Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eierverkauf mit Gewinnerzielungsabsicht, Argumente gegen Einstufung Liebhaberei
Hallo HüFos,
ich halte seit nunmehr 2010 Hühner und züchte verschiedene Farben, um die bunten Eier der freilaufenden Hühner als "Alleinstellungsmerkmal" in der hiesigen Umgebung zu verkaufen. Da ich um nur um die 50 Hühner habe, bin ich als privilegierter " Kleinbetrieb" von der Stempelpflicht befreit (unter 350 Legehennen).
Angemeldet ist das Ganze ordnungsgemäss bei der Tierseuchenkasse, dem Veterinäramt (eigentlich keine Anmeldung erforderlich).
Da ich aufgrund einer anderen Unternehmerschaft umsatzsteuerpflichtig bin, muss ich auch hier von den 10 Eiern für 3 Euro die Umsatzsteuer abführen und habe den Eierverkauf auch in den letzten 3 Jahren ( steuererklärung 2010-2013) angemeldet.
Leider dauerte die Zucht der bunten Eier (aus Maran, Araucana, Cream Legbar pp.) schon ein gutes Jahr, wie ihr wisst, dann als ich fertig war, hatte der Fuchs zugeschlagen und meinen Bestand getötet und ich musste nochmal anfangen. Weitere kleinere Rückschläge durch Raubwild, Raubvögel oder natürliche, Schwund sind ja allen bekannt.
Durch erheblich Investitionen in Form von elektrifizierbaren Weidezäunen, Weidezaungerät, Stromanschluss, Stromkosten pp durch Lichtprogramm sind natürlich in den Anfangsjahren hohe Verluste entstanden, die ich in der Steuererklärung mit meinen anderen positiven Einnahmen verrechnen konnte..
Nun habe ich die berühmte Nachfrage bzw. Prüfung meines Finanzamtes, ob es sich nicht um Liebhaberei handeln würde, der Businessplan muss von Anfang an angegeben werden, die Grösse der bewirtschafteten Hühnerfläche, die Zahl und Art der Hühner (Rassehühner würden für Liebhaberei sprechen) pp.
Ich wende mich an das Forum, da mich interessiert, ob Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht habt und wie Ihr das Finanzamt überzeugen konntet, dass Ihr trotz Anfangsverlusten mit letztendlich "Totalgewinn" gerechnet habt.
Ich bin zwar dabei, mir die einschlägigen Urteile des BFH zum Thema Liebhaberei bei landwirtschaftlichem Nebenerwerb durchzulesen. Neben dieser theoretischen Betrachtung interessieren mich aber praktische Erfahrungen, die der ein oder andere mir geben kann.
Freuen würde ich mich daher mehr über an der Sache orientierten Beiträge, als über die Frage warum ich Hühner zum Eierverkauf halte oder dies beim Finanzamt abgebe. Vielleicht hat ja einer das gleiche schon mal beim Finanzamt durchgeboxt...
Mit Dank im Voraus
Polly
Was machst Du sonst landwirtschaftlich?
Habt Ihr z.B. Feriengäste?
Da gehört so eine Idylle mit Hühner oder Streichelzoo doch grundlegend dazu! Die Gäste wünschen sich Eier von glücklichen Hühnern!
daniel625
18.09.2014, 22:42
bei 50 Hühner ist es Liebhaberei, es sei denn du verkaufst Eier für 1Euro/Ei und Suppenhühner für 50 Euro/Huhn
Hallo redcap,
nein, ich habe eine PV Anlage, bin umsatzsteuerpflichtig und muss daher auch den Eierverkauf per Umstzsteuer deklarieren. Ist eigentlich aber nicht wesentlich, da die vorgeworfene Liebhaberei auch ohne Ust leider gelten würde.
Du hast aber Recht, hätte ich zB einen Ferienbetrieb, könnte ich die Hühner noch miteinbauen...
Lg Polly
@daniel: Nicht unbedingt, es gibt hier keine starre Grenze, aber Du hast Recht, dass ich den Bestand erweitern sollte.
Laut BFH gilt eine Beweisgrenze von 3000 bewirtschafteten Quadratmetern, was gegen eine Liebhaberei spräche. Allerdings ist ab 2500 qm wohl die Pflichtmitgliedschaft in der landwirtschaftlichen BG zu beachten, was wiederum Folgekosten mit sich zieht....
Ich möchte den Betrieb aber auch mit freilaufenden Hühnern wirtschaftlich gestalten können und will gerade keine Legebatterie...
Nicolina
18.09.2014, 23:09
Hallo Polly,
kennst du diesen link: http://www.onlinesteuerrecht.de/home/index.php?option=com_content&task=view&id=215&Itemid=33 ?
Daraus:" Wichtig für das Finanzamt ist in diesem Zusammenhang, dass der prognostizierte Totalgewinn des Betriebes positiv ausfällt".
Ich bezweifele somit, dass dir das rein durch den Eierverkauf von 50 Rassehennen gelingen wird,
wenn du nicht, wie auch Daniel schrieb, durch diese Eier, insbesondere dazu noch die "Besonderheit" der "bunten Eier",
einen deutlich höheren Preis erzielen kannst, als ortsüblich für freilaufende Hühner.
Am sichersten kann dir dazu aber wohl ein Steuerberater Auskunft geben.
Planst Du Deine Rassegeflügelzucht auszuweiten?
Marans
Araucana
Schweizerhuhn?
Wenn Du glaubhaft machst, dass es Dir um die Produktion von Bruteiern und Nachzucht zum Verkaufen geht.
"Businessplan" bzw. Kalkulation die das veranschaulicht und zeigt, dass Du mehrere Tausend Euro einnimmst könnte helfen.
Kannst Du denn in diesen Dimensionen produzieren? Also mehrere Tausend Bruteier pro Jahr? Für die Du auch Abnehmer hast?
Solche Grossproduzenten haben es nicht leicht. Negativpropaganda kann schnell den Ruf ruinieren.
Wie gross der Gewinn am Schluss vor allem in den ersten Jahren ist so eine "Sache".
daniel625
18.09.2014, 23:46
@daniel: Nicht unbedingt, es gibt hier keine starre Grenze, aber Du hast Recht, dass ich den Bestand erweitern sollte.
Laut BFH gilt eine Beweisgrenze von 3000 bewirtschafteten Quadratmetern, was gegen eine Liebhaberei spräche. Allerdings ist ab 2500 qm wohl die Pflichtmitgliedschaft in der landwirtschaftlichen BG zu beachten, was wiederum Folgekosten mit sich zieht....
Ich möchte den Betrieb aber auch mit freilaufenden Hühnern wirtschaftlich gestalten können und will gerade keine Legebatterie...
deine PV anlage hat nichts mit dein eierverkauf zu tun...
du kannst deinen überschuss verkaufen, musst es nicht anmelden beim Finanzamt ( ob Eier, Äpfel etc. )
ich habe auch PV + BHKW
dazu noch 2 andere Firmen,
@polly, bei 50 Hühner auf 3000qm bleibt es bei Liebhaberei
gruß
@polly, bei 50 Hühner auf 3000qm bleibt es bei Liebhaberei
gruß
da sind 50 Hühner einfach zu wenig!
Einstein
19.09.2014, 07:48
Guten Morgen,
was bitte ist eine PV Anlage?
Und BHKW ?
Danke
Ulrike
PV Anlage = Photovoltaik Anlage (Solarstrom)!
Haben wir auch und dafür mussten wir ein Gewerbe anmelden und sind somit Umsatzsteuerpflichtig!
BHKW = Blockheizkraftwerk
daniel625
19.09.2014, 08:21
Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich
Umsatzsteuer führe ich keine ab....
Wenn du sowas betreibst,solltest du als Unternehmer dich damit auskennen
Aber es ist ja dein Geld
Um eine PV Anlage mit Stromeinspeisung zu betreiben ist eine Gewerbeanmeldung und Umsatzsteuer fällig ich weiss wovon ich spreche!
Betreiber einer Photovoltaikanlage unterliegen der Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer, wenn Sie "den erzeugten Strom ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich in das allgemeine Stromnetz einspeisen". Dies geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor.
Diese Regelung trifft bis auf einen vollständigen Eigenverbrauch des Stroms auf nahezu jeden Betreiber einer Photovoltaik Anlage zu.
Quelle:http://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/wirtschaftlichkeit/steuer
eierschachtel
19.09.2014, 09:51
wie sieht denn Deine Totalgewinnprognose aus? Anschaffungskosten, bauliche Investitionen, Futter, Tierarzt... ? Dagegen die kalkulierten Einnahmen aus dem Eierverkauf? Gefühlsmäßig dürfte da kein Gewinn machbar sein...
Umsatzsteuerlich handelt es sich jedoch um 1 Unternehmen... und wenn Du schon umsatzsteuerpflichtig bist, fallen acuh die Eierverkäufe unter die steuerpflichtigen Umsätze... allerdings kannst Du ja die Vorsteuer aus den Investitionen dagegen rechnen.. das sollte sich mehr als aufheben ;)
@nicolina vielen Dank für Deinen Link, der hilft weiter.
Das Problem bei mir -wie bei anderen Gründungen ebenso- sind die hohen Anfangsinvestitionen durch Stallbau, Stromzaun pp.
Ich werde mich 50 Hühnern zwar Gewinn im Vergleich zu den laufenden Futter und Haltungskosten machen können, 30 cent pro Ei liegt ja schon an der oberen Grenze.
Allerdings habt Ihr Recht, ich werde den Hühnerbestand erweitern müssen, um einen sogenannten Totalgewinn nach Ablauf der 10 jährigen Frist zu erwirtschaften.
@ eierschachtel: bei Kaufkosten von ca 9 euro pro Leghuhn hätte sich dieses nach 30 gelegten Eiern, exklusive Futterkosten amortisiert.
Die Futterkosten plus Haltungskosten mindern natürlich den Gewinn um Faktor x, der zu berechnen ist.
Allerdings darf der Bestand der Hennen nicht so hoch werden, als dass dann noch mögliche Pflichtversicherungen in landwirtschaftlichen Genossenschaftskammern hinzukommt.
Alles ein spannendes Thema, ich überarbeite meinen damaligen Businessplan und berichte.
Eine Bitte, damit der Thread übersichtlich bleibt, streitet Euch bitte nicht öffentlich oder wenn per PN, so haben nachfolgende Nutzer auch noch eine Übersichtlichkeit davon.
Lieben Dank für Eure Beiträge!
daniel625
19.09.2014, 10:31
Um eine PV Anlage mit Stromeinspeisung zu betreiben ist eine Gewerbeanmeldung und Umsatzsteuer fällig ich weiss wovon ich spreche!
Quelle:http://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/wirtschaftlichkeit/steuer
Kleinunternehmerregelung ?
Natürlich nur bis 17500 Euro Umsatz
Wenn du eine große Anlage hast die über 17500 Umsatz macht, dann ja...
Und die pv-Anlage auf dem EFH ist kein Gewerbe
daniel625
19.09.2014, 10:43
@polly
Das wird nichts, du kannst deinen Überschuss aus dem Garten verkaufen
Du musst nichts dem Finanzamt mitteilen
eierschachtel
19.09.2014, 10:57
@ eierschachtel: bei Kaufkosten von ca 9 euro pro Leghuhn hätte sich dieses nach 30 gelegten Eiern, exklusive Futterkosten amortisiert.
Futterkosten sind ja nur der geringste Anteil ;)
Damit sich das ganze rechnet, muss die Hühnerhaltung sehr intensiv und kostenminimierend betrieben werden... und warum sollte für so ein Hühnerhaltung noch jemand 30 cent pro Ei zahlen ;) ?
Nur wegen dem Finanzamt jetzt die ganze Hobby-Hühnerhaltung über den Haufen werfen... ob es das wert ist ;) ?
das mit der tierseuchenkasse und dem finanzamt finde ich voll unübersichtlich
Hy!
Eierschachtel sagt es...
Wenn ich allein die Futterkosten nehme, müsste ich für ein Ei 27,85nochwas Cent nehmen, um bei Null rauszukommen, wobei meine 14 legenden Mädels (nur eine Hybride, Rest Rasse und Mixe, alt und jung) am Tag 6- 7 Eier bringen müssten, um das Futter der Truppe zu verdienen.
Würde ich da noch Hygiene- und Pflegeartikel wie Milbenbekämpfungszeug, Kalkanstrich, Futterbehälter, Einstreu, Impfung, Gesundheitsmittelchen usw. dazurechnen, oder gar noch die Grundsteuer auf die von den Hühnern besnutzte Fläche des Grundstücks anrechnen und dergleichen mehr, läge ich bei mindestens 35 Cent pro Ei.
Da kommt dann aber leider das Problem, dass die kein Mensch in der Gegend bezahlt. 25 Cent pro Ei sind so die obere Grenze, was man hier verlangen kann und auch bekommt.
Damit mache ich schon jetzt eigentlich pro Ei knapp 3 Cent Verlust, umso mehr, dass ich die wöchentliche Arbeitszeit für die Pflege und Versorgung der Tiere auch nicht anrechne. Wenn das Finanzamt da also einen Gewinn sehen will, hat es wohl Pech gehabt, auf den kann es recht lange warten, denn auch mit 50 Hennen und 30 Cent pro Ei wird es keine Gewinne geben, eher vielleicht ein glattes Nullgeschäft ergeben, weder Verlust noch Gewinn, sondern nur eine glatte Finanzierung des Hobbys.
Ich weiß nicht, ob das noch gilt, aber zu meinen Berliner Zeiten, als ich noch Kornnattern züchtete, galten 2000 € im Jahr als Freibetragsgrenze, die durftest du dazu verdienen, ohne Steuern abführen oder Gewerbe anmelden zu müssen. Da kam ich mit meinen paar Vogelspinnen und Jungschlangen im Jahr nie drauf, und da kannst Du je nach Alter, Art und Stück schon 5- 60 € (Spinnen) oder 10- 90 € (Schlangen) das Stück nehmen.
Die 2000 € erreiche ich auch mit meinen Hühnern bei weitem nicht, obwohl wir da im Monat sicher 150 Eier verkaufen. Sind im Jahr 1800 Eier a' 25 Cent, macht im Jahr niedliche 450 € Erlös aus den Eiern, der aber indes nur hilft, das Futter mit zu finanzieren.
Also, dass da jemals Gewinn rausspringt, glaube ich eher nicht ^^.
Müsstest eben nur schauen. Wenn Deine 50 Hennen je 300 Eier im Jahr legen, und du verkaufst alle zu 30 Cent das Stück, kommen bei Dir schon 4500 € raus. So weit ich im Bilde bin, musst du schauen, was da nach Abzug aller Kosten über bleibt, und wenn das dann über 2000 € sind, dann musst du zahlen. Wenn weniger, ist das Hobby/ Liebhaberei und nicht steuerpflichtig.
Ich hoffe nun, dass wisst ihr nicht alles schon, und ich hätte mir den Text sparen können :D! Es klingt für mich nur so, als ob das Finanzamt Gewinn sehen WILL, und darum steuerte ich meinen Sermon dazu bei :D!
Kleinunternehmerregelung ?
Natürlich nur bis 17500 Euro Umsatz
Wenn du eine große Anlage hast die über 17500 Umsatz macht, dann ja...
Und die pv-Anlage auf dem EFH ist kein Gewerbe
Wer hat was von auf EFH gesagt:roll?
Da sind wir schon "bissi" drüber:p!
Aber das ist OT und nun reichts auch!
daniel625
19.09.2014, 20:13
Um eine PV Anlage mit Stromeinspeisung zu betreiben ist eine Gewerbeanmeldung und Umsatzsteuer fällig ich weiss wovon ich spreche!
Quelle:http://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/wirtschaftlichkeit/steuer
ebend nicht von sich ausgehen, zu behaupten eine PV-Anlage braucht eine Gewerbeanmeldung und muss Umsatzsteuer abzuführen ist nicht richtig...es kommt z.B. auf die Größe der Anlage an
wenn du deinen Link zu ende gelesen hättest...dann wüsstest du wovon du redest
genau man sollte nicht von sich ausgehen denn nicht alle PV Anlagen sind Umsatzsteuerfrei wie deine!
Und ich weiss wovon ich rede da kannst du mich noch so anbaffen ändert es auch nichts!
Und nun lass uns zum Ausgangsthema zurückkommen ist sowieso sinnvoller...........!
daniel625
19.09.2014, 21:21
genau man sollte nicht von sich ausgehen denn nicht alle PV Anlagen sind Umsatzsteuerfrei wie deine!!
genau das meine ich..nicht verallgemeinern
es gibt solche und solche...
und nein ich baffe dich nicht an, nur deine Aussage war so nicht richtig
und großanlagen haben die wenigsten..
ändert aber nichts am Ausgangsthema bzw. ist nicht ganz OT ob nun mit oder ohne Umsatzsteuer, mit der Anzahl der Hühner und 30ct/ei wird kein Gewinn erzielt
Nicolina
19.09.2014, 22:41
Wenn Deine 50 Hennen je 300 Eier im Jahr legen, und du verkaufst alle zu 30 Cent das Stück, kommen bei Dir schon 4500 € raus. So weit ich im Bilde bin, musst du schauen, was da nach Abzug aller Kosten über bleibt, und wenn das dann über 2000 € sind, dann musst du zahlen. Wenn weniger, ist das Hobby/ Liebhaberei und nicht steuerpflichtig.
Ich hoffe nun, dass wisst ihr nicht alles schon, und ich hätte mir den Text sparen können :D! Es klingt für mich nur so, als ob das Finanzamt Gewinn sehen WILL, und darum steuerte ich meinen Sermon dazu bei :D!
Genau darum geht es Polly.
Damit die Investitionen der Hühnerhaltung steuerlich geltend gemacht werden können, soll die Hühnerhaltung mit Gewinnerzielungsabsicht belegt werden, damit es eben nicht unter Liebhaberei fällt.
Hallo Polly,
soweit ich weiß, kann man die Verluste aus Tierzucht/-haltung nicht mit Steuern aus anderen Einkommensarten verrechnen.
Bei "nur" 50 oder auch 100 Hühnern, wird sich vielleicht irgendwann ein geringer Überschuss erreichen lassen. Wenn man die Hühner vom Ei an selbst aufzieht, sieht das nochmal anders aus. Dass daraus ein Gewerbe mit Gewinn, der über Liebhaberei hinaus geht, zu erzielen ist, bezweifeln ich stark. Daher sehe ich keine Chance das dem Finanzamt gegenüber glaubhaft zu machen.
Gruß, Susanne
Nicolina
21.09.2014, 22:18
Hallo Polly,
soweit ich weiß, kann man die Verluste aus Tierzucht/-haltung nicht mit Steuern aus anderen Einkommensarten verrechnen.
Das habe ich hier ( https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/V/Verlustabzug.html ) auch gefunden.
( Daraus: "•Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung dürfen weder mit anderen Einkunftsarten aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden (§ 15 Abs. 4 Satz 1 und 2 EStG). Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d EStG die Gewinne, die der Stpfl. in dem unmittelbar vorangegangenen und in den folgenden Wj. aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung erzielt hat oder erzielt. Die Verlustverrechnungsbeschränkung ist eine agrarpolitische Maßnahme, die eine traditionelle land- und forstwirtschaftliche Tierzucht und -haltung vor der industriellen Tierveredlungsproduktion schützen soll." )
Bezieht sich dann aber auf gewerbliche Haltung/ Zucht.
Am besten kann das wohl wirklich ein versierter Steuerberater klären.
Powered by vBulletin® Version 4.2.5 Copyright ©2025 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.