier vage umschrieben.
Ich hatte ja schon Unannehmlichkeiten, obwohl ich alles korrekt in die Wege geleitet hab. Hätten die nicht schon vor der Beschwerde meines Schwiegervaters von der Sache gewusst, hätte es in unserer Abwesenheit Ärger gegeben! So wars nicht schlimm.
LG Silvia
Mariechen
19.09.2011, 15:00
Achso. Wenn da jemand ist, von dem du Beschwerden zu erwarten hast, ist das etwas anderes.
kniende Backmischung
19.09.2011, 15:08
Trotzdem, danke für deinen Beitrag;)
LG Silvia
kniende Backmischung
19.09.2011, 15:24
Hallo Murmel,
hatte eben leider keine Zeit, auf deinen Post einzugehen. Es geht um eine richtige Baugenehmigung. Da es sich bei dem Bauvorhaben aber um einen Stall handelt, der nur wenig größer ist, als man genehmigungsfrei bauen darf (konventioneller Carport, 3 x 5 m, 2,25m hoch, umspannt mit Knotengitter und integriertem, isoliertem Schlafstall, 2 x 1,6 m, 2,25m hoch), und noch dazu ohne festes Fundament gebaut wird, machen die das nach dem vereinfachten Genehmigungsverfahren.
Es ist schon, wie du sagst, es kommt auf den umbauten Raum an. In NRW sind das 30 m³.
Gillt für Gartenhütte, Carport und Co. . Für Ställe gelten andere Bestimmungen. Na, und bevor wir was machen, was wir nicht dürfen, haben wir lieber direkt n Antrag gestellt.
Wenn man z. B. einen Carport errichtet und dann nicht als solchen nutzt, sondern z. B. Hühner drin hält, muss man einen Umnutzungsantrag stellen:-X, hab ich auf dem Amt erfahren.
Nun ja, wenns tatsächlich mit 4 Wochen hinkäme, wäre das ja noch auszuhalten. Ich hatte da nämlich was von 3 Monaten läuten hören!! Deshalb frag ich nämlich nach anderen Erfahrungen!
LG Silvia
Hallo!
In unserem Kreis ginge dein Bauantrag dann noch ans Veterinäramt und dass hat bei uns 4 Wochen Zeit sich dem Antrag tierschutzrechtlich zu widmen.
Grüße
Nicole
kniende Backmischung
20.09.2011, 08:05
Beim Vet-Amt hab ich angerufen und die haben mir ganz formlos n Formular zugeschickt, das ich ausgefüllt zurückgesand hab und als Duplikat an die Tierseuchenkasse geschickt hab. Ging alles schnell und problemlos. Die Tierseuchenkasse hat auch schon die Rechnung für den Jahresbeitrag geschickt.
Ich würde mir wünschen, das ginge mit unserem Bauamt auch so schnell!
Jetzt grade pennt Minnie, eines meiner 12 Wochen alten Hühnchen auf meinem Schoß und piepst ganz leise vor sich hin --- man ist das süüüß! :love (Das werd ich schon vermissen.....)
Die Bande muss ich gleich noch rausbringen.
LG silvia
Hallo Silvia,
Bauanträge werden vom Bauamt an andere Ämter (Veterinäramt, Naturschutzbehörde, Straßenbauamt usw.) zur Stellungnahme gegeben, deren Belange irgendwie betroffen sind. Die Ämter haben in der Regel 4 Wochen Zeit, bis sie sich geäussert haben müssen. Sie können aber auch eine Verlängerung beantragen. Dann dauert es länger. Das Veterinäramt ist für Tierschutz zuständig. Willst Du einen Stall bauen, kriegt das Veterinäramt einen Antrag und prüft, ob der Stall tierschutzgerecht ist. Wenn nicht, kann das V.-Amt Auflagen formulieren, die dann in die Baugenehmigung aufgenommen werden oder auch schreiben, dass Du den Antrag nachbessern sollst oder ihn ganz ablehnen, weil an Ort und Stelle z.B. kein tierschutzgerechter Stall möglich ist.
Die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse hat mit dem Bauantrag nichts zu tun.
Wenn der Stall im vereinfachte Verfahren beantragt ist, darfst Du anfangen zu bauen, wen Du in 4 Wochen nichts gegenteiliges vom Amt gehört hast. Wenn Du einen richtigen Bauantrag stellen musstest, kann das unterschiedlich lange dauern. Wir haben momentan einen Fall (kein Stall), da dauert es schon Jahre. Am Besten fragst Du beim Bauamt nach, wann Du etwa mit der Genehmigung rechnen kannst.
Mariechen
20.09.2011, 22:16
Nun, was ich jetzt schreibe ist kein konstruktiver Beitrag zum Thema, lediglich meine bescheidenen Gedanken dazu.
Ich weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll. Huhn Henriette hat Nachwuchs, und wegen einer Bretterbude(?) von nur 3,2 m2 Grundfläche sollen derartig viele deutsche Beamte beschäftigt werden und Papierkram gewälzt, Gebühren bezahlt und Genehmigungen erteilt werden? Kein Wunder wenn unser Staat am Ende wegen übertriebener Bürokratisierung bankrott gehen würde. Wen interessiert was du in einem 3 qm großen Verhau denn drin hast? Gartengeräte, ein Fahrrad oder einen Henne samt Nachwuchs? Mir wäre solch ein Verfahren so sehr "gegen den Strich", daß ich von vornherein die Bude auf Räder stellen und damit genehmigungsfrei betreiben würde. Weiß ich, ob ich in zwei Jahren noch Hühner haben werde? Vielleicht macht der Fuchs bei mir sein Lieblingsrestaurant auf, und ich muß die Hühnerhaltung wegen Räuberei beenden. Was mach ich dann mit der teuren Baugenehmigung für den Stall?
Ich habe eine Baugenehmigung für mein Haus und meine Garage. Das sind solide Gebäude mit Fundament usw. Die stehen vermutlich auch noch in 50 Jahren. Da wohnen auch Menschen drin. Wenn ich für 3 qm Holzhütte eine behördliche Genehmigung brauche, dann demnächst auch für Hundehütten, Spielzeugcontainer, überdachte Mülltonnen, ....wo führt das alles hin? Preußische Gründlichkeit, eine echt deutsche Erfindung.
P. S. In Süddeutschland werden solche Gebäude mittels Luftbild abwassertechnisch erfaßt und besteuert. Nicht vergessen: wie/wohin entwässert das Dachwasser deines Stalls und der gepflasterte Vorplatz mit Unterstand. Das kann u.U. dann jedes Jahr Geld kosten. Soweit sind wir schon!!!!
kniende Backmischung
21.09.2011, 09:02
@Mariechen:
Es blieb mir nichts anderes übrig, als einen Antrag zu stellen! Hab ich ja angedeutet! Im Nachbardorf, in dem ich früher gewohnt hab, wäre sowas nie vorgekommen! Das war eine tolle Nachbarschaft.
Man nennt den Stadtrat hier auch "Betonrat", was sicherlich seinen Grund hat.
@SuseL:
Hab ich der Vollständigkeit halber erwähnt, das mit der Tierseuchenkasse, weils über das Vet-Amt lief.
Im Anschreiben vom Amt steht extra dick gedruckt drunter, dass ich vor Erteilung der Genehmigung NICHT anfangen darf! Sonst würde ich einen Verstoß nach blablabla begehen.
LG Silvia
Murmeltier
21.09.2011, 12:58
Übrigens, hat mein Bauantrag für 22m³ umbauten Raum ca.50 Euro gekostet, für Vereinfachste Gememigungsverfahren soll es noch weniger sein.
kniende Backmischung
21.09.2011, 13:07
Das wär ja cool, wenns so wenig wäre, hab schon mit mehr gerechnet.
Heute morgen ist Post vom Abwasserwerk gekommen. Was für n Rattenschwanz das alles nach sich zieht, mann, mann, mann! Und das nur, um sich vor gemeinen Übergriffen seitens des Schwiegervaters zu schützen!>:(
LG Silvia
nutellabrot19
24.09.2011, 00:50
Mann, Mann, Mann, das ist ja echt schwierig.
ich dachte, ich les nicht richtig, der beschwert sich, während Ihr im Urlaub seid?
Oh je!!!
Ich hätte ja auch gesagt, für so was braucht man gar keinen Bauantrag, wir haben unseren 15 qm großen Hundezwinger auch überdacht und ein Jahr später umbaut, aber in Deinem Fall würde ich da auch mal lieber kein Risiko eingehen. Nix ist schlimmer, als solchen Leuten dann zu unterliegen im Rechtsstreit, und ggfs die Hühner abgeben zu müssen o.ä....
Na, viel viel Glück wünsch ich dir!
Ja, die piepsenden Kleinen, das hat schon Suchtcharakter...:)
kniende Backmischung
25.09.2011, 00:49
Ja, das Größte fand ich, als der Typ vom Amt sagte, die Beschwerde sei vom Eigentümer des Hauses :grueb ! Und unter den Umständen könne ein Stallbau nicht genehmigt werden!!
Ich war etwas verwirrt und sagte, dass ich mit dem Eigentümer des Hauses in Urlaub gewesen wäre und ich diese Beschwerde für befremdlich hielte! Es dauerte etwas, bis mir aufging, dass es mein Schwiegervater gewesen sein musste! So eine bodenlose Frechheit:neenee:! Und dass die Typen vom Amt mir aufgrund eines solchen Anrufs dann die Hühnerhaltung nicht genehmigen wollen, ist ja auch nicht korrekt:verweis!
Dank, fürs Daumendrücken!!
LG Silvia
(Ich liebe besonders die Kleinste. Die genießt diesen Kontakt regelrecht und flüchtet auch vorm Kater auf meinen Schoß, obwohl der ihr nix tut!)
Moin,
Silvia wenn alle Stricke reißen, dann macht Ihr eine Achse vom Schrottplatz unter den Stall und stellt die Räder
in Löcher. So ist es Ebenerdig und Genehmigungsfrei. Ich hatte das Problem al ich mein Haus saniert habe, da wollte meine Nachbarin nicht das ich einen Wohncontainer in meinen Garten stelle weil ich die 3 m zur Grundstücksgrenze nicht einhalten konnte. Also habe ich mir einen 7,50m Wohnwagen geholt und den in den Garten gestellt und siehe da es war kein Problem weil Räder drunter waren.
Ihr müsst in NRW auch Beiträge an die Tierseuchenkasse zahlen wenn Ihr einen " Kleinbestand" habt?
Hier in S-H sind bis 25 Hühner frei. Ich musste nur die 15€ fürs Veterinäramt zahlen.
Ich drücke Euch aber ganz fest die Daumen das alles so wird wie Ihr es Euch vorstellt.
Da passt wieder der alte Spruch " Es kann der frommste nicht in Frieden leben wenn es dem Nachbarn/ Schwiegervater nicht gefällt".
Viel Glück,
Olly
Murmeltier
25.09.2011, 08:29
Silvia, wir haben auf der schnelle so ein Ställchen auf der Stelzen gebaut. So was braucht kein Baugenemigung und kann später, wenn sie doch großes Stall bauen können, als Gluckenstall oder Kükenheim benutzt werden.
Wäre vielleich für sie ein Übergangslösung.
nutellabrot19
25.09.2011, 22:42
Mensch Murmel, für " auf die Schnelle" ist das ja echt toll!!
Siebdruck? AXT?
Hut ab!
Murmeltier
26.09.2011, 12:59
:) neee, kein AXT, nur Schiebetürchen mit Seil, die man von aussen öffnen kann.
Das Ställchen ist mit 40mm Styrodur gedämmt. Ich habe vor da Küken im Frühjahr zu halten. Im Moment sind da 2 Junghenen 11 Wochen alt drinn und gebrütet war da auch schon in diesem Jahr.
Also ist sehr nützliches Teil, könnte etwas größer sein.
Hühnerfuchs
26.09.2011, 19:55
In der Bearbeitungsbenachrichtigung stand extra, dass ein Baubeginn vor Erteilung der Genehmigung einen Verstoß gegen die Bauordnung darstellt! Ich weiß nicht, ob ich das Risiko eingehen soll, mir da Ärger einzuhandeln.
LG Silvia
Wird dir zwar nicht weiterhelfen,aber vielleicht ist es dir ein kleiner Trost - diese Leute in den Bauämtern usw. haben glaube ich in ganz Europa einen Vollhuscher ( Vogel wäre falsch weil es ja eine Beleidigung für das Tier wäre).Die glauben sie müssen wegen jedem Hühnerstall zeigen wie wichtig und unentbehrlich sie sind,bei uns in Österreich komplett das gleiche Theater.
Ich wünsche dir jedenfalls dass deine Hühner bald ihr Originalhaus bekommen.:).
Mariechen
26.09.2011, 20:06
@ Silvia: das war nur eine automatische Bearbeitungsbenachrichtigung.
@ Hühnerfuchs: jedes Volk kriegt die Regierung, die es verdient hat. Bei der Obrigkeitshörigkeit und preusischer Genauigkeit hier wundert es mich, daß wir noch keine Baugenehmigung für Hundehütten brauchen. Oder doch?
Wie gesagt, es gibt in Deutschland Spielräume genug um genehmigungsfrei kleinere Sachen zu errichten, es gibt die Möglichkeit für variable (fahrbare) Ställe, usw. Wer gewieft genug ist, nutzt die noch vorhandenen Spielräume!
Hallo,
es gibt in Deutschland Bauordnungen. Die sind in den Bundesländern etwas unterschiedlich. In NRW sind Gebäude, in denen Ställe sind, nicht genehmigungfrei. Egal wie groß das ist und ob Räder drunter sind oder nicht.
Ich habe es auch schon mehrmals geschrieben: Die Achse nützt nichts. Die Bauordnung gilt nicht nur für Gebäude. Auch Anlagen, von denen eine Wirkung wie von Gebäuden aus geht, sind wie ein Gebäude zu behandeln. Es gibt reichlich Gerichtsentscheidungen, bei denen die Wagen weg mussten. Nun mag das eine Bauamt das verfolgen und das andere nicht. Bei uns gibts eine Anweisung nur Sachen zu verfolgen, die man vor der Straße aus sieht oder wenn sich jemand beschwert hat.
Ich glaube auch nicht, dass Bauamtsmitarbeiter persönlich dran interessiert sind, den Bürgern irgend welche Schwierigkeiten zu machen. Allenfalls einige wenige, so wie es überall Menschen gibt, die ihren Mitmenschen wegen irgendwas grollen. Die Mitarbeiter haben sich an Recht und Gesetz zu halten. Wenn sie es nicht tun, können sie ganz gehörig eins auf den Deckel kriegen und sich einen neuen Job suchen. Wem das Baurecht nicht passt, dem ist es unbenommen die Politik davon zu überzeugen, dass es geändert werden muss.
Ehm, ich arbeite zwar bei einem Bau- und Umweltamt, aber in der "Umwelt". Nicht dass jemand denkt, es betriftt mich gar persönlich ;).
Murmeltier
26.09.2011, 20:34
Hallo,
es gibt in Deutschland Bauordnungen. Die sind in den Bundesländern etwas unterschiedlich. In NRW sind Gebäude, in denen Ställe sind, nicht genehmigungfrei. Egal wie groß das ist und ob Räder drunter sind oder nicht.
...
??? Bei uns sind Ställe unter 5m³ Umbauten Raum genemiigungfrei. Ich bin auch in NRW.
Fragst Du vielleicht noch mal nach bei BAU-Abteilung?
Mariechen
26.09.2011, 22:28
Na also! Zwei in NRW und jeder hat ein anderes Baurecht!?
kniende Backmischung
27.09.2011, 08:23
Na also! Zwei in NRW und jeder hat ein anderes Baurecht!?
Also ich kann nur bestätigen, was Susel gesagt hat. So hat man es uns erklärt. Und nett waren die eigendlich auch, die haben zu dritt mit meinem Mann überlegt, wo es am besten ginge, den Stall hinzustellen, um möglichen Beschwerden von vorne herein vorzubeugen.
Die haben auch gesagt (nicht nur geschrieben), dass wir erst anfangen dürfen, wenn der Bauantrag durch ist. Bis dahin darf erst mal alles so bleiben, wie es ist. Und wenn der Antrag durch ist, haben wir auch genug Zeit, um den Stall zu bauen. Da kann sich Schwiegervater beschweren, wie er will. Das haben die uns vom Amt bestätigt.
@Olly: Also bei uns wird ein Mindestbeitrag von 10 Eu erhoben, der geht von 1 - 50 Hühnern. Und vom Vetamt ist bisher nix gekommen, wegen Kosten.
@Hühnerfuchs: Vielen lieben Dank für deine Anteilnahme;)! Ich finde ja auch, dass es zu viele Bestimmungen und Richtlinien gibt. Dieser riesige Verwaltungsaparat! Andererseits denke ich, es wird wohl Gründe gegeben haben (irgendwann einmal), die dazu geführt haben.
Und, es gibt Korintenka..... Arbeit, die finden doch sonst nix, die will doch sonst keiner:p!
LG Silvia
kniende Backmischung
13.11.2011, 15:36
ENDLICH!
Der Bauantrag ist durch, so, wie wir es vorgeschlagen haben. Dieses "vereinfachte Genehmigungsverfahren" hat unglaubliche 150 Eu gekostet:o! Und für die Bauabnahme muss ich nochmal 50 Eu berappen. Dazu kommt auch noch: Jetzt steht in dem Schreiben auf einmal nix mehr von einem Hahn? Nur noch von maximal 10 Hühnern ist die Rede und es wird ausdrücklich geschrieben, dass ich nicht züchten darf??? ? Wie soll ich denn da Selbstversorger in Bezug auf Hühner sein, wenn ich nicht nachzüchten darf?
Können die mir das im allgemeinen Wohngebiet verbieten? Hühner ja, aber keine Küken? Oder bezieht sich das Züchten auf Rassehühner, die ich ja halten will? Wie wollen die "züchten" überhaupt definieren? Ich kann ja auch Bruteier kaufen und unterlegen. Ist das dann Zucht? Die spinnen, die Römer!!
Ich wollt ja da anrufen und nachfragen, aber mein Schwager und ein befreundeter Architekt meinten: Bloß nicht, sonst kommen die wohlmöglich mit noch mehr unangenehmen Dingen rüber! Nachher ist dann die Haltung eines Hahns auch nicht mehr zulässig, weil ich ja nicht züchten darf!
LG Silvia
Bachstelze
13.11.2011, 16:15
Hallo Silvia,
Du kannst sie ja mal fragen, ob Du sie vermehren darfst. Züchten musst Du ja gar nicht wollen.
Andi Faltner
13.11.2011, 16:35
ENDLICH!
Der Bauantrag ist durch, so, wie wir es vorgeschlagen haben. Dieses "vereinfachte Genehmigungsverfahren" hat unglaubliche 150 Eu gekostet:o! Und für die Bauabnahme muss ich nochmal 50 Eu berappen.
LG Silvia
Hallo Silvia,
nicht zu vergessen, dass auch die Vermessungsämter noch was zu tun haben wollen. Für das katastermäßige Einmessen deines Neubaus durch einen amtlich bestellten Vermessungsingenieur bist Du dann auch noch ein paar Hunderter los. Es sei denn, der muss ohnehin noch vorbeikommen, weil noch nicht alles auf deinem Grundstück erfasst ist, dann wäre der finanzielle Aufwand auf den Hühnerstall bezogen deutlich geringer.
kniende Backmischung
13.11.2011, 17:08
Die wollen später noch tatsächlich den fertigen Stall vermessen kommen? Ist das nicht mit der Bauabnahme erledigt? Unser Treppenaufgang ist auch weder auf den alten Unterlagen, noch auf den neuen eingetragen. Der ist, wie ein kleines Gartenhäuschen, von der Grundfläche her. Und weder das Gartenhaus der Nachbarn, was schon seit jahrzehnten existiert, noch deren beantragte und genehmigte Garage, die seit einigen Jahren schon dasteht, sind auf den neuen Plänen eingetragen.???
Soviel Aufwand für einen Hühnerstall ist doch absurd!
LG Silvia
Hallo,
die werden den Stall nicht vermessen kommen. Die (das Katasteramt) werden Dich zu gegebener Zeit auffordern den Stall von einem öbVI (öffentlich bestellter Vermessungsingeniuer) einmessen zu lassen, wenn Du es nicht vorher von allein getan hast. Der öbVI rechnet übrigens nach Gebürenordnung ab. Das wird teurer, als die Baugenehmigung und die Abnahme zusammen. Zur Einmessungspflicht sollte was in der Baugenehmigung stehen. Genau so wirds dem Nachbarn irgendwann mit der Garage ergehen oder Euch mit dem Vorbau. Wann die gegebene Zeit ist, weiß nur das Katasteramt.
Gruß, Susanne
kniende Backmischung
13.11.2011, 19:59
Unser Haus ist von 1934, der Aufgang auch. Würde da echt noch was kommen?
LG Silvia
Chicken George
13.11.2011, 20:10
Nur noch von maximal 10 Hühnern ist die Rede und es wird ausdrücklich geschrieben, dass ich nicht züchten darf ? Wie soll ich denn da Selbstversorger in Bezug auf Hühner sein, wenn ich nicht nachzüchten darf?
Maximal 10 Hühner = 9 Hennen + 1 Hahn...
Und den Unterschied zwischen "nicht züchten" und "kein Nachwuchs" kann eine juristisch gebildete Person auch näher (vor Gericht) erläutern.
kniende Backmischung
13.11.2011, 20:29
Du meinst, es drauf ankommen lassen? :teuf1
Liebe Grüße,
Silvia
Chicken George
13.11.2011, 21:57
Ich denke nicht das eine Baubehörde zuständig für die Gebur... äää Brutplanung deiner Hühner ist. ;)
kniende Backmischung
13.11.2011, 22:09
Hi C.G.,
dein Wort in Gottes Gehörgang.;)
Als ich diese Einschränkung gelesen hab, bin ich abgegangen, wie ein "HB-Männchen">:(:boese. Dabei hab ich bei den ersten Telefongesprächen nichtmal von der Hahnhaltung gesprochen, sondern die! Da hieß es: Ja, bis zu 10 Hühner und ein Hahn sind erlaubt. Und jetzt soll "Zucht" verboten sein?
Abgesehen davon, soll auch keiner meiner jetztigen Hähne (hab ja verbotenerweise zwei:-[) der Vater der geplanten Kükies fürs Frühjahr werden. Wollte mir Bruteier schicken lassen.
Würden alle schlüpfen, wäre ich über die erlaubte Zahl von 10 wohl eh drüber. Kurzfristig, denn die fallenden Hähne sollen der Küche zugeführt werden.
Ich denke, ich werd jetzt erstmal den Stall in Angriff nehmen und mich über Schallisolierung mit entsprechender Lüftung schlau machen.
Liebe Grüßlies,
Silvia
Hallo,
Unser Haus ist von 1934, der Aufgang auch. Würde da echt noch was kommen?
In NRW werden alle 3 Jahre vom ganzen Bundesland Luftbilder aufgenommen. Bei den Katasterämter sitzen viele Techniker und Ingenieure, die die auswerten. Das Katasteramt weiß also, wo was ist und was zu vermessen wäre. Über vieles gucken sie hinweg. Über manches nicht. Über manches gucken sie auch jahrelang hinweg und dann kommt die Aufforderung es einmessen zu lassen. Das könnte bei einem Haus passieren. Bei kleinen Gebäude, also Hütten im Garten dem Hühnerstall, Garage oder sowas, wird oft immer drüber weg geguckt. Das weiß aber nur das Katasteramt des Wohnortes, weil es alle Katasterämter etwas anderes machen.
Wenn Du gucken willst, was eingemessen ist, oder nicht, kannst Du bei www.tim-online.nrw.de (http://www.tim-online.nrw.de) nachgucken. Dort suchst Du Dir über Kartenpositionierung über "Gemeinde Strasse Hausnummer" Deine Adresse, wartest, bis die Karte kommt, wählst unten "Liegenschaftskarte" und klickst "Topographische Karte" weg, gehst auf "Karte auktualisieren", dann kommt euer Grundstück. Alle Gebäude, die dort mit einer durchgezogenen Linie dargestellt sind, sind vermessen. Alles, was dort eine gestrichelte Linie hat, ist aus Luftbildern aufgenommen worden und nicht vermessen. Die alten Häuser sind eigentlich alle vermessen. "Kleinzeugs" wird, wie oben schon geschrieben oftmals immer und ewig ignoriert.
kniende Backmischung
17.11.2011, 09:16
:DDanke Susanne!:cool:
LG Silvia
Wenn in dem Schreiben 10 Hühner steht, was ja der Oberbegriff für diese Art ist, dann können sowohl weibliche als auch männliche Tiere gemeint sein. Also haben sie dir eigentlich einen Freibrief gegeben, wieviele Hähne es von den 10 Hühnern sein soll. Ansonsten haben sie sich ja nicht klar genug ausgedrückt. Da steht ja nicht 10 Hennen. ;)
Trotzdem finde ich das ganze sinnfrei und einfach nur eine Abzocke. *Kopf schüttel*
LG Phönix
kniende Backmischung
17.11.2011, 14:53
Ich weiß auch nicht , was ich davon halten soll:-[. Mit Rücksichtnahme auf unsere unmittelbaren Nachbarn, die sich im Moment etwas verkniffen zeigen, werde ich mich wohl von einem Hahn trennen müssen. Damit halte ich mich dann an die telefonische Vereinbarung mit dem Ordnungsamt.
Bis zum Frühjahr werd ich dann vielleicht wissen, wie meine Nachbarn das so aushalten und einfach mal ganz braun ein paar Bruteier unterschieben und sehen, was draus wird:).
Am meisten ärgert es mich, dass hier vor etwa 30 Jahren Hühner- und Gänsehaltung noch üblich war. Es existiert noch der Hühnereingang in den Keller, wo die früher des Nachts fuchssicher untergebracht waren. Das die Stadt einfach so Flächen umwidmen kann, find ich blöd.
LG Silvia
Chicken George
17.11.2011, 20:11
Ich denke eher nicht das die Stadt die Flächen, also im Endeffekt die Hausnutzung, einfach so umändern kann. Denke da hätte zumindest irgendein Prozess durchlaufen werden müssen, mit ordnungsgemäßer Veröffentlichung im Amtsblatt, Bürgerbeteiligung + Anhörung etc.
Falls das nicht passiert sein sollte könnte sich die Stadt die Flächenumwidmung in den.....also, rektal, und so...
Damit halte ich mich dann an die telefonische Vereinbarung mit dem Ordnungsamt.
Ich würde mich an gar nichts halten was nicht schriftlich vorliegt...
kniende Backmischung
17.11.2011, 22:01
Da die Nachbarn, die am nächsten dran wohnen auch noch Verwandschaft sind, ist es etwas heikel, sich auf Streitigkeiten einzulassen. Hatte ganz zu Anfang dieses Threads mal grob angeschnitten, wie kompliziert es werden kann. Mit meinem Lieblingsschwiegervater und so... .
Wenn irgendetwas in der Zeitung gestanden haben sollte, ist das an mir vorbeigegangen. Kann aber gut sein, dass da flächennutzungsmäßig vor einigen Jahren mal was geändert wurde, weil ein großes Feld direkt gegenüber und eine Freifläche von der Größe einiger Fußballfelder in unserer Nähe zu Bauland wurde. Dort ist nur Wohnbebauung.
Wenn ich für den einen meiner Hähne eine neue Bleibe finde, bin ich auch mit nur einem Hahn glücklich. Was mich ärgert, ist, dass in der Baugenehmigung schriftlich die Zucht verboten wurde. Das empfinde ich als unnötige Einschränkung, da ich mich nicht nur mit Eiern selbst versorgen will>:(.
LG Silvia
Powered by vBulletin® Version 4.2.5 Copyright ©2025 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.