Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Aspekte....
Chopper6872
17.10.2013, 12:21
Das habe ich in einem anderen Forum zufällig gefunden....
- Wenn Du Federvieh hältst (und wenn es auch nur 5 Tiere sind) bist Du verpflichtet, Deinen Tierbestand beim zuständigen Veterinäramt anzumelden. Von dort bekommst Du auch eine Betriebsnummer, die Du auch als Hobby-Hühnerhalter brauchst. Aber das wusste ich vorher auch nicht.
- Über diese Betriebsnummer bist Du dann auch verpflichtet bei Deiner Tierseuchenkasse Beiträge abzuführen. Aber keine Angst : Ich bezahle für gemeldete 20 Hühner und 20 Enten etwas über knapp 7,- € pro Jahr. Auf jeden Fall bist Du über die Tierseuchenkasse in diesem Fall versichert. Egal ob von Deinem Tierbestand eine Geflügelkrankheit ausgeht oder Du betroffen bist.
Inwieweit ist das zutreffend? Das würde ja bedeuten, dass ausschliesslich alle die ich kenne gegen geltendes Recht verstoßen....
Hatschipuh
17.10.2013, 12:28
Nicht nur bei der Seuchenkasse meldepflichtig, sondern auch beim zuständigen Veterinäramt !!
Chopper6872
17.10.2013, 12:32
Ja das steht ja in der ersten Strichaufzählung ;D
Bei uns gibt das Veterinäramt die Daten an die Tierseuchenkasse weiter.Mindestbeitrag im Jahr bei uns 10,00 €
Ja, das ist so. An die Niedersächsische Tierseuchenkasse bezahle ich 10 € pro Jahr. Von Versicherung im Fall eines Seuchenausbruchs in diesem Zusammenhang habe ich noch nichts gelesen. Vielleicht hängt das aber auch damit zusammen, dass ich eine Hobbyhaltung angemeldet habe, keine gewerbliche Haltung.
Meine Anmeldung einer Geflügelhaltung wurde vom Veterinäramt der Gemeinde wunschgemäß direkt an die Nds. Tierseuchenkasse weitergeleitet. Vorher hatte ich ein nettes Telefonat mit der Amtstierärztin; die fand das ganz toll mit den Hühnern, fragte gleich nach den geplanten Rassen und erkundigte sich, ob ich schon einen geflügelkundigen Tierarzt wüsste. Ich wohne im allgemeinen Wohngebiet und habe mich vor der Anschaffung bei allen möglichen Ämtern abgesichert...:)
In meinem Bescheid steht: "Die Beitragssatzung 2013 sieht einen Mindesbeitrag von 10 Euro für jeden Beitragspflichten vor. Mit dem Beitrag werden die für die Durchführung des Melde- und Beitragsverfahrens entstehenden Verwaltungskosten gedeckt. Da diese Grundkosten für jeden Beitragspflichtigen gleichermaßen anfallen, beträgt der Mindestbeitrag unabhängig von der Größe des Bestandes und der gehaltenen Tierart einheitlich 10 Euro im Jahr."
"Tierart" bezieht sich selbstverständlich hier nur auf Geflügel.
Oh, ich hab so lange geschrieben, jetzt hat sich einiges mit Euren Beiträgen überschnitten, sorry...
Ich vermute, bei Ausbruch einer Seuche sollen möglichst alle Halter über Vorsichtsmaßnahmen informiert werden.
Ich bezahl auch etwa 10 Euro im Jahr.
Wenn die nicht gemeldet sind und es mal zu erneuten Ausbrüchen der Vogelgrippe usw kommt kann man sich ganz schön Ärger und hohe Geldstrafen einhandeln.
Chopper6872
17.10.2013, 13:05
Bei uns gibt das Veterinäramt die Daten an die Tierseuchenkasse weiter.?..
Ich glaube dass das gegen das Datenschutzgesetz verstösst... Zumindest wenn die Einwilligung des Daten"besitzers" nicht vorliegt
Ich glaube dass das gegen das Datenschutzgesetz verstösst... Zumindest wenn die Einwilligung des Daten"besitzers" nicht vorliegt
Das muss man ja auf dem Meldezettel mit unterschreiben!
eierdieb65
17.10.2013, 13:16
Stellt sich die Frage, wie es bei euch ist, mit Datenschutz.
Bei uns ist jeder froh, wenn man irgendwas an 2, oder mehr Stellen, melden MUSS, dass ein Aktenträger (auch gerne elektronisch) den Akt ins Nachbarzimmer trägt.
Ansonsten: Ziehen sie bitte eine Nummer für Zimmer 2 und warten sie wieder..... Und bedenken sie: Jetzt brauchen sie Formblatt xxa. Formblatt xxc , das sie vor 5 Minuten abgegeben haben, gilt in Zimmer 2 nicht.
Hauptsache Datenschutz :o
lg
Willi
Chopper6872
17.10.2013, 13:20
Das muss man ja auf dem Meldezettel mit unterschreiben!
Und wenn ich mich da weigere...?
Zumindest wenn ich es so lese:
Die Tierseuchenkasse ist eine Solidargemeinschaft der Tierhalter...
Kann ich mich doch mal unsolidar verhalten, weil es theoretisch ja für mich finanziell verkraftbar wäre im Falle einer Tierseuche den Bestand zu ersetzen bzw. Mit den Verlusten als Hobbyhalter leben zu können. Zumindest ist für mich eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung in diesen Gemeinschaftstopf zur Kompensation eventueller Schäden nicht ersichtlich. Oder irre ich hier?
eierdieb65
17.10.2013, 13:23
Zumindest bei uns:
Tierseuchenkasse zahlt jeder mit Mistkübelabholung.
Aber: Glaubst du wirklich, im Falle einer Pandemie, die du verursacht hast, (als Einzelne bleibst über), verantworten, oder bezahlen zu können? Mit Einzahlen der Gebühr hast keine Kosten mehr.
lg
Willi
nach dem deutschen Tierseuchengesetz bist du verpflichtet, laut §71, dein Geflügel anzumelden
hagen320
17.10.2013, 13:41
Und wenn ich mich da weigere...?
Zumindest wenn ich es so lese:
Die Tierseuchenkasse ist eine Solidargemeinschaft der Tierhalter...
Kann ich mich doch mal unsolidar verhalten, weil es theoretisch ja für mich finanziell verkraftbar wäre im Falle einer Tierseuche den Bestand zu ersetzen bzw. Mit den Verlusten als Hobbyhalter leben zu können. Zumindest ist für mich eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung in diesen Gemeinschaftstopf zur Kompensation eventueller Schäden nicht ersichtlich. Oder irre ich hier?
Wenn Du Dich weigerst kann es richtig teuer werden. Jedere Bestand muß gemeldet werden, egal ob ein oder 1000 Tiere. Sei Dir sicher das die Veterinäre beim ausbruch einer Seuche auch Deinen Bestand finden und dann zahlt jeder Strafgeld der nicht gemeldet hat.
Da findest Du alles: http://www.tskmv.de/
Man gibt so viel Geld für unnützen Kram aus aber ich finde DAS sollte es einem schon wert sein zumal man sich dadurch erst richtige Kosten im Falle eines Falles erspart...
Prinzipiell kannst du das halten wie du willst, aber sollte von deinem Bestand eine Seuche ausgehen, dann wird im Umkreis von xx km alles Geflügel gekeult. Die Kosten für den Verlust der Tiere und die Arbeits- und Entsorgungskosten zahlst du ebenfalls. Das kann ganz schnell mal in die Tausende Euro gehen. Und ist dann noch ein Gewerbebetrieb betroffen kommt da auch noch Schadenersatz, z.B. in Form von Verdienstausfall etc., zu.
Da zahle ich doch lieber meine 5 Euro im Jahr.
es grüßt der Müller
Chopper6872
17.10.2013, 15:25
nach dem deutschen Tierseuchengesetz bist du verpflichtet, laut §71, dein Geflügel anzumelden
§ 71
(1) Die Länder regeln, wer die Entschädigung gewährt und wie sie aufzubringen ist; dabei können sie die Durchführung von Tierzählungen zum Zwecke der Beitragserhebung regeln. Das Land hat die Entschädigung zu leisten; soweit von Tierbesitzern für bestimmte Tierarten zur Gewährung von Entschädigungen Beiträge nach Satz 3 erhoben werden, hat es die Entschädigung jedoch nur zur Hälfte zu leisten. Beiträge sind für Pferde, Rinder einschließlich Wasserbüffel, Wisente und Bisons, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel und Fische zu erheben. Von der Erhebung von Beiträgen für Ziegen, Gehegewild, Geflügel und Fische kann abgesehen werden, wenn sie zu einer unzumutbaren Belastung der Beitragspflichtigen, insbesondere auf Grund geringer Anzahl der betroffenen Tierbesitzer, führen würde oder hierfür auf Grund der Seuchensituation kein Bedarf besteht. Die Beiträge sind nach Tierarten gesondert zu erheben. Sie können nach der Größe der Bestände und unter Berücksichtigung der seuchenhygienischen Risiken, insbesondere auf Grund der Betriebsorganisation, sowie zusätzlich nach Alter, Gewicht oder Nutzungsart gestaffelt werden.
(2) Werden von Tierbesitzern zur Gewährung von Entschädigungen Beiträge erhoben, dürfen für Tiere, die dem Bund oder einem Land gehören, oder für das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführte Schlachtvieh keine Beiträge erhoben werden.
Tut mir leid, aber das kann ich daraus nicht lesen. Im Prinzip geht es mir mehr um eine gesetzliche Verpflichtung des Kleintierhalters in die Tierseuchenkasse einzuzahlen. Für mich Als Laien sind das eher Empfehlungen um im Falle des Falles.....
Die gesetzliche Verpflichtung seinen Bestand beim zuständigen Veterinäramt anzumelden bestreite ich dabei nicht.
eierdieb65
17.10.2013, 15:41
HIHI
Da sieht man mal wieder, wie "einheitlich" die EU ist. Hauptsache die Gurkenkrümmung stimmt. :cool:
Bei uns zahlt diese Seuchenabgabe JEDER. (Naja: wird mit der Müllgebühr (10%) verrechnet) Egal, ob offizieller Tierhalter, oder in 50 Jahren nicht mal ein Goldfisch. Dafür darf ich aber ein totes Huhn: Essen, auf meinem Grund vergraben, verfüttern, in den Restmüll, in die Biotonne, oder in die öffentliche Tierkörpertonne (gekühlt).
Und im Fall von Seuchen, bin ich auch aus dem Schneider.
lg
Willi
Chopper6872
17.10.2013, 16:02
HIHI
Da sieht man mal wieder, wie "einheitlich" die EU ist. Hauptsache die Gurkenkrümmung stimmt...
Welche Krümmung? Da wird nichts gekrümmt....:p
Aber im Ernst. Ich bezahle ja gern für meine Tiere, wenns keine Unsummen sind. ich möchte eben nur wissen wo es steht, dass ich zahlen muss
Welche Krümmung? Da wird nichts gekrümmt....:p
Aber im Ernst. Ich bezahle ja gern für meine Tiere, wenns keine Unsummen sind. ich möchte eben nur wissen wo es steht, dass ich zahlen muss
Denn besorg dir doch einfach mal die Satzung der Tierseuchenkasse!
Da wirst Du alles finden
Denn besorg dir doch einfach mal die Satzung der Tierseuchenkasse!
so isses
http://www.tskmv.de/
Tut mir leid, aber das kann ich daraus nicht lesen. Im Prinzip geht es mir mehr um eine gesetzliche Verpflichtung des Kleintierhalters in die Tierseuchenkasse einzuzahlen. Für mich Als Laien sind das eher Empfehlungen um im Falle des Falles.....
Die gesetzliche Verpflichtung seinen Bestand beim zuständigen Veterinäramt anzumelden bestreite ich dabei nicht.
Denn lies mal hier:
Niedersächsische Tierseuchenkasse
Tierhaltung
§ 26 Anzeige und Registrierung
(1)
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Im Falle einer Wanderschafherde gilt der Betriebssitz als Standort im Sinne des Satzes 1.
-----------------------------------------------------
Hannover (aho) - Bis zum 17. Januar müssen Tierhalter in
Niedersachsen ihre Tierbestände der Niedersächsischen
Tierseuchenkasse gemeldet haben. ........
....................Die Tierseuchenkasse erinnert
die Tierhalter an die korrekt einzuhaltende Melde- und
Beitragspflicht, die mit der neuen Gebührensatzung für Falltiere
fortlaufend überprüft wird. Dieser Pflicht ist der weitaus
überwiegende Teil der Tierhalter auch bisher schon nachgekommen.
----------------------------------------------------------------------------------------------
MeldepflichtDie Meldepflicht ergibt sich aus dem Tierseuchengesetz (§ 71) und den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften. Jeder Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Bienen ist verpflichtet, seinen Tierbestand schriftlich der Tierseuchenkasse zu melden. Die gemeldeten Tierzahlen sind die Grundlage für die Beitragsfestsetzung.
Es ist unerheblich, zu welchem Zweck (gewerbliche Tierhaltung, landwirtschaftliche Nutztierhaltung, Pensionstierhaltung, Reitställe oder auch Hobbyhaltung) oder in welcher Stückzahl die Tiere gehalten werden. Maßgeblich ist allein die Tatsache der Haltung mindestens eines Tieres einer der oben genannten Tierarten am Stichtag.
Eine Meldung ist zwingend erforderlich, auch wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat.Die nicht oder zu gering gemeldete Tierzahl hat zur Folge, dass der Anspruch auf Leistungen aus der Tierseuchenkasse entfällt. Die Korrektur fehlerhaft angegebener Tierzahlen ist nach erfolgter Beitragsfestsetzung in der Regel nur in einem Klageverfahren möglich. Zur Vermeidung unnötiger Kosten sollten unbedingt die korrekten Tierzahlen gemeldet werden.
eierdieb65
17.10.2013, 17:54
HIHI
Kommt mir vor, als hättet ihr ein sehr neues Gesetz :unsicher
Lest mal den Text der Steiermark aus 1949:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrStmk&Dokumentnummer=LRST_6400_001
Es geht halt nur um Rinder, aber ein paar Beistriche mehr....
lg
Willi
HIHI
Kommt mir vor, als hättet ihr ein sehr neues Gesetz :unsicher
Lest mal den Text der Steiermark aus 1949:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrStmk&Dokumentnummer=LRST_6400_001
Es geht halt nur um Rinder, aber ein paar Beistriche mehr....
lg
Willi
Einmal ist es Österreich und einmal BRD - sind versch. Länder und auch versch. Gesetze
eierdieb65
17.10.2013, 18:11
Hast recht Hein
Einmal wars EWG, einmal EG, dann EU.
Durch den Euro hat die EU die EWG komplettiert. Aber sonst? Wo ist die Union? In den Steuergesetzen? Im Tierschutz? Oder in diesem Thread aktuell: Tierseuchengesetze?
Alles nur, entweder Wasserstoff, oder heiße Luft. Irgendwas halt, das den Ballon nach oben treibt.
Hauptsache nach oben, egal wie.
Und jedes Land der EU hat 1000 Ballons, die nichtmal zusammenhängen, geschweige denn mit Nachbarballons vernetzt sind.
Und dann interessiert es nicht mal jemanden, wessen Ballon schneller, besser, höher, oder sonst was war.
lg
Willi
Chopper6872
17.10.2013, 18:30
Soweit ich das bisher verstanden habe sind die Tierseuchenkassen Ländersache und damit helfen mir Texte die das BL Niedersachsen und damit auch Bremen betreffend nur mäßig.
Nochmals, wenn das so zwingend vorgeschrieben ist und die Tierseuchenkassen der Länder als Anstalten öffentlichen Rechts agieren ähnlich wie die GEZ ( schlechtes Ausnahmebeispiel) dann frag ich mich, warum bei uns auf dem Lande dieses Gesetz nicht genauso konsequent umgesetzt wird und dementsprechend kontrolliert wird. Denn irgendwo müssen die Obliegenheitspflichten zur Durchsetzung des Gesetzes ja liegen...
Chopper6872
17.10.2013, 18:33
so isses
http://www.tskmv.de/
Habe ich getan
Da steht nichts drin von Meldepflichten des Tierhalters. guckst du:
http://http://www.tskmv.de/pdf/satzungen/Hauptsatzung%2021-12-2010.pdf
Chopper6872
17.10.2013, 18:38
Ich google/ binge/ yahooe mich jetzt den halben Tag durch Gesetze und Ausführungsbestimmungen. Vielleicht kann mir ja jemand einfach mal den Teil aus dem entsprechenden Gesetz zeigen, indem steht dass ich als Tierhalter Meldeverpflichtungen an meine Landes-Tierseuchenkasse habe. Keine schwindligen Auszüge von irgendwelchen Websites. Es soll ja schliesslich hier um Rechtsverbindlichkeit gehen
du hast recht, es ist im gesetz geregelt, dass es ländersache ist. ruf doch dann am besten die für dich zuständigen mal an!
Ich google/ binge/ yahooe mich jetzt den halben Tag durch Gesetze und Ausführungsbestimmungen. Vielleicht kann mir ja jemand einfach mal den Teil aus dem entsprechenden Gesetz zeigen, indem steht dass ich als Tierhalter Meldeverpflichtungen an meine Landes-Tierseuchenkasse habe. Keine schwindligen Auszüge von irgendwelchen Websites. Es soll ja schliesslich hier um Rechtsverbindlichkeit gehen
Warum sollte sich hier jemand die Mühe machen, und sämtliche Gesetzestexte raussuchen, die Du angeblich trotz intensiver Suche nicht findest. Du würdest es dann doch anzweifeln. Setz Dich einfach mit Deinem zuständigen Kreisveterinäramt und der Tierseuchenkasse in Verbindung. Verlange von ihnen, dir einen Nachweis zu erbringen. Sage ihnen am Besten auch gleich dass Du Deine Tiere erst bei ihnen anmelden wirst, wenn sie Dich auch wirklich überzeugt hätten. Dann werden sie sich Deiner bestimmt annehmen, und Dir überzeugende Argumente liefern.
MfG
Ernst Niemann
eierdieb65
17.10.2013, 18:58
Och Leuts
Nochmal und jetzt direkt und deutlich:
Die EU interessiert sich nicht für Bürgermeisterentscheide.
Wenn in der Tschechei in reinem Wohngebiet jemand 200 Hühner, ohne Sondergenehmigung hält, darf das jeder Bürger der EU.
Niemand hat Sonderstellung.
Also:Wenn der Heckflügel eures Autos zu groß für Deutschland ist: In GB ist er EU-typisiert.
Der Hahn ist zu laut? In Tschechien nicht! Und noch mal ganz deutlich: Und damit ist er auch in Deutschland nicht zu laut!!
Die europäische Union hat sich verpflichtet, die Landesgesetze anzugleichen!
lg
Willi
Ich google/ binge/ yahooe mich jetzt den halben Tag durch Gesetze und Ausführungsbestimmungen. Vielleicht kann mir ja jemand einfach mal den Teil aus dem entsprechenden Gesetz zeigen, indem steht dass ich als Tierhalter Meldeverpflichtungen an meine Landes-Tierseuchenkasse habe. Keine schwindligen Auszüge von irgendwelchen Websites. Es soll ja schliesslich hier um Rechtsverbindlichkeit gehen
Kein "Gesetz", aber eine Verordnung, nämlich die Viehverkehrsverordnung. Dort heißt es:
§26
(1) Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Im Falle einer Wanderschafherde gilt der Betriebssitz als Standort im Sinne des Satzes 1.
... "
eierdieb65
17.10.2013, 19:18
Siehste: Deswegen interessieren solche Verordnungen kaum mehr.
"Wanderschafherde"
Wo ist die Verordnung für "Wanderbisons", "Wanderziegen" und überhaupt bei grenzüberschreitendem Grasen innerhalb der EU?
Die Probleme mit der Schweiz wurden ja schon teilweise durchjudiziert.
Kein deutsches Bundesland kann gegen EU-Recht gewinnen.
lg
Willi
Man nehme die Geflügelpest-Verordnung:
http://www.huehner-info.de/forum/showthread.php/27764-Die-Geflügelpest-Verordnung-Zusammenfassung-Erklärung-Fragen-und-Antworten
@ Willi, EU Recht kann von jedem Mitgliedsland noch entsprechend erweitert werden, wenn es dabei verschärft wird. Nur lockern dürfen die Länder nicht. Da Deutschland eine förderalistische Republik ist, dürfen die Bundesländer bei einigen Gesetzen ebenfalls nochmal anziehen. Heißt, man hat in Deutschland die EU-Vorschriften, die geben den Rahmen vor. Innerhalb dieser kann Deutschland dann eben die Viehverkehrsordnung oder die Geflügelpest-Verordnung erlassen. Diese schreiben vor, das eine Meldung beim Veterinäramt (manchmal auch Ordnungsamt) verpflichtend ist und je nach Bundesland auch eine Meldung bei der TSK, wenn das verlangt wird. In Bayern muß man zum Beispiel ab dem ersten Huhn bei Vetamt und TSK melden, in Baden-Württemberg erst ab 49 Hühnern (http://www.tsk-bw.de/Melde_Beitragspflicht/Wer_muss_melden.php). Wie hoch die Kosten sind, ist auch unterschiedlich. Ich hab in Ba-Wü weder an das Vetamt, noch die TSK zahlen müssen (hatte bei letzterer meine Enten freiwillig gemeldet), in anderen Bundesländern kosten Meldung beim Vetamt und die Erteilung einer Betriebsnummer "Bearbeitungsgebühren". Verpflichtend für alle Geflügelhalter ist in Deutschland also eine Meldung beim zuständigen Amt, aber welches Geflügel und ab wie viel Stück und zu welchen Beiträgen bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden muß, entscheiden die Bundesländer.
Kein "Gesetz", aber eine Verordnung, nämlich die Viehverkehrsverordnung. Dort heißt es:
§26
(1) Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Im Falle einer Wanderschafherde gilt der Betriebssitz als Standort im Sinne des Satzes 1.
... "
Dorchen, Behörde entspricht aber dem zuständigen Amt und nicht der Tierseuchenkasse. Das kann also das Veterinäramt oder Ordnungsamt sein oder auch eine Verwaltungsstelle in irgendeinem Kuhkaff, wenn diese ermächtigt wurde, solcherlei Meldungen anzunehmen und evtl. sogar noch zu bearbeiten.
Ja, stimmt... Jetzt, wo Du's sagst... Du Kräuterlexxchen, Du. Hast ja Recht :)
eierdieb65
17.10.2013, 20:08
Recht hast Lexxi (wie immer)
Also ziehe ich (theoretisch) mit meiner Ziegenherde durch die EU, wenn ich am Ausgangspunkt (Nö stimmt ja nicht. Muss ja eine Schafherde sein und zwar aus einem bestimmten Bundesland) gemeldet habe.
Es gibt offiziell nicht mal mehr Grenzübertritte (ausgenommen Zollvorschriften) und dann sollen Bundesländer was zu sagen haben? Und dann noch "Ober"bürgermeister?
Was in Brno, Znojmo, Bratislava erlaubt ist, bringst du auch in Berlin, Dresden, Leipzig durch.
Spätestestens beim EuGh.
lg
Willi
Chopper6872
17.10.2013, 20:26
?....Du würdest es dann doch anzweifeln.
Nein würde ich nicht. Wenn ich diese Absicht hätte würde ich die Frage doch garnicht stellen... Letztlich glaube ich,d ass sich dieses Gesetzes wenn es denn existiert einfach keiner bewusst ist.
Aber dass wenn ich nen Fernseher habe oder ein Radio weiß es nahezu schon jeder Jugendlicher... Warum? Vermutlich weil eine Anstalt wie die GEZ um sie nochmal heranzuziehen das Entsprechende Gesetz anders durchsetzt.
Chopper6872
17.10.2013, 20:30
Dorchen, Behörde entspricht aber dem zuständigen Amt und nicht der Tierseuchenkasse. Das kann also das Veterinäramt oder Ordnungsamt sein oder auch eine Verwaltungsstelle in irgendeinem Kuhkaff, wenn diese ermächtigt wurde, solcherlei Meldungen anzunehmen und evtl. sogar noch zu bearbeiten.
Ich denke ähnlich. Dass ich hier nach mittlerweile fast 30 posts zu diesem Thema keine eindeutig klare Antwort erhalte heisst doch im Umkehrschluss auch, dass keiner von Euch mit Sicherheit weiß wo es geschrieben steht. mit reicht ein haben wir schon immer gemacht aber nicht um mein Portemonnaie so einfach zu öffnen. Da möchte ich bitte auch wissen warum...
Dann musst Du Dich wohl an die zuständige Landesbehörde, also Ministerium, in Deinem Bundesland wenden. Die haben das schließlich irgendwann mal ausgeheckt, müssten also wissen, was sie schriftlich dazu niedergelegt und als gültig erlassen haben.
@ Willi, Bär Bruno hat ja schon getestet, was rauskommt, wenn man ohne gesetzliche Rückendeckung den Wanderbären nach Deutschland macht ;). Flax beiseite, normalerweise bleiben die Wanderschäfer ja innerhalb ihrer Grenzen und auch Bundesländer. Soweit es noch welche gibt, versteht sich ;)
@ Dorchen, ich hab mich mit dem Käse seit 2002 auseinandergesetzt, damals gab´s in Niedersachsen Ausbrüche von H7N7 und neben Aufstallung als Prävention wurde auch die Meldepflicht für Geflügel eingeführt. War noch Frau Künast damals. 2005 ging dann die H5N1 Sache los und 2006 ja bekanntlich die Schwäne auf Rügen und seitdem hab ich mich immer wieder mit der Verordnung befasst. Von daher sitzt das jetzt etwas :laugh
Hallo Chopper6872!
Ich darf zitieren:
§ 2 der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
"(1) Tierbesitzer, die Tiere in Mecklenburg-Vorpommern halten, haben der Tierseuchenkasse innerhalb von zwei Wochen nach dem Stichtag ihren Namen, die Anschrift und die Registriernummer des Betriebes gemäß § 26 der Viehverkehrsordnung [...] mitzuteilen sowie die Art, die Zahl und, soweit es für die Beitragserhebung erforderlich ist, auch das Alter, die Nutzungsrichtung und die Haltungsform der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere anzugeben. [...]"
http://www.tskmv.de/pdf/satzungen/Beitragssatzung.pdf
Stets zu Diensten,
Angie
Chopper6872
17.10.2013, 21:28
Hallo Chopper6872!
Ich darf zitieren:
§ 2 der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
"(1) Tierbesitzer, die Tiere in Mecklenburg-Vorpommern halten, haben der Tierseuchenkasse innerhalb von zwei Wochen nach dem Stichtag ihren Namen, die Anschrift und die Registriernummer des Betriebes gemäß § 26 der Viehverkehrsordnung [...] mitzuteilen sowie die Art, die Zahl und, soweit es für die Beitragserhebung erforderlich ist, auch das Alter, die Nutzungsrichtung und die Haltungsform der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere anzugeben. [...]"
http://www.tskmv.de/pdf/satzungen/Beitragssatzung.pdf
Stets zu Diensten,
Angie
Aber ich habe doch keinen Betrieb... Ansonsten danke
Chopper6872
17.10.2013, 21:31
@Angie ich liege grad aufm Boden wegen deiner Signatur:rofl:rofl
Ich hoffe dein Mann und deine Tochter dürfen ins Haus
Das mit dem Betrieb wird so ausgelegt, sobald man sich Geflügel anschafft. Die von mir verlinkte Verordnung regelt das auch alles im Betriebssinne. Egal ob Du 5 Hühner aus Spaß, 100 zur Selbstversorgung oder 250 zum Eierverkauf hältst, für alles gilt das Gleiche. Ergo:
melden bei der zuständigen Behörde
eventuell melden bei der TSK
Impfung gegen ND
Registerführung (Zu- und Abgänge mit Adressen aufschreiben, sowie Datum dazu und aufbewahren)
bei Wassergeflügel Sentineltiere halten oder serologische Untersuchungen machen lassen
Vorschriften für füttern und tränken beachten
uns so weiter.
Chopper6872
17.10.2013, 21:40
Das mit dem Betrieb wird so ausgelegt, sobald man sich Geflügel anschafft. Die von mir verlinkte Verordnung regelt das auch alles im Betriebssinne. Egal ob Du 5 Hühner aus Spaß, 100 zur Selbstversorgung oder 250 zum Eierverkauf hältst, für alles gilt das Gleiche. Ergo:
melden bei der zuständigen Behörde
eventuell melden bei der TSK
Impfung gegen ND
Registerführung (Zu- und Abgänge mit Adressen aufschreiben, sowie Datum dazu und aufbewahren)
bei Wassergeflügel Sentineltiere halten oder serologische Untersuchungen machen lassen
Vorschriften für füttern und tränken beachten
uns so weiter.
So werde ich tun. Ich melde erstmal beim zuständigen Veterinäramt. Wenn irgendwer dann Geld will meldet er sich schon :p
ND Impfung mache ich eh immer schon.
Ich glaube dass ich als Hobbyhalter keine Vorschriften für füttern und Tränken brauche. Hauptsache die Tiere werden artgerecht gehalten. Bei mir Zuhause bin ausserdem ich der Chef:laugh
Nicolina
18.10.2013, 00:17
Mir erschließt sich nicht, was an den "Meldepflichten" nicht zu verstehen ist.
Ich glaube dass ich als Hobbyhalter keine Vorschriften für füttern und Tränken brauche. Hauptsache die Tiere werden artgerecht gehalten. Bei mir Zuhause bin ausserdem ich der Chef:laugh
Falsch gedacht. Die Vorschriften für´s Füttern und Tränken, genauso wie Du die Streu und die Gerätschaften aufbewahrst, gelten auch für Hobbyhalter. Hast Du überhaupt mal die GVO gelesen? § 3 ist das was ich meinte... da steht nichts, das Hobbyhalter davon befreit sind ;)
Chopper6872
18.10.2013, 08:49
Falsch gedacht. Die Vorschriften für´s Füttern und Tränken, genauso wie Du die Streu und die Gerätschaften aufbewahrst, gelten auch für Hobbyhalter. Hast Du überhaupt mal die GVO gelesen? § 3 ist das was ich meinte... da steht nichts, das Hobbyhalter davon befreit sind ;)
Ich glaube dass ich besser fütter, öfter säuber und desinfiziere und meine Einstreu besser ist als alles was so in Massentierhaltung Standard ist. Insofern mache ich mir da keine Gedanken gegen geltendes Recht zu verstoßen
Ich glaube dass ich besser fütter, öfter säuber und desinfiziere und meine Einstreu besser ist als alles was so in Massentierhaltung Standard ist. Insofern mache ich mir da keine Gedanken gegen geltendes Recht zu verstoßen
Da geht es doch nicht um das WAS du verfütterst/streust, es geht um das WO gefüttert wird. Draußen ist eine Fütterung verboten, das Futter MUSS im Stall gegeben werden. Ebenso (wenn ich mich irre verbessert mich) darf kein Regenwasser zum trinken angeboten werden.
Vielleicht solltest du dir die Verordnung doch mal durchlesen, bevor du Vermutungen anstellst die nicht zutreffend sind.
Edit meint: Zur Zeit ist immer noch Stallpflicht, diese wurde meines Wissens nicht aufgehoben. Die Hühners dürfen also nicht ohne amtliche Genehmigung draußen herum laufen. Ein Antrag für die Freilandhaltung kann man beim Vet.-Amt stellen.
Ich muß es jetzt auch mal sagen Chopper, irgendwie musst Du Dir die Texte, welche verlinkt werden, auch mal selbst durchlesen und nicht vorkauen lassen. Ich bin echt kein Paragraphenreiter, aber die GVO ignorieren und das in einem öffentlichen Forum auch noch kund zu tun, ist schon etwas riskant. Tu Dir mal echt nen Gefallen und lies Dich durch die GVO, ich hab die Zusammenfassung plus Erklärungen schon ganz bewusst für Leute wie Dich gemacht, die gerne nur das Wichtigste wissen möchten. Und Karin hat auch recht... wir haben Aufstallung, von daher wird´s echt Zeit beim Vetamt zu melden und ich mein in MeckPom ist in einigen Regionen noch keine Ausnahme möglich, also kein Freilauf erlaubt.
Bei mir in NRW habe ich für meine 25 Legehühner 3 € und für meine beiden Pferde 10 € an die Tierseuchenkasse gezahlt.
Bei Kreisveterinäramt habe ich auch alle Tiere gemeldet.
Die beiden Behörden gleichen ihre Daten untereinander ab.
So hatte ich zuerst nur die Hühner bei der Tierseuchenkasse gemeldet und bekam dann umgehend Post vom Kreisveterinäramt, dass ich die Tiere nicht gemeldet habe.
Dieses Jahr habe ich gleich Anfang Januar alle Meldungen gemacht und extra beim Kreisveterinäramt noch mal nachgefragt wieviele Hühner ich nun melden müsse, da ich ja im Laufe des Jahres das ein oder andere Huhn dazu bekommen würde.
Die Aussage war dann, ich solle als Hobbyhalter einfach den aktuellen Bestand melden, was ich auch tat.
Jetzt habe ich dieses Jahr erstmalig ein paar Masthühnchen gezogen und habe diese in einer Lohnschlachterei schlachten lassen.
Nun kommt`s!
Die Schlachtung war Montags und Donnerstags hatte ich schon Post vom Kreisveterinäramt im Briefkasten.
"Man habe festgestellt, dass ich Masthähnchen habe schlachten lassen, aber weder bei ihnen noch bei der Tierseuchenkasse wären Tiere gemeldet.":unsicher
Nachdem ich dann dort angerufen hatte klärte sich die Sache auf.
Es waren meine 25 Legehühner gemeldet, aber Broiler müssen extra angegeben werden.
Klar, die sind beim Geflügelmeldebogen aufgeführt, doch wer erinnert sich da dann im Juni noch dran. :(
Die Dame vom Kreisveterinäramt war aber sehr nett am Telefon!:love
Nach ein wenig Fachsimpeln und flirten hab ich ihr umgehend ein Fax mit der Nachmeldung geschickt und die Sache war aus der Welt.
@Angie ich liege grad aufm Boden wegen deiner Signatur:rofl:rofl
Ich hoffe dein Mann und deine Tochter dürfen ins Haus
Ne, den Stress tue ich mir nicht an. Dafür hab ich doch die Hühner. Der Hahn schläft immer auf meinem Kopfkissen. Der lässt wenigstens keine Socken rumliegen und die Zahnpastatube dreht er gar nicht erst auf...
Leider passt meine Tochter allerdings mittlerweile nicht mehr ins Legenest, also hab ich ihr ein bisschen Stroh aufs Kotbrett gestreut, das ist fast wie ein Bett. Die Leute im Mittelalter haben schlechter geschlafen.
Aber ich habe doch keinen Betrieb... Ansonsten danke
Da steht ja auch dass Tierbesitzer die diversen Dinge melden müssen. Und nicht "Betriebsinhaber". Wenn etwas auf dich nicht zutrifft, brauchst du´s auch nicht zu melden. (Ich weiß jetzt nicht, ob ich auch als Hobbyhalter eine Betriebsnummer zugeteilt bekomme, wie Lexx das schrieb. Ich glaube ihr das, bin aber jetzt ehrlich gesagt nicht gewillt, die Aussage auf Wahrheitsgehalt zu prüfen.)
Irgendwie habe ich das Gefühl, du willst uns ärgern. Probierst du aus, wie weit du mit uns gehen kannst...?
PS: Ich bin übrigens Paragraphenreiterin, von Berufs wegen... Und ich hab viel Verständnis für Leute, die mit den Paragraphen Schwierigkeiten haben, Interpretation von Gesetzen ist manchmal wirklich nicht leicht. Aber bei manchen Leuten fragt man sich schon, ob sie überhaupt des Lesens mächtig sind... Anwesende natürlich ausgenommen... Vom guten Willen zu Kooperation mal ganz zu schweigen.
Kannst mir wirklich glauben. Da ich ja schon einige Jährchen an dem Thema dran bin, hab ich auch zig Postings hier aus dem Forum im Kopf, wo eben Hobbyhalter eine Betriebsnummer erhalten haben. Als Paragraphenreiterin dürftest Du ja auch so einige Beispiele kennen, wo man sich trotz Verständnis des Wortlauts manchmal fragt, ob man nun in Absurdistan gelandet ist :laugh
@ Goofy, den Fall gab´s auch schon öfters. Keine Ahnung warum die das so gliedern, vielleicht geht´s um die durchschnittliche Verweildauer der Tiere beim Halter. Bei Wirtschaftsgeflügel (was ja dem Gros in Deutschland mit mehreren Millionen Tieren entspricht) ist das ja bei Broilern 30-53 Tage, je nach Mastart, bei Legehennen 1-2 Jahre, bei Küken nur wenige Tage usw.. Das dann natürlich die Minderheit der Hobbyhalter doof dasteht und keine Ahnung hat, wo man jetzt das Kreuzchen machen soll, wenn man 1 Hahn und 3 Hennen aus reiner Liebhaberei hat... :laugh Ich hatte auch anno dunnemals einen Anruf von der TSK-Sachbearbeiterin, die wissen wollte, ob ich schon wüsste das meine paar Entileins weit entfernt der 50 Mindestfederlinge sind, und als Entileins nicht mal meldepflichtig :roll
In NRW bewkommen auch Hobbyhalter eine Betriebsnummer. Die Mindestgebühr für bis zu 100 Geflügeltieren liegt bei 10 €. Die 3 € müsste falsch sein.
Man kann in diesem Jahr auch Hobbyhaltung ankreuzen. Im letzten ging das glaube ich noch nicht. Jedenfalls soll man die Tiere dann bei Legehennen eintragen. Wenn man einen Kleinbestand mit "Hobby-"Masthähnchen hat, sollte das auch so sein.
In NRW bewkommen auch Hobbyhalter eine Betriebsnummer. Die Mindestgebühr für bis zu 100 Geflügeltieren liegt bei 10 €. Die 3 € müsste falsch sein.
Ich habe definitiv für meine Legehennen 3 € bezahlt!
Vielleicht liegt es ja daran, dass vorher schon zwei Pferde gemeldet waren. Die Beiden kosten 10 € pro Jahr, so dass die Mindestgebühr erreicht ist.
Läuft alles unter der selben "Betriebsnummer".
Hatschipuh
20.10.2013, 14:09
Vielleicht liegt es ja daran, dass vorher schon zwei Pferde gemeldet waren.
Wieso meldest Du Deine Pferde bei der Seuchenkasse an? Dazu besteht weder Verpflichtung noch Bedarf, es sei denn,Du hast einen gewerblich angemeldeten Reitstall :-[
@ Angie81
Das mit der Betriebsnummer ist korrekt , bekommst Du auch als Privathalter , denke das ist aus der Formsache heraus so geschrieben - ein Vordruck für jeden der Hühner hält/Züchtet/Gewerbetreibende
Wieso meldest Du Deine Pferde bei der Seuchenkasse an? Dazu besteht weder Verpflichtung noch Bedarf, es sei denn,Du hast einen gewerblich angemeldeten Reitstall :-[
Das war bis vor einigen Jahren bei uns auch so. Da hat der Reitstallbesitzer immer die Pferde bei der Tierseuchenkasse angemeldet.
Jetzt muss jeder Pferdebesitzer die Tiere selber anmelden.
Die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse macht allein sofern Sinn, dass die Entsorgung eines toten Pferdes über die Tierseuchenkasse abgewickelt wird.
Man braucht nur anrufen und die Betriebsnummer durchgeben. Das Tier wird dann kostenlos abgeholt. Dies ist bei uns in NRW so, in manchen anderen Bundesländern muss man dafür ordentlich in die Tasche greifen. Da ist man schnell mit 800 € dabei.
Würde das Pferd an einer Seuche (http://www.mein-krankes-pferd.de/pferdekrankheiten/anzeigepflichtige-seuchen.html) sterben oder müsste getötet werden, erhält man als Besitzer ebenfalls eine Entschädigung.
Hatschipuh
20.10.2013, 14:57
Du stehst also im Reitstall oder sagen wir Pensionsbetrieb mit den Pferden?
Dann bist Du nicht verpflichtet zu zahlen und vorallem zu melden! Ich wohne auch in NRW und wir haben insgesamt 9 Pferde im Reitstall stehen, und das läuft über den Stallbesitzer mit dem melden!
Du zahlst quasi doppelt, denn im Pensionspreis ist bereits der Anteil für die Seuchenkasse mit drin!
Guckst Du hier:
http://www.offenstall.org/tierseuchenkasse-und-meldung-an-das-veterinaeramt/
Wir stehen in einem Pensionsstall.
Das man die Tierseuchenkasse selber bezahlt, ist in unserer Gegend die Regel.
Auf der Homepage der Tierseuchenkasse steht: "Halter von Schweinen, Pferden, Schafen, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Bienen sind verpflichtet, ihren Tierbestand schriftlich bei der Tierseuchenkasse zu melden."
Nun kann man sich sicher über die Definition "Halter" streiten.
Ich kann mich noch daran erinnern, dass der Reitverein offiziell von der Tierseuchenkasse angeschrieben worden ist, dass jeder Pferdehalter seine Pferde selber melden müsse. Dies muss jetzt so 8-10 Jahre her sein.
Aber ich denke, man sollte sich über 10 € im Jahr nicht mit dem Stallbetreiber rumärgern.
Dafür haben mich die Hühner nur 3 € statt 10 € gekostet.;)
PS. Im Infoblatt (http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/pdf/infos-meldung-2013.pdf) der Tierseuchenkasse ist von Besitzer die Rede.
Hatschipuh
20.10.2013, 15:36
Nein,die zehn Euronen machen den Hund nicht dick ;)
Mir wurde beim Vet. Amt gesagt, ich brauche solange nicht zu melden,wie ich im Pensionsställen stehe, nur wenn ich privat stehe,dann muß ich....
Kleine Frage hierzu:
Dann bist Du nicht verpflichtet zu zahlen und vorallem zu melden! Ich wohne auch in NRW
Das man die Tierseuchenkasse selber bezahlt, ist in unserer Gegend die Regel
Die EU will die Ländergesetze überall angleichen? Welchen Sinn hat denn das, und vor allem welche Aussicht auf Erfolg, wenn die Gesetze sich nicht mal in den Bundesländern innerhalb eines Landes (geschweige denn in den jeweiligen Landkreisen innerhalb eines Bundeslandes) einheitlich gestalten lassen?
"Selbst für das machte keinen Sinn mich!", wie der weise Yoda sagen würde :-X...
Nicolina
20.10.2013, 22:56
Mir wurde beim Vet. Amt gesagt, ich brauche solange nicht zu melden,wie ich im Pensionsställen stehe, nur wenn ich privat stehe,dann muß ich....
Das ist auch grundsätzlich absolut richtig.
Die Begründung liegt tatsächlich im Begriff "Halter". Ein Pensionsbetrieb ( das kann auch ein Verein sein) gilt als "Halter" des Tieres. weshalb auch der Betrieb eine betriebliche Pferdehalterhaftpflichtversicherung abschliessen sollte. Denn bei einem z.B.ausbruch der Pferde von der Weide, ist dieser in der Haftung.
( Diese "Halterfunktion" trägt er jedoch nicht, solange der Eigentümer mit dem Pferd umgeht, also wärend der Zeit, in der geputzt, geritten etc. wird. )
Das ist auch ein Grund mit, warum der E-pass beim Stall liegen sollte.
Sicher kann ein Betrieb diese Meldung auch den Einstellern/ Eigentümern überlassen.
Wenn er sich darauf verlassen kann, dass das dann auch wirklich erfolgt,
denn im Zweifelsfall wäre er/ der Betrieb der "haftende Halter".
Bei dem Ausbruch einer Seuche könnte das fatal werden...
Da in der Regel in jedem Pensionsbetrieb auch eigene Pferde stehen, muss der Betrieb ohnehin melden.
Und es macht, hier bei uns, unter 2 Euro/ Jahr/ Pferd aus.
@Okina,
die Rechtsgrundlage ist auch einheitlich geregelt. Die Beitragssätze scheinen jedoch zu variieren.
Das ist das Tierseuchengesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/viehseuchg/gesamt.pdf
Hy!
Das Gesetz kenne ich ja (vom Lesen her).
Was ich mich aber frage: Was bringt eine einheitliche Gesetzgebung, wenn's am Ende doch jeder auslegen darf, wie er will? Hier im Kreis zB ist die Aufstallungspflicht (mit Möglichkeit zum jederzeitigen Widerruf) aufgehoben. In MeckPomm besteht sie aber noch voll umfänglich...
Ich meine: Ist ja verständlich, weil MeckPomm als Ostseeanrainer Durchzugsgebiet so ziemlich aller Zugvögel ist, die vom europäischen Russland/ Skandinavien nach Westeuropa/ Afrika wollen, während hier im Wesentlichen nur Kraniche, Kiebitze und Singvögel durchziehen... Ist auch schön für uns hier, das alles ok ist, aber wenn schon in einem Land die Bedingungen so variieren, wie will die EU denn das europaweit auf einen Nenner bringen?
Halte ich für unmöglich...
Nicolina
20.10.2013, 23:34
Wie das EU-weit geregelt werden soll, frage ich mich auch!
Aber ansonsten ergibt es ja schon Sinn, dass regionale Gegebenheiten beachtet werden dürfen.
Viel abstruser wäre es ja, wenn z.B. bei einen regionalen Vorkommen einer Zoonose gleich bundesweit Auflagen umgesetzt werden müssten.
Und das was du vorher zitiert hattest ( "Bei uns ist das so die Regel" (oder so ähnlich)),
war wohl mehr auf den dortigeh Usus der Stallbetreiber bezogen, die die Meldepflicht an ihre Einsteller "abwälzen".
Wie geschrieben:
Wenn die Stallbetreiber nachweisen können, dass jeder Eigentümer selber meldet, komen sie damit ( vermutlich) auch der Meldepflicht nach. (ICH würde es bloß nicht darauf ankommen lassen.)
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