bezüglich Ihrer Anfrage erhalten Sie die nachstehenden Auskünfte.
Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der Gemeinschaft sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten.
Um die Einfuhrabgaben und Einfuhrbestimmungen ermitteln zu können, muss die Ware zunächst in den Zolltarif eingereiht werden.
Sie können die Einordnung in den Zolltarif und die Ermittlung des Zollsatzes anhand der unten gemachten Angaben selbstständig nachvollziehen/durchführen.
Eine Brutmaschine wird der Code-Warennummer 8436 2100 00 0 des Zolltarifes zugewiesen.
Drittlandszollsatz (gültig u.a. für die USA): 1,7 %
Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EG wird bei der Einfuhrzollabfertigung in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % erhoben.
Die Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet:
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender (den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen:
http://www.zoll.de/ dann in der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
+ Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
(insbesondere Fracht/Versicherung)
= Zollwert * Zollsatz= Zoll
+ Zoll
+ Frachtkosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer
Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für private oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware neu oder gebraucht ist, hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze.
Die Europäische Kommission bietet einen kostenfreien Zugriff u.a. auf den Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften (TARIC) an (Java- bzw.
Javascript – Tauglichkeit des PC ist erforderlich).
Diesen Zugang zum Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften finden Sie wie folgt:
http://europa.eu.int/comm/taxation_c...archap?Lang=DE
Über die Funktion "Blättern" können Sie im TARIC, nach Auswahl des Ursprungslandes, die Warennummer/n bestimmen und den Zollsatz für die Ware/n ermitteln.
Hilfreich bei der Einordnung der Waren ist auch die Funktion „Freitextsuche“, die unter der angegebenen Internetanschrift auf der Seite TARIC-Abfrage (unten) angeboten wird.
Hier können Sie mit Angabe eines Wortes den Einstieg hinsichtlich der Einreihung in den Zolltarif vornehmen und sich dann unter Auswahl verschiedener angebotener Angaben zur Warennummer und den Zollsätzen sowie ggf. den Handelsbeschränkungen durchklicken.
Die Zollverwaltung bietet ab dem 01. Januar 2006 den Elektronischen Zolltarif
(EZT) als "EZT-online" im Internet an. Der EZT enthält die Daten des TARIC (Tarif Intégré des Communautés Européennes) der Europäischen Gemeinschaft, ergänzt durch nationale Daten (z.B. Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer).
Auf der Startseite des "EZT-online" haben Sie die Möglichkeit, in die Auskunftsanwendung oder in den Webshop zu wechseln und dort Informationen des EZT abzurufen.
Den EZT-online finden Sie wie folgt:
http://www.zoll.de/ > Zoll und Steuern > Zölle > Zollanmeldung > ATLAS > EZT- online
Mit EZT-online können Sie Waren in den Zolltarif einordnen, die Abgabensätze (Zoll/Einfuhrumsatzsteuer/ggf. Verbrauchsteuer) ermitteln, sowie die ggf.
vorhandenen Handelsbeschränkungen abrufen.
Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer Homepage
www.zoll.de hinweisen, die zum Thema „Zoll“ einige Informationen bietet.
Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
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