Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bauwagen-Hühnerstall im Garten zulässig? - Baurecht etc.
Ayam Cemani
16.07.2013, 13:27
Hallo,
wir sind hier bisher fleißig am lesen, haben aber zu Folgendem noch keine eindeutige Antwort gefunden:
Wir wollen einen Bauwagen als Hühnerstall in unseren Garten aufstellen. Natürlich soll der Wagen optisch und landschaftsangepasst gestaltet/postiert werden.
Unser sehr großer Garten ist mit einem Holzzaun eingefriedet und befindet sich auf dem selben Flurstück, wie unser Haus. Das Grundstück in ländlicher waldnaher Alleinlage befindet sich etwas abgelegen im Außenbereich (§ 35) und im Landschaftsschutzgebiet. Massiv gebaut werden darf hier nichts mehr. Der Bauwagen ist ein 1-Achser, ca. 3,50 x 2,20 x 3,00m groß und nur noch von Hühnern bewohnbar (kein Ofen, Bett, etc.).
Der Wagen soll ca. 40-50m vom Haus und 2m von der Einfriedung entfernt stehen. Das ganze optisch tlw. durch Büsche verdeckt, aber von der Straße in ca. 15m Entfernung noch zu sehen.
Wir sind weder Landwirte, Forstwirte oder Gewerbetreibende. Es geht um die private Haltung von max. 15 Rassehühnern zur Freude und der Eier wegen...
Ist das dauerhafte Aufstellen eines Bauwagens als Hühnerstall baurechtlich in Sachsen zulässig?
Gibt es wegen des LSGes formal rechtliche Einschränkungen?
Habt Ihr Tipps als Rechtskundige oder aus Euren Erfahrungen?
Wie würdet Ihr die Wahrscheinlichkeit einschätzen, dass es zu Problemen kommen könnte?
Wie müsste der Hühnerwagen genutzt werden, dass er nicht als Bauwerk, sondern als mobiler Kleinstall gilt (Einzäunung, Volierenanbau, E-Anschluss)?
Sollte der Wagen eher in "getarntem" Laubgrün oder in leuchtendem Schwedenrot gestrichen werden?
Eine Alternative zum (vorhandenen) Bauwagen sehe ich bisher nicht. Wir wollen den Stall stehend betreten und reinigungsfreundlich umsetzen.
Wir freuen uns über Tipps und Erfahrungen!
LG
Ayam Cemani
porsche97
16.07.2013, 15:22
Hallo Ayam Cemani,
ich hab seit letztem Herbst auch einen recht großen Anhänger als Hühnerstall, und hab ihn einfach so aufgestellt, jedoch ziehe ich ihn alle paar Wochen nach. Ich habe den Hänger einfach mit sägerauhem Holz verkleidet, um ihn dem Dorfbild anzupassen. Bisher hatte ich noch keine Schwierigkeiten mit dem Amt, und bei uns im Dorf gibts nochmal so einen Stall.
Ich komme jedoch aus Württemberg, und will dich nicht zu etwas Illegalem anstiften, sondern nur meine Erfahrungen schildern.
hagen320
16.07.2013, 15:58
Wie der Bauwagen aussieht interessiert nicht und im Ortsbereich darf er so gestellt werden.
Im Außenbereich eigentlich nicht, da kommt es auf das Bauamt und die Gemeinde an. Ich kenne Gemeinden da interessiert es keinen und ich kenne eine Gemeinde da prangert das Bauamt jede kleinigkeit an, sogar den Bauwagen als Hühnerstall und sogar auf dem grundstück abgestellte Pferdeanhänger.
Ich würde mich da mal an den Bürgermeister wenden, der weiß eigentlch was für ein Wnd von den Ämtern weht.
Ayam Cemani
16.07.2013, 16:18
Danke für die bisherigen Erfahrungen.
@porsche97
Ich rechne auch nicht mit Protesten von Nachbarn. Wir verstehen uns mit allen näheren Nachbarn ganz gut. Die Hühnerhaltung wird ja eher eine Bereicherung unseres schönen "Bauerngartens". Und das Amt wird wohl nur aktiv, wenn einen jemand "anzählt". Ansonsten flanieren noch Wandersleute vom nahen Campingplatz vorbei.
Abgesehen davon wollen wir ja alles ordnungsgemäß machen. In Deutschland kommt es einem nur manchmal so vor, als ob grundsätzlich alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. ;-( Da wird oft der kleinste Unsinn noch geregelt.
Das regelmäßige Umsetzen des Stalles habe ich allerdings erstmal nicht vor. Die Einzäunung der Hühner ist hier wegen der akuten Fuchsgefahr nicht mit ein paar niedrigen mobilen E-Netzen getan...
@hagen320
Ich denke auch, dass es immer auf die Gemeinde ankommt. Nach meiner Einschätzung ist es hier bisher bei Sachen "auf der Kippe" so: wer fragt, bekommt es meist abgelehnt und alle anderen bauen möglichst dezent und verträglich ohne zu fragen. Nach dem Motto "Was das Amt nicht weiß, macht es nicht heiß." Im hießigen Amt hat man anscheinend eher Angst etwas falsch zu machen, statt die vorhandenen Spielräume zu nutzen. Aber richtig, ich kann mich ja mal bei den Leuten umhören.
LG
Ayam Cemani
gangwald
16.07.2013, 17:23
Tach.. du koenntest den Wagen unter dem Begriff: "fliegende Bauten" laufen lassen.. Ich glaub das klaert deine rechtliche Situation.. recherchier mal genauer.. da geht dir ein Licht auf.. aber bau da um Gottes Willen kein Fundament drunter zum Abstellen.
Schopfwachtel
16.07.2013, 17:24
Hallo,
Ich habe für meine Hühner einen großen grünen Bauwagen.
Warum sollte da jemand etwas dagegen haben ?
also solange der Garten dir gehört sollten keine schwirigkeiten aufkommen ;)
Ja, wenn das mal so einfach wäre in D.....
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt bei Lage im Aussenbereich irgend etwas zu bauen. Egal welches Bundesland.
Einzigst, Du bist Landwirt, dann darfst Du.
Landschaftsschutzgebiet ist natürlich überhaupt nicht förderlich, Naturschutzgebiet wäre nicht so schlimm. Da bekommt man eher eine Ausnahmegenehmigung.
Fliegende Baute ist es nur, wenn der Bauwagen regelmäßig um - glaube 20 Meter sind es - versetzt wird. Regelmäßig war vor ca. 10 Jahren 14-tägig....
Es ist nicht erlaubt, ihn lediglich hin- und herzuschieben! Er muss weiter in eine andere Richtung versetzt werden.
Dann darf er nicht rundum fest aufgebockt sein, sonst steht er fest und ist keine "Fliegende Baute", sondern gilt als festes Bauwerk. Also für den Einachser nur vorne ein Stützrad runterlassen und Bremsklötze, der Zweiachser nur mit Bremsklötzen gesichert...
Glaub mir, wir haben in der Branche jahrelang gearbeitet und haben da die dollsten Sachen erlebt....
Gut wäre, wenn Du Dein Haus grad sanierst, umfangreich renovierst etc. und ihn als Materiallager brauchst. Das ginge!
Nur müssten die Hühner dann i-wie da drin getarnt leben.
Wenn Du nachfragst, kannst Du Glück oder auch richtig Pech haben. Je nach Gemeinde sind sie entweder total desinteressiert oder von nun an wie ein Schiesshund hinter Dir her. Bringt ja Geld, so ein ordnungswidrig abgestelltes Gefährt bzw. Bauwerk...
Es liegt in Deinem Ermessen, ob Du das machen willst.
Ich persönlich würde es riskieren... ;-) Bei ersten Mal erwischt passiert meist nur ein Dudu, wenn Du Dich unwissend und einsichtig zeigst und man kann versuchen, sich zu einigen.
Das klappt aber eher selten.. In Brandenburg fast nie.
Sachsen soll diesbezüglich netter sein.
Chance bei jahrelanger Erfahrung quer im Bundesgebiet ist reell immerhin 50:50, dass es klappt.
leotrulla
17.07.2013, 07:39
Hallo Ayam,
in NRW würde ein Bauwagen nicht nach dem BauGB betrachtet werden, da es sich nicht um eine Immobilie handelt, denn das Ding ist ja beweglich. Selbst aufgebockt und somit unbeweglich würde der Wagen die Mindestanforderungen hinsichtlich des umbauten Raumes nicht erfüllen. Ein vergleichbarer Geräteschuppen wäre in NRW gleichfalls genehmigungsfrei, zumal Du diesen in den eigenen Garten und nicht irgendwo auf die grüne Wiese im Außenbereich stellst.
Achte lediglich darauf, dass aus dem Anhänger keine Betriebsstoffe (Schmierfette, Bremsenfrostschutz etc.) austreten.
Gutes Gelingen!
Thomas
gangwald
17.07.2013, 08:31
Fliegende Baute ist es nur, wenn der Bauwagen regelmäßig um - glaube 20 Meter sind es - versetzt wird. Regelmäßig war vor ca. 10 Jahren 14-tägig.... .hmmm.. ich bin da etwas skeptisch... vergleich doch noch mal bitte die exakte Definition die in den aktuellen Regelwerken steht.. mich duenkt das das ein wenig kulanter gehandhabt wird, sonnst wuerde z.B ein Fahrgeschaeft auf einer Kirmes ebenfalls dauern verschoeben werden muessen.. (und sowas faellt auch unter den Begriff: "Fliegende Bauten") Es ist darueber hinaus sogar so, das so etwas wie eine "Bauabnahme" stattfindet.. Aber seis drum.. bevor noch weiteres beschrieben wird, unbedingt mal die derzeit tatsaechlich aktuellen Baudefinitionen, Regelwerke, Paragrafen dazu ergoogeln..
Ein Fahrgeschäft auf einer Kirmes hat nun wirklich garnichts gemein mit einer fahrenden Baubude! Es mögen einzelne Paragrafen für beide gelten, aber eine Kirmes ist generell nicht jahrelang an einem Ort, sondern mobil im Land unterwegs. Oder hab ich da was verpasst? ^^
Es ist in erster Linie ein Fahrgeschäft und unterliegt ganz anderen Vorschriften als eine mobile Baubude!
Auch hat der Threadersteller ja eine Zweckentfremdung im Sinn, die Baubude ist, sobald von Hühnern bevölkert, keine mehr, sondern das, als was sie genutzt wird: Ein Hühnerstall!
Und sobald dieser fest in der Landschaft steht, gilt er als festes Bauwerk. Ein Umsetzen hat der TE ja auch nicht im Sinn, womit man tricksen könnte. aber eben nicht mehr wie tricksen. ;-)
Und hier verlassen mich die aktuellen Rechtssprechungen, denn ich weiss nicht, ob es inzwischen schon drei Tage sind, sofern keine Baustelle vorhanden ist, sondern der Bauwagen lediglich "geparkt" ist....
Aber ich vermittle noch so manchen Transport, ich kann mal die Fahrer fragen, wieweit das nun inzwischen ist. Jedenfalls hat mir noch keiner berichtet, dass es einfacher geworden ist mit den Regelungen, eher schlimmer. Z.B. sollte man neuerdings immer eine AGB dabei haben. Wer mit alten Baubuden zu tun hat, weiss, dass dies fast ein Ding der Unmöglichkeit ist...
Es ist auch dabei unerheblich, ob der Hühnerstall direkt neben dem Haus steht oder 500 Meter daneben. Lage im Aussenbereich ist Lage im Aussenbereich. Das gilt für das gesamte Grundstück.
Und der Themenstarter lebt auch nicht in NRW, sondern Sachsen... ;-)
Wobei ich bezweifle, dass NRW das wirklich überall so locker handhabt. Alle Wagenleute würden sich ja um jedes freie Fleckchen in diesem Bundesland reißen...
Ich konnte auch auf Wagendorf.de noch nichts in dieser Richtung nachlesen....
Es gibt Bundesrecht/Landesrecht und Gemeinderecht. Ausnahmeregelungen usw...
Der Themenstarter mag sich selber bei den einschlägigen Quellen im Internet schlau machen, denn wir kennen alle seinen genauen Wohnort nicht.
Und ich bekomme solch eine umfangreiche Recherche auch nicht gezahlt, lach.
Lage im Aussenbereich (§ 35) und direkt am Rand eines Landschaftsschutzgebietes ist in D immer eine heikle Sache, erst recht, wenn ungewünschte Bauwagen ins Spiel kommen...... Man mag Glück haben, aber es kann auch verdammt nach hinten losgehen.
Das sollte man wissen, wenn man den Versuch startet.
Wer meint, er hat mit dem Eigentumsrecht an einem Grundstück in allen Belangen freie Hand, weil es ja schließlich ihm gehört, hat die deutsche Rechtssprechung nur noch nicht real erlebt...
gangwald
17.07.2013, 19:01
Ein Fahrgeschäft auf einer Kirmes hat nun wirklich garnichts gemein mit einer fahrenden Baubude! Es mögen einzelne Paragrafen für beide gelten, aber eine Kirmes ist generell nicht jahrelang an einem Ort, sondern mobil im Land unterwegs. Oder hab ich da was verpasst? ^^..Liebwerte Dame.. schon Einstein sagte, das es leichter waere ein Atom zu zertruemern, als eine einmal festgelegte Meinung.. deswegen lasse ich einfach mal die Definition fuer sich als solches wirken (https://de.wikipedia.org/wiki/Fliegender_Bau) ... und bitte nich uffreschen.. :) tief ein und ausatmen..
leotrulla
17.07.2013, 21:00
Hallo Anne,
Wer meint, er hat mit dem Eigentumsrecht an einem Grundstück in allen Belangen freie Hand, weil es ja schließlich ihm gehört, hat die deutsche Rechtssprechung nur noch nicht real erlebt...
...das behauptet doch auch niemand. Es geht lediglich um das Abstellen eines Einachsanhängers im eigenen Garten. Das ist wie die bepflanzte Kitschkutsche im Vorgarten, die nimmt die Bauordnung höchstens im Rahmen einer Brandlast zur Kenntnis oder als abstrakte Gefahr durch ihre Lage im Raum (Fluchtweg, Gefahr der missbräuchlichen Benutzung, etc.).
Ich denke nicht, dass man/frau aus dem Thema eine Sechswochenarbeit machen muss?:confused:
Gruß
Thomas
JohannWesel
19.07.2013, 00:41
Hallo,
stell den Bauwagen auf(Räder dranlassen) und lass die Hühner einziehen. Du darfst auf deinem Grundstück Fahrzeuge jeder Art(ausser Panzer vielleicht) hinstellen wo du willst. Und was du da reintust ist deine Sache. Und auf dem Land/Dorf wird sich wohl niemand über ein paar Hühner und ihr Gegackel aufregen. Das wäre nämlich das einzige, was du realistisch zu befürchten hättest, das sich ein Nachbar über den "Lärm" oder den "Gestank" deiner Hühner beschwert. Über den Bauwagen wird sich keiner beschweren, Campinggäste schon garnicht.
Also mach einfach, denn die größte Hemmnis in Deutschland ist die irrationale Furcht vor Verboten, tatsächlich interessiert es keine Sau,ob du Hühner hast oder nicht.
Grüße, Johann
kniende Backmischung
19.07.2013, 08:16
Jetzt möchte ich auch noch etwas Verwirrung stiften:
In NRW ist es dann auch noch so, dass, sobald es als Behausung für Tiere genutzt wird, es ein Stall ist - egal, wie groß, woraus gemacht und wie er aussieht!
Und für einen Stall gelten wieder besondere Regeln!
Genau dieses Problem hatte ich: Ein genehmigungsfreier Carport ist von mir mit Volierendraht verkleidet worden und drinnen stand ein kleiner Hasenstall (provisorisch). Weil das ganze als Stall funktioniert, musste ich einen Bauantrag stellen. Kleine, mobile Ställe müssen - eben, weil Stall - mindestens 3 m von der Grundstücksgrenze weg sein. Auch bei Grenzbebauung, wenn sich dort nur ein Zaun und keine feste Mauer befindet. (So war es bei mir - wir mussten den Stall versetzen)
Es haben sich gleich drei Herren vom Bauamt und zwei vom Ordnungsamt damit befasst, wo unser Stall auf unserem insgesamt 1100 m² großen Grundstück stehen darf! Und das nur, weil sie uns wohlgesonnen und persönlich für die Hühnerhaltung sind! Einer der Herren hatte selbst den größten Ärger mit Nachbarn und musste die Hühner abschaffen, weil es in seinem Garten kein Eckchen gab, wo er sie hätte legal halten können, außer, er hätte den Stall ins Haus verlegt.
Manchmal gehts gut und man wird nicht behelligt, vor allem bei gutem nachbarschaftlichem Verhältnis. Wenn es dann doch irgendwann auffliegt, kann man immer noch nachträglich einen Bauantrag stellen. Das haben wir mit unserem Pferdestall (für vier Pferde), im Landschaftsschutzgebiet, gemacht und sind damit durchgekommen. Hat allerdings etwas gedauert.
LG Silvia
Bollenfeld
19.07.2013, 11:37
Wenn am Bauwagen Räder dran sind und er wegzufahren ist, dann ist er auch in NRW kein festes Bauwerk und nicht genehmigungspflichtig. Ob man darin Hühner halten darf, steht auf einem ganz anderen Blatt. Das hängt davon ab, in was für eine Kategorie die Fläche eingeteilt ist. Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet, landwirtschaftliche Fläche, etc.?
kniende Backmischung
19.07.2013, 20:40
Wenn Hühner drin gehalten werden, ist es automatisch ein Stall und dafür gibt es besondere Bestimmungen, wo der stehen darf. Ob mobil, oder nicht. Die Nutzung ist entscheidend.
Ob man überhaupt Hühner auf dem Grundstück halten darf, das ist dann vom Flächennutzungsplan abhängig.
LG Silvia
leotrulla
20.07.2013, 07:15
Moin Silvia,
Ob man überhaupt Hühner auf dem Grundstück halten darf, das ist dann vom Flächennutzungsplan abhängig.
entscheidend ist die Bodenquailität nach dem Bebauungsplan, ist das Grundstück als "reines Wohngebiet" ausgewiesen, dann gelten sehr strenge Auflagen, doch selbst dort darf im Regelfall ein Kleintierstall (Kaninchenhaltung, Hundezwinger etc.) errichtet werden. Und ja, das Abstellen eines Einachsers zur Hühnerhaltung würde dort ein Problem darstellen können.
Doch wenn ich den Themenstarter richtig verstanden habe, sind bei ihm die Grundstücksvoraussetzungen andere?!
Wie auch immer, mal bei der Bauordnung nachzufragen, ist sicherlich unschädlich, denke ich.
LG
Thomas
kniende Backmischung
20.07.2013, 08:03
Worauf ich hinaus wollte, bei der Bauwagennutzung: Sobald Tiere drin gehalten werden, ist die Art des Stalles unerheblich. Ob Bauwagen, Zwinger, Carport - wenn es als Stall genutzt wird, gelten die Vorschriften für einen Stall.
Wir hatten hier in Köwi dieses Thema schon des öfteren. Es lief immer darauf hinaus, dass für Ställe eben andere Vorschriften gelten, als würde man die "Gebäude" (auch mobile!) anderweitig nutzen. Besonders, was die Abstände zum Nachbargrundstück angeht.
Und klar - mal nachfragen wäre sicher nicht die dümmste Idee ;)
LG Silvia
Bollenfeld
20.07.2013, 10:11
Dann nennt mir doch mal die Bauvorschriften für Ställe! Aber bitte nur für Kleinhaltungen und nicht für landwirtschaftliche Größenordnungen!
Ayam Cemani
26.07.2013, 12:27
Danke für alle bisherigen Beiträge! Ich denke, ich kann mir jetzt ein Bild machen.
Falls es hier noch richtig juristisch Bewanderte geben sollte, würde ich mich über deren Kommentar freuen.
staticxw19
26.07.2013, 12:50
Da du im Aussenbereich wohnst, wird das sicherlich schwierig. Hier müsstet du dir Bauordnung eures Bundeslandes anschauen, unter dem Bereich genehmigungsfreie Bauvorhaben. Wichtig ist hier, das in dem Gesetzestext meistens der Aussenbereich extra erwähnt wird und hier fast nichts gebaut werden darf, wenn man nicht priviligiert ist.
In NRW sieht das ganze so aus:
http://www.lexsoft.de/normensammlung/166765,67
Wir dürfen im Aussenbreich nur einen Stall mit max. 5 Kubikmetern aufstellen. Siehe Zeile 49
Ob Hühner nun zu den Kleintieren gehören steht natürlich in den Sternen.
Ich habe auch schonmehrfach gelesen, dass der Bauwagen bei der Nutzungsänderung als als Stall zu den Bauwerken zählt und somit ebenfalls nicht genehmigungsfrei ist.
Ich würde einfach mal beim Bauamt vor Ort nachfragen oder dir die entsprechenden Gesetzestexte für dein Bundesland raussuchen.
kniende Backmischung
26.07.2013, 13:10
Dann nennt mir doch mal die Bauvorschriften für Ställe! Aber bitte nur für Kleinhaltungen und nicht für landwirtschaftliche Größenordnungen!
Die sind mit Sicherheit für jedes Bundesland anders. Wozu gibt es Tante Google? Es würde den Rahmen hier sprengen, die ganze Bauverordnung für die Errichtung von Ställen in den einzelnen Nutzungsbereichen zu posten ...
Hühner gehören zu den Kleintieren und Stall ist Stall - egal woraus er ist - die Nutzung ist entscheidend. Es kann sogar sein, dass beispielsweise ein Carport an der nicht befestigten Grenze (Z. B. einfacher Zaun) zum Unterstellen des Autos genehmigungsfrei ist, wenn man ihn aber zur Unterbringung von Tieren nutzen will, dies nicht erlaubt ist oder er versetzt werden muss.
LG Silvia
Giesi_mi
26.07.2013, 13:14
Leben und leben lassen............... Schätze, wenn man sucht, dann findet man in irgend einem Gesetz, einer Verordnung ect. einen Passus, der das Halten von Hühnern in Bauwagen verbietet.
Ich würde den Baumwagen aufstellen, die Möglichkeit, ihn zu verschieben bestehen lassen, streichen usw., die Hühnis einziehen lassen und mich dran freuen.
Wenn dann das Bauamt kommen sollte, hast du halt nicht gewusst, das du das nicht darfst. Ist ja nicht mal gelogen:-))
Im aller, aller schlimsten Fall müssen die Hühner eben wieder weg. Halte ich aber für unwahrscheinlich.
In meiner Gegend (NRW) gibt es viele Bauwagen, die auch im Aussenbereich, als Hühnerstall genutzt werden.
LG Heike
staticxw19
26.07.2013, 13:18
Na solche Tipps können aber auch böse in die Hose gehen. Ich habe schon von einigen gehört, die da neben dem Abbau auch strafen zahlen mussten. Zumal das hab ich nicht gewusst Argument sowieso nie zieht. Er ist ja in der Pflicht sich zu informieren. Man kann halt nicht machen was man will und dann immer sagen: Hab ich nicht gewusst. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Im Aussenbereich ist fast nichts erlaubt, zumindest nicht ohne Baugenehmigung!
eierdieb65
26.07.2013, 13:28
Grüß euch
Ich kenne mich mit deutschen Gesetzen nicht aus.
Aber einen Bauwagen in meinen Garten zu stellen ist bei uns (Ö) legal.
Ich will ihn ja restaurieren.
Wann ich dazu Zeit habe, weiß ich nicht.
Und da leben jetzt Hühner drin. Na und?
Wenn ich Zeit habe, werden die Hühner geschlachtet und der (restaurierte) Bauwagen als Neuwertig verkauft.
Ein Stall ist nicht temporär und der Bauwagen ein Provisorium.
Zur Schuld: Die muss erst mal bewiesen werden.
So viel zur "österreichischen" Lösung.
lg
Willi
kniende Backmischung
26.07.2013, 13:40
Ihr habt es da scheinbar wohl leichter, als wir in D. Du weißt doch: BRD - Bürokratische Republik Deutschland.
Und bei uns gilt eben: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
LG Silvia
eierdieb65
26.07.2013, 13:53
Die Unwissenheit schützt bei uns auch nicht.
Aber ich darf auf meinem Grund und Boden jedes Fahrzeug, das kein Öl etc verliert lagern, bis ich es restauriere.
Und wenn sich dazwischen mal Hühner einquartiert haben, dann darf ich diese Füttern. Ich darf auch die Eier vermarkten.
Dass da Absicht dahinter steckt, soll mal wer beweisen. Gewinnabsicht kann, aufgrund des Negativgewinns bei geringen Stückzahlen, nicht unterstellt werden. (In Ö weit über 250 Hühner)
lg
Willi
Liebwerte Dame.. schon Einstein sagte, das es leichter waere ein Atom zu zertruemern, als eine einmal festgelegte Meinung.. deswegen lasse ich einfach mal die Definition fuer sich als solches wirken (https://de.wikipedia.org/wiki/Fliegender_Bau) ... und bitte nich uffreschen.. :) tief ein und ausatmen..
Du, ich reg mich schon lange nicht mehr auf, da bin ich viel zu alt zu....
hab mir paar Tage im sonnigen Süden die Sonne auf den Bauch scheinen lassen und bin erst jetzt wieder im Lande und völlig belustigt, dass man mich hier "aufklärt", lach...
Es war mein Job, zig Jahre lang. Ich hab orginal Gerichtsurteile von div. arglosen Zeitgenossen zu lesen bekommen, die den Bauwagen verboten, weil er eben die Eigenschaft von fliegenden Bauten auf Grund seiner Nutzung verloren hat.
Kurzum:
Ein Hühnerstall bleibt ein Hühnerstall. ^^
Und zwischen Kirmesbude und Bauwagen macht das "deutsche Kleingeistergesetz" auch einen riesen Unterschied.
aber Versuch macht kluch sach ich immer. ^^
Und schwubb verabschiede ich mich somit aus dieser Diskussion, es wurde von verschiedenen Leuten alles dazu gesagt, was rechtlich relevant sein könnte.
gangwald
27.07.2013, 12:26
hihi.. da bin ich wieder.. ! :roll
sehr schoen.. RECHT so zum schmoekern..
zwei nette Artikel: (http://in-gl.de/2013/02/17/gluckliches-federvieh-im-huhnermobil/)
(http://www.mainpost.de/regional/main-tauber/Mobiler-Huehnerstall-mit-Auslauf;art775,6502798)
kniende Backmischung
27.07.2013, 16:11
Wenn du Landwirt bist, hast du viel mehr Möglichkeiten und bekommst mehr Dinge genehmigt, als eine Privatperson mit dem Wunsch der Tierhaltung. Selbst, wenn du nix anders machen würdest, als der Landwirt ... es wird dir nicht genehmigt.
Weiß ich auch aus eigener Erfahrung.
Königswinter ist seeehr bürokratisch - ob das nun sinnvoll ist oder nicht! Viele baurechtliche Fragen werden hier extrem gründlich beleuchtet, bevor sie durchgehen.In anderen Landkreisen sind die da viel lockerer.
Allerdings würde ich mich nie trauen, da auf eigene Kappe zu agieren, weil die auch recht stoisch darauf bestehen, dass alles wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt wird, wenn man was ohne entsprechende Genehmigung macht ...
Vielleicht ist die Behörde am Ort des Bauwagens ja kooperativer.
LG Silvia
Ayam Cemani
08.12.2021, 01:18
Nur mal ein kurzes Update: Der Bauwagen hat sich als Hühnerstall sehr bewährt und steht noch. (Die Erstbesatzung hat allerdings bereits das Zeitliche gesegnet.) Der Wagen steht wunderbar dezent und eingewachsen im Garten. Noch ein paar Jahre und das Teil ist in allen Wanderkarten als "historische" Dachfläche eingezeichnet...
Fazit: Nur Mut, aber etwas Fingespitzengefühl für die örtlichen Gegebenheiten walten lassen.
chtjonas
08.12.2021, 01:25
WOW!!!
Ist ja genial, nach so langer Zeit einen Update zu bekommen.
Freut mich sehr, dass Dein Bauwagenkonzept aufgegangen ist.
Könnteste uns noch mit ein paar Bildern erfreuen? ???
Am besten mit picr.de. Das ist dann sehr leserfreundlich. :laugh
Powered by vBulletin® Version 4.2.5 Copyright ©2025 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.