Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist das Töten von Geflügel durch Abtrennen des Kopfes ohne Betäubung nun verboten?
Hallo zusammen,
eine kleine Diskussion im Thema http://www.huehner-info.de/forum/showthread.php/71818-H%C3%A4hne-mit-sehr-gro%C3%9Fem-Kamm-bet%C3%A4uben hat mich veranlasst, dieses Thema zu erstellen.
Bislang war für viele Hühnerhalter die gewohnte/ bevorzugte/ einfachste Methode, das liebe Geflügel zu schlachten, die klassische Kopf-ab-Methode per Beil oder Axt, ohne Betäubung.
Dies war auf Grundlage des § 13 TierSchlV (Tierschutz-Schlachtverordnung vom 18.2.2004) (6) auch zulässig:
"Bei Hausgeflügel ist eine Betäubung entbehrlich, wenn das Schlachten oder Töten bei Schlachtungen für den Eigenbedarf und durch schnelles, vollständiges Abtrennen des Kopfes erfolgt."
Mit der "Tierschutz-Schlachtverordnung vom 20. Dezember 2012" ist dieser Abschnitt aber nun entfallen. Bedeutet das, dass die o.g. Schlachtung ohne Betäubung nun unzulässig ist?
Andererseits beruht die "Tierschutz-Schlachtverordnung vom 20. Dezember 2012" auf der Verordnung EG Nr. 1099/2009. Gemäß Kapitel 1, Artikel 1 (3) b gilt diese Verordnung aber nicht für
"Geflügel, Kaninchen und Hasen, die von ihrem Besitzer ausserhalb eines Schlachthofes für den privaten, häuslichen Verbrauch geschlachtet werden".
Wenn nun die EU-Verordnung nicht für mich gilt, gilt dann auch die Tierschutz-Schalchtverordnung nicht für mich, da die Tierschutz-Schlachtverordnung
"dient dem Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung, insbesondere der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009"?
Ich möchte hier ausdrücklich keine Diskussion über diese oder andere Schlachtmethoden führen sondern lediglich in Erfahrung bringen, ob das Schlachten von eigenem Geflügel ohne Betäubung für den privaten Verbrauch noch zulässig ist!
Hatschipuh
13.01.2014, 22:32
Beides gilt nicht für Kleintierhalter , die für den Eigenbedarf schlachten.
Würde mich auch interessieren, auch wenn ich es nicht so mache.
Das weiß das Veterinäramt wohl am Besten.
Hier bekommt man bei vier Leuten fünf verschiedene Meinungen.
Ich habe den anderen Thread auch verfolgt.........aber mich rausgehalten
Nicolina
21.02.2014, 00:08
Als Antwort aus "Fixierung von Geflügel.."
@Lino
Die Antwort kam prompt, mit dem Verweis auf die aktuelle Fassung mit den Änderungen aus 2013
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html.
Anderslautende Änderungen/ Verordnungen etc. die zeitlich vor dieser Fassung stehen, seien damit hinfällig.
Hallo Nicolina,
vielen Dank für Deine Recherche. Aber leider kann ich mit Deiner Antwort nicht so viel anfangen (vielleicht ist es auch nur zu spät für mich). Was hat das nun für eine Relevanz für die Tierschutzschlachtverordnung und der Frage ob beim Geflügel zwingend zu betäuben ist?
Mein Gott ich kann's nicht mehr lesen!!!
Alsob hier im Forum nur Wiederkäuer schreiben!!!
Manche von Euch hätten Politiker werden sollen...
Nur rumlabern aber sonst nix!!!
@ Kleener
Dann lass es doch. Es zwingt Dich keiner, hier mitzulesen, geschweige denn mitzuschreiben.
Ich halte es für sinnvoll, sich diese Gedanken zu machen. Eine Antwort hierauf gibt es mW hier im Forum noch nicht.
In Nicolinas Link steht:
§ 4b Das Bundesministerium wird ermächtigt, für die Zwecke der §§ 4 und 4a durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1. ...
2. ...
3. für das Schlachten von Geflügel Ausnahmen von der Betäubungspflicht zu bestimmen.
Tja,- wird ermächtigt. Hat das Bundesministerium denn nun von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht, oder nicht? Das wird nun gar nicht klar daraus.
Frei nach Goethe: Nun steh ich hier, ich armer Tor und bin so klug, als wie zuvor.
Für mich persönlich nur am Rande interessant, denn ich betäube!
LG, mm66
Hallo mm66,
ja genau darum geht es.
Die mir bekannten Ausnahmen beziehen sich auf den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Betäubung im elektr. Wasserbad und am Band, so dass die großen Schlachtereien fein raus sind und im Interesse der Zuchtbetriebe ist auch das betäubungslose Töten von Eintagesküken erlaubt. Und dann nehmen wir natürlich auch Rücksicht auf unsere Gäste aus dem Orient, so dass das betäubungslose Töten von sämtlichen Tieren aus religiösen Gründen auch erlaubt ist.
Eine ähnlich klare Ausnahme für den Selbnstversorger konnte ich indes nicht finden.
@Lino
Noch haben wir es, dass Grundgesetz:
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Vogelbaron
21.02.2014, 09:55
Laut Artikel 3 darf man also ohne Betäubung enthaupten.
So interpretiere ich das. Geht hier ja um Gleichbehandlung
und wenn schon, denn schon. Sonst fühle ich mich benachteiligt.;D
ICH betäube übrigens auch immer, aber wissen möchte ich es auch.
Danke borger! Bist n guder ey!:laugh
eierdieb65
21.02.2014, 10:09
Grüß euch
Ihr seid ja in der EU, also darf niemand schlechter gestellt werden.
§9 ist der Richtige auf eure Frage. Dann §3.
Fazit: Es ist erlaubt.
Link: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003833&ShowPrintPreview=True
lg
Willi
Vogelbaron
21.02.2014, 10:14
Grüß euch
Ihr seid ja in der EU, also darf niemand schlechter gestellt werden.
§9 ist der Richtige auf eure Frage. Dann §3.
Fazit: Es ist erlaubt.
Link: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003833&ShowPrintPreview=True
lg
Willi
Willi !!!!!!!!
Wo hast Du den denn jetzt hergezaubert. Suuper, aktueller geht es ja garnicht.
Willi for Präsident!!!!:laugh
Ich gehe mir jetzt erstma ne Ösiflagge kaufen!!:laugh
eierdieb65
21.02.2014, 10:23
Nö nix mit Präsi :-[
In Österreich weiß ich halt, wo die Gesetze und Verordnungen veröffentlicht werden.
In D wirds so eine Seite sicher auch noch dieses Jahrhundert geben :laugh :versteck
lg
Willi
Kratzeputz
21.02.2014, 11:49
Unter Anhang C findet sich Näheres zu:
2. Abtrennen des Kopfes und Genickbruch
Diese Verfahren, die ausschließlich für das Töten von Geflügel angewandt werden, müssen von der Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden, die sich insbesondere vergewissern muss, dass sie von hierzu berechtigten Personen unter Einhaltung der allgemeinen Bestimmungen von § 3 dieser Verordnung durchgeführt werden.
Ist somit das Töten durch Abtrennen des Kopfes im Grunde für uns (ohne Sachkunde o.Ä.) nicht erlaubt?!? ... oder lese, verstehe ich da etwas falsch.
Das gilt für "Schlachtung und Tötung in Schlachthöfen"
Nicolina
21.02.2014, 22:15
Danke für den aktuellen link
In Österreich weiß ich halt, wo die Gesetze und Verordnungen veröffentlicht werden.
In D wirds so eine Seite sicher auch noch dieses Jahrhundert geben :laugh :versteck
Schon kurius, dass es unter den dt. Gesetzesseiten diese Fassung nicht zu finden gibt.
ptrludwig
21.02.2014, 22:29
Es wird kaum ein Gesetz geben das bei Kopf ab Tötung eine Betäubung verlangt, denn die ist schmerzfrei. Das praktiziere ich bei Hühnern und Tauben, alle anderen Tiere werden betäubt.
Warum eigentlich? Warum betäubt man alle anderen, aber Hühner nicht? das soll jetzt nicht zu einer diskussion führen, ist aber eine erstgemeinte frage!
ptrludwig
22.02.2014, 10:26
Warum eigentlich? Warum betäubt man alle anderen, aber Hühner nicht? das soll jetzt nicht zu einer diskussion führen, ist aber eine erstgemeinte frage!
Weil man allen anderen nicht den Kopf abhackt.
o.k. und womit hängt das wieder zusammen? Weil der Hals nicht so lang ist? Sorry, für die doofe Frage...!
eierdieb65
22.02.2014, 10:35
Versuchs mal bei einem Schaf mit 1 Hieb, dass der Kopf ab ist.
Bildlich genug?
lg
Willi
Jepp, danke, jetzt habs auch ich kapiert
raregroem
26.02.2014, 21:49
Grüß euch
Ihr seid ja in der EU, also darf niemand schlechter gestellt werden.
§9 ist der Richtige auf eure Frage. Dann §3.
Fazit: Es ist erlaubt.
Link: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003833&ShowPrintPreview=True
lg
Willi
Das österreichische Recht sagt für die Zulässigkeit der betäubungslosen Tötung von Hühnern in der BRD nichts aus, da die EU-Verordnung nur Mindestanforderungen definiert und national strengere Anforderungen zulässt.
LG m.
Nicolina
27.02.2014, 00:11
da die EU-Verordnung nur Mindestanforderungen definiert und national strengere Anforderungen zulässt.
LG m.
Somit wäre dann die aktuellste Schlachtierverordnung von 2012 "hier in Dtl." relevant ( http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschlv_2013/gesamt.pdf ) aus der nicht direkt hervorgeht, wie das Schlachten für den häuslichen Gebrauch geregelt ist.
Wenn man dort jedoch genauer liest, findet man bei der Eingangsformel jenes:
Eingangsformel
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund
–
des § 2a Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 4 des Tierschutzgesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
–
des § 4b des Tierschutzgesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Das hieße somit, dass zu dem "übergeordneten TierSchG" (http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html ), speziell bezogen auf den §4b Pkt 3, aktuell keine Ausnahmeregelung besteht.
Da es mich aber wirklich interessiert, wie die Verordnungen und Gesetze absolut zu deuten sind,
frage ich einfach mal bei dem zuständigen Ministerium an.
Balu35104
27.02.2014, 00:34
Hallo,
also ich lasse meine Tiere bei einem Schlachtbetrieb schlachten die auf Geflügel spezialisiert sind und dort wird ohne Betäubung durch abschneiden des Kopfes getötet. Auch war schon oft jemand vom veterinäramt vor Ort und alles war ok....
also ist das wohl erlaubt....
Gruß
Balu
brookhuhn
27.02.2014, 08:59
Eigentlich kurios, dass im überregulierten Deutschland die Frage nach Betäubung oder nicht bei Geflügel nicht geregelt ist. Ich betäube auch, ist besser für uns beide, Huhn und mich.
Windfried
27.02.2014, 09:18
Guten Morgen. Gesetze egal ob sie Regional oder Gesamtdeutsch sind oder in Brüssel ausgebrütet sind ist doch Pille Palle solange sie verschieden interpretiert werden oder Schlupflöcher lassen.
Andererseits verstehe wer will warum wir uns als erklärte Tierfreunde um Gesetzestexte streiten ob Tiere mit oder ohne Betäubung sterben müssen, dürfen, sollen. Auch die krampfhaften dauernden Erklärungsversuche der "OHNE Betäubung Kopf ab" Fraktion sind für Tierfreunde eigentlich schwer zu verstehen.
Für Tierfreunde die auch gleichzeitig schlachten, zu der auch ich mich bekenne, sollte die Maxime gelten das kein Tier leiden darf, auch unmittelbar vor dem Töten vernünftig behandelt wird und schmerzfrei und würdevoll in den Tod geht egal ob durch eigene Hand oder im externen Schlachtbetrieb. Dazu gehört nach meiner Meinung auch eine gute Betäubung. Dafür bedarf es kein dickes Gesetzbuch und auch keine möglichen Auslegungen desselben.
Gruss Windfried
Hallo,
also ich lasse meine Tiere bei einem Schlachtbetrieb schlachten die auf Geflügel spezialisiert sind und dort wird ohne Betäubung durch abschneiden des Kopfes getötet. Auch war schon oft jemand vom veterinäramt vor Ort und alles war ok....
also ist das wohl erlaubt....
Gruß
Balu
Hallo,
Schlachtbetriebe dürfen ab einer gewissen Menge nicht mit Schlag auf den Kopf betäuben, sondern mit Strom. War erst neulich in einem Bioschlachtbetrieb für Geflügel und da wurde das so erklärt. Würde der Schlachter mehr als eine bestimmte Menge per Schlag mit dem Knüppel betäuben, wäre nicht mehr gewährleistet, dass das optimal funktioniert. Deswegen nimmt man Strom (also die Tiere werden kurz kopfüber in ein Wasserbad getaucht und mit Strom betäubt)- Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in dem Betrieb, in dem Du warst, anders lief, vielleicht hast Du das nur nicht gesehen.
Grüße
Susanne
Lieber Windfried,
jeder hier würde Dir zustimmen, dass kein Tier leiden soll und respektvoll und würdevoll behandelt werden soll. Gerade deshalb verzichten manche hier auf den Zwischenschritt der Betäubung und wählen die Schlachtmethode des Abhacken des Kopfes, da es keine andere Methode gibt, die ein Huhn derart schnell, sicher und ohne tiefergehende anatomische Kenntnisse vom unbedarften Huhn in einen Schlachtkörper verwandelt.
sunhilde
27.02.2014, 09:35
hm.. weiss nicht obs hier rein passt aber ich frage mal.
Welche Art Axt/Beil verwendet ihr denn so?
Fiskars X11 müsste doch gut funktionieren oder?
http://www.fiskars.de/Garten/Produkte/Holzbearbeitung/Axte/122440-Spaltaxt-X11
Hallo sunhilde,
eine Spaltaxt halte ich weniger für geeignet. Du willst ja eher durchtrennen als spalten.
Ich würde ein Beil mit einer breiteren Klinge bevorzugen. Wenn Du auch Holz machst, bietet sich ein Qualitätsprodukt an. Vielleicht das hier: http://www.ebay.de/itm/Ochsenkopf-Forstbeil-Beil-L-380mm-800g-Eschenstiel-NEU-/220893795043?_trksid=p2054897.l4275
Wenn es nur um das Schlachten geht, nutzt manch einer auch das: http://www.ebay.de/itm/HERBERTZ-Machete-Buschmesser-Haumesser-Garten-Arbeitsmachete-Scheide-59-cm-/301023182194?pt=DE_Haus_Garten_Heimwerker_Handwerk zeug&hash=item4616613d72
sunhilde
27.02.2014, 09:58
ist ein Forstbeil im eigentlichen Sinne nicht auch ein Spaltbeil?
Die Machete wäre mir glaube ich etwas zu leicht.
Hallo sunhilde,
nein, eine Spaltaxt/ ein Spaltbeil ist speziell (und eigentlich nur) zum Spalten gedacht, der Einsatzbereich eines Forstbeils ist vielseitiger idR auch präziser.
Ich selber habe neben einer Spaltaxt, eine Axt zum Entasten, ein Forstbeil und ein Küchenbeil.
sunhilde
27.02.2014, 10:39
Ok, danke lino.
Habe auch noch die Fiskars X7, is ne Universalaxt, aber ne kleine Frauenaxt.
Ich denke für einen Notfall würde diese auch ausreichen, extrem scharf ist Sie.
sunhilde
27.02.2014, 10:40
Ok, danke lino.
Habe auch noch die Fiskars X7, is ne Universalaxt, aber ne kleine Frauenaxt.
Ich denke für einen Notfall würde diese auch ausreichen, extrem scharf ist Sie.
Natürlich geht diese Axt, auch die von Dir oben erwähnte. Wollte oben nicht zum Ausdruck bringen, dass ein Spaltbeil ungeeignet ist, sondern lediglich dass ein Forstbeil (mit breiter Klinge) besser wäre.
Ok, danke lino.
Habe auch noch die Fiskars X7, is ne Universalaxt, aber ne kleine Frauenaxt.
Ich denke für einen Notfall würde diese auch ausreichen, extrem scharf ist Sie.
Jup! Die Fiskars X7 nehme ich auch zum schlachten! Eine Spaltaxt wäre da weniger geeignet.
Nicolina
16.03.2014, 23:56
Da es mich aber wirklich interessiert, wie die Verordnungen und Gesetze absolut zu deuten sind,
frage ich einfach mal bei dem zuständigen Ministerium an.
Nur mal zur Info.
Ich habe leider keine Antwort erhalten.
Nachdem ich heute jedoch ein Video über den "Selbstversorger" auf Youtube gesehen habe,
bei dem der Mann eine unbetäubte Ente mit dem Hals durch eine Art Trichter zog, dort dann (nur) die Kehle durchtrennte, das Tier ausbluten ließ, wobei es über eine halbe Minute noch zuckte und zappelte.. ist es mir umso wichtiger zu wissen, was tatsächlich "erlaubt" ist!
raregroem
17.03.2014, 00:05
Die Frage des Schlachtens von Hühnern ohne Betäubung stellt sich nicht. Das ist nach § 4a Tierschutzgesetz verboten: "Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs zum Zweck des Schlachtens betäubt worden ist". Schlachten ohne Betäubung ist eine Ordnungswidrigkeit. Der Verordnungsgeber hat von der ihm eingeräumten Möglichkeit, für das Schlachten von Geflügel Ausnahmen von der Betäubungspflicht zu bestimmen, in der Tierschlachtverordnung ersichtlich keinen Gebrauch gemacht.
Daher: Kopf ab und fertig war früher im Rahmen der Hausschlachtung erlaubt, heute nicht mehr....
LG m.
LG m.
Hallo Nicolina,
vielen Dank für Dein Update und Deine Bemühungen.
Der Verzicht auf das Betäuben kann nur in Frage kommen, wenn man den Kopf vollständig und zügig abtrennt.
Negativbeispiele gibt es wohl beim Betäuben als auch beim Verzicht auf das Betäuben.
Offenbar gibt es keine einfache Antwort auf meine Frage.
Nicolina
17.03.2014, 00:20
LG m.
Dann schaue dir mal dieses an..kannst "vorspulen" zu 4 min: http://www.youtube.com/watch?list=PLXHM86bnzET80FI28-YDE674mFlugXycD&v=yoJkKQjLN4A&ytsession=2ZN8l3CB76QQYJqYeDFDVhpK_2XPS7Yn5Lv5mj9F JX2elrBQehSxYz8zL_33Xe4PhWddPzsonuS7y7dZ_oLEdkjr3T mw8Iu2hGc5eaubTbdq_JFK2_ioxsxrBuAcOcqag4xqB0bmRk1H qQvx1O_sSvpbJ3-31CKIWWJ4wm6BPxAx5XyQDzz04QBAF40OAFtuQbSjUHJk_0ara w81SGiotWcLxlAZAudPO9xyNSz437auQBHfG6yJOnlU_W20l1g OhW5fAz8PRDDp11WOkYWDYpK-yurFj57dRSWAaNHPX19JrCQQ7MDHKToOWil8GuFXrYMwiGFqXJ MFyP7TD2-2-WcXoqMtg2ApSSQF4b-yPUjfNInXfJNO9lz7PLijpfch5DtSX7RZdCOtAaTv7rDpC1zGr ME5qRigBDTrpRc_O8Ex2_VbpppjJo-gpT8oKI9G7wxcBKNXSPMZ9femGZw-qS_X3qFhpasNuE_-KTUG4bVlQC2GVFQIKUdtts_taMyHkG-_sgmfKDcJ_76RXypXCBiRsYyZsS67t5mwiUV5PHqPrYbOg9voc JLihiRu7A9BWIsKlF3t1RoefMWOwyJmSNU-oNHPjgXfgAx31TrP7SWWTQ1LSHvBytcIYu5LMnSBt6EVMC0tzY EYtfFo_BuSEsBtJMlFF2aCVtPU9RmrvO_aKdmJd9S5ga5lt44b v5e_9636iEFiVfzYKBSzZYclim5q2RFGTQfQJJzuPq9_QC9Jpj x3Eu76uW2QKt4AMsw27MTkqACDP_yTdFYahHa0LQ8I-lPEhq1rgv3DCc-VaHa-qaK6072YZ0V3Ho0gBk5dgISMIntk1Ne5VUZJbqmygaBDfJ-6RTnywNF0Pq1p-FtYqHWaOCufWqYDuo-a6p_9hleIcc_gP-oBBFtfd9jDBE7abk4tq_9mvVaakPtEWhjr3VovDaB19ZeKZC4_ PtkK
raregroem
17.03.2014, 00:21
Die Antwort auf Deine Frage lautet schlicht: Nein. Und wem die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Betäuben und Schlachten fehlen, der darf keine Tiere töten.....
LG m.
Nicolina
17.03.2014, 00:25
Offenbar gibt es keine einfache Antwort auf meine Frage.
Da die "oberen Behörden" offensichtlich nicht interessiert sind, diese Frage zu klären,
werde ich mich an unsere Amtsvets wenden.
Auch mit dem zuvor gelinkten Video.
Die Antwort auf Deine Frage lautet schlicht: Nein.
LG m.
Und wie passt das mit Deinem vorherigen Beitrag zusammen?
raregroem
17.03.2014, 00:27
Da die "oberen Behörden" offensichtlich nicht interessiert sind, diese Frage zu klären,
werde ich mich an unsere Amtsvets wenden.
Auch mit dem zuvor gelinkten Video.
Vielleicht liest Du dir mal die von mir zitierte Norm durch. Da steht alles.
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__4.html
LG m.
Nicolina
17.03.2014, 00:29
Die Antwort auf Deine Frage lautet schlicht: Nein. Und wem die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Betäuben und Schlachten fehlen, der darf keine Tiere töten.....
LG m.
Ganz so "schlicht" ist es eben (leider) nicht...Letzteres allerdings schon.
Deshalb hatte ich mit ??? auf das "Probieren" in einem ähnlich lautenden Fred geantwortet.
Nicolina
17.03.2014, 23:49
Antwort erhalten und somit wohl auch die Beantwortung der Threat-Frage.
Der link von raregroem zum TSchG ist grundsätzlich natürlich völlig richtig,
nur dass die Tierschutz-Schlachtverordnung jenes im Speziellen regelt.
Bis zum Inkrafttreten der aktuellen Verordnung ( http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschlv_2013/gesamt.pdf ) am 01.01.2013 (§ 19 ) galt die Verordnung vom 03.03.97 ( http://www.huehner-info.de/docs/pdf/schlacht_vo.pdf ).
Dort galt unter §13 (6) jene Ausnahme: Bei Hausgeflügel ist eine Betäubung entbehrlich, wenn das Schlachten oder Töten bei Schlachtungen für den Eigenbedarf und durch schnelles, vollständiges Abtrennen des Kopfes erfolgt."
In der aktuellen Fassung ist dieses nicht mehr gegeben und durch das:
"§ 18
Aufheben von Vorschriften
Die Tierschutz-Schlachtverordnung vom 3. März 1997 (BGBl. I S. 405), die zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes
vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855) geändert worden ist, wird aufgehoben",
gilt die aktuelle Fassung im vollen Umfang.
Es wird somit durch das nicht (mehr) "Erlauben" von einer "entbehrlichen Betäubung" bei einer vollständigen Enthauptung im Umkehrschluss zu: nicht mehr rechtens.
Das Fehlen eines Verbotes ist somit nicht nötig, da dann wiederum das ( von Raregroem gelinkte) Tierschutzgesetz greift.
raregroem
18.03.2014, 07:05
Antwort erhalten und somit wohl auch die Beantwortung der Threat-Frage.
Der link von raregroem zum TSchG ist grundsätzlich natürlich völlig richtig,
nur dass die Tierschutz-Schlachtverordnung jenes im Speziellen regelt.
Bis zum Inkrafttreten der aktuellen Verordnung ( http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschlv_2013/gesamt.pdf ) am 01.01.2013 (§ 19 ) galt die Verordnung vom 03.03.97 ( http://www.huehner-info.de/docs/pdf/schlacht_vo.pdf ).
Dort galt unter §13 (6) jene Ausnahme: Bei Hausgeflügel ist eine Betäubung entbehrlich, wenn das Schlachten oder Töten bei Schlachtungen für den Eigenbedarf und durch schnelles, vollständiges Abtrennen des Kopfes erfolgt."
In der aktuellen Fassung ist dieses nicht mehr gegeben und durch das:
"§ 18
Aufheben von Vorschriften
Die Tierschutz-Schlachtverordnung vom 3. März 1997 (BGBl. I S. 405), die zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes
vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855) geändert worden ist, wird aufgehoben",
gilt die aktuelle Fassung im vollen Umfang.
Es wird somit durch das nicht (mehr) "Erlauben" von einer "entbehrlichen Betäubung" bei einer vollständigen Enthauptung im Umkehrschluss zu: nicht mehr rechtens.
Das Fehlen eines Verbotes ist somit nicht nötig, da dann wiederum das ( von Raregroem gelinkte) Tierschutzgesetz greift.
Absolut korrekt.
LG m.
Hallo Nicolina,
Dein Beitrag ist nachvollziehbar und schlüssig. Vielen Dank Dir für Deine Bemühungen. Ähnlich hatte ich es ja auch schon eingangs vermutet, aber gehofft (und vermutet), dass es irgendwo noch eine 'Erlaubnis' dafür gäbe, ich sie lediglich nicht finden kann. So langsam muss ich mich wohl damit abfinden, dass das Schlachten vom Geflügel ohne Betäubung ein Verstoß gegen das TierSchutzGesetz darstellt.
Ich gehe davon aus, dass ein wesentlicher Anteil des Geflügels nach wie vor ohne Betäubung geschlachtet wird, auch von Züchtern in den Vereinen, weil es die einfachste und sicherste Methode ist. Merkwürdig nur, dass da die Verbände im Interesse der Züchter nicht Sturm laufen.
Hallo raregroem,
wieseo hast Du dann in Beitrag #43 meine Eingangs gestellte Frage mit 'nein' beantwortet?
raregroem
18.03.2014, 09:43
Hallo raregroem,
wieseo hast Du dann in Beitrag #43 meine Eingangs gestellte Frage mit 'nein' beantwortet?
... weil ich mich nicht genug konzentriert habe; ich hatte wohl in Erinnerung, dass die Frage lautete: "Ist das Schlachten ohne Betäubung erlaubt?". Du hast natürlich völlig recht und die Antwort auf die Frage des Threads lautet: Nein! Daher auch die Diskrepanz zu meinem vorigen Beitrag. Sorry für die entstandene Verwirrrung!
Kamillentee
18.03.2014, 17:42
Boah, habt ihr das gestern im Fernsehen zufällig gesehen,
wie man die Hühner in Amerika auf den Farmen tötet?
Hals wird unter einer Stange auf dem Boden festgeklemmt und dann das Huhn mit einem Ruck nach oben gerissen,
so daß der Kopf abgeht....:o
Ich glaub nicht, daß dort dazu gesetzlich irgendwas schriftlich fixiert ist. :-X
Jap. Hab es gesehen und auch fast gekotzt.
Zum Glück Haben sie es ja geschnitten, aber ich frag mich, wie das so ohne weitestes funktionieren kann. Immerhin haben die das doch auf ner Wiese gemacht- da gibt der Boden doch nach?!
Hab mir auch gedacht dass es in Amerika da wohl keinerlei Vorschriften gibt.
Aber hey, die Kinder von denen haben auch noch nie ne Schule von innen gesehen- wenn nicht mal sowas gesetzl. geregelt ist... :-/
Kamerhuhn
09.04.2014, 22:08
Einerseits verstehe ich die Suche nach Antworten, was nun erlaubt ist und was nicht. Andererseits: Du hast selbst die Verantwortung. Vor der Umsetzung meines Wunsches nach Hühnerhaltung stand für mich "Schule". Meiner Meinung nach muß jeder Hühnerhalter können, was notwendig werden kann. Wie du das am Ende umsetzt, mußt du mit dir selbst und deinen Tieren ausmachen. Und diese Verantwortung nimmt dir niemand ab, kein Gesetz und kein Amt.
Einerseits verstehe ich die Suche nach Antworten, was nun erlaubt ist und was nicht. Andererseits: Du hast selbst die Verantwortung. Vor der Umsetzung meines Wunsches nach Hühnerhaltung stand für mich "Schule". Meiner Meinung nach muß jeder Hühnerhalter können, was notwendig werden kann. Wie du das am Ende umsetzt, mußt du mit dir selbst und deinen Tieren ausmachen. Und diese Verantwortung nimmt dir niemand ab, kein Gesetz und kein Amt.
jupp. ich verstehe die diskussion auch nicht ganz. solange du mit dir selbst bei deiner vorgehensweise beim schlachten im reinen sein kannst ist es vollkommen wurscht was gesetz ist. wirklich belanglos, solange du keinen schlachtbetrieb gründest.
oder glaubt ihr, dass euch die behörde für jedes geschlachtete huhn einen besuch abstattet und kontrolliert?
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